Bitte um Hilfe, sind das BKH ?

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    bkh katze
Das ist und war kein Spiel und kein Öl ins Feuer.
Das ist eine ernstgemeinte Frage (bzw Bitte, oder Anregung), die als solche ja auch von mindestens drei anderen geteilt wurde.

Die Frage kann man doch auch einfach ernst nehmen und beantworten – hopp oder topp.
Ich habe auch nie das hier gern zitierte angebliche Urteil gefunden, welches ausgesprochen wurde, um Betrug festzustellen bei jemandem, der Rassekatzen ohne Stammbaum als Rassekatzen verkauft hat.
 
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Ich habe auch nichts gefunden, nur folgende Aussagen:

Im Grunde darf jeder züchten. Um Reinrassigkeit zu belegen, sollte man aber einem Verein beitreten, der wieder diverse Zuchtrichtlinien vorgibt (eine Richtlinie ist aber kein Gesetz, und welche Richtlinien das sind, ist im Grunde dem jeweiligen Verein überlassen). Der Verein stellt dann ggfs. den Stammbaum aus.

Da es aber kein Gesetz gibt, ist ein Stammbaum per se nicht zwingend vorgeschrieben, allerdings gab es wohl diverse Gerichtsurteile, wo es hieß, dass jemand, der Katzen als Rassekatze verkauft, anhand eines Stammbaums mit min. 3 Generationen die Abstammung nachweisen können muss.

Persönlich stellt sich für mich die Frage, wie man wiederum nachweisen kann, dass die Kitten dann wirklich von den Eltern stammen, wenn sie keinen Stammbaum haben.

Quintessenz ist für mich jedenfalls: Wenn ein Verkäufer eine BKH ohne Stammbaum verkauft, der Käufer dies weiß und akzeptiert, dann ist es aus meiner Sicht rechtlich in Ordnung. Solange der Käufer selbst nicht züchten will, ist es für ihn ja oft auch nicht relevant.

Es wäre dann aber trotzdem eine Rassekatze, im Sinne des Käufers wäre es aber, sich die Stammbäume der Elterntiere zeigen zu lassen (s.o.), wobei das der Käufer natürlich selbst entscheiden kann, ob er darauf Wert legt.

Das ist nur meine laienhafte Folgerung aus dem, was ich gelesen habe. Ich kann mit dem Thema Rassekatze nicht viel anfangen. Wenn ich eine hätte haben wollen, würden mich die Gesundheitszeugnisse der Elterntiere wahrscheinlich mehr interessieren, ist für mich aber rein hypothetisch.

Ich kann weder verstehen, warum so auf einem Gesetz gepocht wird, das offenbar niemand im Wortlaut kennt noch, warum jemand bei einem Katzenkauf ohne Stammbaum darauf besteht, dass es eine reinrassige Katze ist, wenn man sie weder vermehren noch verkaufen möchte. Bei den Mixen verstehe ich die Angaben allerdings noch weniger (außer evtl. bei Problemen, die dann doch ggfs. rassetypisch sein könnten) Aber für diese Feinheiten bin ich mit meinen LaStrMis wahrscheinlich einfach nicht gemacht.

Aber doch noch eins, etwas OT: Einer Katzenrasse rassetypische Merkmale abzusprechen, finde ich auch nicht wirklich zielführend. Klar, es sind alles Katzen, und es gibt (als Extrembeispiele) lebhafte BKH und vielleicht auch ruhige Bengalen. Trotzdem kann man bei vielen Rassekatzen typische Merkmale einfach nicht verleugnen, und ich würde Rassen, denen ein komplett unterschiedlicher Charakter zugeschrieben wird, nicht unbedingt zusammenpacken wollen.

Zurück zum Gesetz: Nur das Verbot von Qualzuchten scheint gesetzlich geregelt zu sein. Ansonsten hangelt man sich in Deutschland wohl an Richtlinien entlang. Das kann in anderen Ländern (z.B. Frankreich) wieder ganz anders sein.

Just my 2 Cents.
 
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Das ist und war kein Spiel und kein Öl ins Feuer.
Das ist eine ernstgemeinte Frage (bzw Bitte, oder Anregung), die als solche ja auch von mindestens drei anderen geteilt wurde.

Die Frage kann man doch auch einfach ernst nehmen und beantworten – hopp oder topp.

Vorschlag: einen eigenen Thread anlegen in dem sachlich(!) besprochen und belegt(!) werden kann was Sache ist. Grundsätzlich gebe ich euch durchaus recht da Fakten sehen zu wollen, aber hier wird es immer in erster Linie als nachtreten empfunden werden.

Mich wundert eh, dass es hier nicht schon ausgeartet ist.


