Meine Katze wurde vom TS gefangen und Ohr kupiert - rechtens?

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Keyla: Mach es doch vor, wie du es dir so vorstellst.
Die TS dieses Landes wären dir bei gelingen auf ewig dankbar.

Manchmal frage ich mich, ob einige wirklich das glauben, was sie so schreiben.
 
A

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Ich denk mir da grad, dass der Kater, der euch bekannt vorkam- der wurde nur zwecks Auslesung in der Falle gehalten, zum TA gebracht und sediert? Habt ihr nicht gesehen, dass er kastriert war? Macht ihr keine Kartei von bereits kastrierten Tieren? Oder was der Grund, so vorzugehen?

Ich wollte hier eigentlich nichts schreiben, aber jetzt kann ich nicht mehr anders. Na klar, der Kater hält mir in der Falle auch seinen Popo hin, damit ich schauen kann.🙄 Ich konnte bei Madita noch nicht mal im Dunkeln sehen ob ich jetzt die dreibeinige Madita oder doch ein ähnliches Tigerchen gefangen hatte, sie wollte einfach nicht aufstehen.

Hier werden auch alle Katzen fotografiert, teilweise gechipt und oder tätowiert, je nach Verein und in ganz schwierigen Situationen auch mal die Ohrspitze gekappt und natürlich werden alle Katzen bei Tasso auf den Verein angemeldet.

Gerade beim letzten Fang auf dem Campingplatz ist es mir auch passiert, dass ich eine kastrierte Mutterkatze wieder zum TA geschleppt habe, weil sie sich nach der Kastra und ohne Kittenstress so toll gemacht hat dass ich sie als eine von vielen Grautigern nicht erkannt habe. Ich hätte ihr den Stress gerne erspart, sie kommt aber trotzdem regelmässig zur Futterstelle. Deswegen kann ich auf diesem Platz eine Ohrspitzenkappung vertreten.
 
@Bea

Die Annahme, dass man ein Tattoo bei einer Katze wieder sieht, wenn sie nochmal in die Falle kommt hatten wir auch... bis uns ein roter Kater ein zweites Mal in die Falle gegangen ist und wir davon überzeugt waren: DEN kennen wir, der war schon. ABER: Wir haben ums verrecken keinen Fuzzel einer Täto entdeckt.
Also sicherheitshalber Kater zum TA gebracht, der ihn sediert hat um ihn in die Ohren zu gucken... und er hatte ein Täto aber unmöglich viele Haare im Ohr, dass das glatt überwachsen war. Und das war eine dicke, schwarze fette Tätowierung mit Tätowierstift, nicht mit Zange. 😱
Ich glaub jeder der mir das erzählen würde, würd ich mir denken "jajajajajaja, du und deine Märchen, der war doch nicht ma schwarz der Kater!" 😳

Nö; kann ich mir sehr gut vorstellen.

Ich denk mir da grad, dass der Kater, der euch bekannt vorkam- der wurde nur zwecks Auslesung in der Falle gehalten, zum TA gebracht und sediert? Habt ihr nicht gesehen, dass er kastriert war? Macht ihr keine Kartei von bereits kastrierten Tieren? Oder was der Grund, so vorzugehen?

Naja, wenn so ein Kater in der Falle sitzt wird er dir nicht gerade den Poppes hinhalten, damit du sehen kannst ob er kastriert ist.
Und u.U. muss man sogar fühlen ob noch was in den Bommeln drin ist.
Mach das mal bei einem wilden Kater ohne Sedierung.😎
 
Naja, wenn man überzeugt ist, den Kater zu kennen und deswegen trotzdem so einen Aufriss macht, dann weiß ich ja nicht, ob man mit so was nicht seine Zeit verschwendet....
Dass Haare in den Ohren waren wird man ja irgendwie gesehen haben, wenn man den Kater schon erkannt hat...

