Diskussionen zum Schutzvertrag.

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Nicht offen für weitere Antworten.
Ich weiß zwar nicht mit welcher Laus ich über Deine Leber gelaufen bin, das Du mich heute penetrant zerpflückst, ich will Dir gerne trotzdem antworten. Nicht zu dem Thema Zoophilie, da sind mir die Hände gebunden.

Zum Thema TSV-Mitarbeiter, ich kann mir nicht vorstellen das Anja oder Silke auf die Idee kämen, das es Nushka oder Huibuh schlecht bei mir hätten.
Damit keine Gerüchte aufkommen, ich bin Besitzer und Eigentümer der Beiden.

Doch liebe Steffi, ich bin absolut der Meinung als böser Tierschützer oder Tierschutzmitarbeiter das es Huibuh und Nushka ganz, ganz schlecht bei dir geht 😱 und weil ich sowieso böse bin, hast du auch ganz sicher nen Vertrag unterschrieben wo ich dir die beiden wieder wegnehmen darf - weißt doch, alle vom Tierschutz sind böse :aetschbaetsch2:
*ironiemodus aus*
Quatsch - nie im Leben würd ich Steffi die beiden wegnehmen -warum sollte ich auch?! Denen gehts rundherum einfach nur saugut! Und nein, in dem Vertrag bei Steffi steht kein Eigentumsvorbehalt.
 
A

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Herzlichen Glückwunsch, Du hast das Niveau dieses Threads grad auf den Gefrierpunkt runtergeschraubt...
 
Herzlichen Glückwunsch, Du hast das Niveau dieses Threads grad auf den Gefrierpunkt runtergeschraubt...

Warum denn?! Ich hab doch geschrieben (steht extra drunter, das es Ironie war) das ich Steffi nie die Katzen wegnehmen würde und in meinem Schutzvertrag auch nix von Eigentumsvorbehalt steht 😕

Abgesehen davon hab ich selbst einen Schutzvertrag unterschrieben für eine meiner Katzen MIT Eigentumsvorbehalt und ich persönlich hab damit auch kein Problem. Warum auch, der Katze gehts gut bei mir und wenn jemand da anderer Meinung ist, darf er gerne vorbeikommen und sich ein Bild machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe lange überlegt ob ich hier schreibe .....

Ich verstehe hier die ganze Aufregung nicht 😕

Wenn man eine TS-Katze aufnehmen möchte , hat man sich im Vorfeld doch schon seine Gedanken gemacht , warum es denn eine TS-Katze sein soll und keine vom Züchter oder sonstiges.

Ich habe z.B. drei solcher Verträge unterschrieben und ich habe , auch mit der Klausel , kein schlechtes Gefühl und keine Probleme.

Bei mir stand im Vordergrund , einer Katze ein schönes Leben zu ermöglichen mit allen Konsequenzen und ich kann mir nicht vorstellen , wenn man den Katzen ein schönes Zuhause gibt , das dann irgendwann einer von TS kommt und die Katzen wieder einsammelt .🙄

Auch habe ich heute noch zu der Vermittlerin ein sehr herziges Verhältnis per Telefon , E-Mail und PN.

Diese Katzen , die schon soviel durchgemacht haben , haben es verdient dann zur Ruhe zu kommen und ich kann den TS verstehen das sie dann auch ein besonderes Auge auf die Schätzchen haben.

In erster Linie geht es um die Katzen !!!! meine Meinung.
 
recht hast du petra.

nur was spricht dagegen, einen mustervertrag offen auf der homepage zu hinterlegen? ist immer noch mein vorschlag zur güte. dann kann jeder so entscheiden wie er mag und zwar im vorfeld.

ich habe übrigens nach 1 stunde suchen (wir müssten wohl dringend mal wieder ablage machen... 😳) unsere übernahmeverträge für unsere drei tierheim-miezen gefunden.
wir sind tatsächlich eigentümer von den viechern geworden, ohne rücktrittsklausel und ohne garantieansprüche. lebenslänglich quasi. und so soll es ja letztlich sein. 🙂
 
Ich hab meine Schutzverträge weggeworfen !

