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Schade das unterm Strich sowas immer auf dem Rücken des Tieres ausgetragen wird .
Ich gehe zum Züchter und möchte ein Tier haben ... beobchte es und schaue und frage wie das Tier ansich ist .
Sollte ich mit dem Vertrag nicht einverstanden sein , das ich mein Tier bis Dato zu kastrieren zu haben , dann lasse ich es eben wo liegt das Problem ???
Wenn dort steht 500 € und mir ist es zu teuer , dann las ich es .
Dann kauf ich ein Tier um die Ecke ohne Papiere u.s.w. und schaue ob ich damit glücklich werden kann .
Wenn ich höre auch 200 € ist mir zu teuer dann frage ich mich , was machen die neuen Besitzer wenn das Tier mal krank wird . Und haben dann TA kosten ??
Warum ein Züchter mehr nimmt beim Zuchttier muß man sich auch mal genau überlegen .
Was er alles dafür investiert ... Ausstellungen , das Tier wird gechipt , TA kosten Zeitaufwand u.s.w.
Ich glaube es bringt echt nichts sich hier weiter aufzuregen ... Schönen Tag noch
was spricht eigentlich dagegen, dass die Papiere (Stammbaum etc) erst gegen Vorlage einer Kastrationsbescheinigung herausgegeben werden?
Abgesehen mal davon, dass ich ein großer Fan von Frühkastration bin
(meine wurden alle mit 12 bis 16 Wochen kastriert)
was spricht eigentlich dagegen, dass die Papiere (Stammbaum etc) erst gegen Vorlage einer Kastrationsbescheinigung herausgegeben werden?
Wenn sich er Käufer nicht meldet, kann der Züchter ihn kontaktieren- und- wenn kein Kastrationswille vorhanden ist, die Katze zurückfordern-
bin ich da zu blauäugig?
Und in welchem Gesetz steht das? Bzw. , wenn es nicht gesetzlich verankert ist, aus welcher höchstricherlichen Rechtsprechung ergibt sich das?
hmmm frage ich mich auch....Aber wozu hab ich eigentlich Jura studiert...
Und in welchem Gesetz steht das? Bzw. , wenn es nicht gesetzlich verankert ist, aus welcher höchstricherlichen Rechtsprechung ergibt sich das?
Ich kann auch eine Rassekatze vom Züchter ohne Papiere und nur durch einen mündlichen Kaufvertrag rechtmäßig erwerben und Eigentümer werden. Ich verstoße damit gegen kein Gesetz und keine Behörde kann deshalb gegen mich vorgehen. Was der Zuchtverband dazu sagt, ist vollkommen irrelevant. Der kann höchstens im Innenverhältnis zu seinem Vereinsmitglied mit Sanktionen reagieren.
Aber wozu hab ich eigentlich Jura studiert...
Man könnte als Züchter auch darüber nachdenken, im Vertrage einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren, der neben der vollständigen Kaufpreiszahlung noch die Bedingung enthält, die Katze bis zu einem bestimmten Zeitpunkte zu kastrieren. Dann wäre es rechtlich gesehen sehr leicht, bei Nichtvorlage eines entsprechenden Nachweises die Katze heraus zu verlangen.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber gibt es bei den Zuchtvereinen keine vorgegebenen Formulieren für Kaufverträge die auch wasserdicht sind? Oder gibt es Züchter die ihre Verträge vorher von einem Fachmann (Anwalt) auf Rechtsgültigkeit überprüfen lassen?
Seid wann gibts denn hier Zensur?
Und welcher Züchter macht das konkret?Die Vereine sind da ziemlich aussen vor... wenn man seine Tiere schützen wirklich will, investiert man ein paar hundert Euro und lässt den Vertrag von einem Juristen aufsetzen- vorzugsweise einem, der sich nciht nur im Sachrecht, sondern auch mit der Rechtsprechung rund ums Tier ( ein eigenes "Tierrecht" gibt es leider nicht) auskennt.
Und welcher Züchter macht das konkret?