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MaineCoon92
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- Mitglied seit
- 1. September 2013
- Beiträge
- 6
Guten Tag,
meine Eltern haben sich ein Main-Coon-Kätzchen gekauft.
Eine Anzahlung in Höhe von 200 € wurde geleistet, der Restbetrag bei Übergabe der Katze.
Im Vertrag steht nur allerdings eine Klausel, bei der ich kaum glaube, dass diese so rechtens ist:
- Meine Eltern können den Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen auflösen, dafür werden die 200 € Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
- Die Züchterin kann jederzeit ohne Angaben von Gründen den Kaufvertrag auflösen.
Sind diese Klauseln so zulässig ?
Sie hätten noch eine Bedeutung im Verlauf der Geschichte.
Im Kaufvertrag steht, dass die Übergabe ab der 13. Lebenswoche erfolgen kann.
Die Züchterin rief nun an und sagte, das ganze wird sich 1-2 Wochen verzögern. Nach 2 Wochen haben meine Eltern sie dann angeschrieben und ihr eine neue Frist für die Nacherfüllung der Übergabe gesetzt, weil sie den Termin erneut verschieben wollte.
Die Frist für die Nacherfüllung wäre daher die 16. Lebenswoche, also bereits 3 Wochen nach dem ursprünglichen Übergabetermin.
Die Übergabe ist auch nach Ablauf der neu gesetzten Frist nicht erfolgt, meine Eltern wurden erneut um 1-2 Wochen vertröstet.
Bei Auflösung des Kaufvertrags, möchte die Züchterin nun allerdings die 200 € Anzahlung behalten, weil es ja so vertraglich drin steht, dass wir ohne Angabe von Gründen zurücktreten können, sie dann aber die 200 € behält.
Nun ist die Frage, ob dieser Anspruch gültig ist, als der Liefertermin 2 Wochen überschritten war haben meien Eltern eine angemessene Frist von 7 Tagen zur Nacherfüllung gesetzt, diese ist nun auch verstrichen.
Daher müssten meine Eltern nun doch eigentlich vom Kaufvertrag zurücktreten können und die geleistete Anzahlung zurückfordern können, oder irre ich mich da ?
Es liegt ja nicht an meinen Eltern, dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann, die Züchterin verweigert ja die "Lieferung" (sie würden die Katze auch jeder Zeit abholen...).
Weiß da jemand genaueres zru Rechtslage, bzw. wie meine Eltern am besten vorgehen ?
meine Eltern haben sich ein Main-Coon-Kätzchen gekauft.
Eine Anzahlung in Höhe von 200 € wurde geleistet, der Restbetrag bei Übergabe der Katze.
Im Vertrag steht nur allerdings eine Klausel, bei der ich kaum glaube, dass diese so rechtens ist:
- Meine Eltern können den Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen auflösen, dafür werden die 200 € Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
- Die Züchterin kann jederzeit ohne Angaben von Gründen den Kaufvertrag auflösen.
Sind diese Klauseln so zulässig ?
Sie hätten noch eine Bedeutung im Verlauf der Geschichte.
Im Kaufvertrag steht, dass die Übergabe ab der 13. Lebenswoche erfolgen kann.
Die Züchterin rief nun an und sagte, das ganze wird sich 1-2 Wochen verzögern. Nach 2 Wochen haben meine Eltern sie dann angeschrieben und ihr eine neue Frist für die Nacherfüllung der Übergabe gesetzt, weil sie den Termin erneut verschieben wollte.
Die Frist für die Nacherfüllung wäre daher die 16. Lebenswoche, also bereits 3 Wochen nach dem ursprünglichen Übergabetermin.
Die Übergabe ist auch nach Ablauf der neu gesetzten Frist nicht erfolgt, meine Eltern wurden erneut um 1-2 Wochen vertröstet.
Bei Auflösung des Kaufvertrags, möchte die Züchterin nun allerdings die 200 € Anzahlung behalten, weil es ja so vertraglich drin steht, dass wir ohne Angabe von Gründen zurücktreten können, sie dann aber die 200 € behält.
Nun ist die Frage, ob dieser Anspruch gültig ist, als der Liefertermin 2 Wochen überschritten war haben meien Eltern eine angemessene Frist von 7 Tagen zur Nacherfüllung gesetzt, diese ist nun auch verstrichen.
Daher müssten meine Eltern nun doch eigentlich vom Kaufvertrag zurücktreten können und die geleistete Anzahlung zurückfordern können, oder irre ich mich da ?
Es liegt ja nicht an meinen Eltern, dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann, die Züchterin verweigert ja die "Lieferung" (sie würden die Katze auch jeder Zeit abholen...).
Weiß da jemand genaueres zru Rechtslage, bzw. wie meine Eltern am besten vorgehen ?