Diskussionen zum Schutzvertrag.

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Hallo, guten Morgen,

also ich muss wirklich sagen: dieser Tierschutzverein, um den es da geht, lehnt sich ganz schön weit aus dem Fenster. So einen Schutzvertrag sehe ich als absolut kontraproduktiv an. Wer weiß, wieviele Interessenten wegen diesem Teil schon abgesprungen sind...

Es handelt sich hier nicht nur um einen Eigentumsvorbehalt, wie man ihn von Rechnungen kennt, wenn man etwas gekauft hat. Es ist rein rechtlich gesehen sogar ein erweiterter Eigentumsvorbehalt, der in die Rechte des Besitzers eingreift, obwohl dieser seine Obliegenheiten bereits erfüllt hat.

Sowas würde ich niemals unterschreiben.

Ich kann nicht verstehen, dass diese Verträge offenbar niemals juristisch geprüft wurden. Ich bin mir sehr sicher, dass sie einer diesbezüglichen Überprüfung niemals standhalten könnten. Wer hat diesen Mist eigentlich verzapft? Ich finde, der Verantwortliche sollte seine Konsequenzen ziehen. Der ganze TS-Verein kommt ja sonst in ein schlechtes Licht...

@Julia
Kann Dein Handeln 100 %ig verstehen.
 
Hallo, guten Morgen,

also ich muss wirklich sagen: dieser Tierschutzverein, um den es da geht, lehnt sich ganz schön weit aus dem Fenster. So einen Schutzvertrag sehe ich als absolut kontraproduktiv an. Wer weiß, wieviele Interessenten wegen diesem Teil schon abgesprungen sind...
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Solche Klauseln würden mich z.B. davon abhalten überhaupt dort wegen eines Tiers anzufragen, ebenso wie Vorschriften zur Haltung (Vernetzter Balkon Pflicht oder muss immer Wohnungskatze bleiben).
Ob das im Sinne des Tierschutzes ist....

LG,
Inalina.
 
Solche Klauseln würden mich z.B. davon abhalten überhaupt dort wegen eines Tiers anzufragen, ebenso wie Vorschriften zur Haltung (Vernetzter Balkon Pflicht oder muss immer Wohnungskatze bleiben).
Ob das im Sinne des Tierschutzes ist....

LG,
Inalina.

das sehe ich ganz genauso.
 
Hallo, guten Morgen,

also ich muss wirklich sagen: dieser Tierschutzverein , um den es da geht, lehnt sich ganz schön weit aus dem Fenster. So einen Schutzvertrag sehe ich als absolut kontraproduktiv an. Wer weiß, wieviele Interessenten wegen diesem Teil schon abgesprungen sind...

Es handelt sich hier nicht nur um einen Eigentumsvorbehalt, wie man ihn von Rechnungen kennt, wenn man etwas gekauft hat. Es ist rein rechtlich gesehen sogar ein erweiterter Eigentumsvorbehalt, der in die Rechte des Besitzers eingreift, obwohl dieser seine Obliegenheiten bereits erfüllt hat.

Sowas würde ich niemals unterschreiben.

Ich kann nicht verstehen, dass diese Verträge offenbar niemals juristisch geprüft wurden. Ich bin mir sehr sicher, dass sie einer diesbezüglichen Überprüfung niemals standhalten könnten. Wer hat diesen Mist eigentlich verzapft? Ich finde, der Verantwortliche sollte seine Konsequenzen ziehen. Der ganze TS-Verein kommt ja sonst in ein schlechtes Licht...

@Julia
Kann Dein Handeln 100 %ig verstehen.

Dieser "Tierschutzverein Oberberg" steht schon in einem schlechten Licht.Dort scheinen in der Vergangenheit auch andere Dinge vorgefallen zu sein.Deshalb wurde z.B. der Vorstand abgewählt.
Aber das, muss man ganz klar sagen,ist eine Ausnahme.Die meisten Tierheime oder Tierschutz-Organisationen,bis auf ein paar schwarze Schafe,sind froh,wenn sie ihre Tiere gut vermittelt haben.Und werden diese auch bestimmt nicht zurückholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und verkaufst sie dann mit einem unhaltbaren Vertrag. Von wegen nur in Wohnungshaltung. Das ist genauso vor Gericht unhaltbar wie die Schutzverträge.


