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KatzeK
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Falls sie diesen Auftrag haben ist das sicher so. Ich denke aber da gibt es auch viele die das "in eignem Auftrag" tun, also ohne rechtliche Grundlage im Zweifel.ich denke Tierschutzvereine arbeiten da schon im Auftrag des Ordnungsamts wenn es eine Kastrationspflicht für frei laufende Katzen gibt
Wobei die rechtliche Grundlage bei wildlebenden Katzen eh die ist dass man das darf. Die sind wie gesagt eh "Freiwild", da passiert einer privaten Organisation die das macht auch nix rechtlich.
Erst wenn es den Verdacht oder Hinweis dahingehend gibt dass es sich um eine entlaufene oder eben freilaufende Katze mit Eigentümer handelt ist es ein Verstoss gegen das Gesetz da "eigenmächtig" zu handeln. Aber das muss - für meine Begriffe auch aus gutem Grund - halt echt unterschieden und geprüft werden.