Katzen Verbot

  • Themenstarter Themenstarter jim-
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Eine Tierhaarallergie alleine wird auch nicht ausreichen, wenn die Katzen die Wohnung nicht verlassen und die Mitmieter mit den Katzen nicht in Kontakt kommen. Ich bezweifele jetzt einfach mal, dass es die in einer derart ausgeprägten Form gibt, dass es ausreicht nur durch den Hausflur zu gehen, um eine allergische Reaktion zu provozieren.

Man muss auch immer unterscheiden, ob man bereits Mieter ist, oder mieten möchte. Bei einem bestehenden Mietvertrag müssen die Argumente gegebenenfalls einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Einem Mietinteressenten kann ich erzählen was ich will, solange ich nicht gegen das AGG verstoße.
 
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So da bin ich wieder🙂 also auf den laufenden werde ich euch halten das aufjedenfall 😁
Ja das hab ich damals auch gehört , von wegen nein ich wohne mit im Haus und mein Sohn hat eine Allergie . Deshalb hab ich dann irgendwann gar nicht mehr nach Tierhaltung gefragt, haben nämlich ein Jahr vergebens eine Wohnung gesucht, ich dachte gut dann müssen die Katzen noch warten.
Aber als ich dann gelesen habe das es nicht mehr so einfach zu verbieten ist , Fang ich wieder an das ganze ins leben zu holen. Also da wir ganz oben wohnen und niemand an unserer Tür vorbei muss, und die Katzen auch reine Wohnungskatzen seien sollten, denke ich dürfte das niemandem stören .

Zur Lärmbelästigung soviel, unter uns schreien mehrere Baby, manchmal non stop😄und die Eltern fragten schon ob uns das sehr stört , es wäre sehr unfair wenn diese sich dann zwecks Lärm beschweren wurden ☺
Aber man weiß ja nie😁



Genießt es bloß eure Katzen um euch zuhaben, ich bin so neidisch😁😻
 
Hey ichwollte mal fragen ob ihr Erfahrungen mit verboten von katzenhaltung habt? Es gibt ja nun gesetzliche Regelungen das man das so einfach gar nicht mehr verbieten kann!? Wer weiß mehr oder hat solch einen fall erlebt


Lg😀

Was genau steht im Mietvertrag?
 
Hallo
aaalso so weit ich weiss kann man seit kurzem keine Katzen mehr verbieten
soweit sie Wohnungskatzen sind und somit andere nicht "beeinträchtigen" können. Katzen die auf anderen Grundstücken rumsträunern und andere "Umstände" machen darf man anscheinend schon verbieten.

Bei mir war es so das im Mietvertrag sogar stand das Tierhaltung verboten ist.
Da meine Wohnungskatze aber eh niemand bemerkt hätte habe ich das einfach ignoriert später hat sich rausgestellt das das Hazsmeisterehepaar unten zwei Katzen haben eine als Freigänger ( und der arme Kater als Wohnungstier )

Lieber Gruß Julia
 
.

Zur Lärmbelästigung soviel, unter uns schreien mehrere Baby, manchmal non stopund die Eltern fragten schon ob uns das sehr stört , es wäre sehr unfair wenn diese sich dann zwecks Lärm beschweren wurden ☺
Aber man weiß ja nie

Genießt es bloß eure Katzen um euch zuhaben, ich bin so neidisch

Babygeschrei und Katzenlärm sind (leider) 2 Paar Schuhe. Jede Familie hat ein Recht auf Babys/Kinder und da ist dann auch der Lärm/das Geschrei zu tolerieren. Auch darüber gibt es Urteile. Aber Katzen? Die sind selbstverständlich für uns auch Familienmitglieder, aber nicht gleichzusetzen mit Kindern.
Zur Katzenhaarallergie: Dem Vermieter/Mitmieter braucht es ja nur in den Sinn kommen zu behaupten, die feinen Katzenhärchen kämen (mangels Reinlichkeit d. Dosis) unter der Tür durch und gelängen so ins Treppenhaus, durch welches andere Personen (mit Allergie) auch müßten. Und schwupp, kannste Katzenhaltung schon wieder knicken 😡.
Auch wenn das alles keine Gründe sind/wären: Wenn man die Katzenhaltung - da freiwillig nicht erreichbar - einklagen müßte, wäre doch so ein Mietverhältnis auf Dauer sehr belastet.
Also meine Empfehlung: Entweder man überzeugt den Vermieter, damit er freiwillig der Katzenhaltung (schriftlich) zustimmt oder man verzichtet auf die Haltung oder man sucht sich eine entsprechende neue Wohnung.
 