In der heutigen Zeit bei Aktionen wie Tiere einfangen, zum TA bringen und sedieren, ein bisschen technisch ausgerüstet zu sein finde ich jetzt auch nicht übertrieben...
 
Ich habe mich heute morgen mit meinem Anwalt über dieses Thema unterhalten.
Er hat nichts mit Tierrecht oder Tierschutzurteilen zu tun, konnte mir also nur allgemein Auskunft geben.

Gemäß §90a BGB werden Tiere den Sachen gleich behandelt.

Gemäß §903 BGB kann der Eigentümer einer Sache (in diesem Fall eines Tieres) mit der Sache nach Belieben verfahren (solange keine geltenden Gesetze verletzt werden) und v.a. andere von der Einwirkung ausschließen.
Grundsätzlich obliegt damit das Recht zum Durchführen von Kastrationen und anderen Eingriffen am Tier allein dem Eigentümer (bzw. dem vom Eigentümer beauftragten Tierarzt).

Fängt ein Dritter dieses Tier ein und führt daran sachverändernde Eingriffe durch, so handelt es sich, gemäß §303 StGB, um den Straftatbestand der Sachbeschädigung.
Welche ebenso zivilrechtlich zum Schadenersatz, gemäß §823 BGB, verklagt werden kann.

Sollte dem eine die Tat rechtfertigende Rechtsgrundlage gegenüberstehen, ist diese anzuführen.

Auf mein Betreiben hin, macht mein Anwalt sich jetzt mal kundig über Anwälte, die gezielt in Tierrechtsverfahren arbeiten.
Nach Lesen dieses Threads ist es mir ein deutliches Bedürfnis im Fall der Fälle schnell handeln zu können und einen versierten Anwalt an meiner Seite zu haben.

Ich werde hier jetzt nicht mehr jeden einzelnen zitieren, aber ich mußte mit wachsendem Entsetzen lesen, wie schnell, leichtfertig und absolut überheblich hier über die Köpfe von Eigentümern hinweg über das Leben von Tieren entschieden wird.
Im Brustton der Überzeugung, entgegen geltendem Recht und mit einer Selbstgerechtigkeit, die ihresgleichen sucht.

Ich musste mich selbst daran erinnern, dass ich andere Tierschützer kenne. Menschen, die sich dem Schutz aller Tiere verschrieben haben.
Menschen, die ihre Grenzen kennen und so helfen, dass dadurch kein anderer zu Schaden kommt. Die sich genauso aufopfern und ihr letztes Hemd geben, aber auch nicht zum Ziel haben, absolut jedes Tier, das allein daher kommt retten zu müssen, sondern sich die Zeit nehmen, genau hinzuschauen, zu sondieren und bestmöglich zu handeln.
Auch wenn dann vielleicht weniger Tiere "gerettet" werden, geschieht es aber, ohne Leid über andere zu bringen und v.a. wird individuell entschieden und nicht nach Plan.

Trotzdem können natürlich Fehler passieren, ist nur menschlich. Sollte das der Fall sein, dann entschuldigt man sich und versucht, es zukünftig besser zu machen.
Und schiebt nicht die Schuld für das eigene Versagen auf andere, im Brustton der Überheblichkeit. Schließlich ist man Tierschützer, die Creme de la Creme.🙄

Dass es bisher kaum gerichtliche Auseinandersetzungen deswegen gab, ist wohl der Tatsache zu verdanken, dass es den meisten Besitzern schlichtweg zu aufwendig und zu teurer wäre.
Aber wenn ihr so weitermacht, werdet ihr früher oder später an einen Besitzer wie mich geraten und ich hoffe, der hat dann einen fähigen Anwalt an seiner Seite. Ist erstmal ein Präzedenzfall geschaffen und das Ganze durch die Presse gegangen, wird es sehr viel schwieriger werden, im großen Stil gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Und meine Schmerzgrenze ist erreicht, wenn das erste Mal eines meiner Tiere unnötig gefangen und zum Tierarzt gekarrt wird. Denn spätestens, lieber Unterfranke, wenn du dich mit meinem gefangenen Tier von deinem Privatgrundstück entfernst und es, ohne meinen Auftrag oder eine zwingende Notlage (und nein, die pure Existenz von Streunern zählt nicht dazu, so gern ihr das hättet) zum Ta schaffst, hast du gegen geltendes Recht verstoßen.
Kommt einer dieser "lieben" Tierschützer dann noch so abwertend und überheblich daher wie in diesem Thread, ja dann kannst du deinen Allerwertesten darauf verwetten, dass ich Himmel und Hölle in Bewegung versetzen werde, um diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben.
 