WEnn ich -wie du-keine Ahnung hätte. würde ich an deiner Stelle nicht so laut brüllen , Löwe 😎

und du brauchst nicht in Deckung zu gehehn... Ich kann ja nichts für deine Unwissenheit
 
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Hier wird so oft erwähnt, dass der Schutzvertrag zum Schutz der Tiere gemacht wird.
Aaaaaber: Allein hier - wo wir ja alle Katzenfreunde sind, die sich bemühen, ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen artgerecht zu halten - geben recht viele zu, sich an diese Verträge nicht zu halten bzw sie nicht ernst zu nehmen. Warum nehmen dann die TSV eigentlich an, dass sich vorsätzliche Tierquäler daran halten und sich davon abschrecken lassen? Ist das logisch????

Ich hab noch keine Antwort.....
 
Ich hab noch keine Antwort.....

Natürlich ist es naiv zu glauben, ein Tierquäler lässt sich von Schutzverträgen abhalten. Es ist per Gesetz verboten, es gibt teilweise empfindliche Strafen, und trotzdem lässt sich kein Tierquäler abschrecken.

Ich würde wie einige andere hier auch, ein derartigen Vertrag nicht unterschreiben, ganz egal, ob diese Klausel vor Gericht bestand hat oder nicht.

Meiner Meinung ist nicht sinnvoll ernsthafte Interessenten durch einen solche Klausel abzuschrecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mir in meinem Fall noch aufgefallen ist, ob er Vertrag nun bestand hat oder nicht.

Ein großteil der Klausel war ja, Katze nicht weiter vermitteln etc... Oder auch wenn das Tier krank ist und eingeschläfert werden muss VORHER das Einverständnis vom TSV einzuholen (genau, ich lass mein Tier noch ein paar Stunden länger leiden, weil ich grad niemanden erreichen kann).

Aber in dem Vertrag war nichts drin, was mir passiert, wenn ich mich daran nicht halte. Und wenn ich die Katze einfach weggebe kann mir ja egal sein, dass die das Tier dann zurück haben wollen - ich wollte es dann ja eh nicht mehr.

Ich kenne es in Schutzverträgen (die haltbar sind) so, dass drin steht, wenn man gegen der Vertrag verstößt, muss man eine Vertragsstrafe X an den Tierschutz zahlen (ok, dannvielleicht jemand anders, da diese Vertragsstrafe nicht dem Vertragspartner zugute kommen soll).

Also selbst wenn ich von vorne bis hinten mich nicht an den Vertrag halte - mir passiert eh nix.
 
Solche Klauseln würden mich z.B. davon abhalten überhaupt dort wegen eines Tiers anzufragen, ebenso wie Vorschriften zur Haltung (Vernetzter Balkon Pflicht oder muss immer Wohnungskatze bleiben).
Ob das im Sinne des Tierschutzes ist....

Ich denke ein vernetzter Balkon ist schon im Sinne des Tierschutzes.
 
Ich würde auch einen solchen Vertrag unterschreiben, weil ich durch die Kanzlei, in der ich arbeite weiß, dass Schutzverträge generell so gut wie nie haltbar sind. Wir haben in der Kanzlei eine Anwältin, die auf Rechtsstreitigkeiten betreffend Tiere spezialisiert ist und wir hatten noch keinen einzigen Fall, der überhaupt mit Schutzverträgen zu tun hatte.

Habe damals, als ich eine Kaninchendame vermittelt habe und auch einen Schutzvertag entworfen habe, diese Anwältin darauf angesprochen und sie meinte auch, dass wir deshalb noch keinen Fall in der Richtung gehabt hätten, weil die Veträge juristisch nicht durchsetzbar wären.