Mit einfachen Behauptungen ist es nicht getan.
Behaupten kann man eben vieles.

Da müssen schon Belege her, sprich Gutachten, etc.
 
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Zur Katzenhaarallergie: Dem Vermieter/Mitmieter braucht es ja nur in den Sinn kommen zu behaupten, die feinen Katzenhärchen kämen (mangels Reinlichkeit d. Dosis) unter der Tür durch und gelängen so ins Treppenhaus, durch welches andere Personen (mit Allergie) auch müßten. Und schwupp, kannste Katzenhaltung schon wieder knicken 😡.

Eben nicht. Vor Gericht reicht eine bloße Behauptung nicht aus, es muss beweisbar sein. Und die Geschichte klingt schon derart konstruiert, das man beim Lesen Gesichtsspasmen bekommt. Da dürfte ja kein Tierhaarallergiker mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, weil er befürchten muss, dass ein Tierhalter einsteigt, der drei Hunde- und zwölf Katzenhaare am Pullover hängen hat.

Auch wenn das alles keine Gründe sind/wären: Wenn man die Katzenhaltung - da freiwillig nicht erreichbar - einklagen müßte, wäre doch so ein Mietverhältnis auf Dauer sehr belastet.

Das ist m.E. die einzige Frage, die man sich als Mieter stellen muss. Bin ich bereit, die Erlaubnis, Wohnungskatzen halten zu dürfen, einzuklagen. Wenn nicht, nützt mir die Entscheidung des BGH, wie ich bereits eingangs erwähnte, gar nichts. Da braucht der Vermieter sich auch keine "Gründe" auszudenken, dann kann er bei dem pauschalen Verbot bleiben.

Die Gefahr, dass durch einen Gerichtsprozess das Mietverhältnis belastet wird, ist natürlich gerade zwischen Privatleuten enorm hoch. Bei einer Wohnungsbaugesellschaft geht man denke ich ein wenig gelassener damit um, wenn die Klageschrift zugestellt wird; da ist das eher Routine. Man klagt Mieter raus und wird hin und wieder verklagt.
 
Was nutzt die ganze Gesetzesänderung? Vermieter können immernoch sagen, daß Tierhaltung nicht erwünscht ist. Im Zweifelsfall bekommt eben jemand anders die Wohnung.

Habe neulich spaßeshalber Wohnungsanzeigen durchforstet und bei sehr vielen stand bei Haustierhaltung noch "nein". De Vermieter die Gesetzesänderung vorzuhalten bringt in so einem Fall rein gar nichts.
 
Was nutzt die ganze Gesetzesänderung? Vermieter können immernoch sagen, daß Tierhaltung nicht erwünscht ist. Im Zweifelsfall bekommt eben jemand anders die Wohnung.

Habe neulich spaßeshalber Wohnungsanzeigen durchforstet und bei sehr vielen stand bei Haustierhaltung noch "nein". De Vermieter die Gesetzesänderung vorzuhalten bringt in so einem Fall rein gar nichts.

Natürlich nutzt das Urteil Dir nichts, wenn Du keinen Vertrag hast. Über §§ 307 ff. BGB wird der Inalt von AGBs, wie sie die allermeisten Mietverträge enthalten, kontrolliert. Wenn Du also keinen Mietvertrag hast, kann es auch keine unwirksame Vertragsklausel geben.

Der Vermieter ist im Rahmen der Privatautonomie natürlich weiterhin berechtigt, mit Tierhaltern keinen Mietvertrag abzuschließen
 
Huhu,
relevant ist hier in erster Linie tatsächlich der Mietvertrag.
Das, was da nämlich greift, ist das AGB-Recht, das besagt, wenn eine Klausel nichts rechtswirksam ist (weil sie z.B. einen Vetragsnehmer unangemessen benachteiligt), diese Klausel einfach wegfällt und hier die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gelten. So, übertragen auf den Mietvertrag und Tierhaltung bedeutet das:
- steht im Mietvertrag, dass die Tierhaltung generell untersagt ist, ist diese Klausel NICHT rechtswirksam (da man z.B. die Haltung von Hamstern generell gar nicht untersagen darf) -->Folge: Tierhaltung wäre in jedem Fall nicht anzufechten seitens des Vermieters
- ein generelles Verbot von Hundehaltung ist meistens rechtswirksam, es sei denn es gibt seitens des Mieters triftige Gründe dafür (Blindenhund)
- häufigste Variante: im Mietvertrag steht, dass die Haltung von Hunden und Katzen die Einwilligung des Vermieters bedarf - diese Klausel ist auch rechtswirksam. Hier würde ich allerdings den neuen Gerichtsspruch deuten, der die Verweigerung der Tierhaltung insgesamt erschwert.
Ein Nein gibt es auch hier häufiger gegen Hunde als gegen (Wohnungs)Katzen, weil da auch die Schäden im Normalfall durch die ganz normale Haftpflichtversicherung der Mieter abgedeckt werden und so dem Vermieter kein Risiko entsteht, auf Kosten sitzenzubleiben.

So zumindest hatte ich das verstanden🙂
 
Eben nicht. Vor Gericht reicht eine bloße Behauptung nicht aus, es muss beweisbar sein. Und die Geschichte klingt schon derart konstruiert, das man beim Lesen Gesichtsspasmen bekommt. Das lag nicht in meiner Absicht. Sorry! 🙂Da dürfte ja kein Tierhaarallergiker mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, weil er befürchten muss, dass ein Tierhalter einsteigt, der drei Hunde- und zwölf Katzenhaare am Pullover hängen hat. Unvermeidbares Restrisiko?

Das ist m.E. die einzige Frage, die man sich als Mieter stellen muss. Bin ich bereit, die Erlaubnis, Wohnungskatzen halten zu dürfen, einzuklagen. Wenn nicht, nützt mir die Entscheidung des BGH, wie ich bereits eingangs erwähnte, gar nichts. Da braucht der Vermieter sich auch keine "Gründe" auszudenken, dann kann er bei dem pauschalen Verbot bleiben.

Die Gefahr, dass durch einen Gerichtsprozess das Mietverhältnis belastet wird, ist natürlich gerade zwischen Privatleuten enorm hoch. Bei einer Wohnungsbaugesellschaft geht man denke ich ein wenig gelassener damit um, wenn die Klageschrift zugestellt wird; da ist das eher Routine. Man klagt Mieter raus und wird hin und wieder verklagt.

Bei den hiesigen Wohnungsbaugesellschaften ist es bei keiner einzigen gestattet, Haustiere zu halten 😡. Wenn doch ... klagt man den Mieter raus! Die WBG's haben in der Regel den längeren Atem.
 
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- steht im Mietvertrag, dass die Tierhaltung generell untersagt ist, ist diese Klausel NICHT rechtswirksam (da man z.B. die Haltung von Hamstern generell gar nicht untersagen darf) -->Folge: Tierhaltung wäre in jedem Fall nicht anzufechten seitens des Vermieters

Das glaube ich nicht. Insofern führt der BGH aus: "Die Unwirksamkeit der Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB hat - anders als die Revision meint - nicht zur Folge, dass jedermann ohne Rücksicht auf die Belange von Vermieter und Nachbarn Hunde oder Katzen halten könnte. Die Revision übersieht, dass beim Fehlen einer wirksamen mietvertraglichen Regelung die Zulässigkeit einer solchen Tierhaltung gemäß § 535 Abs. 1 BGB von dem Ergebnis einer umfassenden Abwägung der jeweiligen Einzelfallumstände abhängt."

