Diskussionen zum Schutzvertrag.

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Nicht offen für weitere Antworten.
Alles was ein SV bewirken soll, ist das Abschrecken von Spinnern und Menschen die es nicht so ernst meinen mit dem Tier.
Es glaubt doch wohl keiner Ernsthaft das irgendjemand, irgendwann kommt um nach ein paar Jahren das Tier zu kontrolieren.🙄

Luzie hatte ich hier aus unserem örtlichen Tierheim.
Die haben sie uns damals mitgegeben, ohne VK, ohne viele Fragen zu stellen..
Nie wieder haben sie was von sich hören lassen. Wir hätten Luzie schon seit Jahren zu Gulasch verarbeitet haben können, die hätten das nicht gemerkt.
Im Prinzip hätten sie sich sogar den Schutzvertrag sparen können, wenn eh nicht darauf geachtet wird, ob sich dran gehalten wird.

Das fand ich viel schlimmer, als diese Eigentumsklausel in Olives Vertrag.
 
A

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in einem meiner Verträge ist sogar festgelegt das ich jährlich impfen muss..
(was ich nicht tun werde 🙄)

ebenso das die Katze lebenslang in Wohnungshaltung leben muss..
(das werde ich wohl auch machen, aber nicht aufgrund des Vertrags.. )

Ich frage mich ernsthaft wozu solche Klauseln gut sein sollen? Damit verschreckt man potentielle Interessenten doch nur.
 
Ich frage mich ernsthaft wozu solche Klauseln gut sein sollen? Damit verschreckt man potentielle Interessenten doch nur.

Absolut!!! Ich möchte nicht wissen, wieviele Vermittlungen an solchen Vertragsklauseln scheitern. Eine saubere Eigentümerübertragung ist die einzige vernünftige Möglichkeit. Es gibt Vor- und Nachkontrollen, spätestens bei der Nachkontrolle sollte der Eigentümerwechsel stattfinden, das ist eine saubere Sache.
 
Ich frage mich ernsthaft wozu solche Klauseln gut sein sollen? Damit verschreckt man potentielle Interessenten doch nur.

Zum Schutz der Tiere...

Zugegeben, dass ist ein bisschen übertrieben mit dem jährlich impfen, zumal bei Wohnungsmiezen eigentlich alle 2 Jahre reicht.

In dem Vertrag meiner Katzen (Bengalen -> Züchter) steht auch drin, dass ich melden muss wenn ich umziehe, ich sie nicht an 3. übergeben oder ins TH stecken darf, sie nicht in ungesicherten Freigang dürfen...

Viele Züchter räumen sich in ihren Verträgen auch ein Vorverkaufsrecht ein, für so und so viele % des ursprünglichen Kaufpreises.

Habs trotzdem unterschrieben, auch wenn ich bei einigen Abschnitten vielleicht nicht soooo hinter stand (ganz ehrlich...wenn ich in 15 Jahren mit 2 steinalten Katzen umziehe...weiß ich ob ich da noch Kontakt zu denen hab?)...es dient ja schließlich nur dem Schutz meiner Katzen!
So rum ist mir lieber als anders rum!
 
Absolut!!! Ich möchte nicht wissen, wieviele Vermittlungen an solchen Vertragsklauseln scheitern. Eine saubere Eigentümerübertragung ist die einzige vernünftige Möglichkeit. Es gibt Vor- und Nachkontrollen, spätestens bei der Nachkontrolle sollte der Eigentümerwechsel stattfinden, das ist eine saubere Sache.

Und was ist wenn ein paar Jahre später raus kommt das der Halter seine Tiere verwahrlosen lässt, gut, das ist strafbar, aber wenn raus kommt das er sexuelle Handlungen an ihm vollzieht? Das ist NICHT strafbar. Und verbreiteter als man denkt.
Ich beschäftige mich mit dem Thema seit ein paar Tagen, und ich muss sagen ich bin so was von endsetzt, ich kann es gar nicht sagen wie.
 
