Mietvertrag und Katzenhaltung

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katzenfreund423

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21. September 2017
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15
Hey liebe Community,

ich habe mich nach vielem Überlegen dazu entschlossen 2 Wohnungskatzen bei mir aufzunehmen.
Ich habe mich schon seit Wochen sehr ausführlich mit dem Thema beschäftigt, nur eine Frage dabei komplett übersehen, den Vermieter :/

Ich habe bei einer Wohnbau Genossenscht einen Dauernutzungsvertrag (so heissen dort die Mietverträge) im Sommer 2015 abgeschlossen.
In diesem steht drin:

"Kleintierhaltung (Fische, Hamstee, Vögel) sind erlaubt, für andere Tiere braucht man eine Einverständniserklärung der Wohnbau, ausser im §3 steht was anderes"

Im besagten Paragraphen steht:
"die Haltung von Hunden und Katzen ist grundsätzlich nicht gestattet"

Nun habe ich in Zahlreichen Internetforen und Nachrichtenbeiträgen gelesen das seit 2013 der BGH entschieden hat das solche Klauseln nicht legal sind und jeder eine Katze halten darf.

Im Nachbargebäude, welches ebenfall zur selben Wohnbau gehört habe ich schon häufiger Katzen am Fenster sitzen sehen, die Wohnungen da sind identisches mit der, welche ich auch habe.

Was denkt Ihr darüber? Darf ich die 2 Samtpfoten nun einfach so bei mir ein Zuhause geben? Sollte ich die Wohnbau kontaktieren und nachfragen?

Habt Ihr selber schon solche Erfahrungen erlebt? macht es einen Unterschied, weil es eine Genossenschaft ist? Als Mitglied halte ich ja immerhin Anteile daran.

Ich könnte es nicht übers Herz bringen die Katzen wieder abgeben zu müssen falls es später Probleme durch den Vermieter gäbe und den beiden möchte ich das erst recht nicht antun, dass sie Ihr Zuhause verlieren würden.

Ich danke euch im Vorraus für eure Antworten
LG Katzenfreund
 
A

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Achja und was meine größte Hoffnung ist:
Das Wort "grundsätzlich".
Ist damit gemeint dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, man sich aber eine Erlaubnis einholen kann oder das grundsätzlich definitiv keine Katzenhaltung erlaubt ist?
 
Es ist besser, wenn Du Dir die Katzen genehmigen lässt.
Vielleicht macht die Verwaltung das ja trotz der Klausel auch nachträglich. Sprich sie einfach an.

Auf diese Meldung mit dem BGH-Urteil würde ich mich nicht verlassen. Dazu müsste Dir ein Mietrechtsanwalt etwas sagen können.

Die Katzen einfach einziehen zu lassen, bedeutet für Dich im Endeffekt immer, dass Du sie im Zweifel wieder abgeben musst oder umziehen.
Und wenn Du auch noch "aufmerksame" Nachbarn hast, ist der Ärger vorprogrammiert.
 
Achja und was meine größte Hoffnung ist:
Das Wort "grundsätzlich".
Ist damit gemeint dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, man sich aber eine Erlaubnis einholen kann oder das grundsätzlich definitiv keine Katzenhaltung erlaubt ist?
Das Wort "grundsätzlich" macht die Klausel ungültig - man kann zwar Hunde- und Katzenhaltung verbieten, muss das aber entsprechend begründen.

Aber sei bitte vorsichtig wie Du das angehst - Du hast diesen Vertrag ja genau so unterschrieben, und Verstöße gegen den Mietvertrag können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
 
Ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂

Vom Gefühl her denke ich auch dass es wohl das beste wäre dort nachzufragen.
Hatte irgendwie noch im Hinterkopf: "wer fragt kann ein nein bekommen, wer nicht fragt kann auch kein nein bekommen" aber das ist denke ich mal Käse.