Heißt für mich, dass Du immer die Erlaubnis des Vermieters brauchst, wenn der Mietvertrag selber keine Erlaubnis enthält.

Bei den hiesigen Wohnungsbaugesellschaften ist es bei keiner einzigen gestattet, Haustiere zu halten . Wenn doch ... klagt man den Mieter raus! Die WBG's haben in der Regel den längeren Atem.

Deswegen klagt man selber auf die Erlaubnis Katzen halten zu dürfen, dann können sie Dich auch nicht rausklagen, wenn Du Tiere hälst.
 
Haloo😁wow eine richtige Diskussionsrunde hier☺


Alsoooo
Mietvertrag besteht , der besagt Katzen und Hunde sind nicht erlaubt, ich möchte halt nur einfach so Hinterkopf haben was man so versuchen konnte und welches recht man eventuell bekommen konnte. Mein Gedanke in der Zukunft wäre es natürlich einfach normal mit den Vermietern zu reden, denn ich bin auch um Gottes Willen niemand der auf sein recht pocht oder gar vor Gericht gehen wurde . Ich denke hält einfach es wäre im Gespräch ein Argument vielleicht ein ja bekommen zu können. Man darf ja noch hoffen


So und natürlich weiß ich das man Kinder Hund Haustiere nicht vergleichen kann, ich meinte auch eigentlich nur das unseren Nachbarn das so unangenehm ist das wir dadurch immer gestört werden das ih nicht denke das sie sich dann über unseren Katzen Lärm beschweren wurden. Das war nur meine aussage😄

Ich will es einfach mal versuchen mehr als ein nein kann ich ja nicht bekommen. Ich hoffe echt das sie zustimmen😁😁😁
 
Wir drücken Dir die Daumen!
 
Vielen vielen dank ich werde von mir hören lassen . Un so lange werde ich mich hier noch weiter informieren 🙂
 
Hattest Du zwischenzeitlich das Gespräch mit deinem Vermieter?
 
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Nein noch nicht momentan bin ich noch in prufungsphase und ich warte noch das mein Freund aus der Kur kommt um mit ihm noch mal alles zu besprechen 😁aber es wird definitiv kommen👍😊
 
Hallo Jim-

Ja also wie gesagt wie wohnen erst zwei Monate hier

Du beschäftigst Dich bereits seit Anfang letzten Jahres mit dem Thema Katze und Du hast geschrieben, daß es irgendwann zwei BKH-Katzen bei Euch einziehen sollen.
Warum zieht Ihr dann in eine Wohnung, in der die Haltung von Katzen explizit untersagt ist? 😕
 
Hallo Jim-



Du beschäftigst Dich bereits seit Anfang letzten Jahres mit dem Thema Katze und Du hast geschrieben, daß es irgendwann zwei BKH-Katzen bei Euch einziehen sollen.
Warum zieht Ihr dann in eine Wohnung, in der die Haltung von Katzen explizit untersagt ist? 😕

Man lese den ganzen Strang und Simsalabim:

Ja das hab ich damals auch gehört , von wegen nein ich wohne mit im Haus und mein Sohn hat eine Allergie . Deshalb hab ich dann irgendwann gar nicht mehr nach Tierhaltung gefragt, haben nämlich ein Jahr vergebens eine Wohnung gesucht, ich dachte gut dann müssen die Katzen noch warten.

😀
 
Man lese den ganzen Strang und Simsalabim:
😀

Wer ist "man"? 🙄

Ok, jeder macht es anders. Ich würde keinen Vertrag unterschreiben, in dem Katzen untersagt sind.


Vor Jahren hat man mir angeboten, mit 4 Katzen einzuziehen, aber nach dem Ableben der Tiere keine neuen Katzen zu holen.
Ich habe den netten Leuten den Fragebogen zerrissen auf den Tisch gelegt.

Später habe ich einen Vermieter gefunden, der mir vier Katzen schriftlich genehmigte.
 

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