Im eignetlichen Vertrag steht das durchaus noch etwas anders und ausführlicher drin, weiß aber nicht, ob ich das hier so zitieren darf, da das Ding ja auch nicht frei im Internet steht.... 😕 Ich lass es mal zur Sicherheit.
Allerdings steht da jedenfalls durchaus drin, dass der Eigentümer die Tiere nur vom Besitzer zurückfordern kann, wenn sie nicht gut versorgt werden bzw. der Vertrag gebrochen wird. Es steht ja keinesfalls drin, dass die das Tier "grundlso" wieder zurückfordern können, sondern eben bei Vertragswidrigkeiten.
Ich würd mal schwach vermuten, dass das eben nur mit Eigentumsvorbehalt funktioniert und ansonsten keine Handhabe vorläge, wenn ein Vertragsbruch zustande käme.
Solange man sich also anständig drum kümmert, hat man auch nichts zu befürchten. Auch wenn es sich etwas merkwürdig liest und man sich erstmal unter Generalverdacht gestellt fühlt... Aber darum geht es ja gar nicht, sondern darum, sicherzustellen, dass es den Tieren gut gehen wird, und dass man, wenn nicht, etwas dagegen unternehmen kann.
Das ist es ja, was ich im anderen Thread meinte: Man ist ja nie davor gefeit, dass mal was passiert, was auch immer. Und wenn dann die Versorgung des Tieres nicht mehr gewährleistet ist, dann hat der Verein wenigstens etwas in der Hand, um das Tier da raus zu holen - soll wohl schon, ohne diese Klausel, passiert sein, und dann ist das Tier elendig verhungert, weil der Verein nichts machen konnte.