Ist es ein grund zuversichtlich zu sein das die einen Nachbarn auch Katzen haben? Oder dürfte die Wohnbau dass bei jedem Haus seperat festlegen?
Es gillt doch auch so ne Art Gleichberechtigungsprinzip oder?
 
Das Wort "grundsätzlich" macht die Klausel ungültig - man kann zwar Hunde- und Katzenhaltung verbieten, muss das aber entsprechend begründen.

Aber sei bitte vorsichtig wie Du das angehst - Du hast diesen Vertrag ja genau so unterschrieben, und Verstöße gegen den Mietvertrag können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Die können einen fristlos Kündigen nur weil mein einem der süßesten Tiere auf der Welt ein Zuhause gibt? :O
Ich wusste nicht dass die direkt mit dem krassesten Mittel kommen können :hmm:
 
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Die können einen fristlos Kündigen nur weil mein einem der süßesten Tiere auf der Welt ein Zuhause gibt? :O
Ich wusste nicht dass die direkt mit dem krassesten Mittel kommen können :hmm:

Doch. Weil du ja gegen den Mietvertrag verstoßen hast.
Denn nicht jeder möchte, sei es aufgrund schlechter Erfsahrungen von vorherigen Mietern, solche Tiere im Haus haben.

Es gibt Vermieter, die erlauben Hunde aber keine Katzen.
Es gibt welche, die erlauben nur eine Katze.
Welche die erlauben nur Katzen, wenn sie nicht raus dürfen.

usw usw
 
Ist es ein grund zuversichtlich zu sein das die einen Nachbarn auch Katzen haben? Oder dürfte die Wohnbau dass bei jedem Haus seperat festlegen?
Es gillt doch auch so ne Art Gleichberechtigungsprinzip oder?
Nein, da gibt's kein "Gleichberechtigungsprinzip" - ein Vermieter darf das für jede Wohnung einzeln entscheiden.

Die können einen fristlos Kündigen nur weil mein einem der süßesten Tiere auf der Welt ein Zuhause gibt? :O
Ich wusste nicht dass die direkt mit dem krassesten Mittel kommen können :hmm:
Nein, die können fristlos kündigen, weil Du gegen den Vertrag verstößt. Das ist ja ein rechtsgültiger Vertrag den Du gelesen und verstanden hast bevor Du ihn unterschrieben hast.
 
Bei einer Genossenschaft glaub ich allerdings nicht, dass die Unterschiede machen.
Also entweder haben die eine Genehmigung bekommen, dann stehen deine Chancen denke ich gut oder sie haben nicht gefragt. Denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich würde das Risiko aber nicht eingehen.
Wenn ein Nachbar das nicht will, dann kann er dich bei der Genossenschaft verpfeiffen oder sich dort über dich beschweren. Wenn du die schriftliche Genehmigung hast, kann dir mal auf die schnelle nix passieren.

Und hier hat man über Nachbarn schon einiges gelesen wo einem die Spuke wegbleibt.

Eventuell könntest du einen der Katzenbesitzer mal ansprechen und fragen. Denn wenn sie die Genehmigung haben und du sie nicht kriegst, kannst ja mal ganz nett fragen warum, da andere sie ja gekriegt haben. Aber bitte nicht sagen es gibt welche mit Katzen, wenn du nicht weißt ob sie die Genehmigung haben. Sonst könnte es passieren, dass die die Katzen abgeben müssen. Und ich denke nicht, dass das in deinem Sinne ist.

Hoff das ist jetzt verständlich geschrieben.
 
Bei einer Genossenschaft glaub ich allerdings nicht, dass die Unterschiede machen.
Also entweder haben die eine Genehmigung bekommen, dann stehen deine Chancen denke ich gut oder sie haben nicht gefragt. Denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich würde das Risiko aber nicht eingehen.
Wenn ein Nachbar das nicht will, dann kann er dich bei der Genossenschaft verpfeiffen oder sich dort über dich beschweren. Wenn du die schriftliche Genehmigung hast, kann dir mal auf die schnelle nix passieren.

