N
Nomos
Gast
Eine Tierhaarallergie alleine wird auch nicht ausreichen, wenn die Katzen die Wohnung nicht verlassen und die Mitmieter mit den Katzen nicht in Kontakt kommen. Ich bezweifele jetzt einfach mal, dass es die in einer derart ausgeprägten Form gibt, dass es ausreicht nur durch den Hausflur zu gehen, um eine allergische Reaktion zu provozieren.
Man muss auch immer unterscheiden, ob man bereits Mieter ist, oder mieten möchte. Bei einem bestehenden Mietvertrag müssen die Argumente gegebenenfalls einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Einem Mietinteressenten kann ich erzählen was ich will, solange ich nicht gegen das AGG verstoße.
Man muss auch immer unterscheiden, ob man bereits Mieter ist, oder mieten möchte. Bei einem bestehenden Mietvertrag müssen die Argumente gegebenenfalls einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Einem Mietinteressenten kann ich erzählen was ich will, solange ich nicht gegen das AGG verstoße.