Fragen zu Kaufvertrag

  • Themenstarter Themenstarter MaineCoon92
  • Beginndatum Beginndatum
Es wird euch nur der Weg über den Anwalt bleiben wenn ihr zurücktreten wollt.

Man kann auch ohne Anwalt von einem Vertrag zurücktreten und die "Bearbeitungsgebühr" kann man auch ohne Anwalt zurückverlangen und nein, der Briefkopf eines Anwaltes schüchtert auch nicht Alle und Jeden ein.

Man kann vor dem Amtsgericht sogar ohne Anwalt Klage erheben, wenn man sich das zutraut.
 
A

Werbung

Ist mir schon klar, dass man zum Zurücktreten vom Vertrag keinen Anwalt braucht.

Aber das hier riecht nach Ärger und Widerstand. Und ich würde mir einbilden, dass ein Rechtsbeistand im Hintergrund durchaus ein bisschen mehr die Ernsthaftigkeit der Absicht und die Bereitschaft für weitere Schritte demonstriert...
 
Für 200 Euro würde ich keinen Anwalt einschalten, wenn ich den selber bezahlen muss.

Warum genau, wollt ihr denn zurücktreten?

Glaubt Ihr denn, dass Ihr die Katze gar nicht mehr bekommt oder dass die Katzen einen "Mangel" oder wollt ihr einfach nur die Katze jetzt und sofort haben?
 
Ist mir schon klar, dass man zum Zurücktreten vom Vertrag keinen Anwalt braucht.

Aber das hier riecht nach Ärger und Widerstand. Und ich würde mir einbilden, dass ein Rechtsbeistand im Hintergrund durchaus ein bisschen mehr die Ernsthaftigkeit der Absicht und die Bereitschaft für weitere Schritte demonstriert...

Einbildung ist bekanntermaßen auch eine Form der Bildung. Mich beeindrucken die meisten Rechtsbeistände lediglich hinsichtlich der eigenen Inkompetenz, die deren Elaborate offenbaren.

Die Ernsthaftigkeit kann ich auch unterstreichen, wenn ich einen Entwurf der Klageschrift vorab zur Kenntnisnahme übersende.

Einem angehenden Kaufmann traue ich auch zu, mithilfe von google herauszufinden, was der Mindestinhalt einer Klageschrift laut ZPO ist und bei welchem Gericht die Klage einzulegen ist.

@TE: Bedenke aber bitte, dass Deine Eltern im Falle eines Rechtsstreits die Gerichtskosten erst einmal vorfinanzieren müssen. Sollten deine Eltern in erster Instanz "baden" gehen, werden sie auch die Kosten der Gegenseite zu tragen haben. Das wären insgesamt lt. Prozesskostenrechner des LG Hagen ca. 255 €.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt bearbeitet:
So schnippisch braucht man nicht gleich zu werden.

Da im Vertrag "AB der 13. Woche" stand und nicht "IN", handelt es sich nicht um einen Fixkauf- der Begriff und der Unterschied zu anderen Vertragsarten sollte einem angehenden Kaufmann geläufig sein- also gibt es kein Rücktrittsrecht wegen Nichterfüllung.

Zu welchem Zeitpunkt sie die Katze abgibt, bleibt der Züchterin bei dieser Vertragsgestaltung selbst überlassen. Sie allein entscheidet über den Übergabezeitpunkt.

Und was die 200 Euro angeht- treten Deine Eltern von dem Kauf zurück und stellt sich heraus, daß die Züchterin diese 200 Euro komplett für Aufwendungen aufgebracht hat, die sie in Hinblick auf den Verkauf des Kätzchens getätigt hat ( z.B. wenn sie wegen des geringen Gewichts den Tierarzt aufgesucht hat), hätten Deine Eltern auch keinen Herausgabeanspruch.
Hätte es noch keinen "festen" Käufer für das Tierchen gegeben und sie hätte die gleichen Kosten aus eigener Tasche beglichen, so hätte sich bei einem späteren Verkauf vermutlich der Kaufpreis um die Summe der Aufwendungen erhöht.

Zudem kommt sie ihren Verkäuferpflichten sehr genau nach....sie bemüht um eine mängelfreie Übergabe des Vertragsgegenstands.

Ob der Vertrag an sich - also die Klausel mit den 200 Euro beim Rücktritt- anfechtbar oder nichtig ist, können Deine Eltern ja gerne anwaltlich prüfen lassen und dann weiter entscheiden.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß jemand, der beruflich mit Tieren handelt, seine Verträge entweder von einem Anwalt aufsetzen oder zumindest überprüfen lässt.
Alles Andere wäre meiner Ansicht nach sehr fahrlässig.
 