Sollen die doch kommen und sich die Katzen wiederholen. Zwei sozialunverträgliche Einzelgänger, viel Spass damit im Tierheim.

Ohne Witz...... wer sich seinen Katzen gegenüber so verhält, wie sie es verdienen, hat doch überhaupt nichts zu befürchten.
 
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Das Problem bei diesen Verträgen sehe ich darin, dass wohl kaum jemand der diese Verträge unterschreibt sich im Klaren darüber ist was er alles so unterschreibt. Dazu müsste man den entsprechenden Vertrag wohl erstmal einem Rechtsanwalt vorlegen und prüfen lassen und wer macht das schon.

Grundsätzlich sollte man einen Vertrag durchlesen und hat doch selber die Entscheidung ob man unterschreibt oder eben nicht.Ein z.B. lebenslanger Eigentumsvorbehalt wäre für mich ein Grund nicht zu unterschreiben.

Bei unserem Tierschutzvertrag behält sich der TSV das "Eigentum" für ein Jahr vor - mit Zusatz auch bei einem evtl. Fundtier. Danach geht das Tier in das Eigentum des Übernehmers über.

Da gibt es so einige Klauseln, u.A. die Klausel ( wie wohl bei jedem Tier aus dem Tierschutz), das der Verein jederzeit das Recht hat ohne Voranmeldung die Haltung zu überprüfen.
Soweit so gut - dies gilt aber doch nur für den Zeitraum in dem das Tier quasi noch Eigentum des entsprechenden TSV ist? 😕
Nach, z.B. bei uns 1 Jahr, dem Übergang des Eigentums dürfte diese Klausel doch für einen TSV nicht mehr anwendbar sein - oder sehe ich das falsch?

Soweit finde ich den Vertrag unseres TSV´s vollkommen ok.

Was mich ehrlich gesagt ein bißchen stört ist es , dass der Verein sich alle möglichen Rechte vorbehält - gleichzeitig aber nach einem § 8 keinerlei Haftung für eine bestehende Erkrankung übernimmt. Es gilt quasi die Regelung: genommen wie gesehen. Als Übernehmer des Tieres verzichte ich auf alle Gewährleistungansprüche.
Theoretisch könnte mir also der Verein ein krankes Tier übergeben, ohne dies zu erwähnen und ich hätte keinerlei Handhabe.
 
Praktisch passiert dies leider auch viel zu oft 🙁
 
Praktisch passiert dies leider auch viel zu oft 🙁

Das konnte ich bisher so jetzt nicht erfahren.

Oskar und Sonny stammen aus einem TH, die Verträge habe ich nicht mehr😳 und somit keine Ahnung was da drin stand.

Oskar leidet unter rezidivierenden ZFE und starkem Zahnstein, inwieweit dem TSV das bekannt war kann ich nicht sagen. Tatsache ist, dass ich erst Jahre später davon erfuhr das ihm 3 Zähne fehlen. Seit wann ist mir unklar. Weder die frühere TÄin hatte uns das verraten 🙄, noch war uns das vom Verein gesagt worden.
Sonny war immer gesund - bis sie spurlos verschwand.

Simba stammt aus einem anderen TSV, ist bisher pumperlgesund.Trotz des Vertrages gab es bisher keinerlei Kontrolle.

Meine Sternchen stammen aus dem Irgendwo, ohne Vertrag, Kontrollen etc. - keine Vorschriften, keine Garantien.

Wenn ich einen Fellpuschel von einem Bauernhof- oder Upps-Wurf nehmen weiß ich nicht was auf mich zukommen kann. Puschel aus dem Tierschutz haben Vergangenheit, häufig kann auch der Tierschutz natürlich keine Aussagen machen. Darüber sollte ich mir bewußt sein wenn ich solche Tiere zu mir nehme.
Wenn ich ein "Rundumsorglospaket" haben möchte, muß ich zu einem seriösen Züchter gehen der alle möglichen Tests gemacht hat.

Was mich ein ehrlich gesagt ein bißchen stört ist, dass ich mit Tierschutzkatzen "Wundertüten" ( ich empfinde den Begriff nicht als negativ, sie sind es nunmal - trotzdem liebe ich sie) zu mir hole, alle möglichen Verpflichtungen unterschreiben muß aber keinerlei Rechte haben soll.

