Ich habe auch nichts gefunden, nur folgende Aussagen:
Im Grunde darf jeder züchten. Um Reinrassigkeit zu belegen, sollte man aber einem Verein beitreten, der wieder diverse Zuchtrichtlinien vorgibt (eine Richtlinie ist aber kein Gesetz, und welche Richtlinien das sind, ist im Grunde dem jeweiligen Verein überlassen). Der Verein stellt dann ggfs. den Stammbaum aus.
Da es aber kein Gesetz gibt, ist ein Stammbaum per se nicht zwingend vorgeschrieben, allerdings gab es wohl diverse Gerichtsurteile, wo es hieß, dass jemand, der Katzen als Rassekatze verkauft, anhand eines Stammbaums mit min. 3 Generationen die Abstammung nachweisen können muss.
Persönlich stellt sich für mich die Frage, wie man wiederum nachweisen kann, dass die Kitten dann wirklich von den Eltern stammen, wenn sie keinen Stammbaum haben.
Quintessenz ist für mich jedenfalls: Wenn ein Verkäufer eine BKH ohne Stammbaum verkauft, der Käufer dies weiß und akzeptiert, dann ist es aus meiner Sicht rechtlich in Ordnung. Solange der Käufer selbst nicht züchten will, ist es für ihn ja oft auch nicht relevant.
Es wäre dann aber trotzdem eine Rassekatze, im Sinne des Käufers wäre es aber, sich die Stammbäume der Elterntiere zeigen zu lassen (s.o.), wobei das der Käufer natürlich selbst entscheiden kann, ob er darauf Wert legt.
Das ist nur meine laienhafte Folgerung aus dem, was ich gelesen habe. Ich kann mit dem Thema Rassekatze nicht viel anfangen. Wenn ich eine hätte haben wollen, würden mich die Gesundheitszeugnisse der Elterntiere wahrscheinlich mehr interessieren, ist für mich aber rein hypothetisch.
Ich kann weder verstehen, warum so auf einem Gesetz gepocht wird, das offenbar niemand im Wortlaut kennt noch, warum jemand bei einem Katzenkauf ohne Stammbaum darauf besteht, dass es eine reinrassige Katze ist, wenn man sie weder vermehren noch verkaufen möchte. Bei den Mixen verstehe ich die Angaben allerdings noch weniger (außer evtl. bei Problemen, die dann doch ggfs. rassetypisch sein könnten) Aber für diese Feinheiten bin ich mit meinen LaStrMis wahrscheinlich einfach nicht gemacht.
Aber doch noch eins, etwas OT: Einer Katzenrasse rassetypische Merkmale abzusprechen, finde ich auch nicht wirklich zielführend. Klar, es sind alles Katzen, und es gibt (als Extrembeispiele) lebhafte BKH und vielleicht auch ruhige Bengalen. Trotzdem kann man bei vielen Rassekatzen typische Merkmale einfach nicht verleugnen, und ich würde Rassen, denen ein komplett unterschiedlicher Charakter zugeschrieben wird, nicht unbedingt zusammenpacken wollen.
Zurück zum Gesetz: Nur das Verbot von Qualzuchten scheint gesetzlich geregelt zu sein. Ansonsten hangelt man sich in Deutschland wohl an Richtlinien entlang. Das kann in anderen Ländern (z.B. Frankreich) wieder ganz anders sein.
Just my 2 Cents.