Diskussionen zum Schutzvertrag.

  • Themenstarter Themenstarter Mafi
  • Beginndatum Beginndatum
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Gehört zwar nicht hierher, aber:
Ja Alannah, dieses Tierheim, es steht hier auch ein wenig in Verruf, vermittelt an mich und meinen Freund keine Tiere mehr. Als wir uns vor zwei Jahren einen Hund holen wollten, wir waren schon Gassi, erfuhren die TH Mitarbeiter von dieser Sache mit dem verwahrlosten Hund und sagten zu uns, sie würden uns eh kein Tier mehr geben. Deswegen suche ich nun vornehmlich Privat meine Tiere, da habe ich keinen solchen Ärger, nur weil es solche Geschichten, nicht mich betreffend, gibt.
 
A

Werbung

Sicher, die Tierschützer wollen das allerbeste für die Katzen, die sie vermitteln. Aber einen Vertrag bei dem die Katze nicht mein Eigentum wird, würde ich (vermutlich) auch nicht unterschreiben.

Was ist eigentlich, wenn eine Katze, die Eigentum eines Tierschutzvereins ist, ernsthaft krank wird, und eine kostenintensive Behandlung braucht? Ich könnte mir vorstellen, so mancher Katzenhalter ist dann weniger bereit, hohe Tierarztrechnungen zu zahlen und gibt die Katze lieber freiwillig seinen Eigentümer zurück.
 
Was ist eigentlich, wenn eine Katze, die Eigentum eines Tierschutzvereins ist, ernsthaft krank wird, und eine kostenintensive Behandlung braucht? Ich könnte mir vorstellen, so mancher Katzenhalter ist dann weniger bereit, hohe Tierarztrechnungen zu zahlen und gibt die Katze lieber freiwillig seinen Eigentümer zurück.

Das war in dem Vertrag auch geregelt. Ich verpflichte mich, jede mögliche Behandlung machen zu lassen... Ok, man kann in dem Moment natürlich trotzdem hingehen und sagen, man will das Tier nicht mehr, also muss es zurück genommen werden
 
Leute, seit ich den Fall einer Hündin in einem anderen Forum gelesen habe, die bei einem schrecklichen Menschen festsitzt, dort sexuell missbraucht wird und man NICHTS machen kann, da es in Deutschland NICHT verboten ist seine Tiere zu f*****, sehe ich sehr vieles ganz anders.
Hätte man in so einem Fall so einen Vertrag, wäre die Hündin vielleicht zu retten.🙁🙁🙁

Sodomie ist Tierquälerei und schon von daher könnte der Amtsvet das Tier dort rausholen- vorausgesetzt die Sodomie ist nachweisbar
 
So ich habe zu diesem Thema heute ganz kurz meinen Rechtsanwalt angerufen (habe selbst gerade einen Schutzvertrag mit Eigentumsvorbehalt unterschrieben) und seine Aussage war kurz und bündig:

Klausel ist sittenwidrig und der Vertrag nicht das Papier wert auf dem er steht. 😀
 
Dazu brauchst du keinen Schutzvertrag, sondern einen fähigen Amtsvet...
der Schutzvertrag berechtigt dich nciht zum Hausfriedensbruch- folglich braucht der halter das Tier nciht herausgeben und dich nicht in die Wohnung zu lassen ,damit du es herausholen kannst.
Und Polizei und Gerichtsvollzieher , welche dir das Tier rausholen könnten,brauchen einen richterlichen Beschluss um gegen den Willen des Wohnungsinhabers ineine Wohnung eindringen zu dürfen.
Ausnahme ist "Gefahr im Vollzuge" die im Zusammenhang mit Haustieren im deutschen Gesetz nciht vorgesehen ist

Sodomie ist Tierquälerei und schon von daher könnte der Amtsvet das Tier dort rausholen- vorausgesetzt die Sodomie ist nachweisbar

Der Bemüßigte kann es gerne nachlesen.
http://www.verschwiegenes-tierleid-online.de/rechtslage.teil 1.htm
 
Werbung:
So ich habe zu diesem Thema heute ganz kurz meinen Rechtsanwalt angerufen (habe selbst gerade einen Schutzvertrag mit Eigentumsvorbehalt unterschrieben) und seine Aussage war kurz und bündig:

Klausel ist sittenwidrig und der Vertrag nicht das Papier wert auf dem er steht. 😀

Danke für die Klarstellung. Vielleicht auch mal was für diejenigen hier, die diese Verträge für richtig ansehen
 
Kleiner Auszug:
Strafrechtlich gesehen, wird im konkreten Fall der ermittelnde Beamte dem Tiereigentümer mitteilen, daß er- als Vertreter der Obrigkeit - dagegen nichts unternehmen kann, solange das mißbrauchte Tier nachweislich nicht erheblich verletzt oder getötet wurde. Denn Sodomie selbst ist nicht strafbar. Doch ihm - als Tiereigentümer - stünde es frei, Anzeige wegen Sachbeschädigung zu erstatten, falls geringfügige Beschädigungen feststellbar sind.




