jcb
Neuer Benutzer
- Mitglied seit
- 19. September 2011
- Beiträge
- 29
sofern ich informiert bin beziehen sich bei den 19,90€ vertrag die 1250€ leistungsgrenze auf die op´s wo du außerdem noch 20% selbstbeteiligung hast.
für die ambulante versorgung hast du eine leistungsgrenze von 550€ im ersten jahr.
deswegen kam für mich auch nur der exklusivvertrag in frage, weil da bei den op´s ebend keine leistungsgrenze ist und du keine selbstbeteiligung bis zum 5. oder 8. lebensjahr hast.
Also wenn ich die Tabelle auf der zweiten Seite (und die Auflistung auf der dritten) richtig interpretiere, dann ist die Leistungsgrenze bei Operationen sehr wohl unbegrenzt, man hat aber halt immer die 20% SB, genauso bei einem Verkehrsunfall.
Leistungsgrenze für tierärztliche Leistungen liegt bei 1250€, keine SB. (also wirklich von Beginn an?)