Nein, jetzt wirfst du etwas durcheinander.
Es gibt die rechtliche und die - nennen wir es mal- moralische Ebene. Auf der 2. bedarf es für mich natürlich keinerlei Diskussion. ....
Ich werfe das nicht durcheinander, da hast du mich falsch verstanden. Ich mache es nur nicht daran fest, ob ein Mangel vorliegt, nur weil eine Wertminderung festgelegt werden kann. Das sind zwei verschiedene Schritte. Wenn die "Sache" nicht der vereinbarten entspricht, ist das ein Mangel. Ob und wie hoch eine Wertminderung vorliegt, ist erst der zweite Schritt. Es entscheidet nicht die Höhe der Wertminderung darüber, ob ein Mangel vorliegt. Wenn man so denkt, geht man Punkt B vor Punkt A an.
Wenn man den neuen Fernseher kauft und er hat am Rahmen ne kleine Macke, dann kann man da auch keine "richtige" Wertminderung festlegen. Und auch dieser Fernseher ist für eine übliche Verwendung geeignet, trotzdem ist er nicht mangelfrei.
Deshalb sagt ich ja, was die TE jetzt will, ob es ihr jetzt egal ist oder nicht, ändert ja nichts daran, was im Vertrag steht. Und im Vertrag steht nunmal "Geschlecht:männlich". Und das ist eben nicht der Fall. Damit hat das gekaufte Tier nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Und die Beschaffenheit war hier eindeutig definiert und sogar schriftlich festgehalten.
Ihr entsteht wenn man es so will ein "Schaden", der die Differenz von Kastra Kater zu Kastra Katze entspricht. Ob man das moralisch so sehen will, ob man die Denke gut findet oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass es so ist.
Hätte sie einen Kater bekommen, hätte sie weniger für die Kastra bezahlt. Das ist wertfrei und numal einfach so. Ob man das als "Schaden" ansehen will oder einem das egal ist, ändert nichts an den Mehrkosten, die nunmal auftauchen, weil sie nicht das bekommen hat, was vereinbart war.