kann einfach so jeder Züchten - ärgere mich gerade über Kleinanzeige

  • Themenstarter Themenstarter alex2701
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Glaube ich nicht, denn du schaust dir wahrscheinlich die ersten 4 Generationen an und da mag gut und gerne 0 sein, aber niemals ist da 0 bis weiter zurück 😉

Aber bei den Norwegern müssen wir uns da keine so großen Sorgen machen, wobei es natürlich Ausreißer gibt, die deutlich höher zu Buche schlagen

Ups, da hast du recht. War mein Fehler 😳
Aber auch bei 10 Generationen komm ich bei keiner meiner Nasen auf mehr als 1,2 Prozent 🙂 Istja auch ein toller Wert finde ich, wahrscheinlich hat den sogar ein Großteil der Menschen auch - ein paar Generationen zurück wars ja nicht so üblich, außerhalb des Dorfes zu heiraten 😎
 
A

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Offenbar nicht lang genug...

Hat schon seinen Grund warum es in den meisten Verträgen eine salvatorische Klausel gibt. Auch der Begriff der "Sittenwidrigkeit" sollte dir dann bekannt sein und somit auch daß eben noch lang nicht alles was in Verträgen steht auch rechtmäßig ist.

Würd mich wundern, wenn man die "Höha" als Jurist verlässt 🙂
 
Offenbar nicht lang genug...

Hat schon seinen Grund warum es in den meisten Verträgen eine salvatorische Klausel gibt. Auch der Begriff der "Sittenwidrigkeit" sollte dir dann bekannt sein und somit auch daß eben noch lang nicht alles was in Verträgen steht auch rechtmäßig ist.

Was für nen Schwachsinn... Jaa diesen Begriff gibt es. Aber nu in Ausnahmesituationen!!! Dh. Wenn der gegen über hinterlegen kann das er zur Vertragsuntrrzeivhnung "nicht ganz bei Sinnen" war und man somit annehmen kann das er das, was drinn steht nicht verstanden hat!!!

Generell ist es jedem selbst überlassen was er in den Vertrag schreibt! Und es ist auch jedem selbst überlassen was er unterschreibt!!!! Also wenn derjenige der "mir" ein Tier abkaufen möchte, einen Vertrag unterschreibt in dem icb ihn ausdrücklich drauf Hinweise das dieses Tier sich nicht weiter vermehren darf, dann darf er es nicht!!! Ob er dann kastriert oder nicht sei dahingestellt aber die Katze/Kater darf weder gedeckt werden noch deckenen!!!! Da die Kastration die einzigste sichere Methode ist dies vorzubeugen muss er das wohl tun um sich sicher zu sein und ruhige nächte zu haben!

Wenn man allerdings das Tier verkauft hat und eine Woche später sagt müssen sie aber kastrieren lassen dann ist es nicht rechtskräftig! Da die "Transaktion" schon abgeschlossen ist!

Wenn ich den Vertrag unterschreibe, in dem icb zur kenntniss genommen habe, dass das Tier sich nicht vermehren darf, so habe ich die Bedingungen für den Erwerb aktzeptiert! Wenn ich mich dann nicht dran halte sind die Verkaufsbedingungen nur von einer Seite aus eingehalten worden und dieses Geschäft ist nichtig!! Sprich Katze muss zurück gegeben werden! Ob der Züchter dann den vollen Verkaufs Wert zurück erstattet ist ihm selbst überlassen den schließlich hat er sich dran gehalten!

Zu dem Sitten widrig! Dies gilt nur und ausschließlich wenn der Vertragspartner zum Abschluss des Vertrages nicht zurechnungsfähig war. Sprich liegt Drogen oder Alkoholkonsum oder eine geistige Behinderung vor so kommt dieser Paragraph in Einsatz. Dann muss aber erstmal bewiesen werden das er zur Vertragsunterzeichnung wirklich unzurechnungsfähig war! Sollte dies so sein kann auch hier der Züchter sein Tier zurück fordern
 
Würd mich wundern, wenn man die "Höha" als Jurist verlässt 🙂

Naaa die höhere handelsschule hat nix mit der Justiz zu tun. Aber wir reden über Kaufverträge!!!! Und das sollte man danach schon drauf haben!!
 
Was für nen Schwachsinn... Jaa diesen Begriff gibt es. Aber nu in Ausnahmesituationen!!! Dh. Wenn der gegen über hinterlegen kann das er zur Vertragsuntrrzeivhnung "nicht ganz bei Sinnen" war und man somit annehmen kann das er das, was drinn steht nicht verstanden hat!!!

