Diskussionen zum Schutzvertrag.

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In dem Vertrag meiner Katzen (Bengalen -> Züchter) steht auch drin, dass ich melden muss wenn ich umziehe, ich sie nicht an 3. übergeben oder ins TH stecken darf, sie nicht in ungesicherten Freigang dürfen..
das steht in meinenVerträgen auch 😉.
Viele Züchter räumen sich in ihren Verträgen auch ein Vorverkaufsrecht ein, für so und so viele % des ursprünglichen Kaufpreises.
War in der Regel mehr ist,als das,was der kittenkäufer für ein erwachsenes Tier "auf dem freien Markt" bekommen würde...
 
A

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Ich könnte eine gewisse "Probezeit" ( etwa 6 Moante oder bis nach der Nachkontrolle ,die innerhalb eines gewissen Zeitraumes stattfinden muss) zum Schutze des Tieres akzeptieren
Ja, das fände ich auch in Ordnung. Wäre auch für Züchter eine Möglichkeit. Das wäre besonders bei Themen vorteilhaft, die in einem Vertrag vielleicht rechtlich nicht haltbar wären.

So ich habe zu diesem Thema heute ganz kurz meinen Rechtsanwalt angerufen (habe selbst gerade einen Schutzvertrag mit Eigentumsvorbehalt unterschrieben) und seine Aussage war kurz und bündig:
Klausel ist sittenwidrig und der Vertrag nicht das Papier wert auf dem er steht. 😀
Dann könnte mir ja völlig egal sein, was drin steht, ich unterschreib einfach, die Klauseln gelten ja eh nicht? Selbst wenn manche Punkte rechtlich nicht haltbar sind, würde ich in manchen Fällen trotzdem nicht unterschreiben. Wie z.B. der Punkt mit den jährlichen Impfungen, Vorschriften zur Ernährung oder der Verpflichtung zur Mitteilung der neuen Adresse nach Umzug. Diese Punkte entsprechen ja alle den Wünschen des Vermittlers, und wenn ich unterschreibe in dem Wissen, daß ich das eh alles anders mache, weil rechtlich nicht haltbar, ist es nicht anders, als würde ich den Vermittler anlügen. Entweder will ich mich an alle Punkte halten (ob rechtlich haltbar oder nicht), dann unterschreibe ich, oder ich will es nicht, dann unterschreibe ich nicht. 😉
 
Und das stimmt leider nicht. Aber ich habe versprochen das Thema nicht weiter hier zu besprechen. Was ich auch verstehen kann, es ist beileibe eines der schlimmsten Themen ist.
Wenn Du Dir ein Bild machen willst dann google.

Danke Mafi!!! :zufrieden:

Ich ertrag ja echt alles und wende mich eigentlich vor nix ab aber das ist selbst für mich zu viel...
:reallysad:
 
Hab die ganze Eigentumsgeschichte grad nochmal einer Freundin (Katzenzüchtende Juristin) gemailt.
Meld mich, wenn ich ne Antwort habe...

Ich hab den Teil mit der "Adresse melden" damals einfach mit unterschrieben, weils mir wurscht ist. Ich mag meine beiden Züchterinnen gerne und wenn ich irgendwann umziehe und wir dann weiterhin regelmäßig Kontakt haben, dann kriegen sie es eh mit. Habe ich seit Jahren keinen Kontakt mehr gehabt setz ich mich wahrscheinlich nicht mehr dahin und suche nach Emailadressen, schlichtweg weil ich es wahrscheinlich einfach vergessen würde...

Und auch wenn ich meine Zicke Nera und Tico (der mir grad fürchterlich aufn Keks geht) im Leben nicht hergeben möchte, ist es trotzdem gut zu wissen, dass da jemand ist der Beide zusammen nehmen könnte und würde und sich darum kümmern würde das sie ein glückliches Zuhause finden!
Daher ist das mit dem Vorkaufsrecht auch ok und das sie nicht ins TH sollen ebenfalls!
(Nera und Tico kennen diese Klausel ja nicht...also kann ich weiter mit dem TH drohen, wenn sie Mist machen! 😉 )
 
Zuletzt bearbeitet:
Uli, ES IST NICHT VERBOTEN!
Man DARF in Deutschland Sex mit Tieren haben.

das kommt auf die Definition von Sex an...