Und u.U. muss man sogar fühlen ob noch was in den Bommeln drin ist.
Mach das mal bei einem wilden Kater ohne Sedierung.😎

Eben. Und bei den Damen sieht man das auch nicht am Haengebauch.

Praxisorientierter Fall:
Familie X fuettert eine halbwilde Katzengruppe, die sich froh und munter vermehrt, bis sie auf den Gedanken kommt, die mal alle kastrieren zu lassen. Reden wir mal von 20 Tieren, davon 12 Tiger und 5 Schwarze.

Bei einigen anderen in der Nachbarschaft werden die auch mit durchgefuettert, das haben ja Siedlungsstreuner so an sich. Also meint Familie Y, sie sollten mal kastrieren lassen und nimmt Kontakt zum TS auf wegen Fallen ausleihen oder ob wer vorbei kommt.

Da macht es sich prima, wenn man auf einmal feststellt, die sind alle am linken Ohr gekennzeichnet. Also braucht keine gefangen zu werden.

Und Keyla, verraetst Du mir bitte mal, wie man unter 10 getigerten oder 5 Schwarzen eine ganz bestimmte heraus erkennt?
 
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Da macht es sich prima, wenn man auf einmal feststellt, die sind alle am linken Ohr gekennzeichnet. Also braucht keine gefangen zu werden.

Genau das.
Denn das einfangen ist für die Katzen auch nicht gerade prickelnd und sehr stressig.
Wer es schon mal gesehen hat, wie eine verwilderte Katze in dieser Box herumrast und tobt, weiß was ich meine.
Da ist nichts mit nachgucken, ob ein Kater die Bömmel noch hat.
Ich war ein paarmal drauf und dran die Falle wieder zu öffnen und die Katze raus zu lassen.🙁
Und ja, selbst Katzen die schonmal in so einer Falle waren sind nicht davor gefeit, dort noch einmal rein zu gehen.
 
Fängt ein Dritter dieses Tier ein und führt daran sachverändernde Eingriffe durch, so handelt es sich, gemäß §303 StGB, um den Straftatbestand der Sachbeschädigung.
Welche ebenso zivilrechtlich zum Schadenersatz, gemäß §823 BGB, verklagt werden kann.

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Und wie hoch soll der Streitwert bei einer unkastrierten Hauskatze sein?
50 Euro?

Der am Markt ermittelte Durchschnittswert zwischen gratis beim Bauern und 100 Euro Schutzgebühr beim TS?

Den Prozess will ich sehen. Und wo kein Kläger, dort kein Richter.

Hoffentlich kommt bald bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, dann hat sich diese Diskussion nämlich erledigt.
 
Und wie hoch soll der Streitwert bei einer unkastrierten Hauskatze sein?
50 Euro?

Der am Markt ermittelte Durchschnittswert zwischen gratis beim Bauern und 100 Euro Schutzgebühr beim TS?

Den Prozess will ich sehen. Und wo kein Kläger, dort kein Richter.

Hoffentlich kommt bald bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, dann hat sich diese Diskussion nämlich erledigt.

Eben, in unserer Umgebung hättest du mit deiner Klage schlechte Karten, da gibt es schon in vielen Gemeinden die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.

Edit: Ich meinte Nikita.
 