Ein bisschen Gleitgel und er ist nicht zu belangen.
Es gibt ganze Foren die sich damit beschäftigen wie man Tiere gefügig macht und trainiert damit sie sich nicht wehren.
 
So ich habe zu diesem Thema heute ganz kurz meinen Rechtsanwalt angerufen (habe selbst gerade einen Schutzvertrag mit Eigentumsvorbehalt unterschrieben) und seine Aussage war kurz und bündig:

Klausel ist sittenwidrig und der Vertrag nicht das Papier wert auf dem er steht. 😀

Also kannste es auch unterschreiben, weils eh rechtlich Quark ist?

*Verdammt...ich sollte nun endlich mein jurastudium anfangen...*
 
Strafrechtlich gesehen, wird im konkreten Fall der ermittelnde Beamte dem Tiereigentümer mitteilen, daß er- als Vertreter der Obrigkeit - dagegen nichts unternehmen kann, solange das mißbrauchte Tier nachweislich nicht erheblich verletzt oder getötet wurde. Denn Sodomie selbst ist nicht strafbar. Doch ihm - als Tiereigentümer - stünde es frei, Anzeige wegen Sachbeschädigung zu erstatten, falls geringfügige Beschädigungen feststellbar sind.

Ein bisschen Gleitgel und er ist nicht zu belangen.
Es gibt ganze Foren die sich damit beschäftigen wie man Tiere gefügig macht und trainiert damit sie sich nicht wehren.

MAFI BITTE HÖR AUCH DAMIT!!!!
Ich weiß das es sowas gibt aber ich persönlich dreh durch wenn ich sowas lese...bitte nicht in einem "normalen" Threat...Bitte bitte bitte....

:massaker::massaker::massaker::massaker:
 
Hast Du Dir die Posts mal durchgelesen und verstanden? Die müssen es nicht begründen! Die sind Eigentümer!!!! Als Eigentümer hast Du die rechtliche Handhabe "am Vertragsgegenstand" (formuliere es zu Vereinfachung jetzt so).

Das ist schlichtweg falsch, was du da behauptest. Es ist ganz genau aufgeführt, in welchen Fällen dir das Tier weggenommen werden kann :wenn das Tier nicht artgerecht gehalten wird und wenn du gegen die Vertragsbestimmungen bzgl. der Haltung verstösst. Willkürlich kann dir niemand ein Tier wegnehmen.

Im übrigen kenne ich Antje und weiss, wie sehr sie sich um ihre Tiere kümmert. Ich glaube, eine reiche Nachbarin, die ein Auge auf ein bereits vermitteltes Tier geworfen hätte, hätte da mehr als nur schlechte Karten, sehr schlechte sogar.

Der Eigentumsvorbehalt hat mich auch etwas irritiert am Anfang. Aber, mittlerweile bin ich eigentlich froh, dass er drin steht. Wenn ich irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage bin für Sammy zu sorgen, wird mir geholfen und ich stehe nicht alleine da. Und ich bin sicher, sein bester Kumpel Mac wird auch mitversorgt und eine schönes neues Zuhause für sie gefunden. Ich hoffe allerdings, es wird nie passieren.

Andrea
 
Werbung:
MAFI BITTE HÖR AUCH DAMIT!!!!
Ich weiß das es sowas gibt aber ich persönlich dreh durch wenn ich sowas lese...bitte nicht in einem "normalen" Threat...Bitte bitte bitte....

:massaker::massaker::massaker::massaker:

Sorry, bin schon wieder weg!
 
Das ist schlichtweg falsch, was du da behauptest. Es ist ganz genau aufgeführt, in welchen Fällen dir das Tier weggenommen werden kann :wenn das Tier nicht artgerecht gehalten wird und wenn du gegen die Vertragsbestimmungen bzgl. der Haltung verstösst. Willkürlich kann dir niemand ein Tier wegnehmen.

Im übrigen kenne ich Antje und weiss, wie sehr sie sich um ihre Tiere kümmert. Ich glaube, eine reiche Nachbarin, die ein Auge auf ein bereits vermitteltes Tier geworfen hätte, hätte da mehr als nur schlechte Karten, sehr schlechte sogar.

Der Eigentumsvorbehalt hat mich auch etwas irritiert am Anfang. Aber, mittlerweile bin ich eigentlich froh, dass er drin steht. Wenn ich irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage bin für Sammy zu sorgen, wird mir geholfen und ich stehe nicht alleine da. Und ich bin sicher, sein bester Kumpel Mac wird auch mitversorgt und eine schönes neues Zuhause für sie gefunden. Ich hoffe allerdings, es wird nie passieren.

Andrea

Nein, das wäre so (erster Absatz) wenn nur die anderen Punkte im Vertrag wären. Wenn jemand Eigentümer bleibt muss er nix sagen, dann ist es willkür bzw kann es sein. Ich wollte nie die Punkte beanstandne, in denen es darum ging, wenn das Tier es nicht gut, dann.............

