Witzig, dass unser Förster auch immer Fuchswelpen päppelt.... na Euren Ansichten dürfte er dies gar nicht. Gebracht werden sie übrigens von seinen Jägern,... vielleicht sollte man ihnen mal erklären, dass sie sie besser schießen sollten, sonst gerät das Weltbild hier von einigen ins wanken * lächel*
Super, aber wie soll es auch sein...
Steckbrief Rotfuchs
Vulpes vulpes
Schutzstatus
International
Der Fuchs darf europaweit gejagt werden.
National
Er genießt keinen nationalen Schutzstatus.
Rote Liste BRD: ungefährdet
Rote Liste NRW: nicht gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Fuchs ist unter § 2BJagdG gelistet, somit unterliegt er dem Jagdrecht. Jungfüchse dürfen nach der Bundesjagdzeiten-VO ganzjährig, erwachsene Füchse vom 16. Juni bis 28. Februar bejagt werden.
Landesjagdzeitenverordnung
Jungfüchse dürfen ganzjährig, erwachsene Füchse vom 16. Juni bis 28. Februar bejagt werden.
Jagdstrecke in NRW
2000/2001: 57.685
2001/2002: 61.606
2002/2003: 56.695
2003/2004: 50.181
2004/2005: 50.962
2005/2006: 57.241
2006/2007: 40.693
2007/2008: 52.201
Bestand in NRW
Erhöhte Nahrungsverfügbarkeit hat die Bestände des Fuchses in NRW deutlich ansteigen lassen. Ein direkter Zusammenhang mit der Tollwutimmunisierung wird zwar immer wieder behauptet, konnte bisher jedoch nicht nachgewiesen werden. Im Gegenteil, denn die Füchse nahmen in den "Nicht-Impfgebieten" Münsterland und linker Niederrhein zum Teil noch deutlicher zu, als in den derzeit fast tollwutfreien Impfgebieten in NRW. Die Jagdstrecke von rund 50.000 Tieren dürfte in etwa dem jährlichen Zuwachs des Fuchses entsprechen, der bei ca. 200% liegt. Der Frühjahresbestand in NRW ist damit bei etwa 25.000 Tieren anzusetzen (LÖBF 2006).
NABU-Position zur geänderten LJ-VO
Grundsätzlich befürwortet der NABU, dass nur jene Arten in den Katalog der jagdbaren Arten Eingang finden, die sinnvoll und in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen genutzt werden und deren biologisch nachhaltige Nutzung als gesichert anzusehen ist. Alle anderen Arten, u.a. alle Greifvogelarten, sind aus dem Jagdrecht zu streichen und in das Naturschutzrecht zu überführen. Aus dem Jagdrecht entlassene Arten unterliegen ohne Änderung des BNatSchG sofort dessen Schutz.
Die Liste der jagdbaren Arten ist daher auf die folgenden Arten zu beschränken: Rothirsch, Damhirsch, Sikahirsch, Reh, Gemse, Mufflon, Wildschwein, Wildkaninchen, Fuchs, Feldhase, Fasan und Stockente. Der Fuchs ist jedoch nicht als sogenannter "Jagdschädling" und Prädator, d. h. als Konkurrent des Jägers zu bejagen, sondern allenfalls dann, wenn sein Fell und Fleisch genutzt werden. Dabei lehnt der NABU generell die unselektive Fallenjagd sowie den üblichen Abschuss von Jungfüchsen am Bau und von angeblich nicht zur Aufzucht notwendigen Alttieren während der Fortpflanzungszeit ab.
Kurzporträt
Verbreitung und Ernährung
Der Fuchs gehört mit Wolf und Marderhund zur Gruppe der Beutegreifer/ Hunde (Canidae). Als Überlebenskünstler kommt der Fuchs in allen Lebensräumen vom Hochgebirge hin bis zum Wattenmeer vor. Er bevorzugt eine deckungsreiche Landschaft, ist als Kulturfolger aber auch in der Nähe des Menschen, in Dörfern und Städten anzutreffen. Auf dem Lande dienen ihm verzweigte Erdbauten, in der Stadt vielfältige andere Möglichkeiten als Verstecke. So nutzt das äußerst lern- und anpassungsfähige Tier neben Holzstapeln, Rohren, Treppen oder Kellern auch einfache Büsche und Hecken als temporäre Bleibe. Hin und wieder wird der Allesfresser sogar in Küchen oder an Imbissbuden beobachtet, wo er die Abfälle nach Fressbarem durchkämmt.
Füchse bekommen nur einmal im Jahr Junge. Die Paarungszeit in der das Männchen und das Weibchen, drei Wochen miteinander jagen, bevor sie sich paaren, fällt meist in den Januar/ Februar. Vier bis sechs nussbraun bis schiefergrau gefärbte Jungtiere kommen nach 7 bis 8 Wochen zur Welt. Nach fünf Wochen färbt sich ihr Fell rötlichbraun. Im Spätsommer sind sie erwachsen und suchen sich ihr eigenes Revier. Laut Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) hat sich die Zahl der städtisch lebenden Rotfüchse fast verdoppelt. Beispielhaft belegen dies die Zahlen der innerhalb Bochums geschossenen Tiere. Lag diese im Jahre 1991 noch bei 129 Tieren so wurden 2001 bereits 260 Exemplare erlegt.
Beschreibung
Der Pelz des Fuchses ist meist gelb- bis rotbraunen wobei die hellen Haarspitzen den Rumpf oft silbrig erscheinen lassen. Neben der weißen Spitze seines buschigen Schwanzes sind auch Hals, Brust und Bauch weiß gefärbt. Die Tiere erreichen eine Körperlänge von 50-90 cm wobei die Männchen (Rüden) etwas größer sind als die Weibchen (Fähe).
Nahrung
Seine Ernährung gestaltet sich dank seiner hohen Anpassungsfähigkeit an neue Lebensräume sehr vielseitig. Wühlmäuse, Kaninchen und Bodenvögel aber auch Insekten, Obst und Aas stehen auf seinem Speiseplan.
Stand: Januar 2009
Quelle:
http://nrw.nabu.de/themen/jagd/beutegreifer/05325.html