Zuletzt bearbeitet:
😀
Bei Streunerkatzen gibts keinen Streitwert, sei denn, ein Besitzer findet sich.
Der kann dann weitere Schritte einleiten, wobei ein Schiedsmann / frau erst noch aufgesucht werden muß.
Damit gibts kaum eine Klage. 🙂
 
😀
Bei Streunerkatzen gibts keinen Streitwert, sei denn, ein Besitzer findet sich.
Der kann dann weitere Schritte einleiten, wobei ein Schiedsmann / frau erst noch aufgesucht werden muß.
Damit gibts kaum eine Klage. 🙂

Viel interessanter fände ich ein juristisches Gutachten, ob die Gemeinde nicht eher die Kosten beim Halter von ungekennzeichneten Katzen reklamieren kann, die durch die unnötige Einfangaktion und tierärztliche Untersuchung entstanden sind.
 
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Und wie hoch soll der Streitwert bei einer unkastrierten Hauskatze sein?
50 Euro?
Ist das wichtig?
Was ein unnötig eingefangenes Tier, das evtl. sogar in einen Quetschkäfig muss, das von fremden Personen durch die Gegend kutschiert wird, selbst wenn es gekennzeichnet und bereits kastriert ist (ist ja offensichtlich egal, denn wie wir lesen durften, haben die TS entweder kein Lesegerät dabei, da gerade woanders oder können bei Dunkelheit nichts erkennen) an seelischen Leiden mitmacht ist ohnehin nicht in Zahlen bezifferbar.

OT: Aber wehe, es muss Trofu futtern, das grenzt dann Tierquälerei.


Den Prozess will ich sehen. Und wo kein Kläger, dort kein Richter.

Na ja, wäre es meine Katze, wäre ich der Kläger. Und zur Not eben Privatkläger. Mir käme es auch weniger auf das Bußgeld an, aber ich würde es publik machen, ich würde es durch die Presse und evtl. TV ziehen.
Ich würde alles daransetzen, dass derartige ungeplante Schnellschußaktionen nicht mehr durchgeführt werden dürften, zumindest nicht in meiner Region, zumindest nicht ohne gewisse Auflagen.

Hoffentlich kommt bald bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, dann hat sich diese Diskussion nämlich erledigt.

Das würde die Probleme, die hier im Thread angesprochen wurden, auch nicht lösen. Dann wären meine vorschriftsmäßig kastrierten und gekennzeichneten Tiere immer noch gefährdet (vermutlich noch mehr, weil dann die Zahl der selbsternannten TS vermutlich noch sprunghaft ansteigen würde).

Und auch falls solch ein Gesetz käme, gäbe es dir als Privatperson immer noch keinerlei Rechte, Tiere mit Besitzer einzufangen und eigenmächtig zu kastrieren und zu kennzeichnen. Dieses Recht hätten lediglich die Ordnungsämter bzw. von ihnen bestellte Vertreter. Du und alle anderen selbsternannten TS dürften es lediglich an der betreffenden Stelle anzeigen.
Nicht mehr und nicht weniger.
 
Tja, da wirds wieder schwierig; eigentlich sind die Gemeinden für Streuner zuständig, aber sie lehnen es ab, zahlen auch niemals nicht.
Wenn man ne Katze eintütet, gehört sie einem erstmal automatisch.
Dementsprechend können sie keine Kosten einfordern.
 
Eben, in unserer Umgebung hättest du mit deiner Klage schlechte Karten, da gibt es schon in vielen Gemeinden die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.

Deshalb darf trotzdem nicht jeder x-beliebige fremde Katzen einfangen und eigenmächtig kastrieren und kennzeichnen lassen. Seit wann ist Selbstjustiz legal?
Falls dir dann solch ein Tier auffällt, kannst du es beim Ordnungsamt, Veterinäramt oder wer auch immer zuständig ist für die Einhaltung, anzeigen.
Und die werden dann zuerst den Halter belangen, dass er die Gesetze einhält und, falls nicht reagiert wird, jemanden bestimmen, der es ausführt (laienhaft ausgedrückt).