Tja, ich kenne sie nicht und vertraue dann nicht einfach auf sowas. Erst recht nicht bei Leuten, die nett und freundlich sind, solange man das Tier nehmen will - sobald man mit irgendwas nicht einverstanden ist kommt das zweite Gesicht...

Auch Dein 3. Absatz war in einem separaten Punkt geregelt.

Aber da die Verträge der lieben Antje ja eh sittenwidrig sind... Soll sie meinetwegen gerne fleißig weiter nichtige Regelungen unterschreiben lassen. Nur eben nicht mit mir.
 
Das ist schlichtweg falsch, was du da behauptest. Es ist ganz genau aufgeführt, in welchen Fällen dir das Tier weggenommen werden kann :wenn das Tier nicht artgerecht gehalten wird und wenn du gegen die Vertragsbestimmungen bzgl. der Haltung verstösst. Willkürlich kann dir niemand ein Tier wegnehmen.

Im übrigen kenne ich Antje und weiss, wie sehr sie sich um ihre Tiere kümmert. Ich glaube, eine reiche Nachbarin, die ein Auge auf ein bereits vermitteltes Tier geworfen hätte, hätte da mehr als nur schlechte Karten, sehr schlechte sogar.

Der Eigentumsvorbehalt hat mich auch etwas irritiert am Anfang. Aber, mittlerweile bin ich eigentlich froh, dass er drin steht. Wenn ich irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage bin für Sammy zu sorgen, wird mir geholfen und ich stehe nicht alleine da. Und ich bin sicher, sein bester Kumpel Mac wird auch mitversorgt und eine schönes neues Zuhause für sie gefunden. Ich hoffe allerdings, es wird nie passieren.

Andrea

da ich es genauso sehe wie doris anwalt-stimmt diese version leider auch nicht,befürchte ich-es wird "glück" sein wenn du dein tier wieder zurückgeben kannst,aber rechtlich darauf bestehen wirst du nicht können***
 
...

Also hab nur ein wenig gelesen, aber was ich gelesen hab, find ich richtig. Es ist zu gunsten der Tiere.
und der Vertrag hat mich nicht geschockt, weil die Verträge immer so sind, die meisten sagen den text nur nicht, aber drin stehen tut er.... meine 2 süßen, hab ich beide, aus einem Tierschutz mit solchen Verträge. Ich finde ihn sehr gut. Ein Schutzvertag gibt es ja auch bei Kinder, nur da muß man nichts unterschreiben, so ist das Gesetz mit dem Jungendamt, da ist man auch nicht der Eigentümer, sondern nur der Besitzer. 😉
 
Alles was ein SV bewirken soll, ist das Abschrecken von Spinnern und Menschen die es nicht so ernst meinen mit dem Tier.
Es glaubt doch wohl keiner Ernsthaft das irgendjemand, irgendwann kommt um nach ein paar Jahren das Tier zu kontrolieren.🙄

ICh würde einen derartigen Vertrag auch nicht unterschreiben - und Du wirst MICH ja wohl nciht als "Spinner" oder "mensch,der es nciht so erinst meint mit dem Tier" bezeichnen wollen?!?😱😱😱😱😱😱

Dein zweiter Satz führt den- rechtlichnnciht haltbaren- Vertrag ohnehin ad absurdum🙄
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbung:
Sveni, es ist in Deutschland seit den 70gern nicht mehr verboten sich an Tieren sexuell zu vergehen. Solange sie keine KÖRPERLICHEN Schäden davontragen.
Es ist nicht zu fassen, aber es ist so.

WEnn ein Hund- egal welcher Größe-sexuell misbraucht wird, trägt er körperliche Schäden davon...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also kannste es auch unterschreiben, weils eh rechtlich Quark ist?

*Verdammt...ich sollte nun endlich mein jurastudium anfangen...*

Genau 😉 ich wußte, von einer Freundin die Züchterin ist, und ewig lange an ihren Kauf/Schutzverträgen gefeilt hat, dass diese Verträge nie und nimmer ausjudizierbar sind und habe deswegen alle meine Schutzverträge, die ALLE eine Eigentumsvorbehalt-Klausel beinhalten, ohne zögern unterschrieben....
 
sorry,
aber wie kann man einen solchen vertrag zum wohle des tieres ansehen-wenn er absolut nichtig ist!!!
::hmm:
 
WEnn ein Hund- egal welcher Größe-Sexyuell misbraucht wird, trägt er körperliche Schäden davon...

Und das stimmt leider nicht. Aber ich habe versprochen das Thema nicht weiter hier zu besprechen. Was ich auch verstehen kann, es ist beileibe eines der schlimmsten Themen ist.
Wenn Du Dir ein Bild machen willst dann google.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.

Ähnliche Themen

ichbindas
Antworten
395
Aufrufe
51K
sabsi54
S
CupcakeCinderella
Antworten
9
Aufrufe
13K
Vivie
Vivie
Tigerlilly94
Antworten
12
Aufrufe
3K
Wurm
W
L
Antworten
25
Aufrufe
6K
Bea
Bea
dagmar.b
Antworten
0
Aufrufe
668
dagmar.b
dagmar.b

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben