Meine Güte, ist das kompliziert... 🙄
Aber:
Aufnahme in den KrankenschutzPLUS (§1 AHKV)
Der Versicherer gewährt Krankenkomplettschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen
für die Haustier-Krankenversicherung (AHKV) für Hunde und Katzen, die zum
Zeitpunkt der Antragstellung gesund sowie mindestens 8 Wochen und maximal
4 Jahre alt sind. Die Aufnahme in den Tarif KrankenschutzPLUS ist nur für Tiere
möglich, deren Gesundheit durch Vorlage einer Tierarztbescheinigung über eine
tierärztliche Voruntersuchung (klinische Allgemeinuntersuchung zzgl. Abhören von
Herz und Lunge) bestätigt ist. Die Tierarztkosten dieser Voruntersuchung werden bis
maximal 30 EUR erstattet.
Leistungen im KrankenschutzPLUS (§2 AHKV)
Kranken- und Vorsorgeschutz
Erstattung der Tierarztkosten bis zum 2-fachen, bei Notfällen bis zum 3-fachen Satz
der Gebührenordnung für Tierärzte für die ambulante und stationäre Behandlung
von Krankheiten sowie für Vorsorgemaßnahmen bis zur Leistungsgrenze (beim Hund
bis zu 2.000 EUR und bei der Katze bis zu 1.250 EUR im Versicherungsjahr). Im Rahmen
der Leistungsgrenze inklusive: Arzneimittel / Unterbringungskosten Tierklinik /
Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT) / physikalischer Therapie / tierärztlicher
naturheilkundlicher Behandlung, Zahnsteinentfernung, Kennzeichnung des
Tieres, Geriatrie-Check (bis zu 50 EUR im Versicherungsjahr), Kastration/Sterilisation
(bis zu 100 EUR pro Hund, bis zu 50 EUR pro Katze im Versicherungsjahr). Vorsorgemaßnahmen
(Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenprophylaxe) sind im Rahmen
der Leistungsgrenze bis zu 100 EUR pro Tier im Versicherungsjahr mitversichert.
Notfälle sind Situationen, in denen eine Gefahr für Leib und Leben des betroffenen
Tieres die unverzügliche Behandlung dieses Tieres durch den Tierarzt (insbesondere
außerhalb der Praxissprechzeiten) erfordert.
Operationskostenschutz
Erstattung der Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für Operationen und deren
unmittelbare Nachbehandlung bis zum 2-fachen, bei Notfällen bis zum 3-fachen Satz
der Gebührenordnung für Tierärzte. Eine Operation ist ein instrumenteller, invasiver
chirurgischer Eingriff in den Organismus zu Zwecken der Heilung unter Voll- oder
Teilnarkose. Es gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20% der zu erstattenden
Tierarztkosten pro Schadenfall.
Verkehrsunfallschutz
Erstattung der Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer
Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr
bis zum 2-fachen, bei Notfällen bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung
für Tierärzte. Es gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20% der zu erstattenden
Tierarztkosten pro Schadenfall.
Auslandsschutz (§ 6 AHKV)
Weltweit gültig: volle Kostenerstattung bei Auslandsaufenthalten, die eine Dauer
von einem Jahr nicht übersteigen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports
des versicherten Tieres nach Deutschland.
Günstige Beiträge
für Hunde nur 39,90 EUR pro Monat/Tier
für Katzen nur 19,90 EUR pro Monat/Tier
Mit Beginn des vierten und - sofern der Vertrag auf direkten Kundenwunsch nach
Ablauf des 5. Vertragsjahres verlängert wird - siebten Vertragsjahres erhöht sich der
monatliche Beitrag für jeden Hund um jeweils 8 EUR, für jede Katze um jeweils
5 EUR.
Ist der "Haken" an diesem 19,90€-Vertrag einfach, dass die bei Operationen zwar keine Leistungsgrenze haben, aber man 20% selbst zahlen muss?
Und die höchte Leistung habe ich dann, wenn er 5 Jahre lang garnicht krank wird und ich abgesehen von den Vorsorgeuntersuchungen nichts erstattet haben will? Und dann bleibt das auch bei der 1250€ im Jahr oder sinkt das wieder wenn man es dann mal in Anspruch nimmt?
Und was fällt unter Geriatrie-Check?
Ich bin überfordert... *seufz*