Hallo
@Capella
Es tut mir leid, daß ich jetzt erst dazu komme, ich war seit gestern früh durch D'land unterwegs um – als privater Vermieter – einen Mietvertrag MIT ausdrücklicher Genehmigung zur Katzenhaltung zu unterschreiben. Ich möchte also behaupten, daß ich einigermaßen weiß, wovon ich rede/schreibe.
Erstmal:
Das von
@Waldtrolle vorgeschlagene Verfahren wäre aus meiner Sicht als Vermieter definitiv das beste gewesen:
Anrufen ist der erste Schritt, danach per Mail bestätigen. Sag dem Vermieter am Telefon, dass du ein Priblem hast und gaaaar nicht weißt, wie du es erklären sollst und erzähle dann von Li und deiner spontanen Entscheidung. In der Mail bestätigt du dann nur, daß Katzenhaltung erlaubt wurde. Das noch ein Kumpel dazu kommt, würde ich nicht erwähnen. Wer weiß, evtl. ist dein Vermieter selber Katzenhalter.....
Edit sagt: Tierhaltung war vor 5 Jahren nicht geplant aber das Leben macht was es will...
Ok, nun ist es anders gelaufen – ich wünsche Dir viel Gelingen dazu!
Trotzdem würde ich so etwas schriftlich machen, also per SMS, Whatsapp oder Mail. Bei meinem klappt Whatsapp am besten.
Dinge, die irgendwann vielleicht einmal rechts-relevant werden könnten, NIEMALS per WhatsApp!
Ohne einen sehr sehr triftigen Grund darf er das nicht verbieten.
Doch! Das ist leider, leider (!) schlicht falsch. Ich darf das als Vermieter definitiv ohne Angabe von Gründen verbieten. Der Mieter könnte dann klagen. Dann müsste ich als Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen, was je nach Umständen nicht allzu schwer sein dürfte (nur hypothetisch: ich habe zB überall neues Parkett legen lassen). Und selbst wenn der Mieter Recht bekommt, ist alles vergiftet.
Das ist eine beschissene Rechtslage, aber es ist so. Ich habe gerade gestern noch mit der Maklerin darüber gesprochen, um meinen Mietern für ihre Katzen Rechtssicherheit zu geben, und die Maklerin (zertifizierte Immobilienkauffrau und selbst mehrfach-Katzenhalterin) hat darüber geklagt, daß das rechtlich eine elende Grauzone ist.
Darüber hinaus sind selbst die Standardmietverträge sehr unterschiedlich je nach Region und Bundesland.
Ich meine mal was von Gleichbehandlung gelesen zu haben. Wenn also bereits andere Tiere als Kleintiere - sprich Hunde und Katzen - im Haus leben, dann darf er es den anderen Mietern nicht verbieten. Auch nicht, wenn es so im Mietvertrag steht. Wie das aber rechtlich ist - also ob wie man da vorher fragen muss, weiß ich nicht genau. Ich schätze aber schon, dass man vorher fragen muss.
Und das stimmt leider auch nicht.
Das mag vielleicht eine moralische Sichtweise sein (Gleichbehandlung). Eine Rechtssicherheit ist für Mieter dadurch aber auch nicht gegeben.
Sorry, daß ich hier so vehement widersprechen muss, aber man sollte hier keine falschen Illusionen stehen lassen: Selbstverständlich hätte ich Haustierhaltung, die über Zierfische und Hamster hinausgeht, in meiner Wohnung untersagen können, obwohl – konkret und aktuell – direkt nebenan zwei Hunde sind. Und es hätte mich niemand daran hindern können.
Noch einmal: ich war, weil ich mich kundig gemacht hatte, um meinen Mietern Rechtssicherheit für ihre Katzen zu geben, selbst erschrocken, in welcher Grauzone man sich ausgerechnet bei Katzen da bewegt.
Und noch eines aus (meiner) Vermieter-Sicht:
Ich habe meinem Hausverwalter vorgeschlagen, die Kaution zu erhöhen.
Das ist ein sehr, sehr gutes Verfahren der Deeskalation und Beruhigung von evtl grummelnden Vermietern, weil es ein KOOPERATIONS-Angebot ist, das die Interessen des Vermieters ernst nimmt. Denn die meisten (von einer Minderheit bekloppter Katzenhasser einmal abgesehen) haben doch nur Angst davor, daß ihre Immobilie Schaden nehmen könnte.
Diesen Weg,
@Capella, kannst Du immer noch gehen. Gutes Gelingen!