Das Wort "Einsacken" kannst Dir sparen.
Zeige mir mal, wo das von Dir Behauptete steht??... wenn Ihr schon immer auf angebliche Gesetze rumreitet
Die moralische Pflicht Deiner Katze gegenüber ist es, daß Du sie kennzeichnest, bevor Du sie vor die Türe läßt.
Ich finde Einsacken sehr passend, für das was hier von manchen beschrieben wird.
Was die moralische Pflicht angeht, ist es eine Selbstverständlichkeit, alles zu tun, um herauszufinden, ob ein Fundtier (also auch eines, dass Du einfängst) einen Besitzer hat.
Dass das für Dich nicht selbstverständlich ist, läßt meiner Meinung nach schon tief blicken.
Du pochst statt dessen auf die moralische Verpflichtung des Besitzers, sein Tier zu kennzeichnen.
Wie kommst Du darauf, insbesondere, wenn es dafür keine gesetzlichen Regelungen gibt?
Wenn ich mir meine Nachbarschaft ansehe leben hier zu 90% ältere Menschen, die meisten haben Katzen.
Diese werden versorgt, mittlerweile auch kastriert.
Kaum einer meiner älteren Nachbarn käme auf die Idee, ihre teilweise schon Seniorenkatzen kennzeichnen zu lassen.
Da ist sicher noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten.
Absolut vermessen ist es allerdings, diesen Menschen moralisches Fehlverhalten zu unterstellen oder sich gar das Recht herauszunehmen, ihnen die Katzen wegzufangen.
Wie Du allerdings mit einem Fundtier zu verfahren hast, kannst Du im Bürgerlichen Gesetzbuch nachlesen, insbesondere §§ 965 bis 976, jeweils in Verbindung mit § 90 a BGB.
Wenn es Dir zu viel ist, hieraus eine moralische Verpflichtung dahingehend zu verstehen, alles zu tun, um ein Fundtier - also auch ein von Dir eingefangenes Tier - wieder seinem rechtmäßigen Besitzer zuzuführen, dann wäre es angebrachter, die Finger vom Katzenfangen zu lassen.