Ist absolut keine Bevollmächtigung für jedes Weiblein und Männlein, alles einzufangen, was den Weg kreuzt und quer Beet zu kastrieren. Nur weil man sich selbst den Zweitnamen TS verpasst hat.
 
Ist absolut keine Bevollmächtigung für jedes Weiblein und Männlein, alles einzufangen, was den Weg kreuzt und quer Beet zu kastrieren. Nur weil man sich selbst den Zweitnamen TS verpasst hat.

Und welche Begründung gibt es denn unkastrierte und ungekennzeichnete Tiere in den Freigang zu lassen?
Mir fällt keine ein.
 
Und wie hoch soll der Streitwert bei einer unkastrierten Hauskatze sein?
50 Euro?

Der am Markt ermittelte Durchschnittswert zwischen gratis beim Bauern und 100 Euro Schutzgebühr beim TS?

Den Prozess will ich sehen. Und wo kein Kläger, dort kein Richter.

Hoffentlich kommt bald bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, dann hat sich diese Diskussion nämlich erledigt.

So ist es.

Versucht nur ruhig zu klagen. Jedes Gericht würde da nur müde abwinken. Die haben genug wichtigere Sachen zu verhandeln. Und das ist auch so, wo es noch kein Kastra-Gesetz gibt.

Als hier damals der alte Typ den Kater Rocco eine Woche lang zu tode gequält hat, ist es nur zu einer Gerichtsverhandlung gekommen, weil es eine größere Demo gab und es durch die Presse ging. Sonst wäre überhaupt nichts passiert. Und das war mehr als nur eine "Sachbeschädigung". Und die Strafe für diese gemeine Tat war auch lächerlich.

Alle die hier so wichtig mit Gesetzen um sich schmeißen und so um das Wohl ihrer Katzen bedacht sind, sollten langsam mal wieder auf den Teppich kommen. Keiner tut diesen Katzen etwas, solange sie ein Tätoo oder Chip haben und registriert sind. Das Geld für den Anwalt wäre sowieso rausgeschmissen und besser in Futter für die heimatlosen Katzen angelegt.

Und Nikita, Du solltest Deinem Katzen das sprechen beibringen, damit sie Dir auch erzählen können, wenn sie in einer Falle und beim TA waren. Langsam werden Deine Ausführungen lächerlich. Auch Du solltest Dich wieder darauf besinnen, dass Tierliebe nicht bei den Streunern aufhören sollte. Sei froh, dass es solch "blöde, überhebliche Tierschützer" gibt, die dafür sorgen, dass sich die Streuner nicht zu sehr vermehren und dass sie kastriert werden. Vorallem die Kater. Den so wilde, unkastrierte Kater können die Freigänger bei Revierkämpfen ganz schön verletzen. Und wen würdest Du dann dafür verantwortlich machen wollen, vielleicht auch mit Deinem Anwalt?
 
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hätte ich Freigänger wäre ich zwar auch erst etwas sauer wenn eine "aus versehen" in Narkose gelegt wird, aber mich würde es eher freuen wenn die Unmengen kranker Katzen und wilder Tiere an einer Stelle bekämpft werden.
Keine zahme Katze wird durch einen Transport oder eine Nacht in einer Falle traumatisiert, im Gegenteil viele gehen trotzdem häufiger rein.
Die Gefahr die von streunenden kranken Tieren ausgeht (FIV, Katzenschnupfen, Kampfverletzungen, Seuche etc..) ist weitaus größer als 1 mal im Katzenleben (häufiger wird das nicht passieren, wenn überhaupt) unnötig in Narkose gelegt zu werden.. und ich war schon bei vielen Fangaktionen dabei, bei uns ist noch nie! ein Tier in Narkose gelegt worden wo wir nachher festgestellt haben *ups da ist doch nen Tattoo*. Ich gucke nach, die Ta-Helferin guckt im Zwangskäfig nach und erst dann wird was gemacht
 
Meine gechipten Freigänger würden ja, wenn alles nach Plan läuft nicht in Narkose gelegt, weil der Chip ausgelesen würde.
Wenn meine Katzen nicht gekennzeichnet sind, kann ich mich auch nicht beklagen, oder?