Auf welchen Begriff beziehst du dich mit dieser Aussage? Wenn es um die salvatorische Klausel geht, dann stimmt deine Aussage nicht.
Ich arbeite unter anderem beim Rechtsanwalt (eigentlich Steuerberater, ist aber alles eine Kanzlei) und die salvatorischen Klauseln sind Gang und Gäbe in Verträgen egal welcher Art.
 
Auf welchen Begriff beziehst du dich mit dieser Aussage? Wenn es um die salvatorische Klausel geht, dann stimmt deine Aussage nicht.
Ich arbeite unter anderem beim Rechtsanwalt (eigentlich Steuerberater, ist aber alles eine Kanzlei) und die salvatorischen Klauseln sind Gang und Gäbe in Verträgen egal welcher Art.

Nene davon rede ich nicht... Davon habe ich auch keine Ahnung rede von der "sittenwidrigkeit" in Verträgen. Und die Gibtet nicht. Schließlich habe ich mich ja zur Vertragsunterzeichnung damit abgefunden!!!!! Und da kann ich nicht danach daher gehen und sagen eh nö so nicht!
 
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Die Kastration zu verlangen wäre auch nur dann sittenwidrig wenn ich ihn dazu zwinge! Und das macht man nicht! Man stellt eine Bedinnung auf! Und es ist ja jedem selbst überlassen ob er es bereit ist einzugehen. Wenn nicht darf er den Vertrag nicht unterschreiben den dann ist's betrug!
 
>>>Wann sind Verträge sittenwidrig?

Wer einen Vertrag unterschreibt, muss sich klar machen, dass er diesen Vertrag auch erfüllen muss, und zwar nach Punkt und Komma. Wer also Klauseln unterschreibt, die er nicht erfüllen kann oder die ihn einfach nur Geld kosten, dem ist im wahrsten Sinne des Wortes nicht zu helfen: Er hat diesen Klauseln durch seine Unterschrift schließlich freiwillig zugestimmt.

Allerdings ist nicht jede Klausel, die zwei Vertragspartner unterschrieben haben, rechtsgültig. Vertragsklauseln können nichtig sein, weil sie gegen geltende Gesetze verstoßen, oder sie können sittenwidrig sein, weil der stärkere Verhandlungspartner dem anderen Vertragsbedingungen aufgezwungen hat, die diesen "in seiner Handlungs- und
Entscheidungsfähigkeit übermäßig einschränken".

Hinweise auf einen solchen "Knebelungsvertrag" sind zum Beispiel

* eine ungerechtfertigt lange Vertragsdauer,
* starke Kontroll- und Eingriffsrechte in Entscheidungen des Vertragspartners,
* ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. <<<

Ein Tier kastrieren zu müssen das ich rechtsmässig erworben habe schränkt mich in meiner Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit Tierbabys haben zu wollen übermässig ein...
Klar gibt es einzelfälle, bei denen der Züchter Recht bekommen hat. Aber in den allermeisten Fällen entscheidet der Richter pro Käufer, weil er das Eigentums- und somit Entscheidungsrecht hat.
Sittenwiedrigkeit hat auf jeden Fall absolut nichts mit nicht zurechnungsfähig zu tun....
 
Allerdings ist nicht jede Klausel, die zwei Vertragspartner unterschrieben haben, rechtsgültig. Vertragsklauseln können nichtig sein, weil sie gegen geltende Gesetze verstoßen, oder sie können sittenwidrig sein, weil der stärkere Verhandlungspartner dem anderen Vertragsbedingungen aufgezwungen hat, die diesen "in seiner Handlungs- und
Entscheidungsfähigkeit Einschränken

Ein Tier kastrieren zu müssen das ich rechtsmässig erworben habe schränkt mich in meiner Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit Tierbabys haben zu wollen übermässig ..