Anmerkung: trotzdem wird es bei mir trotzdem in Zukunft auch immer wieder so eine Wundertüte sein.😉
 
Julia, ich kann dich verstehen. Ich habe auch so meine Probleme mit gewissen Klauseln, und manche Verträge würde ich prinzipiell nicht unterschreiben. Zu deiner erhaltenen Mail kann ich nichts sagen, da ich sie nicht kenne. Leider ist das so, daß viele Verträge von Tierschutzvereinen und Züchtern nicht abgeändert werden, da hat man nur die Möglichkeit, einen anderen Züchter/Verein zu suchen oder eben woanders zu kaufen. Es gibt übrigens auch Tierschutzorgas, die keinen Eigentumsvorbehalt in den Verträgen haben (ich würde sowas prinzipiell auch nicht unterschreiben!).

Kann mal jemand einen Mustertext von einem Schutzvertrag einstellen, dann weiß jeder worum es geht.

Ich würde niemals einen Schutzvertrag unterschreiben, der es der anderen Seite ermöglicht, eine mir übertragene Katze ohne Angaben von Gründen wieder wegzunehmen. Mit der Übergabe müsste ein Eigentümerwechsel stattfinden und dann wäre es meine Katze.


Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich nicht alles hier gelesen habe. Ich wollte aber gerne trotzdem etwas zu dem Eigentumsvorbehalt sagen:

Niemand wird grundlos ein Tier wieder wegholen. Das ist absoluter Quatsch. Wir haben auch einen lebenslangen Eigentumsvorbehalt in unserem Schutzvertrag drin.

Dieser muss auch im Schutzvertrag bei Auslandstieren drin stehen, sonst dürfen die Tiere gar nicht eingeführt werden.

Wenn man als Verein einen Sachkundenachweis vom Vet Amt hat, den man auch unumgänglich für die Vermittlung benötigt, muss man sich mit den Richtlinien und Gesetzen auseinandersetzen.

Ich habe leider die Richtlinie hier auf der Arbeit nicht vorliegen. Kann diese aber gerne heute mittag nachreichen. Wenn ein Tier nicht im Eigentum vom Verein bleibt, darf diese nicht eingeführt werden! Daher muss dieser Zusatz in den Schutzvertrag!
 
Ich hab es gefunden:

Die gültigen Einreisebestimmungen, die die Tierschutzvereine zu beachten haben, sind seit Oktober 2004 EU-einheitlich geregelt, und werden in der

VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken

geregelt.

Diese gilt für „Heimtiere, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während
der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein.“

Der Flugpate ist in diesem Fall die Person, die im Auftrag des Eigentümers (= Tierschutzverein) für das Tier verantwortlich ist.

Die Hunde werden in Deutschland von den Tierschutzvereinen weder verkauft, noch wir das Eigentum an ihnen übertragen – denn die Schutzverträge sehen lediglich einen Besitzerwechsel, nicht jedoch einen Eigentumsübertrag vor – so bleibt jedes Tier, das mittels eines (entsprechenden) Schutzvertrages vermittelt wird, stets im Eigentum des vermittelnden Tierschutzvereines.

Quelle: http://www.ig-auslandstierschutz.de/start.htm

Hier die Richtlinie.
VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken

Einfach bei google eingeben :smile:
 
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Ich muß gestehen, ich weiß die Formulierungen nicht mehr auswending. Aber sowohl beim TSV von dem wir Edie hatten als auch jetzt bei AHE stand was mit Eigentumsvorbehalt drin. Ich habe das ohne weitere Nachfrage unterschrieben denn ich denke nicht, daß irgendwann jemand mir ohne Grund die Katze wieder weg nimmt :glubschauge:

Ich kümmere mich gut um sie, biete ihr ein schönes Zuhause, sie wird gefüttert und kommt zum TA wenn sie muß. Es gibt keinen Grund zur Klage 😀
 
Dieser muss auch im Schutzvertrag bei Auslandstieren drin stehen, sonst dürfen die Tiere gar nicht eingeführt werden.
Das ist interessant, wußte ich noch nicht. Wobei ich nicht verstehe, warum manche anscheinend trotzdem Eigentümer sind, auch wenn die Katzen aus dem Ausland kommen (ich glaube, bei Mafi ist es so).
 