*Gelöscht: Verstoß gegen die Netiquette*
 
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Da es aber kein Gesetz gibt, ist ein Stammbaum per se nicht zwingend vorgeschrieben, allerdings gab es wohl diverse Gerichtsurteile, wo es hieß, dass jemand, der Katzen als Rassekatze verkauft, anhand eines Stammbaums mit min. 3 Generationen die Abstammung nachweisen können muss.
Aber wo sind die diversen Gerichtsurteile? Die habe ich nie gefunden.
 
Aber wo sind die diversen Gerichtsurteile? Die habe ich nie gefunden.

Ich auch nicht, tatsächlich habe ich nur gefunden, dass es in einem Jura Forum erwähnt wurde, also ebenso nur Hörensagen und nicht mehr.
 
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🤔
Es scheint ja doch fast so, als ob es dieses Gesetz doch gar nicht gäbe? Sollte es sich demnach um eine unbelegte Behauptung handeln?

Ich habe auch nie das hier gern zitierte angebliche Urteil gefunden, welches ausgesprochen wurde, um Betrug festzustellen bei jemandem, der Rassekatzen ohne Stammbaum als Rassekatzen verkauft hat.

Ich auch nicht, tatsächlich habe ich nur gefunden, dass es in einem Jura Forum erwähnt wurde, also ebenso nur Hörensagen und nicht mehr.

Längst nicht alle Urteile werden auch veröffentlicht, sie müssen schon von allgemeinerem Interesse sein oder irgendwie richtungsweisend sein. Zudem kann man eine Vielzahl von Urteilen bei juris. Wissen, das für Sie arbeitet. | juris nachlesen, allerdings kostenpflichtig.

Leider ist es so, dass Hunde häufiger von Interesse sind, deshalb findet man eher entsprechende Urteile zu Hunden (oder vielleicht Pferden? da habe ich nicht gesucht).
In der Regel werden solche Urteile dann analog auch für andere Haustiere angewendet.

Hundekauf: Rassezugehörigkeit als Beschaffenheitsmerkmal

Rassehund ohne Abstammungsnachweis ist die Hälfte wert

Das sind nur zwei, die ich auf die Schnelle gefunden habe.

Allerdings frage ich mich, ob der Stammbaum noch lange seine Wichtigkeit behalten wird, wird er doch auch gelegentlich gefälscht.
Im Rahmen der Gentests auf Rassezugehörigkeit, Erbkrankheiten und Merkmale wie Fellfarbe und Haarlänge sowie Blutgruppe verliert er möglicherweise bald an Bedeutung.
 
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Ich habe auch nichts gefunden, nur folgende Aussagen:

Im Grunde darf jeder züchten. Um Reinrassigkeit zu belegen, sollte man aber einem Verein beitreten, der wieder diverse Zuchtrichtlinien vorgibt (eine Richtlinie ist aber kein Gesetz, und welche Richtlinien das sind, ist im Grunde dem jeweiligen Verein überlassen). Der Verein stellt dann ggfs. den Stammbaum aus.

Da es aber kein Gesetz gibt, ist ein Stammbaum per se nicht zwingend vorgeschrieben, allerdings gab es wohl diverse Gerichtsurteile, wo es hieß, dass jemand, der Katzen als Rassekatze verkauft, anhand eines Stammbaums mit min. 3 Generationen die Abstammung nachweisen können muss.

Persönlich stellt sich für mich die Frage, wie man wiederum nachweisen kann, dass die Kitten dann wirklich von den Eltern stammen, wenn sie keinen Stammbaum haben.

Quintessenz ist für mich jedenfalls: Wenn ein Verkäufer eine BKH ohne Stammbaum verkauft, der Käufer dies weiß und akzeptiert, dann ist es aus meiner Sicht rechtlich in Ordnung. Solange der Käufer selbst nicht züchten will, ist es für ihn ja oft auch nicht relevant.

Es wäre dann aber trotzdem eine Rassekatze, im Sinne des Käufers wäre es aber, sich die Stammbäume der Elterntiere zeigen zu lassen (s.o.), wobei das der Käufer natürlich selbst entscheiden kann, ob er darauf Wert legt.

Das ist nur meine laienhafte Folgerung aus dem, was ich gelesen habe. Ich kann mit dem Thema Rassekatze nicht viel anfangen. Wenn ich eine hätte haben wollen, würden mich die Gesundheitszeugnisse der Elterntiere wahrscheinlich mehr interessieren, ist für mich aber rein hypothetisch.