Ich kenne kein Gesetz das untersagt das eine Katze nicht kastriert werden darf.
Wenn ich diese Bedingung stelle dann zwinge ich sie niemanden auf! Es ist ihm selbst überlassen ob er sich eine Katze von mit zulegen möchte oder nicht! Wenn mein gegenüber mit dem was ich Sage nicht einverstanden ist, ist dies zunächst sein Problem den wenn e unterzeichnet muss er sich dran halten!
Er wusste vorab was er darf und was nicht(vermehren) Punkt aus. Da gibt's nichts bei was sittenwidrig ist! Entweder lässt der Käufer sich drauf ein oder hält nicht dann muss er sich nen anderen idioten suchen bei dem er ein Kätzchen kauft für 600€ und dann jedes Jahr sich versucht das Geld wieder reinzubekommen in dem er kunterbunte Mix kätzchen fur 350€ verscherbelt! Die Katze ist natürlich dann 3 mal in Jahr schwanger(soll sich ja lohnen) und sobald ne schönere Katze rauskommt wird die alte abgeschoben.... Ne ne ne ne ne.... Soo nicht zumindestens nicht bei mir!!!
 
Sittenwidrige Klausen dürfen nur dann beanstandet werden wenn man sich vorher nicht im klaren darüber war was dies eingentlich bedeutet!!!! Im einem klaren Kopf musst du es aber wissen oder dich erst erkundigen! Nur bei Unzurechnungsfähigkeit darfst du einzelne Klauseln oder gar den ganzen Vertrag anfechten!

Wenn du unterschreibst bist du einverstanden. Und selbst wenn drinn steht ich Vertragspartner xy Schenke Person yx jede Woche 50€. ;-) wäre rechtskräftig und bindend!
 
Du kannst das noch hundert mal schreiben, es bleibt falsch.
 
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Sessione so sollte es sein, wenn man einen Vertrag unterschreibt, dass sich beide Seiten dran halten. Wenn ein Vertrag aus irgendeinem Grund aber nicht haltbar ist, dann ist er nichtig. Das ist so. Obs dir gefällt oder nicht.
Wenn ich in den vielen Jahren Züchterdasein, ehemals erweiterter Vorstand in einem Zuchtverein, massig Kontakt zu anderen Züchtern und vor allem Vorstand und Gründungsmitglied der Maine Coon Hilfe nicht schon allerlei erlebt hätte, dann würde ich vielleicht auch noch so denken wie du. Aber glaub mir, in der Praxis ist das gaaaanz anders 😉
 
Sittenwidrige Klausen dürfen nur dann beanstandet werden wenn man sich vorher nicht im klaren darüber war was dies eingentlich bedeutet!!!! Im einem klaren Kopf musst du es aber wissen oder dich erst erkundigen! Nur bei Unzurechnungsfähigkeit darfst du einzelne Klauseln oder gar den ganzen Vertrag anfechten!

Wenn du unterschreibst bist du einverstanden. Und selbst wenn drinn steht ich Vertragspartner xy Schenke Person yx jede Woche 50€. ;-) wäre rechtskräftig und bindend!

Deine "Höha" war wohl eher eine "Hihi".
 
Prinzipiell herrscht ja Vertragsfreiheit, das ist schon richtig.

Sittenwidrigkeit wäre - wie schon erwähnt wurde, wird das von verschiedenen Richtern unterschiedlich beurteilt bezüglich des Sachverhalts - eben, wenn der Käufer/neuer Eigentümer über Gebühr in seiner Entscheidungs- und Handlungsfreiheit eingeschränkt würde. Das ist wohl auch der Grund der unterschiedlichen Auslegung: Was ist "über Gebühr"?

Hier (bei mir) gibt's grad schon Diskussion deswegen. 😀 In erster Linie andere Fälle, bei denen solche Zusatzklauseln Vertragsinhalt sind (da uns die Erfahrung bezüglich Tiere fehlt).

Gefühlsmäßig (was aber ja nix heißt) würde ich meinen, daß die Sache damit steht und fällt, wie es genau im Kaufvertrag formuliert wurde.

Insofern hätte ich eher Bedenken bei der Durchsetzbarkeit, wenn
Tier x wird an y verkauft zum Kaufpreis z.
Das Tier ist bei Übergabe gesund, siehe Gesundheitszeugnis TA a vom xx.xx.xxxxx.
Und DANN weiteres "blabla", wie Verpflichtung zur Kastration.

Durchsetzbarer - in welcher Form auch immer, im Zweifel Rückgabe des Tieres - wäre, wenn der Eigentumsübergang an die Kastration gekoppelt wäre; in diesem Fall bliebe der Züchter rechtmäßiger Eigentümer bis zum Nachweis der Kastration (würde auch das - offenbar widerrechtliche - Zurückbehalten von Papieren rechtfertigen).

(Speziell an) Lisa, Ihr habt doch bestimmt verschiedene Vertragsformulierungen durchgespielt, seid Ihr dann auf eine halbwegs "sichere" Lösung gekommen? (Falls jemand anderes was weiß, natürlich auch gerne - besonders interessieren würde mich das Urteil, wo pro Züchter entschieden wurde wegen der Urteilsbegründung.)