In dem Vertrag meiner Katzen (Bengalen -> Züchter) steht auch drin, dass ich melden muss wenn ich umziehe, ich sie nicht an 3. übergeben oder ins TH stecken darf, sie nicht in ungesicherten Freigang dürfen...
Der erste Punkt ist schon rechtlich nicht haltbar. Niemand ist verpflichtet, seine neue Adresse beim Umzug mitzuteilen! Ich hätte den Vertrag dann auch nicht unterschrieben.
Das schlimme ist, solche Verträge werden von Leuten, die das ganze nicht so ernst nehmen (die wissen, es wird ja eh nicht kontrolliert) meist problemlos unterschrieben, und diejenigen, die sich daran stören, Verträge sehr ernst nehmen und denen man eigentlich guten Gewissens eine Katze anvertrauen könnte, unterschreiben diese Verträge oft nicht!
 
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Und was ist wenn ein paar Jahre später raus kommt das der Halter seine Tiere verwahrlosen lässt, gut, das ist strafbar, aber wenn raus kommt das er sexuelle Handlungen an ihm vollzieht? Das ist NICHT strafbar. Und verbreiteter als man denkt.
Das könnte man ja dann als weiteren Punkt in den Vertrag aufnehmen.
 
Und was ist wenn ein paar Jahre später raus kommt das der Halter seine Tiere verwahrlosen lässt, gut, das ist strafbar, aber wenn raus kommt das er sexuelle Handlungen an ihm vollzieht? Das ist NICHT strafbar. Und verbreiteter als man denkt.
Ich beschäftige mich mit dem Thema seit ein paar Tagen, und ich muss sagen ich bin so was von endsetzt, ich kann es gar nicht sagen wie.

Dann geht man den Weg, den man bei anderen Haltungen auch geht. Unsere Aimy ist aus einer Beschlagnahme, vom TSV erzwungen, amtlich und in Polizeibegleitung. Aimys Vorbesitzer sitzt jetzt für 6 1/2 Jahre im Knast, aber nicht nur wegen der schlechten Haltung.

EDIT:
Ach ja, und wie ist der an die Katzen gekommen? Er hat sie einfach gefangen, Freigänger einkassiert und weggesperrt. So besorgen sich Bösewichter ihre Katzen, nicht über den TSV.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aber nicht haltbar wenn der Besitzer gewechselt hat. Da es nicht strafbar ist, muss das Tier bleiben.
Aber der Besitzer darf doch sowieso nicht einfach gewechselt werden, ohne daß der Verein sein ok. gibt? Und mit dem neuen Besitzer könnte man ja wieder einen Vertrag abschließen.
 
Dann geht man den Weg, den man bei anderen Haltungen auch geht. Unsere Aimy ist aus einer Beschlagnahme, vom TSV erzwungen, amtlich und in Polizeibegleitung. Aimys Vorbesitzer sitzt jetzt für 6 1/2 Jahre im Knast, aber nicht nur wegen der schlechten Haltung.

In dem Fall der Hündin wurde von seiner Züchterin auch angezeigt. Die Polizei sagte aber das sie leider keine Handhabe haben, da nicht verboten....
 
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Aber der Besitzer darf doch sowieso nicht einfach gewechselt werden, ohne daß der Verein sein ok. gibt? Und mit dem neuen Besitzer könnte man ja wieder einen Vertrag abschließen.

Ich habe mich falsch ausgedrückt. Wenn mit dem Vertrag das Tier in den Besitztum des Interessenten übergegangen ist dann der TS keine Handhabe mehr wenn der Besitzer nicht gegen Gesetzte verstößt.
 
Vielleicht hat ja im Laufe des Tages eine der Tierorga-Ladies hier im Forum nochmal die Zeit/Lust/Kraft sich zu diesem Thema zu äußern und ein warum, weshalb, wieso abzugeben, in wie fern das rechtlich haltbar ist und in wievielen Fällen das Tier schonmal "aus fadenscheinigen Gründen" weggenommen wurde....(ich glaub ja nicht ein mal...)

Mal gucken ob ich mich nachher hier noch zurecht finde! 🙄

Lg
 
In dem Fall der Hündin wurde von seiner Züchterin auch angezeigt. Die Polizei sagte aber das sie leider keine Handhabe haben, da nicht verboten....

Sowas meldet man auch nicht der Polizei, sondern dem zuständigen Kreisveterinär, der darf die Beschlagnahme anordnen, bzw. beim Richter beantragen. Und dann holt man die Polizei dazu.
 
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Wenn mit dem Vertrag das Tier in den Besitztum des Interessenten übergegangen ist dann der TS keine Handhabe mehr wenn der Besitzer nicht gegen Gesetzte verstößt.

Um Dich mal zu korrigieren - es muss Eigentümer heißen. Besitzer bist du in dem Moment wo es bei Dir in der Wohnung ist.

Ich liebe ja Leute die sich aufspielen, aber nicht mal wissen was sie schreiben...

Und die Unterstellungen spart Euch doch bitte auch!

Sveni, ich hatte mich auch ernsthaft für die beiden interessiert und bin nicht aus ner Laune heraus abgesprungen. Wäre mir der Schutzvertrag (trotz Anfrage) nicht erst nach 3 Wochen gemailt worden, wäre auch nicht so viel Zeit vergangen...

Und es muss nicht alles strafbar sein. Es reicht bei dem Schutzvertrag nicht artgerecht! Und dann kann man das Tier da rausholen - zum gefühlten 100. mal in diesem Thread hier 🙄
 
Sowas meldet man auch nicht der Polizei, sondern dem zuständigen Kreisveterinär, der darf die Beschlagnahme anordnen, bzw. beim Richter beantragen. Und dann holt man die Polizei dazu.

Uli, ES IST NICHT VERBOTEN!
Man DARF in Deutschland Sex mit Tieren haben.
 
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Vielleicht hat ja im Laufe des Tages eine der Tierorga-Ladies hier im Forum nochmal die Zeit/Lust/Kraft sich zu diesem Thema zu äußern und ein warum, weshalb, wieso abzugeben, in wie fern das rechtlich haltbar ist und in wievielen Fällen das Tier schonmal "aus fadenscheinigen Gründen" weggenommen wurde....(ich glaub ja nicht ein mal...)

Mal gucken ob ich mich nachher hier noch zurecht finde! 🙄

Lg

Les Dir doch meine Beiträge mal durch. Ich habe von Anfang an geschrieben, ich glaube nicht, das es gemacht wird - aber ich werde mich nicht darauf verlassen!

Und auch wenn sich jemand dazu äußert - es sieht alles nicht danach aus, als wenn sich jemand davon mit den rechtlichen Grundlagen auskennt (hab ich an den Begründungen der Mails gesehen)
 
Schutzverträge sind wichtig, absolut!
Ich hatte in der Familie einen Fall von Verwahrlosung eines Hundes.
Der Hund wurde total abgemagert und eben verwahrlost aus der Wohnung geholt, nachdem ICH (die den Hund nur zweimal gesehen hat und die Zustände nur über Dritte wusste) das dem Tierheim gemeldet habe.
Der Hund wurde rausgeholt, wieder aufgepäppelt, vermittelt und verstarb kurz danach im neuen Heim. Dabei hatte er es endlich gut.

Resultat: Das Tierheim vermittelt an mich, die ich mit dem Halter des Hundes verwandt bin, KEINE Tiere mehr! Ob der Halter des Hundes rechtlich belangt worden ist, kann ich nicht sagen, zumindest habe ich dem TH die Adresse weiter gegeben. Mit dem Halter darf ich allerdings nicht über diese Sache sprechen.

Allerdings, wenn ich sehe, dass ich, laut Schutzvertrag, niemals der Besitzer/Eigentümer des Tieres werde, würde ich NICHT unterschreiben. Warum? Ganz einfach: Ich "darf" Futter bezahlen, "darf" den Tierarzt bezahlen... aber "darf" NIE Eigentümer werden. Dann kann ich auch gleich Pflegestelle werden, da habe ich genauso wenig Rechte (zumindest isses mir als PS so ergangen).
 
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