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Na erstmal müsste man wissen ob die Schwester bzw. die Eltern (ich geh irgendwie davon aus dass die Schwester noch zuhause bei den Eltern lebt) überhaupt haftpflichtversichert sind und was da in der Police steht.Ich kann aber noch mal nachhaken ob man da evtl doch ein Schlupfloch finden könnte.
Hab mal reingeschaut, ob es schon neuigkeiten gibt.
Sox, ich hab das so verstanden, das deine Katzen auch ab und an bei deiner Schwester sind.
Kannst du mit ihr nicht reden, das die Terasse katzensicher gemacht wird, oder sie bei ihr nichtmehr darauf dürfen?
Ich glaube, auf noch so einen Fall kannst du sicher auch verzichten 😉
Das ist eigentliche ihre Katze unsere sind immer bei uns...
Aber seit dem Fall kümmere ich mich um ihn mit meinen Eltern. Weil es ist auch besser wenn er nicht so allein ist und andere Kater dabei sind... sie sind schließlich alle zsm aufgewachsen und deshalb wollte ich von Anfang an das sie zsm bleiben... Aber nun ist es leider passiert und wir hoffen das beste 🙂
Zu sehen ist eine Femurkopffraktur und eine Verschiebung des Beckens.
Tja, dann kann man das mit der Haftpflicht wohl vergessen...Das ist eigentliche ihre Katze...
Tja, dann kann man das mit der Haftpflicht wohl vergessen...
Ich weiss wie hart das klingt, drum hab ich ja lange gezögert das anzusprechen.War doch Sox´s Katze ^^
Ich würds versuchen, Katzen gelten laut gesetz leider immer noch als Sache, und sie hat Ihre Sache beschädigt. (wie hart das klingt 🙁 )
Ich find das 'ne Superidee! Klar müsste man den belangen können! Und der ist ja auch noch extra gegen sowas versichert!Kann das nicht auch die Haftpflicht von TA 1 bezahlen? Schließlich hat er doch völlig falsch behandelt und damit die heutige Situation erst herbeigeführt. Was denkt Ihr? Vielleicht einen Versuch wert?
Klar wird das zäh - aber die Aussicht dass man was zurückbekommt ist ja durchaus gegeben.Die Idee mit der TA-Haftpflicht kam mir auch schon, aber das wäre wohl eher eine Sache für danach (also bis sie da Geld bekommt dauert's eine Weile).
Die Höhe des Sturzes dürfte bei einer GELÄHMTEN Katze wohl ziemlich egal sein, ich hätte es auch so für selbstverständlich gehalten dass man bei einer LÄHMUNG röngt.Obwohl...eine gelähmte Katze nach 2m Sturz nicht zu röntgen ist eigentlich schon mehr als grob fahrlässig.
Die Idee mit der TA-Haftpflicht kam mir auch schon, aber das wäre wohl eher eine Sache für danach (also bis sie da Geld bekommt dauert's eine Weile).
Die andere Sache ist die, dass man wirklich nachweisen muss, dass Mitti durch den Behandlungsfehler so stak limitiert ist. Obwohl...eine gelähmte Katze nach 2m Sturz nicht zu röntgen ist eigentlich schon mehr als grob fahrlässig.
Diese Option würd ich aber vor allem für nach dem CT offen halten. Hab nun eine Klinik gefunden die es relativ günstig anbietet. Auch die WS-OP wäre da deutlich bezahlbarer, aber soweit sind wir ja noch nicht.
Aktuell arbeiten wir an einem Termin dort. Nur Wochenende ist leider niemand zu erreichen. Terminvereinbarung geht nur von Montag - Freitag 🙄