Louisella
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Im Endeffekt ist es egal - die TE muß sich aber darüber klar werden dass das, was sie gemacht hat, strafbar ist.Ich würde dann eher den Tatbestand der Unterschlagung prüfen, dürfte m.E. mehr Erfolg haben
Dann lässt sie das künftig hoffentlich gesunde, wohlgenährte Freigänger mit Besitzer (inklusive Chip und Registrierung) "retten" zu wollen.
Wobei das mit dem "retten" ja auch nur dann Sinn ergibt, wenn die Katze dann in sachverständige Hände kommt, d.h. ins Tierheim oder auf eine Pflegestelle. Einfach tagelang behalten ohne auch nur zu wissen was Katzen an Futter brauchen ist jedenfalls völlig falsch.