Und hier hat man über Nachbarn schon einiges gelesen wo einem die Spuke wegbleibt.

Eventuell könntest du einen der Katzenbesitzer mal ansprechen und fragen. Denn wenn sie die Genehmigung haben und du sie nicht kriegst, kannst ja mal ganz nett fragen warum, da andere sie ja gekriegt haben. Aber bitte nicht sagen es gibt welche mit Katzen, wenn du nicht weißt ob sie die Genehmigung haben. Sonst könnte es passieren, dass die die Katzen abgeben müssen. Und ich denke nicht, dass das in deinem Sinne ist.

Hoff das ist jetzt verständlich geschrieben.

Alles klar, also ich werde auf jeden fall mal bei der Verwaltung nachfragen ob die es genehmigen werden und einfach nur erwähnen dass ich gehört habe dass es Angeblich Mieter geben soll, welche auch Katzen haben.
Ich denke mal dass es bei einer riesigen Genossenschaft mit 3000 Wohnungen weniger persönlich bei so einer Entscheidung zugeht und nicht "nach Nase" entschieden wird.
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass die herausfinden können wer diese Mieter sein sollen aber ich frage die trotzdem vorher ob die es genehmigt haben.
Sonst lasse ich das mit den Nachbarn einfach weg.

Könnte es mir auch nicht verzeihen schuld daran zu sein dass die dann nur weil ich es erwähnt habe ne andere Wohnung suchen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, die können fristlos kündigen, weil Du gegen den Vertrag verstößt. Das ist ja ein rechtsgültiger Vertrag den Du gelesen und verstanden hast bevor Du ihn unterschrieben hast.

Fristlos kündigen kann der Vermieter auch, weil ihm die Nase des Mieters nicht passt oder weil der Vermieter Stress mit seiner Frau hat.

Die Frage ist doch, ob die Haustierklausel der Genossenschaft rechtswirksam ist. Nur dann könnte eine (fristgerechte oder fristlose) Kündigung erfolgreich darauf gestützt werden.

Und der BGH hat entschieden, dass diese Allgemeine Geschäftsbedingung rechtsunwirksam ist, da sie zu pauschal gefasst ist.
Wenn so eine Vertragsklausel rechtsunwirksam ist, tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der vertraglichen (der unwirksamen). Und vom Gesetzestext her ist Tierhaltung ohne weiteres gestattet, wenn sie nicht durch die besonderen Regelungen des Mietvertrages beschränkt oder verboten wird.

Das ist letztlich genauso wie mit der Schönheitsreparaturenrechtsprechung: ganze Generationen von Mustermietverträgen von Haus und Grund wurden durch den BGH zerfetzt (genauso natürlich die Standardverträge der großen Vermieter, angefangen von der Gehag bis zu den Heuschrecken, die damals in großem Stil kauften, und Deutsche Wohnen). Es trat dann an die Stelle der unwirksamen Klausel die gesetzliche Regelung, also dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchführen musste, und wer als Mieter nicht doof genug war, einen Änderungsvertrag zum Mietvertrag zu vereinbaren, in dem eine wirksame Variante der Klausel vereinbart wurde oder solche Dinge wie ein Schönheitsreparaturenzuschlag zur Miete, hat heute noch ein schönes Leben. Also schönheitsreparaturentechnisch. ^^

Ich halte die Klausel für unwirksam, weil es eine starre Klausel ist, also ein striktes Verbot, und da es keine flexible Vereinbarung gibt, die die starre Klausel ersetzt, kann der TE so viele Katzen halten, wie sinnvollerweise in die Wohnung passen (ich denke, dass es seitens der Rechtsprechung auch so etwas wie "Überbelegung durch Haustiere" geben dürfte, nicht nur Überbelegung im Wohnungsaufsichtsrecht 😉).
 
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Fristlos kündigen kann der Vermieter auch, weil ihm die Nase des Mieters nicht passt oder weil der Vermieter Stress mit seiner Frau hat.
Nö - damit kommste nicht durch. Aber ich bin sicher das weisst Du auch.