Habe danach trotzdem einen Schutzvertrag gemacht, einfach wegen des abschreckenden Effektes, aber ich war mir schon bewusst, dass ich tkeine rechtliche Handhabe gegen die neuen Besitzer habe.
 
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Solche Klauseln würden mich z.B. davon abhalten überhaupt dort wegen eines Tiers anzufragen, ebenso wie Vorschriften zur Haltung (Vernetzter Balkon Pflicht oder muss immer Wohnungskatze bleiben).
Ob das im Sinne des Tierschutzes ist....

LG,
Inalina.

Wenn man mal bei der Luna-Hilfe schaut, wieviele Katzen vom Balkon oder aus ungesicherten Fenstern fallen (oder in ungesicherten Kippfenstern eingeklemmt werden)und wieviele Besitzer dann die OP-Kosten der komplizierten Brüche nicht mehr stemmen können, dann halte ich eine anständige Sicherung von gefährlichen Stellen schon für tierschutzrelevant.

Wer so leichtsinnig mit dem Leben des ihm anvertrauten Tieres spielt, ist für mich kein verantwortlicher Tierhalter, sicher Unfälle können passieren, aber wenn ich darauf aufmerksam gemacht werde und trotzdem denke, daß schon nix passieren wird?

Liebe Grüsse
Anja
 
Mit den gekippten Fenstern zB bin ich super froh, das mich die Leute von denen ich meine Babys habe darauf hingewiesen haben. Das wäre eine der Gefahrenquellen gewesen, an die ich wahrscheinlich nicht gedacht hätte...

Nicht auszudenken, was hätte passieren können...
 
Ich denke ein vernetzter Balkon ist schon im Sinne des Tierschutzes.

Wenn man aber nunmal gar keinen Balkon hat?
Bei einigen Tiervermittlungen steht bei vielen Miezen eben drin nur an Leute mit vernetztem Balkon, also frage ich ohne Balkon doch gar nicht erst nach einer dieser Miezen. So habe ich das gemeint. Man wird von vornherein abgeschreckt überhaupt nach so einer Mieze zu fragen.

Wir haben zwar jetzt einen Balkon, aber der ist aktuell noch nicht vernetzt.
Da ich meine Katzen aber eben deshalb noch nicht auf den Balkon lasse, sehe ich hier auch keine Gefahr.

Es muss doch reichen die zukünftigen Katzenhalter auf die Gefahren hinzuweisen, denn ich denke nicht, daß jemand der ein Meize vom TS aufnimmt diese absichtlich in Gefahr bringt.

Ein ausführliche Aufklärung und ein zusätzliches Infoblatt mit Hinweisen zur Haltung und möglichen Gefahren sind denke ich wesentlich sinnvoller als irgendwelche Vorschriften, die schon im Vorfeld abschreckend wirken.

LG,
Inalina.
 
Siehe da auch den 2. Teil des Absatzes...

Bei einigen Tiervermittlungen steht bei vielen Miezen eben drin nur an Leute mit vernetztem Balkon.

Also würdest Du nach dieser Aussage keine Katze kriegen wenn Du keinen Balkon hast!
 
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Bei einigen Tiervermittlungen steht bei vielen Miezen eben drin nur an Leute mit vernetztem Balkon.

Also würdest Du nach dieser Aussage keine Katze kriegen wenn Du keinen Balkon hast!


Ich vermittle seit fast 20 Jahren Katzen und es war für mich nie ein Hinderungsgrund. Warum sollten Leute ohne Balkon keine Katze bekommen?🙄

In unseren Verträgen steht bei Haltung entweder Wohnungshaltung, Wohnungshaltung mit abgesichertem Balkon, Auslauf, usw.

Ich mache die Leute auf Gefahren aufmerksam, die durch einen nicht eingenetzten Balkon passieren können und lege es ihnen ans Herz im Interesse ihrer Katze den Balkon abzusichern. Die meisten machen es auch und ich frage einfach nach einer gewissen Zeit nach bzw. meistens melden sich die Leute von selber.
 