Das kann ich dir nicht beantworten. Tut mir sehr leid. Wir arbeiten mit unserem Vet Amt und daher auf Grund diesen Bestimmungen. Müsste man dann halt mal mit dem Vet Amt abklären, wo die Sachkunde geprüft wurde.
 
VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken

Aber genau das ist doch die Krux! Ist ein "Tierschutzvertrag" ein Kaufvertrag oder nicht?

Die Verordnung sagt ja eben nicht, dass so ein Vertrag zwischen Tierschutz und Interessent kein Kaufvertrag sein darf, hier geht es um Tiere, die nicht verkauft werden.

Viele Grüße,
Sonja
 
Aber genau das ist doch die Krux! Ist ein "Tierschutzvertrag" ein Kaufvertrag oder nicht?

Die Verordnung sagt ja eben nicht, dass so ein Vertrag zwischen Tierschutz und Interessent kein Kaufvertrag sein darf, hier geht es um Tiere, die nicht verkauft werden.

Viele Grüße,
Sonja

Eben drum. Es geht ja nicht um Handel. Bei uns ist ein Schutzvertrag kein Kaufvertrag. Ein Schutzvertrag dient ausschließlich zum Schutze des Tieres.

Mit der Richtlinie wollte ich euch eigentlich nur klar machen, dass der Verein Eigentümer bleiben MUSS.
 
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Das müßte dann doch eigentlich auch für alle deutschen Tierheime gelten, oder? Da ist es ja auch kein Kaufvertrag, sondern ein Schutzvertrag?
 
Normalerweise ist ein Schutzvertrag auch bei einem deutschen Tierheim kein Kaufvertrag. Aber damit kenne ich mich leider nicht so gut aus. Da kann dir jemand anders bestimmt eine bessere Antwort zu geben.

Mir ging es eigentlich auch nur darum, dass ich das mit dem Eigentumsvorbehalt bei Auslandstieren hier rein schreibe. Mit "negativen" Erfahrungen oder so sollte das aber nichts zu tun haben, dass man einen Eigentumsvorbehalt in den Schutzvertrag hinzufügt.
 
Aber ein Vertrag, der einer Partei nur Pflichten auferlegt ist sittenwidrig.

Es geht nicht, dass einer nur profitiert (bekommt Geld, behält Eigentum) und der andere nur Verpflichtungen (Futterkosten, Tierarztkosten, Unterbringung, usw.) hat.

Wenn ich einen wasserdichten Vertrag haben will muss ich mich entscheiden.

a) Ich mache einen Vertrag, der beinhaltet dass die Katze (nach einer Frist) Eigentum des Interessenten wird. Alle zukünftigen Ausgaben liegen beim Interessenten. Das ist dann ein Kaufvertrag.

Oder b) Ich mache einen Pflegevertrag, das heißt die Katze bleibt Eigentum des Vereins, aber der Verein ist in der Verantwortung alle anfallenden Kosten zu tragen.

Ein Vertrag, der einen Vertragspartner unangemessen benachteiligt, ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist.

Ob man das gut findet, bleibt jedem selbst überlassen.

Viele Grüße,
Sonja
 
Das müßte dann doch eigentlich auch für alle deutschen Tierheime gelten, oder? Da ist es ja auch kein Kaufvertrag, sondern ein Schutzvertrag?

Ich habe hier gerade den Schutzvertrag von einem deutschen Tierheim vor mir, er enthält folgende Klausel:

"Der TSV überträgt nach diesem Vertrag nicht das Eigentumsrecht an dem Tier. Dementsprechend hat der TSV das Recht, das Tier jederzeit wieder abzuholen und in Eigenbesitz zu übernehmen; der TSV soll von diesem Recht nur Gebrauch machen, wenn der Übernehmer gegen eine der vorstehenden Bedingungen verstossen hat."

Liebe Grüsse
Anja
 
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