Und der BGH hat entschieden, dass diese Allgemeine Geschäftsbedingung rechtsunwirksam ist, da sie zu pauschal gefasst ist.
[...]
Ich halte die Klausel für unwirksam, weil es eine starre Klausel ist, also ein striktes Verbot, ...
Seh ich genauso. Allein das Wörtchen "grundsätzlich" ist doch sowas von "starr", das ist für'n Reisswolf.*

Wenn es hier um Vermietung von Privat ginge, würde ich noch das Argument einbringen dass man ja immerhin wusste dass der Vermieter das definitiv nicht will - und es deshalb zumindest moralisch fragwürdig ist wenn man in Kenntnis dessen gegen den Vertrag handelt (egal ob die Klausel nun gültig ist oder nicht). Aber bei Genossenschaften ist das wieder was anderes, obwohl ich davon immernoch weit mehr halte als von den ganzen großen "Vermietungsfirmen"...

Was ich so weiss von Leuten die bei Genossenschaften gemietet haben ist, dass die viel Hartes aufs Papier schreiben, in der Praxis aber dann doch sehr viel weicher damit umgehen. Aber das kann man sicher nicht verallgemeinern.
Was ich nicht weiss ist, inwiefern es für Genossenschaften evtl. Sonderregelungen geben könnte - das Prinzip dahinter ist ja ein völlig anderes, jeder Mieter wird ja in gewisser Weise zum "Miteigentümer"...

Rein spekulativ würde ich annehmen, dass die Genossenschaft kein Problem mit Katzenhaltung im "normalen Rahmen" hat, aber ich hab mich schon oft getäuscht bei so Organisationen die vom Kern her eigentlich sozial aufgestellt sind. Das fängt bei meiner bigotten Nachbarschaft an und hört beim "Solidarprinzip" noch lange nicht auf...

Ich wär auf jeden Fall vorsichtig. Mit den katzenhaltenden Nachbarn zu sprechen ist auf jeden Fall eine gute Idee, würde ich auch machen, einfach mal "abklopfen wie das in dem Laden so läuft" ohne gleich die Pferde scheu zu machen.

Gab's hier nicht schon mal das Thema "Erlaubnis zur Katzenhaltung in einer Genossenschaft"? Ich bin mir da ziemlich sicher... Da gab's dann im Endergebnis die Erlaubnis, allerdings mit der Einschränkung dass im Falle dessen, dass sich Nachbarn beschweren, die Erlaubnis zurückgezogen werden kann.
Das ist aber normal und zu erwarten, denn genau aufgrund der von nicker erwähnten "neuen" Rechtsprechung hat der Vermieter da garnicht mehr so viel zu sagen und muss im Zweifel die Beschwerde des Nachbarn über seine eigene Erlaubnis stellen.
Letztendlich ist das aber so lange nur Geschwurbele auf Papier, bis sich wirklich jemand beschwert... Wie stehen denn die direkten Nachbarn zur Katzenhaltung? Und soll's reine Wohnungshaltung werden oder Freigang? Müllproblematik schon durchdacht?

* Meine hassgeliebte Mutter hat mir von klein auf immer wieder gesagt, dass ich immer dann, wenn Leute die Wörter "grundsätzlich" oder "aus Prinzip" benutzen am besten "auf Durchzug" schalten soll. Sorry für's OT.
 
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Fristlos kündigen kann der Vermieter auch, weil ihm die Nase des Mieters nicht passt oder weil der Vermieter Stress mit seiner Frau hat.

Die Frage ist doch, ob die Haustierklausel der Genossenschaft rechtswirksam ist. Nur dann könnte eine (fristgerechte oder fristlose) Kündigung erfolgreich darauf gestützt werden.

