Diskussionen zum Schutzvertrag.

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Um Dich mal zu korrigieren - es muss Eigentümer heißen. Besitzer bist du in dem Moment wo es bei Dir in der Wohnung ist.

Ich liebe ja Leute die sich aufspielen, aber nicht mal wissen was sie schreiben...

Glückwunsch, du bist zwar jung aber schon richtig schlau😀


Und die Unterstellungen spart Euch doch bitte auch!


Und es muss nicht alles strafbar sein. Es reicht bei dem Schutzvertrag nicht artgerecht! Und dann kann man das Tier da rausholen - zum gefühlten 100. mal in diesem Thread hier 🙄


Die Orga-Mitarbeiter werden sich auf deiner Treppe häuslich einrichten sobald sie dir eine Katze überlassen haben um immer vor Ort zu sein. Mensch Mädel denk nach, die Leute haben dafür keine Zeit und bestimmt auch nicht die Lust.
 
A

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Das hab ich mich auch gefragt. Mir wurd vom Verein gesagt, das der Vertrag wohl von einem Anwalt formuliert wurde - was stimmt und nicht sei dahingestellt.

M.E. ist ein Eigentumsvorbehalt nur rechtens, wenn er Übergangsweise (bis zu vollständigen Bezahlung oä.) vereinbart wird, aber das weiß ich nicht 100%ig!

Wenn du ein Tier aus dem Tierheim oder vom Tierschutz holst "Bezahlst" du es nicht,sondern entrichtest nur eine Schutzgebühr,dass ist ein grosser Unterschied.
 
Die Orga-Mitarbeiter werden sich auf deiner Treppe häuslich einrichten sobald sie dir eine Katze überlassen haben um immer vor Ort zu sein. Mensch Mädel denk nach, die Leute haben dafür keine Zeit und bestimmt auch nicht die Lust.

Kann es sein, das Du nicht verstehst, welche Recht die haben und welche (nämlich keine) ich habe bei dem Vertrag.

Es gibt einen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer. Und ich habe in dem Moment als Besitzer ausschließlich das Recht die laufenden Kosten zu zahlen ohne das Tier jemals mein Eigen nennen zu dürfen. Und demnach kann es mir jederzeit ohne Grund aus Lust und Laune weggenommen werden.

Wenn Du Leuten die Du nicht kennst blind vertraust - Bitte. Dann flieg mit sowas meinetwegen irgendwann auf die Schnauze oder sonst was.

Nur ich lasse mich hier für meine Entscheidung von Euch nicht beleidigen oder mir irgendwas unterstellen.

Davon ab, das die SG überteuert ist, wie ich erst danach mitgekriegt habe, als ich mich im TH informiert habe...

Aber jedem das seine, ich hab meine beiden Süßen hier und hoffe für die anderen Katzen, das die trotz der merkwürdigen Vermittlungsmethoden ein schönes zu Hause finden. Man sollte dann nur in Mails den Ton und die Art etwas ändern, wenn man nicht jeden gleich wieder vergraueln will..

Für mich hat sich diese Diskussion genauso wie dieses Forum erledigt!
 
Wenn ich solch ein Vertrag unterschreiben würde, täte ich das mit einem guten Gewissen.
Ich weiß, die Katze hat es bei mir gut.
Ich würde das vielleicht leichte Grummeln herunter schlucken, da ich eines weiß: Wenn mit den Vertrag auch nur ein Spinner zurück geschreckt wurde, ist der Vertrag gut und richtig.
Es geht mit nämlich nicht immer nur um mich, SONDERN UM DIE TIERE!
 
ich denke,dass mit solchen verträgen nicht nur ein spinner zurück gehalten werden kann,diese werden kommentarlos unterschreiben,aber menschen welche den vertrag u.die tiere ernst nehmen, werden niemals sowas unterschreiben!!!
 
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ich denke,dass mit solchen verträgen nicht nur ein spinner zurück gehalten werden kann,diese werden kommentarlos unterschreiben,aber menschen welche den vertrag u.die tiere ernst nehmen, werden niemals sowas unterschreiben!!!

Ich HABE sowas unterschrieben.

Und du kannst dir sehr sicher sein, dass ich den Vertrag und vor allem die Tiere sehr ernst nehme!
 
u.wurdest du schon mal kontrolliert?
 
mir persönlich wäre ein vertrag mit einer solchen eigentümer-klausel (die mich auf dauer nur besitzer sein lässt) völlig egal.
mal abgesehen davon, dass unsere katzen artgerecht gehalten werden, würde ich einer eventuellen (aber für mich nicht denkbaren) rückforderung gelassen entgegen sehen.
drei von unseren vier katzen sind vom örtlichen tierschutz und für alle habe ich bzw. mein mann einen schutzvertrag unterschrieben. und ganz ehrlich, ich habe keine ahnung was da bzgl. eigentümer etc. drinsteht (werde heute abend zu hause aber mal nachschauen).
es hat bei uns im übrigen auch weder eine vor- noch eine nachkontrolle stattgefunden, lediglich nach der ersten vermittlung hat nach ein paar wochen jemand angerufen und gefragt, ob alles o.k. sei.

ich kann es aber trotzdem nachvollziehen, wenn man einen solchen vertrag (aus den vielen genannten gründen ) eben nicht unterschreiben möchte.
und genauso verstehe ich die begründung von tierschützern, warum die verträge so aussehen.

mehr als hilfreich wäre es jedoch, wenn ein muster-schutzvertrag auf der jeweiligen vermittler-homepage zu finden wäre (habe ich irgendwo auch schon gesehen). da wären doch offen fragen im vorfeld geklärt.

oder spricht irgendwas dagegen?
 
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u.wurdest du schon mal kontrolliert?

Ja, eine Woche nachdem Olive bei uns eingezogen war, kam die Dame von der Tierschutzorga 280 Km zu uns gedüst um nach Olive zu sehen.

Diesen Frühling wird sie das wieder tun, einfach weil sie Bock hat, uns zu besuchen, und weil wir auch gerne "zeigen" dass es Olive bei uns gut geht.
Ich habe damit kein Problem.
 
Leute, seit ich den Fall einer Hündin in einem anderen Forum gelesen habe, die bei einem schrecklichen Menschen festsitzt, dort sexuell missbraucht wird und man NICHTS machen kann, da es in Deutschland NICHT verboten ist seine Tiere zu f*****, sehe ich sehr vieles ganz anders.
Hätte man in so einem Fall so einen Vertrag, wäre die Hündin vielleicht zu retten.🙁🙁🙁


Nein, wäre es nicht. Da es - wie Du ja selber weisst - in D nicht verboten ist, sexuelle Handlungen mit SEINEM Tier durchzuführen. Und solche Tätigkeiten somit nicht als Tierquälerei einzustufen sind.

Was ich von solchen "Praktiken" halte, sage ich jetzt besser nicht, sonst werde ich hier noch gesperrt :stumm:
 
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Wenn mit dem Vertrag das Tier in den Besitztum des Interessenten übergegangen ist dann der TS keine Handhabe mehr wenn der Besitzer nicht gegen Gesetzte verstößt.
Auch nicht, wenn dieser Punkt explizit im Vertrag erwähnt wird? Dann haben ja alle Punkte in Verträgen keine Gültigkeit, wenn sie nicht gegen Gesetze verstoßen.

Resultat: Das Tierheim vermittelt an mich, die ich mit dem Halter des Hundes verwandt bin, KEINE Tiere mehr
Das verstehe ich nicht: Die vermitteln nicht mehr an dich, nur weil du mit dem verwandt bist, obwohl du geholfen hast, daß der Hund da rauskommt? Das ist wirklich Diskriminierung!
 
Julia, ist es Dein Ernst, das Dir jemanden Dein total normales Tigerkätzchen weg nimmt, ohne sehr triftigen Grund? Das ist doch Quatsch. Die gibt es wie Sand am Meer, sind leider nachwachsende Rohstoffe.....🙁
Ich denke das Du echt etwas über reagiert hast!
Ich verstehe das Problem überhaupt nciht... der "Schutzvertrag" ist aufgrudn der ersten Klausel ohnehin nciht rechtswirksam, da der "Eigentümer" den "Besitzer" ungleich benachteiligt (oder zahlt der Verein alle anfallenden Kosten für die "Leasingkatze"?) und besonders deutsche Richter regieren auf derartige Verträge ausgesprochen empfindlich, sodass im "Falle des Falles" ind er Regel GEGEN den TSV entschieden wird
 
Julia, wer sich auch nur ein ganz kleines bisschen mit TS beschäftigt, so wie ich, weiß das es fürchterliche Menschen gibt. Die sich ein Tier holen, es verwahrlosen lassen, es quälen, teilweise sogar sexuell missbrauchen.🙁😡
Und dazu sind dann die Verträge da, damit man eine Handhabe hat die Tiere zu befreien. Das müsste ja eigendlich auch in Deinem Sinne sein, oder?
Dazu brauchst du keinen Schutzvertrag, sondern einen fähigen Amtsvet...
der Schutzvertrag berechtigt dich nciht zum Hausfriedensbruch- folglich braucht der halter das Tier nciht herausgeben und dich nicht in die Wohnung zu lassen ,damit du es herausholen kannst.
Und Polizei und Gerichtsvollzieher , welche dir das Tier rausholen könnten,brauchen einen richterlichen Beschluss um gegen den Willen des Wohnungsinhabers ineine Wohnung eindringen zu dürfen.
Ausnahme ist "Gefahr im Vollzuge" die im Zusammenhang mit Haustieren im deutschen Gesetz nciht vorgesehen ist
 
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in meinem letzten schutzvertrag ist diese klausel auch.
aber: da steht nichts von "grundlos"!

es geht um vertragswidrigkeiten betreffend der haltung und versorgung der tiere....

merkwürdig, obwohl ich sonst durchaus ein streitbares wesen bin, habe ich damit mal so gar keine probleme.


Ich habe derzeit im entfernterten Bekanntenkreis ein klassisches Beispiel:
- vor Wengien Wochen, es war sch***kalt-
Stute vom TS in Offenstallhaltung,fühlt sich pudelwohl, müsste die Hufe gemacht bekommen.
Die Besitzerin Entscheidet,damit warten zu wollen, bis es wieder etwas wärmer ist (zumindest keine Minusgrade).
Die Person vom TSV besteht auf eine sofortige Behandlung und Einstellen in einer Box, ansonsten wolle sie das Pferd sofort abholen....SG würde natürlich nicht zurückerstattet

Die Sache liegt jetzt beim Anwalt
 
Verstehe ich nicht. Die Klausel schreckt mich nicht zurück.
Ist doch auch in jedem Deutschen TH so, das man die Katze wieder zurückgeben muss, sollte man sie nicht behalten können.....
Das stimmt einfach nciht! kaum ein Tierheim macht überhaupt eine Nachkontrolle
 
Allerdings steht da jedenfalls durchaus drin, dass der Eigentümer die Tiere nur vom Besitzer zurückfordern kann, wenn sie nicht gut versorgt werden bzw. der Vertrag gebrochen wird. Es steht ja keinesfalls drin, dass die das Tier "grundlso" wieder zurückfordern können, sondern eben bei Vertragswidrigkeiten.

Wer entscheidet, wann das Tier "nicht gut versorgt" ist?

Ich halte Einhalhaft für Tierquälerei und Trockenfütterung für vorsätzlich gesundheitsgefährdend...

andere bhaupten ,katzen seien Einzelgänger und seklbst viele TÄs empfehlen dei ach so bequeme Trockenfütterung
 
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