Wäre das so einfach, würden TSV sicher auch "Kaufverträge" machen und nicht "Abgabeverträge" - bei denen eben das Eigentum beim TSV verbleibt, so daß die Möglichkeit besteht, im Falle des Falles das Tier "einfach" zurückzuholen, da der neue Besitzer kein Eigentumsrecht hat. 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte lediglich wissen, .....

wurde dankenswerter Weise schon beantwortet.

Das es aber auch schwierig ist immer alles zu kontrollieren und trotz Vertrag (leider) niemand gezwungen werden kann sein erworbenes Tier kastrieren zu lassen wurde auch schon beschrieben.

:smile:Das finde ich gut, die Frage der TE wurde beantwortet :smile:.
 
:smile:Das finde ich gut, die Frage der TE wurde beantwortet :smile:.

Na ich weiß nicht...

Ich wollte lediglich wissen, ob es zulässig ist, wenn ich mir einen Rassekater (mit Papieren) kaufe, ich ihn dann auch einfach mal so als Deckkater nutzen kann und das dies so einfach nicht möglich ist, wurde dankenswerter Weise schon beantwortet.

Praktisch ist es eben doch "so einfach möglich". 😉
 
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Was für nen Schwachsinn... Jaa diesen Begriff gibt es. Aber nu in Ausnahmesituationen!!! Dh. Wenn der gegen über hinterlegen kann das er zur Vertragsuntrrzeivhnung "nicht ganz bei Sinnen" war und man somit annehmen kann das er das, was drinn steht nicht verstanden hat!!!

Grober Unfug oder wie du schon richtig schreibst "Schwachsinn"

Generell ist es jedem selbst überlassen was er in den Vertrag schreibt! Und es ist auch jedem selbst überlassen was er unterschreibt!!!! Also wenn derjenige der "mir" ein Tier abkaufen möchte, einen Vertrag unterschreibt in dem icb ihn ausdrücklich drauf Hinweise das dieses Tier sich nicht weiter vermehren darf, dann darf er es nicht!!! Ob er dann kastriert oder nicht sei dahingestellt aber die Katze/Kater darf weder gedeckt werden noch deckenen!!!! Da die Kastration die einzigste sichere Methode ist dies vorzubeugen muss er das wohl tun um sich sicher zu sein und ruhige nächte zu haben!

Ich habe diese spezielle Klausel nichtmal kritisiert, bin kein Jurist, hab sie ja nicht mal erwähnt...


Zu dem Sitten widrig! Dies gilt nur und ausschließlich wenn der Vertragspartner zum Abschluss des Vertrages nicht zurechnungsfähig war. Sprich liegt Drogen oder Alkoholkonsum oder eine geistige Behinderung vor so kommt dieser Paragraph in Einsatz. Dann muss aber erstmal bewiesen werden das er zur Vertragsunterzeichnung wirklich unzurechnungsfähig war! Sollte dies so sein kann auch hier der Züchter sein Tier zurück fordern

Siehe oben, grober Unfug.....


Naaa die höhere handelsschule hat nix mit der Justiz zu tun. Aber wir reden über Kaufverträge!!!! Und das sollte man danach schon drauf haben!!

Das war dann wohl ein Satz mit X....
 
Da hab ich S. nach früherem verbalen Dünnpfiff extra auf Ignorieren, und dann taucht der "Schwachsinn" in den Zitaten auf.

Geht nicht gegen dich, ensignx, ich habe meine Versuche, gegen diesen "Schwachsinn" vernünftig zu argumentieren schon lange beendet.

Genau so, wie man Leute nicht vom Vermehren abhalten kann, kann man es auch nicht verhindern, dass hier wirklich alles an "Schwachsinn" abgelassen wird.

Sämtliche "Schwachsinn"e sind Zitate der/des Schwachsinnliebenden S.
 
Praktisch ist es eben doch "so einfach möglich". 😉

🙁 Stimmt. Ich kann mich dem Vertrag widersetzen, einfach vermehren, wenn ich ein Liebhabertier unkastriert erwerbe.... leider.

Wenn man als Verkäufer auf Nummer sicher geht, muß das Tier kastriert abgegeben werden.

Ich halte mich als Käufer daran, meine Liebhabertiere zu kastrieren, aber eben lange leider nicht alle.
 

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