Ich vermittle seit fast 20 Jahren Katzen und es war für mich nie ein Hinderungsgrund. Warum sollten Leute ohne Balkon keine Katze bekommen?🙄

In unseren Verträgen steht bei Haltung entweder Wohnungshaltung, Wohnungshaltung mit abgesichertem Balkon, Auslauf, usw.

Ich mache die Leute auf Gefahren aufmerksam, die durch einen nicht eingenetzten Balkon passieren können und lege es ihnen ans Herz im Interesse ihrer Katze den Balkon abzusichern. Die meisten machen es auch und ich frage einfach nach einer gewissen Zeit nach bzw. meistens melden sich die Leute von selber.

Genauso seh ich das auch und mach es auch so, wenn ich Katzen vermittel! Ich hab selbst mal ein "Merkblatt" mitbekommen als ich eine meiner ersten Katzen vom TS geholt hab, wo auf die Gefahren durch Kippfenster und ungesicherte Balkone hingewiesen wurde. Fand ich damals gut, weil ich damals mit reinen Wohnungskatzen überhaupt keine Erfahrung hatte...
 
Wenn man keinen hat, kann man auch keinen einnetzen. Ist ja wohl logisch.🙄

Bitte auch den Satz darunter lesen und nicht aus dem Zusammenhang reissen.

Als ich als Neuling auf einigen Katzenschutzseiten gelesen habe "Wohnungshaltung mit gesichertem Balkon" dachte ich jedesmal: "Ach schade, da brauch ich erst gar nicht erst fragen."
Für mich klang das jedesmal so, als käme ohne Balkon gar nicht in Frage.
Wir haben wie schon gesagt zwar einen Balkon, nutzen den aber bislang nie, weil er auf einen häßlichen Hinterhof mit Ausblick auf einen betonierten Parkplatz und eine Tankstelle zeigt.
Den Miezen zuliebe haben wir uns nun entschlossen, daß er gesichert wird und sie ihn nutzen können um etwas Frischluft zu bekommen. Das war aber eben noch nicht geplant als ich nach Miezen geschaut habe.
 
Ob die Verträge rechtsgültig sind oder nicht, darüber weiss ich nichts, bin kein Jurist.

Aber in dem Vertrag war nichts drin, was mir passiert, wenn ich mich daran nicht halte. Und wenn ich die Katze einfach weggebe kann mir ja egal sein, dass die das Tier dann zurück haben wollen - ich wollte es dann ja eh nicht mehr.

Das ist ja schön für dich. Sei doch froh. Wenn du das Tier ja eh nicht mehr willst, kannst du es ja dann einfach jemand x-beliebigen geben, Tierquälern, Sodomisten, auf die Müllkippe schmeisen. Ist doch schön, wenn es dir so egal ist und niemand dir in dem Fall was kann. Und wenn du deine Kinder nicht mehr willst, schick sie gleich hinterher. Dir kann es ja egal sein. Und das Kätzchen, ja......... das kann froh sein, dass Leute mit solchen Einstellungen von solchen Verträgen abgeschreckt werden.

Ich kenne es in Schutzverträgen (die haltbar sind) so, dass drin steht, wenn man gegen der Vertrag verstößt, muss man eine Vertragsstrafe X an den Tierschutz zahlen (ok, dannvielleicht jemand anders, da diese Vertragsstrafe nicht dem Vertragspartner zugute kommen soll).

Also selbst wenn ich von vorne bis hinten mich nicht an den Vertrag halte - mir passiert eh nix.

Also mir ist es sehr viel lieber, wenn die Tierschutz-Orga in so einem Fall versucht, die Katze zurückzubekommen statt Strafgeld. Du zahlst und die nicht-artgerechte Haltung oder Quälerei geht weiter. Dann zahlst du halt nochmal und nochmal und nochmal und die Quälerei geht weiter. Armes Kätzchen 🙁

Fazit: diese Verträge mögen nicht rechtswirksam sein (keine Ahnung), aber in symbolischer Hinsicht haben sie schon abschreckende Wirkung auf nicht so geeignete Tierhalter. Und das ist gut so!

Andrea
 
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