Ich kann weder verstehen, warum so auf einem Gesetz gepocht wird, das offenbar niemand im Wortlaut kennt noch, warum jemand bei einem Katzenkauf ohne Stammbaum darauf besteht, dass es eine reinrassige Katze ist, wenn man sie weder vermehren noch verkaufen möchte. Bei den Mixen verstehe ich die Angaben allerdings noch weniger (außer evtl. bei Problemen, die dann doch ggfs. rassetypisch sein könnten) Aber für diese Feinheiten bin ich mit meinen LaStrMis wahrscheinlich einfach nicht gemacht.

Aber doch noch eins, etwas OT: Einer Katzenrasse rassetypische Merkmale abzusprechen, finde ich auch nicht wirklich zielführend. Klar, es sind alles Katzen, und es gibt (als Extrembeispiele) lebhafte BKH und vielleicht auch ruhige Bengalen. Trotzdem kann man bei vielen Rassekatzen typische Merkmale einfach nicht verleugnen, und ich würde Rassen, denen ein komplett unterschiedlicher Charakter zugeschrieben wird, nicht unbedingt zusammenpacken wollen.

Zurück zum Gesetz: Nur das Verbot von Qualzuchten scheint gesetzlich geregelt zu sein. Ansonsten hangelt man sich in Deutschland wohl an Richtlinien entlang. Das kann in anderen Ländern (z.B. Frankreich) wieder ganz anders sein.

Just my 2 Cents.

In diesem Urteil findet sich übrigens auch der erwähnte Passus mit den drei Generationen:

"Die Reinrassigkeit eines Hundes wird in der Regel aber durch seine Ahnentafel nachgewiesen. Eine Ahnentafel (im Volksmund auch „Stammbaum“ genannt) ist bei einem Hund der Auszug aus dem Geburtsregister, also nichts anderes als der Auszug aus dem „Zuchtbuch“ eines anerkannten Rasse-Hundezuchtvereines. In dieses „Zuchtbuch“ werden nur Hunde eingetragen, wenn ihre Ahnen lückenlos über 3 Generationen (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) in einem vom F.C.I. (Fédération Cynologique Internationale) anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind."
Hundekauf: Rassezugehörigkeit als Beschaffenheitsmerkmal

Wie gesagt, solche Urteile gelten meist für Hunde, Katzen und andere Haustiere analog, abgesehen davon, dass es zuweilen auch Einzelfallentscheidungen sein können.
 
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Hundekauf: Rassezugehörigkeit als Beschaffenheitsmerkmal
Danke Dir.


Diese Passage finde ich sehr interessant:

Der von der Klägerin hier zu einem Kaufpreis in Höhe von 450,00 Euro erworbene Hund wies insofern aber zumindest einen Sachmangel auf, weil er entgegen § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit/Eigenschaft der zugesicherten Hunderasse „Shih-Tzu“ hatte. Hier hatten die Parteien nämlich eine konkrete Rasse-Zugehörigkeit dieses Hundes als Beschaffenheitsmerkmal ausdrücklich mit vereinbart, indem sie in dem schriftlichen Kaufvertrag vom 22.12.2008 vermerkten, dass „Kaufgegenstand“ eine „Hündin in weiß/crem, Rasse: Shih-Tzu“ sei. Zur Beschaffenheit eines Tieres (egal ob nun Hund, Pferd oder Katze) kann nämlich gerade auch seine Rasse bzw. Abstammung zählen
Da werden Katzen explizit erwähnt


hier sehr interessant für alle die argumentieren, ihr Tier wäre ohne Stammbaum "reinrassig":
Bestimmte Eigenschaften sind nämlich oft nur bestimmten Hunderassen immanent. Deshalb bietet nur die ordnungsgemäße Angabe der Abstammung und Rasse des Hundes eine Gewähr für die Reinrassigkeit des Tieres

und hier die im Forum vielerwähnte Passage:
Die Reinrassigkeit eines Hundes wird in der Regel aber durch seine Ahnentafel nachgewiesen. Eine Ahnentafel (im Volksmund auch „Stammbaum“ genannt) ist bei einem Hund der Auszug aus dem Geburtsregister, also nichts anderes als der Auszug aus dem „Zuchtbuch“ eines anerkannten Rasse-Hundezuchtvereines. In dieses „Zuchtbuch“ werden nur Hunde eingetragen, wenn ihre Ahnen lückenlos über 3 Generationen (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) in einem vom F.C.I. (Fédération Cynologique Internationale) anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind.


...wobei ich hinzufügen möchte, dass ich der Überzeugung bin, dass eine erhebliche Anzahl Züchter reinrassiger Tiere entsprechend dieses Urteils trotzdem nicht im Interesse der Tiere und ihrer Gesundheit handeln. (Hier ein Beispiel)
Es werden auch nicht alle nicht-Stammbaum-"Züchter" fiese Menschen sein, aber der Anteil Leute ohne ausreichende Fachkunde wird da trotzdem wesentlich höher sein.
 
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