Und der BGH hat entschieden, dass diese Allgemeine Geschäftsbedingung rechtsunwirksam ist, da sie zu pauschal gefasst ist.
Wenn so eine Vertragsklausel rechtsunwirksam ist, tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der vertraglichen (der unwirksamen). Und vom Gesetzestext her ist Tierhaltung ohne weiteres gestattet, wenn sie nicht durch die besonderen Regelungen des Mietvertrages beschränkt oder verboten wird.

Das ist letztlich genauso wie mit der Schönheitsreparaturenrechtsprechung: ganze Generationen von Mustermietverträgen von Haus und Grund wurden durch den BGH zerfetzt (genauso natürlich die Standardverträge der großen Vermieter, angefangen von der Gehag bis zu den Heuschrecken, die damals in großem Stil kauften, und Deutsche Wohnen). Es trat dann an die Stelle der unwirksamen Klausel die gesetzliche Regelung, also dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchführen musste, und wer als Mieter nicht doof genug war, einen Änderungsvertrag zum Mietvertrag zu vereinbaren, in dem eine wirksame Variante der Klausel vereinbart wurde oder solche Dinge wie ein Schönheitsreparaturenzuschlag zur Miete, hat heute noch ein schönes Leben. Also schönheitsreparaturentechnisch. ^^

Ich halte die Klausel für unwirksam, weil es eine starre Klausel ist, also ein striktes Verbot, und da es keine flexible Vereinbarung gibt, die die starre Klausel ersetzt, kann der TE so viele Katzen halten, wie sinnvollerweise in die Wohnung passen (ich denke, dass es seitens der Rechtsprechung auch so etwas wie "Überbelegung durch Haustiere" geben dürfte, nicht nur Überbelegung im Wohnungsaufsichtsrecht 😉).

Genau das habe ich schon oft gelesen und auch in Beiträgen vom WDR gesehen und genau das macht mir die größte Hoffnung, was mich aber stark irritiert, ist die Tatsache dass der Dauernutzungsvertrag lange nach dem BGH-Urteil geschlossen wurde, die Genossenschaft doch lamge genug Zeit gehabt hätte das abzuändern, die sind ja keine Amateure was rechtliche Dinge angeht:oha:

Wie dem auch sei ich bin bisher sehr zufrieden mit mit der Genossenschaft, die sind sehr freundlich und waren immer korrekt zu mir und will es mir nicht mit denen verscherzen ich werde mich erkunden und freundlich drum bitten es zu genehmigen und in jedem Fall euch darüber berichten wie es ausgegangen ist.

Nö - damit kommste nicht durch. Aber ich bin sicher das weisst Du auch.


Seh ich genauso. Allein das Wörtchen "grundsätzlich" ist doch sowas von "starr", das ist für'n Reisswolf.

Wenn es hier um Vermietung von Privat ginge, würde ich noch das Argument einbringen dass man ja immerhin wusste dass der Vermieter das definitiv nicht will - und es deshalb zumindest moralisch fragwürdig ist wenn man in Kenntnis dessen gegen den Vertrag handelt (egal ob die Klausel nun gültig ist oder nicht). Aber bei Genossenschaften ist das wieder was anderes, obwohl ich davon immernoch weit mehr halte als von den ganzen großen "Vermietungsfirmen"...

Was ich so weiss von Leuten die bei Genossenschaften gemietet haben ist, dass die viel Hartes aufs Papier schreiben, in der Praxis aber dann doch sehr viel weicher damit umgehen. Aber das kann man sicher nicht verallgemeinern.
Was ich nicht weiss ist, inwiefern es für Genossenschaften evtl. Sonderregelungen geben könnte - das Prinzip dahinter ist ja ein völlig anderes, jeder Mieter wird ja in gewisser Weise zum "Miteigentümer"...

Rein spekulativ würde ich annehmen, dass die Genossenschaft kein Problem mit Katzenhaltung im "normalen Rahmen" hat, aber ich hab mich schon oft getäuscht bei so Organisationen die vom Kern her eigentlich sozial aufgestellt sind. Das fängt bei meiner bigotten Nachbarschaft an und hört beim "Solidarprinzip" noch lange nicht auf...

Ich wär auf jeden Fall vorsichtig. Mit den katzenhaltenden Nachbarn zu sprechen ist auf jeden Fall eine gute Idee, würde ich auch machen, einfach mal "abklopfen wie das in dem Laden so läuft" ohne gleich die Pferde scheu zu machen.

Gab's hier nicht schon mal das Thema "Erlaubnis zur Katzenhaltung in einer Genossenschaft"? Ich bin mir da ziemlich sicher... Da gab's dann im Endergebnis die Erlaubnis, allerdings mit der Einschränkung dass im Falle dessen, dass sich Nachbarn beschweren, die Erlaubnis zurückgezogen werden kann.
Das ist aber normal und zu erwarten, denn genau aufgrund der von nicker erwähnten "neuen" Rechtsprechung hat der Vermieter da garnicht mehr so viel zu sagen und muss im Zweifel die Beschwerde des Nachbarn über seine eigene Erlaubnis stellen.
Letztendlich ist das aber so lange nur Geschwurbele auf Papier, bis sich wirklich jemand beschwert... Wie stehen denn die direkten Nachbarn zur Katzenhaltung? Und soll's reine Wohnungshaltung werden oder Freigang? Müllproblematik schon durchdacht?

die direkten Nachbarn grüße ich im Treppenhaus oder man spricht sich mal ab wer den Keller diese Woche reinigt aber mehr habe ich mit denen nicht zutun.
Wäre auch sinnvoll mal mit denen drüber zureden aber das wäre der nächste Schritt

Da ich Dachgeschoss und in der nähe einer starkbefahrenen Hauptstraße wohne sollen es auf jeden Fall Wohnungskatzen werden.
Ich habe aber große Fenster mit breiten Fensterbänken drinnen und draußen und würde am äußersten Rand Schutznetze anbringen, so dass die Miezen eine Art Balkon hätten. Kratzbäume direkt am Fenster und Catwalks einmal rundherum.
Zu diesen Themen habe ich auch noch viele Fragen also wird es von mir noch zahlreiche Beiträge und Fragen im Forum geben 😀
 
Zuletzt bearbeitet:
Achja Müllproblematik:

Da sehe ich kein so großes Problem, bei regelmäßiger Reinigung und gutem Lüften des Katzenklo Raumes dürften sich keine üblen Gerüche bilden.
im Badezimmer steht das Fenster 24/7 offen und würde mir zu dem zweck solche Miniplastikbeutel holen die ohne umwege in der Tonne landen.
Der Inhalt kommt einfach in die braune Tonne, der Beutel selbst in die graue.
Oder gibt es in diesem bereich noch evtl. weitere Aspekte an die ich noch nicht gedacht habe?

Offtopic : kommt das überhaupt in die braune Tonne? 😀
Ich bin zurzeit noch intensiv am recherchieren und dabei mich zu informieren.
Wollte erstmal die Rahmenbedingungen abklären ob das zurzeit überhaupt möglich ist meinen Traum Katzen zu hallten, den ich schon sehr lange habe, zu verwirklichen.
Plane den Einzug wenn es denn alles so hinhaut (dass die katzen sich auch wohlfühlen müssen ist ja wohl klar und muss ich nicht erwähnen) in Richtung November/Dezember.
 
Zuletzt bearbeitet:
Achja Müllproblematik:

Da sehe ich kein so großes Problem, bei regelmäßiger Reinigung und gutem Lüften des Katzenklo Raumes dürften sich keine üblen Gerüche bilden.
im Badezimmer steht das Fenster 24/7 offen und würde mir zu dem zweck solche Miniplastikbeutel holen die ohne umwege in der Tonne landen.
Der Inhalt kommt einfach in die braune Tonne, der Beutel selbst in die graue.
Oder gibt es in diesem bereich noch evtl. weitere Aspekte an die ich noch nicht gedacht habe?

