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katzenfreund423
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- Mitglied seit
- 21. September 2017
- Beiträge
- 15
Hey liebe Community,
ich habe mich nach vielem Überlegen dazu entschlossen 2 Wohnungskatzen bei mir aufzunehmen.
Ich habe mich schon seit Wochen sehr ausführlich mit dem Thema beschäftigt, nur eine Frage dabei komplett übersehen, den Vermieter :/
Ich habe bei einer Wohnbau Genossenscht einen Dauernutzungsvertrag (so heissen dort die Mietverträge) im Sommer 2015 abgeschlossen.
In diesem steht drin:
"Kleintierhaltung (Fische, Hamstee, Vögel) sind erlaubt, für andere Tiere braucht man eine Einverständniserklärung der Wohnbau, ausser im §3 steht was anderes"
Im besagten Paragraphen steht:
"die Haltung von Hunden und Katzen ist grundsätzlich nicht gestattet"
Nun habe ich in Zahlreichen Internetforen und Nachrichtenbeiträgen gelesen das seit 2013 der BGH entschieden hat das solche Klauseln nicht legal sind und jeder eine Katze halten darf.
Im Nachbargebäude, welches ebenfall zur selben Wohnbau gehört habe ich schon häufiger Katzen am Fenster sitzen sehen, die Wohnungen da sind identisches mit der, welche ich auch habe.
Was denkt Ihr darüber? Darf ich die 2 Samtpfoten nun einfach so bei mir ein Zuhause geben? Sollte ich die Wohnbau kontaktieren und nachfragen?
Habt Ihr selber schon solche Erfahrungen erlebt? macht es einen Unterschied, weil es eine Genossenschaft ist? Als Mitglied halte ich ja immerhin Anteile daran.
Ich könnte es nicht übers Herz bringen die Katzen wieder abgeben zu müssen falls es später Probleme durch den Vermieter gäbe und den beiden möchte ich das erst recht nicht antun, dass sie Ihr Zuhause verlieren würden.
Ich danke euch im Vorraus für eure Antworten
LG Katzenfreund
ich habe mich nach vielem Überlegen dazu entschlossen 2 Wohnungskatzen bei mir aufzunehmen.
Ich habe mich schon seit Wochen sehr ausführlich mit dem Thema beschäftigt, nur eine Frage dabei komplett übersehen, den Vermieter :/
Ich habe bei einer Wohnbau Genossenscht einen Dauernutzungsvertrag (so heissen dort die Mietverträge) im Sommer 2015 abgeschlossen.
In diesem steht drin:
"Kleintierhaltung (Fische, Hamstee, Vögel) sind erlaubt, für andere Tiere braucht man eine Einverständniserklärung der Wohnbau, ausser im §3 steht was anderes"
Im besagten Paragraphen steht:
"die Haltung von Hunden und Katzen ist grundsätzlich nicht gestattet"
Nun habe ich in Zahlreichen Internetforen und Nachrichtenbeiträgen gelesen das seit 2013 der BGH entschieden hat das solche Klauseln nicht legal sind und jeder eine Katze halten darf.
Im Nachbargebäude, welches ebenfall zur selben Wohnbau gehört habe ich schon häufiger Katzen am Fenster sitzen sehen, die Wohnungen da sind identisches mit der, welche ich auch habe.
Was denkt Ihr darüber? Darf ich die 2 Samtpfoten nun einfach so bei mir ein Zuhause geben? Sollte ich die Wohnbau kontaktieren und nachfragen?
Habt Ihr selber schon solche Erfahrungen erlebt? macht es einen Unterschied, weil es eine Genossenschaft ist? Als Mitglied halte ich ja immerhin Anteile daran.
Ich könnte es nicht übers Herz bringen die Katzen wieder abgeben zu müssen falls es später Probleme durch den Vermieter gäbe und den beiden möchte ich das erst recht nicht antun, dass sie Ihr Zuhause verlieren würden.
Ich danke euch im Vorraus für eure Antworten
LG Katzenfreund