Werbung:
Da im Vertrag "AB der 13. Woche" stand und nicht "IN", handelt es sich nicht um einen Fixkauf- der Begriff und der Unterschied zu anderen Vertragsarten sollte einem angehenden Kaufmann geläufig sein- also gibt es kein Rücktrittsrecht wegen Nichterfüllung.

Laut TE gibt es aber eine vetragliches Rücktrittsrecht, ohne Gründe angeben zu müssen und im Falle des Rücktritts wird die "Beartbeitungsgebühr" fällig.

Zu welchem Zeitpunkt sie die Katze abgibt, bleibt der Züchterin bei dieser Vertragsgestaltung selbst überlassen. Sie allein entscheidet über den Übergabezeitpunkt.

Eine Frist wurde ja bereits gesetzt und die hat die Züchterin verstreichen lassen. So einfach kann die Züchterin sich das jetzt auch nicht mehr machen.

Zudem kommt sie ihren Verkäuferpflichten sehr genau nach....sie bemüht um eine mängelfreie Übergabe des Vertragsgegenstands.

Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Für mich klingt das bis jetzt nach einer guten Züchterin, die ihre Kitten nicht mal eben an die Erstbesten verscheuert, solange die Kasse stimmt und für eine "Masche" halte ich das auch nicht, dafür sind 200 € nicht wirklich lohnend.
 
Würde sie das Kätzchen aufgrund der Fristsetzung rausgeben und einige Wochen später stellte sich heraus, daß der Zwerg irgendeine Erkrankung hat- die schon beim Übergabezeitpunkt erkennbar gewesen wäre...( durch geringe Zunahme z.B...) dann hat sie auch Theater mit dem Käufer, weil der Gegenstand "Mängel" aufweist...

Was hätte sie gewonnen? Gar nichts.

Sie hat sich mit dem Wort "ab" schon einen größeren Spielraum verschafft, ich würde an ihrer Stelle die Sache jetzt auch aussitzen, abklären lassen, warum das Tier leicht ist /nicht zunimmt, und drängelnde Käufer auf ihr Rücktrittsrecht verweisen.

Ich züchte Rinder. Ich muß die "Mängelfreiheit" meiner Tiere per Attest bescheinigen lassen und auch so eine "Anzahlung" ( Optionszahlung nennt sich das) ist üblich; tritt mein Käufer zurück, kann ich diese Anzahlung aufgrund des Mehraufwands behalten.
Allerdings verwende ich die Verträge, die das "Herdbuch" anbietet, die sind "wasserdicht" und alle Beteiligten wissen, worauf sie sich einlassen🙂

Ich könnte mir deshalb gut vorstellen, daß dieser Vertrag in Ordnung ist.
 
Würde sie das Kätzchen aufgrund der Fristsetzung rausgeben und einige Wochen später stellte sich heraus, daß der Zwerg irgendeine Erkrankung hat- die schon beim Übergabezeitpunkt erkennbar gewesen wäre...( durch geringe Zunahme z.B...) dann hat sie auch Theater mit dem Käufer, weil der Gegenstand "Mängel" aufweist...

Was hätte sie gewonnen? Gar nichts.

Wie gesagt, ich finde es legitim, was die Züchterin macht.

Sie hat sich mit dem Wort "ab" schon einen größeren Spielraum verschafft, ich würde an ihrer Stelle die Sache jetzt auch aussitzen, abklären lassen, warum das Tier leicht ist /nicht zunimmt, und drängelnde Käufer auf ihr Rücktrittsrecht verweisen.

Ich an ihrer Stelle würde selber zurücktreten und die Anzahlung zurück überweisen. Dieses "Kitten her, aber schnell" wäre mir suspekt, wäre ich Züchter.

tritt mein Käufer zurück, kann ich diese Anzahlung aufgrund des Mehraufwands behalten.

Sofern durch den Rücktritt ein Mehraufwand entsteht, ist es ja auch legitim, sich diesen abgelten zu lassen, aber pauschal 200 € finde ich überzogen. Man kann die Klausel auch dahingehend auslegen, dass der Käufer durch die "Bearbeitungsgebühr" von seinem vertraglichen Rücktrittsrecht abgehalten werden soll, zumal die Gebühr wahrscheinlich irgendetwas zwischen 1/4 und 1/3 des Kaufpreises betragen wird, bin ich mir sicher, dass sie als unangemessene Benachteiligung zu qualifizieren sein wird.
 
Hier sprechen immer alle davon, dass das nach verantwortungsvoller Zucht klingt. Dem kann ich nicht zustimmen. Es ist gut und richtig, dass die Katze mit ihren 16 Wochen noch bei der Züchterin sitzt, wenn es dafür triftige Gründe gibt, wie eben das angesprochene Gewicht.

Was ich für alles andere als verantwortungsvoll halte, ist, die zukünftigen Besitzer, in dem Fall die Eltern der TE, so im Dunkeln zu lassen. Es gehört für mich dazu, dass die zukünftigen Besitzer über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten werden, egal ob das Tier krank oder gesund, kräftig oder mickrig, hübsch oder hässlich ist.