Penetrieren kannst du (naja MANN) kaum ein Haustier , ohne,dass es KÖRPERLICHEN Schaden nimmt- und das wiederum IST strafbar! und auch per tierärztlicher Untersuchung ohne weiteres nachweisbar..

Erlaubt , bzw nicht verboten ist es dem Bauern , seine Kuh zu penetrieren- udn der geht es - im wahrsten Sinne des Wortes "am A**** vorbei"
 
Wenn ich solch ein Vertrag unterschreiben würde, täte ich das mit einem guten Gewissen.
Ich weiß, die Katze hat es bei mir gut.

was, wenn ein TSV-Mitarbeiter entscheidet,dass er etwas anders für GUT befindet , als du? Und die das Tier wegholt,weil SEINE Vorstellung von "gut haben" von der deinen differiert?
 
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In dem Fall von Antjes Verträgen ist dann sogar der gesamte Vertrag nichtig, da der Vertrag keine Klausel darüber enthält, dass wenn ein Teil nichtig ist, der Rest bestehen bleibt.

Was wiederrum bedeutet, dass wenn ein Punkt nicht rechtens ist, der ganze Vertrag nichtig ist.

Wie es dazu noch damit aussieht, dass sie nichts über Gerichtsstand etc drin hat weiß ich nicht. Aber eigentlich muss sowas alles in einen Vertrag rein...
 
Das ist schlichtweg falsch, was du da behauptest. Es ist ganz genau aufgeführt, in welchen Fällen dir das Tier weggenommen werden kann

Das ist ganz einfach; in KEINEM, denn nicht nur in Ösiland sind solche Verträge sittenwidrig- lt meiner RÄ ist dies auch in D der Fall
 
In dem Fall von Antjes Verträgen ist dann sogar der gesamte Vertrag nichtig, da der Vertrag keine Klausel darüber enthält, dass wenn ein Teil nichtig ist, der Rest bestehen bleibt.

Was wiederrum bedeutet, dass wenn ein Punkt nicht rechtens ist, der ganze Vertrag nichtig ist.

Wie es dazu noch damit aussieht, dass sie nichts über Gerichtsstand etc drin hat weiß ich nicht. Aber eigentlich muss sowas alles in einen Vertrag rein...

Nachdem diese Klausel das Wesen des Vertrages maßgeblich beeinflußt, ist der ganze Vertrag nichtig, so zumindest wurde mir das heute erklärt, d.h mit solchen Klauseln hilft man keinem Tier, ganz im Gegenteil :grummel:
 
Nachdem diese Klausel das Wesen des Vertrages maßgeblich beeinflußt, ist der ganze Vertrag nichtig, so zumindest wurde mir das heute erklärt, d.h mit solchen Klauseln hilft man keinem Tier, ganz im Gegenteil :grummel:
Ich dachte, mit der salvatorischen Klausel kann man das ausschließen?
 
Nachdem diese Klausel das Wesen des Vertrages maßgeblich beeinflußt, ist der ganze Vertrag nichtig, so zumindest wurde mir das heute erklärt, d.h mit solchen Klauseln hilft man keinem Tier, ganz im Gegenteil :grummel:

Eben, man kann ganz einfach die Herausgabe verweigern und dann wird der Vertrag rechtlich geprüft. Wenn das Gericht dann noch entscheidet, dass der Vertrag wirklich nichtig ist, ist keinem Tier geholfen.
Niemand darf schließlich ein Tier einfach so aus der Wohnung eines anderen holen. Das wäre Hausfriedensbruch. Wenn jemand etwas hat, das eigentlich mir gehört, darf ich auch nicht einfacn einbrechen. Ich müsste zuerst auf Herausgabe klagen.
 
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Ich dachte, mit der salvatorischen Klausel kann man das ausschließen?

Ja, das kann man. Sollte man meiner Meinung nach auch in jeden Vertrag aufnehmen, ein Jurist findet doch in fast jedem Vertrag irgendwas, wenn er es drauf anlegt...

Aber die ist in dem Vertrag nicht drin.
 