Komplett Offtopic : kommt das überhaupt in die braune Tonne? 😀
Ich bin zurzeit noch intensiv am recherchieren und dabei mich zu informieren.

Ich glaub wegen der Müllproblematik war gemeint, dass damit mehr Müll bei dir anfällt und das mit den Nachbarn Ärger geben könnte.

Schau mal unter Litter Locker II den finde ich definitiv besser wie jedes Mal einen Müllsack direkt entsorgen müssen. Vor dem Schlafen gehen mach ich nochmal die Klos und da möchte ich nicht nochmal raus gehen müssen. Die kann man auch mit normalen Müllsäcken verwenden. Da gibt's auch einen Beitrag dazu.

Ach ja und in Österreich glaub ich darf man die Klumpen nicht in die Biotonne (braune Tonne?) die kommen in den Restmüll und aus dem Sack würd ich das auch nicht geben wollen, im Sack stinkt's weniger. Also dann eher Biomüllsäcke verwenden.
 
Oder gibt es in diesem bereich noch evtl. weitere Aspekte an die ich noch nicht gedacht habe?

Offtopic : kommt das überhaupt in die braune Tonne? 😀
Wenn du mit "brauner Tonne" die Biotonne meinst: z.B. bei uns ist die Leerung nicht umsonst, obwohl das regional zu "Gartenerde" verarbeitet wird und an die Bürger zurückverkauft wird.
Fleischfresser-Hinterlassenschaften dürfen da nicht rein, ist wohl auch ein Toxoplasmose-Problem.
Aber das ist regional unterschiedlich, und wir haben hier eh diverse Skurrilitäten.

Abseits der ökologischen Frage wird's aber wohl so sein, dass Du panierte Katzenkacke und immer mal wieder auch größere Mengen an Katzenstreu entsorgen wirst müssen.
Fällt mir hauptsächlich deshalb ein, weil ich dachte ich hätte alles durchkalkuliert und ich hatte das Katzenstreu vergessen - und die Müllgebühren...
Die Frage ist immer ob der Müll gemeinschaftlich entsorgt wird oder nicht - wenn man's über gebühr beansprucht dass andere für die Entsorgung über die Nebenkosten mitbezahlen, wird's halt kritisch. Hier bei mir läuft das tatsächlich auf Mieterverantwortung, das ist aber auch der einzge Vorteil an unserem äußerst skurrilen regionalen System.

Plane den Einzug wenn es denn alles so hinhaut (dass die katzen sich auch wohlfühlen müssen ist ja wohl klar und muss ich nicht erwähnen) in Richtung November/Dezember.
Hast Du schon was konkretes im Auge?
Ansonsten kann ich Dir nur ans Herz legen hier mal in den Vermittlungsbereich zu gucken - da suchen so viele ganz tolle Katzenpersönlichkeiten ein neues Tätigkeitsfeld...
 
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Ich glaub wegen der Müllproblematik war gemeint, dass damit mehr Müll bei dir anfällt und das mit den Nachbarn Ärger geben könnte.
Eben das, danke 🙂
Und da geht's nicht nur um Katzenköttel, sondern auch um Dosen.
Wir haben schon mit einer Einzelkatze unglaublich viel Dosenmüll... mit zwei war's irrwitzigerweise einfacher mülltechnsch, trotz "dosenpresse"...
 
Dosen gehören aber nicht in den Restmüll, belasten also die Nachbarn nicht.
 
Moin Moin.

... Im besagten Paragraphen steht:
"die Haltung von Hunden und Katzen ist grundsätzlich nicht gestattet"

Nun habe ich in Zahlreichen Internetforen und Nachrichtenbeiträgen gelesen das seit 2013 der BGH entschieden hat das solche Klauseln nicht legal sind und jeder eine Katze halten darf. ...

