Tier angefahren: Müssen Sie anhalten?
Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, besteht normalerweise keine Meldepflicht. Stellt das verletzte Tier allerdings eine
Gefährdung im Straßenverkehr dar, müssen Sie die Polizei davon in Kenntnis setzen. Außerdem dürfen Sie das Tier nicht unnötig leiden lassen, sodass ggf. doch entsprechende Stellen informiert werden sollten.
Fahrerflucht kann Ihnen jedoch nicht vorgeworfen werden, wenn Sie den Unfallort einfach verlassen.
Bußgeld dennoch möglich?
Zwar handelt es sich
nicht um Fahrerflucht, wenn Sie einfach weiterfahren, nachdem Sie eine Katze oder einen Hund überfahren haben, allerdings kann Ihnen in diesem Fall ein
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen werden. Das kann ggf.
Bußgelder bis 50.000 Euro zur Folge haben.