Ich dachte, mit der salvatorischen Klausel kann man das ausschließen?

In meinen Verträgen (und ich habe Schutzverträge von mehreren Vereinen) ist in keinem eine salvatorische Klausel enthalten 🙄 aber ich glaube in diesem Falle würde die auch nichts nützen, da ja das Wesen des Vertrages die "Übertragung des Tieres" ist.
 
In meinen Verträgen (und ich habe Schutzverträge von mehreren Vereinen) ist in keinem eine salvatorische Klausel enthalten 🙄 aber ich glaube in diesem Falle würde die auch nichts nützen, da ja das Wesen des Vertrages die "Übertragung des Tieres" ist.
Wieso bringt da diese Klausel nichts? 😕 Soweit ich weiß, besagt die doch, daß wenn ein Punkt des Vertrags ungültig ist, die anderen trotzdem ihre Gültigkeit behalten? Warum sollte das in einem Schutzvertrag nicht auch so sein?
 
Wieso bringt da diese Klausel nichts? 😕 Soweit ich weiß, besagt die doch, daß wenn ein Punkt des Vertrags ungültig ist, die anderen trotzdem ihre Gültigkeit behalten? Warum sollte das in einem Schutzvertrag nicht auch so sein?

Weil die Nichtigkeit dieser Klausel weitreichende Wirkungen auf den Vertrag hat, und dann teilw. die restlichen Vertragsklauseln auch sittenwidrig/obsolet werden. Durch die Streichung der Klausel, wird die Katze mein Eigentum und da Tiere rechtlich Sachgüter sind, kann ich mit meinem Tier machen was ich will - außer ich verstoße damit gegen andere Gesetze!
 
Weil die Nichtigkeit dieser Klausel weitreichende Wirkungen auf den Vertrag hat, und dann teilw. die restlichen Vertragsklauseln auch sittenwidrig/obsolet werden. Durch die Streichung der Klausel, wird die Katze mein Eigentum und da Tiere rechtlich Sachgüter sind, kann ich mit meinem Tier machen was ich will - außer ich verstoße damit gegen andere Gesetze!
Aber dann kann man sich Verträge ohne Eigentumsklausel sowieso gleich schenken? Dann ist ja gar kein Vertrag mehr gültig - die mit Eigentumsklausel nicht, und die ohne sowieso nicht.
 
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Aber dann kann man sich Verträge ohne Eigentumsklausel sowieso gleich schenken? Dann ist ja gar kein Vertrag mehr gültig - die mit Eigentumsklausel nicht, und die ohne sowieso nicht.

Was glaubst du, warum ein "guter" Schutzvertrag 30 Seiten oder mehr hat, weil da alles ausformuliert usw drinsteht. Dann hat man wenigstens die Chance im Fall eines Missbrauchs vorzugehen, mit den Standard-Schutzverträgen (die offensichtlich jeder vom anderen abkupfert) ist das kaum möglich.
 
was, wenn ein TSV-Mitarbeiter entscheidet,dass er etwas anders für GUT befindet , als du? Und die das Tier wegholt,weil SEINE Vorstellung von "gut haben" von der deinen differiert?

Ich weiß zwar nicht mit welcher Laus ich über Deine Leber gelaufen bin, das Du mich heute penetrant zerpflückst, ich will Dir gerne trotzdem antworten. Nicht zu dem Thema Zoophilie, da sind mir die Hände gebunden.

Zum Thema TSV-Mitarbeiter, ich kann mir nicht vorstellen das Anja oder Silke auf die Idee kämen, das es Nushka oder Huibuh schlecht bei mir hätten.
Damit keine Gerüchte aufkommen, ich bin Besitzer und Eigentümer der Beiden.
 
kleine anmerkung: vielleicht hab ich auch deshalb keine probs mit den "klauseln", weil ich mich ohnehin nicht unbedingt als "eigentümer" von anderem leben empfinde?
ich habe zwei kinder grossgezogen, die zwar "meine" sind, aber dennoch nicht mein eigentum.
 
Tiere sind gesetzlich leider dennoch eine Sache. Und Menschen können ab einem gewissen Alter für sich selbst sorgen und entscheiden - ein Tier nicht
 
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