Wie kann ein Katzenhalter etwas gegen diese Kastrationsaktionen haben?

Wer kann etwas gegen das Eindämmen der unkastrierten Katzenpopulation haben?

Wer kann etwas dagegen haben, dass man unkastrierten Katzen den Stress von Rolligkeit und Potenz erspart? Es sollte doch jedem klar sein, dass Rolligkeit und Trächtigkeit und Geburt Risiken dastellen für die Katze. Genauso wie ein potenter Kater einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, wenn er einer rolligen Katzen hinterhersteigt.

Wer ist denn nicht glücklich darüber, dass in seiner Gegend die Anzahl unkastrierter Katzen gesenkt wird?
Davon profitieren doch auch meine eigenen Katzen. Der Infektionsdruck nimmt ab und die Verletzungsgefahr durch Katerkämpfe.

Und da will man den TS verklagen, weil man selber es verschlampt hat sein Tier kastrieren und kennzeichnen zu lassen? Wie absurd ist das denn? Nicht nur die unbekannten Streunerkatzen profitieren davon, sondern auch meine eigenen Tiere im Freigang.
 
Das würde die Probleme, die hier im Thread angesprochen wurden, auch nicht lösen. Dann wären meine vorschriftsmäßig kastrierten und gekennzeichneten Tiere immer noch gefährdet (vermutlich noch mehr, weil dann die Zahl der selbsternannten TS vermutlich noch sprunghaft ansteigen würde).

Und auch falls solch ein Gesetz käme, gäbe es dir als Privatperson immer noch keinerlei Rechte, Tiere mit Besitzer einzufangen und eigenmächtig zu kastrieren und zu kennzeichnen. Dieses Recht hätten lediglich die Ordnungsämter bzw. von ihnen bestellte Vertreter. Du und alle anderen selbsternannten TS dürften es lediglich an der betreffenden Stelle anzeigen.
Nicht mehr und nicht weniger.

Jetzt machst du dich wirklich lächerlich, wieso glaubst du eigentlich dass so viele Privatpersonen darauf aus sind Katzen einzufangen und kastrieren zu lassen? Meistens läuft das doch über einen Verein, der alles daran setzt den Halter der Katze zu finden. Und bekanntlich ist eine Kastration und Kennzeichnung nicht zum Schnäppchenpreis zu haben und kaum eine Privatperson wird sich darum reissen, das aus eigener Tasche zu bezahlen.
Aber was tun wenn die zuständigen Stellen sich mal wieder aus der Verantortung ziehen?

Ich kann es kaum glauben was hier für ein verqueres Tierschutzbild unter manchen Usern herrscht, als wenn es keine bessere Freizeitbeschäftigung gäbe als Katzen mit Besitzern einzufangen und zum TA zu schleifen.

Natürlich kommt das auch mal vor, aber bei mir ist es bis jetzt noch nie passiert dass eine Katze einen Besitzer hatte und selbst bei den zahmen zugelaufenen, die jetzt bei meiner Freundin untergebracht sind, hat sich nie ein Besitzer gemeldet. Sie waren leider auch nicht gekennzeichnet und teilweise nicht kastriert.

Tut mir leid, aber so langsam glaube ich auch nicht mehr an die Version der sehr besorgten Katzenbesitzer, die gibt es sicher und die sind nicht gemeint, aber was da an zahmen Katzen in der letzten Zeit aufgetaucht ist, ist leider bittere Realität.
 
Hoffentlich kommt bald bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, dann hat sich diese Diskussion nämlich erledigt.

😕😕

Ist daran geknüpft, Katzen welche anscheinend einen Besitzer haben mitzunehmen und einzubehalten?
 

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