Louisella
Forenprofi
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Ein Brief vom Anwalt ist erstmal weit weg von einer Anzeige und informiert nur über die möglichen Konsequenzen.Aber deshalb einen Anwalt einzuschalten geht meiner Meinung nach deutlich zu weit.
[...]
Und da kann ich doch nicht einfach jemanden anzeigen, nur weil der gelegentlich unangemessen mit "meinem" nicht unter meinem Einfluss stehenden Tier interagiert.
Zudem geht's hier ja nicht um eine "gelegentliche unangemessene Interaktion" sondern um dauerhaftes Fehlverhalten.
Anzeige erstatten kann man immernoch wenn der Anwaltsbrief nicht fruchtet - am besten lässt man das dann eben diesen Anwalt machen, dafür beauftragt man ihn ja.
P.S.: Eigentlich bin ich absolut kein Freund von Anwälten - aber bevor mir der Gaul durchgeht überlasse ich bestimmte Dinge lieber einem Profi.