Also: so, wie ich es verstanden habe, wurde meine Beschwerde, die als Dienstaufsichtsbeschwerde aufgefasst wurde, abgelehnt bzw. wurde dazu kein Anlass gesehen. Die Richterin, die bisher mit dem Fall beschäftigt gewesen ist, ist jetzt Familienrichterin.
Der von mir beanstandete Verfahrensgang kann aufgrund der Verfassung nicht überprüft werden. Sie sind nicht befugt, in das laufende Verfahren einzugreifen, dem Gericht Anweisungen zu erteilen oder gar eine Entscheidung zu ändern.
Über den von mir gestellten Befangenheitsantrag wird die dafür zuständige Abteilung zu entscheiden haben.
So, erwartet bitte jetzt nicht von mir, dass ich das verstehe oder kommentiere. Darüber werde ich auch noch eine Nacht schlafen müssen. Vielleicht verstehe ich das morgen besser.