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Pauli
Forenprofi
- Mitglied seit
- 9. Dezember 2006
- Beiträge
- 2.119
Im Vertrag steht:"Erkrankungen/Behandlungen der Maulhöhle fallen nicht unter den Verischerungsschutz."
Ich denke, es wurde bewusst so formuliert, damit sie eben bei so einem Unfall z.B. nicht zahlen müssen, der die Maulhöhle betrifft.
die dame meinte, da kann ja auch schnell mal was "schawmmig" formuliert sein vom TA. Vielleicht kamen solche Sachen vor und deshalb formulieren sie nicht genau auf Gingivitis sondern allgemein.
Ich denke, es wurde bewusst so formuliert, damit sie eben bei so einem Unfall z.B. nicht zahlen müssen, der die Maulhöhle betrifft.
die dame meinte, da kann ja auch schnell mal was "schawmmig" formuliert sein vom TA. Vielleicht kamen solche Sachen vor und deshalb formulieren sie nicht genau auf Gingivitis sondern allgemein.