So pauschal kann man das nicht sagen. Es hängt entscheiden davon ab, ob es eine Individualvereinbarung oder eine regelmäßig verwendete Klausel ist. Wenn es eine regelmäßig verwendete Klausel ist, wird sie zu einer Art Allgemeiner Geschäftsbedingungen und an die sind sehr hohe rechtliche Ansprüche zu stellen. Für eine allgemeine Vereinbarung ist die Kalusel zu nachteilig für die Mieter. Sie ist deshalb gemäß BGH-Urteil unwirksam. Wenn es allerdings eine Individualvereinbarung ist, bleibt die Klausel wirksam.
Da es sich bei einer Genosssenschaft mutmaßlich um eine Standardklausel handeln dürfte, wäre sie unwirksam. Das Verbot der Tierhaltung wäre dann im Einzelfall konkret (z. B. durch Störungen anderer Mieter) zu begründen.
Es einfach zu machen ist aber trotzdem eine schlechte Idee, da die Gerichte wohl noch uneinheitlich entscheiden, ob Tierhaltung ohne Zustimmung (zumindest im städtischen Bereich) ein vertragsgemäßer Gebrauch des Mietobjektes ist.

Das Wort "grundsätzlich" macht die Klausel ungültig ...

Nicht das Wort "grundsätzlich" macht die Klausel gemäß BGH unwirksam, sondern die regelmäßige Verwendung.

Juristisch wird das Wort "grundsätzlich" ohnehin anders ausgelegt, als es die meisten im Alltag verwenden:
- etwas ist verboten: Es ist ohne jede Ausnahme verboten PUNKT!
- etwas ist grundsätzlich verboten: Das Verbot ist der allgemeine Grundsatz (Regelfall). Es gibt aber Ausnahmen vom dem Grundsatz.
Im juristischen Sinne ist "grundsätzlich" also eine Abschwächung und keine Verstärkung.

... Verstöße gegen den Mietvertrag können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Wobei ich hier keinen Verstoß sehe, da die Klausel gemäß BGH unzulässig / unwirksam und somit gar nicht mehr Vertragsbestandteil ist.

... Ich könnte es nicht übers Herz bringen die Katzen wieder abgeben zu müssen falls es später Probleme durch den Vermieter gäbe und den beiden möchte ich das erst recht nicht antun, dass sie Ihr Zuhause verlieren würden. ...

Da bleibt immer ein "Restrisiko". Wenn es zu deutlichen Beeinträchtigungen der Rechte anderer kommt, hat der Vermieter immer ein Recht, eine Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen. Wobei ich mir das bei Wohnungskatzen schwer vorstellen kann, bei Freigängern vielleicht, bei Hunden noch am ehesten.

Abschließend kann das aber nur ein Fachanwalt beurteilen.

Ich würde bei der Genossenschaft (ggf. unter Verweis auf die BGH-Rechtsprechung) nachfragen. Wenn die Klausel, wie oben ausfgeführt unwirksam sein sollte, enthält der Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung. Insofern ist es gut das dann persönlich zu klären. Dann kannst Du Dir vielleicht auch gleich ein Katzennetz am Balkon genehmigen lassen. Auch damit kann es wohl Probleme geben.

Gruß
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz abgesehen vom rechtlichen "Kram":

Was ist so schwer daran, sich einfach eine Genehmigung einzuholen? Tiere anzuschaffen ohne eine solche Genehmigung würde ich persönlich als Vertrauensbruch zwischen Mieter und Vermieter empfinden, egal auf welcher Seite ich stehe. Ich habe sogar nochmals um Erlaubnis angefragt als wir konkret wurden, obwohl in meinem Mietvertrag die grundsätzliche Erlaubnis drin stand. Ich finde, das gehört einfach zu "gutem Geschäftsgebahren".

Ein offenes Wort im Voraus löst oft viele Probleme mehr als das Wälzen irgendwelcher Rechtsbücher. Und wenn die Antwort nein ist, muss man überlegen, ob man unbedingt Tiere haben möchte und deshalb umzieht, oder ob es auch ohne Tiere geht. Aber einfach "heimlich" welche anschaffen würde ich nicht empfehlen. Das riecht nach möglichem Ärger.
 

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