So wie ich es verstehe, läuten bei den Eltern der TE die Alarmglocken, weil die Katze nicht "rausgerückt" wird, gleichzeitig aber auch keine ausreichenden Informationen zu dem warum und überhaupt der Entwicklung von der Züchterin kommen, sondern nur "Das verschiebt sich wegen des Gewichts." und eben stetig der Hinweis, man könne doch vom Vertrag zurücktreten und wäre letzten Endes um die 200 € (die grundsätzlich ok sind) ärmer.

Da würden bei mir auch alle Alarmglocken läuten. Ich wurde über jeden Furz meiner Kleinen informiert, als ich noch auf sie warten musste und das finde ich auch richtig so. Es geht schließlich nicht um Fahrräder, sondern um Lebewesen.

Mein Rat wäre daher, das Gespräch nochmal zu suchen und freundlich, aber bestimmt, nachzufragen, wie es der Katze geht, ob es neues beim Gewicht gibt etc. Da würde ich auch nicht mit irgendwelchen Fristen um die Ecke kommen.

Wenn es wirklich eine verantwortungsvolle Zucht ist, wird sich auch die Zeit genommen, um die Fragen so zu beantworten, dass für jeden klar wird, wo das Problem (oder eben nicht) mit der Katze liegt. Wenn keine adäquaten Infos kommen, würde ich ebenfalls auf meine 200 € bestehen, denn wenn man nicht mal weiß, was mit dem Tier nun überhaupt ist, wie lange soll man dann warten?

Andersrum wird doch auch erwartet, dass sich Katzenbesitzer informieren.
 
Wenn es wirklich eine verantwortungsvolle Zucht ist, wird sich auch die Zeit genommen, um die Fragen so zu beantworten, dass für jeden klar wird, wo das Problem (oder eben nicht) mit der Katze liegt. Wenn keine adäquaten Infos kommen, würde ich ebenfalls auf meine 200 € bestehen, denn wenn man nicht mal weiß, was mit dem Tier nun überhaupt ist, wie lange soll man dann warten?

naja, ganz ehrlich... wird der Züchterin genauso entgegengetreten wie hier, also gleich erst einmal das Schlechteste annehmen und losmoppern, vllt sogar noch mit "Abzocke" kommen .... würdest du dann hocherfreut Rede und Antwort stehen? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dieses "ich will die Katze und zwar jetzt und sofort" erst zu diesem "na dann treten sie doch zurück" geführt hat 😉
 
Werbung:
naja, ganz ehrlich... wird der Züchterin genauso entgegengetreten wie hier, also gleich erst einmal das Schlechteste annehmen und losmoppern, vllt sogar noch mit "Abzocke" kommen .... würdest du dann hocherfreut Rede und Antwort stehen? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dieses "ich will die Katze und zwar jetzt und sofort" erst zu diesem "na dann treten sie doch zurück" geführt hat 😉

Wenn ich als Züchterin in der Zwischenzeit einen so ungünstigen Eindruck von den Haltern gewonnen hätte, dann würde ich selber verzichten. Die 200 Euro gerne zurückgeben und dann ein wirklich gutes Zuhause für das Kitten suchen. Zur Manövriermasse würde ich ein Kitten nicht machen.
 
Wenn ich als Züchterin in der Zwischenzeit einen so ungünstigen Eindruck von den Haltern gewonnen hätte, dann würde ich selber verzichten. Die 200 Euro gerne zurückgeben und dann ein wirklich gutes Zuhause für das Kitten suchen. Zur Manövriermasse würde ich ein Kitten nicht machen.

So sehe ich das auch. Und deshalb glaube ich auch nicht, dass die Eltern von Beginn an mit der Holzhammermethode im Sinne von "Katze her mit Frist bis" und dem bösen Anwalt da rangegangen sind, sondern erst, als die Frustration aufkam, weil man im Dunkeln gelassen wurde. Aber letztlich ist das Spekulation.
 
(...)
Was ich für alles andere als verantwortungsvoll halte, ist, die zukünftigen Besitzer, in dem Fall die Eltern der TE, so im Dunkeln zu lassen. Es gehört für mich dazu, dass die zukünftigen Besitzer über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten werden, egal ob das Tier krank oder gesund, kräftig oder mickrig, hübsch oder hässlich ist.

So wie ich es verstehe, läuten bei den Eltern der TE die Alarmglocken, weil die Katze nicht "rausgerückt" wird, gleichzeitig aber auch keine ausreichenden Informationen zu dem warum und überhaupt der Entwicklung von der Züchterin kommen, sondern nur "Das verschiebt sich wegen des Gewichts." und eben stetig der Hinweis, man könne doch vom Vertrag zurücktreten und wäre letzten Endes um die 200 € (die grundsätzlich ok sind) ärmer.(...)
Für mich insgesamt der erste konstruktive Beitrag zum Thema ...
Mir kommt das alles komisch vor, zumal die "Züchterin" nicht mehr erreichbar ist / nicht ans Telefon geht. Was hat sie zu verbergen? Verständlich auch, dass die potentiellen Käufer so langsam sauer werden. Wenn es ein Missverständnis gab bzgl. des Abgabezeitpunktes, könnte man das in einem Gespräch klären, aber dieses Gespräch wird ja abgeblockt.

Alles sehr sehr merkwürdig. Leider habe ich von der rechtlichen Seite keine Ahnung, vielleicht kann man sich bzgl. des Vertrages ja wenigstens mal von einem RA beraten lassen.
 
Für mich insgesamt der erste konstruktive Beitrag zum Thema ...


Alles sehr sehr merkwürdig. Leider habe ich von der rechtlichen Seite keine Ahnung, vielleicht kann man sich bzgl. des Vertrages ja wenigstens mal von einem RA beraten lassen.

Rechtlicherseits gab es da bereits konstruktive Beiträge. Das war auch die Ausgangsfrage des TE und nicht, ob er es mit einer seriösen Züchterin zu tun hat.
 
Werbung:
Ach so, aha. Na, denn nicht... 😉
 
Wow, klingt wie auf einem professionellen türkischen Basar. Frist zur Übergabe, Nacherfüllung der Übergabe, reden wir noch von einem Lebewesen?

Aber nichts desto trotz würde ich auf "Herausgabe des Gegenstands" bestehen. Das Gewicht ist dabei unerheblich. Hat das Kitten Papiere?

rofl ?

@TE
Bei uns war es ähnlich -> Unsere Kitten liegen 4 Wochen auseinander. Wir wollten warten bis die kleine 14 Wochen alt ist und dann beide abholen.

Von der Züchterin kam nach 13 Wochen die Info das es eventuell 1-x Wochen länger dauert weil die kleine doch noch sehr "mager" war. Wir wussten da sie ein Frühchen war und generell sehr klein & "leicht" für ihr alter.

Nach 14 Wochen hatte sie 1.3 KG .... wir haben noch etwas Aufbeufutter bekommen und haben uns darauf verständigt das wir die Züchterin über die Gewichtsaufnahme noch eine zeitlang informieren. NAch Ihrer Aussage hätte sie nicht jedem das kleine "so" mitgegeben.

MIttlerweile (4 Wochen später) ist sie bei 2 KG ... aber das nur am Rande.


Zum Vertrag:
In unserem Vertrag steht das gleiche. Da beide Seiten den Vertrag unterschrieben haben ist dieser Gültig. Was man vor Gericht "erfechten" kann wurde hier bereits ausführlich beschrieben. Und wenn die Züchterin meint sie wäre noch zu leicht dann müsst ihr die Kröte erstmal schlucken -> genau darum steht "AB" 13 Wochen im Vertrag. Schön wäre es wenn die Kommunikation an sich etwas aufgeschlossener wäre (Gründe, habt ihr ja bekommen...ab wann hat sich in ihren Augen das richtige Gewicht .... wie lang dauert es noch....etc)

Sie sagt ja nicht, wie sich das Gewicht so genau entwickelt, und bei welchem Gewicht es soweit ist, laut meinen Eltern.

Das kann man als Züchter auch schwer bis gar nicht einschätzen. Da bekommt nicht eine Katze ein Napf sondern da gibs x große Näpfe für alle Katzen und dann beginnt das große Fressen, wieviel da eine einzelene Katze frisst ist da mehr rätselraten = eigentlich nciht möglich. Unsere konnte das auch nicht genau sagen wie lange es im ZWeifel noch dauern würde. Sie meinte damals nur das 1.6 - 1.8 Kg anstrebenswert wäre. Wie oben erwähnt hat sie uns dann die Wahl gelassen....hätte sie darauf bestanden die kleine noch dazubehalten hätten wir das auch akzptiert....mit dem Kompromiss das die große auch noch da bleibt und wir beide abholen.

Wenn die Züchterin telefonisch nicht erreichbar ist -> Abends vorbei fahren und das "vernünftige" Gespräch suchen... Nach böser Abzocke klingt das für mich bisher eigentlich nicht.
 

Ähnliche Themen

Anneli
Antworten
75
Aufrufe
10K
minna e
minna e
Kitty Pride
Antworten
3
Aufrufe
1K
Kitty Pride
Kitty Pride
K
Antworten
271
Aufrufe
16K
Black Perser
Black Perser
L
Antworten
20
Aufrufe
3K
Locke007
L
C
Antworten
56
Aufrufe
2K
Wildflower
Wildflower

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben