Meine Katze wurde vom TS gefangen und Ohr kupiert - rechtens?

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Rani, ich hab gar kein Problem mit Aushängen.

Mir geht nur dieser maximale Forderungskatalog bei minimalen Eigenanforderungen auf den Senkel, der hier aufgestellt wird.

Und Tierschützer machen selten 'Dienst nach Vorschrift', sondern setzen sich engagiert ein.

Vorschrift wäre eben 'Fundmitteilung an zuständige Behörde'.

Die meisten belassen es doch aber nicht dabei.
Und werden hier mal eben an den Pranger gestellt.
 
A

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Rani, ich hab gar kein Problem mit Aushängen.

Mir geht nur dieser maximale Forderungskatalog bei minimalen Eigenanforderungen auf den Senkel, der hier aufgestellt wird.

Und Tierschützer machen selten 'Dienst nach Vorschrift', sondern setzen sich engagiert ein.

Vorschrift wäre eben 'Fundmitteilung an zuständige Behörde'.

Die meisten belassen es doch aber nicht dabei.
Und werden hier mal eben an den Pranger gestellt.

Ja da haste Recht.
 
Stimmt; ist schon was älter.

Mir ist schon klar, dass die Situation schwierig ist. Aber auch von dieser Tierärztekammer wird auf die rechtliche Problematik bezüglich Kastrationen eingegangen:

"Am Rande erwähnt sei dabei auch die Problematik, dass gerade bei Katzenfangaktionen auch Tiere eingefangen werden können, von denen die Besitzer überhaupt nicht wollen, dass diese kastriert werden. Der Tierarzt darf aber nur auf Anweisung tätig werden. Wird eine solche Katze kastriert, so erfüllt dies den Tatbestand der Sachbeschädigung und kann sogar zu Schadensersatzansprüchen führen."

Quelle: http://www.tieraerztekammer-sachsen...kammer-zur-Kastration-von-wildlebenden-Katzen

Ich bin mir sehr sicher, dass die rechtlich problematische Situation bekannt ist.
Und ich vermute, genau hierin liegt auch der wirkliche Grund, warum manche Fangaktionen vorher nicht ankündigen.

Das wurde hier auch schon mehrmals beschrieben "dagegen hat ja immer einer was, deshalb wird es ohne Ankündigung gemacht".

Und genau diese Haltung ist m.M. nach nicht in Ordnung.
Ganz egal wie unmöglich ich es finde, dass Menschen ihre Katzen unkastriert rumlaufen lassen.

Und ja - solch eine Haltung hat für mich schon etwas von Guerillataktik.
Bei aller Sympathie für einen gewissen Anarchismus, geht die mir hier völlig ab.
 
Mir ist schon klar, dass die Situation schwierig ist. Aber auch von dieser Tierärztekammer wird auf die rechtliche Problematik bezüglich Kastrationen eingegangen:

Die Kammer schwafelt.


Wunderbar, siehst Du auch sehr gut an diesem Urteil.

Der Fall ist ja eigentlich ganz anders gelagert, da eben Besitzer bekannt ist.

Und das dies der entscheidende Punkt ist, wird genau deutlich daran, dass die Tierheimleitung gänzlich freigesprochen wurde, weil sie glaubhaft versichern konnte, dass ihr eben dieser Umstand unbekannt war.

Im Gegensatz zu den Nachbarn, die sind verknackt worden.

Es geht dabei um den Vorsatz.


Edit: Also nochmal zusammenfassend:

Wenn Besitzer bekannt, bewegt man sich auf dünnem Eis.
Wenn Besitzer unbekannt, hat auch dieses Gericht kein Problem damit.
Obwohl es nachweislich einen Besitzer gibt.
Aber hier ist nunmal der Weg das Ziel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kammer schwafelt.



Wunderbar, siehst Du auch sehr gut an diesem Urteil.

Der Fall ist ja eigentlich ganz anders gelagert, da eben Besitzer bekannt ist.

Und das dies der entscheidende Punkt ist, wird genau deutlich daran, dass die Tierheimleitung gänzlich freigesprochen wurde, weil sie glaubhaft versichern konnte, dass ihr eben dieser Umstand unbekannt war.

Im Gegensatz zu den Nachbarn, die sind verknackt worden.

Es geht dabei um den Vorsatz.

ganz ehrlich, es wurden dir jetzt Gesetzestexte und Artikelauszüge aus der Tierärztekammer und Umschau vorgelegt und du kommst immer nur damit, dass es veraltet sei und es Sonderregeln geben würde.
Ich habe mich eingelesen und schlau gemacht und bin eben auf diese beiden Sachen gestoßen die doch unterstreichen, dass es nicht einfach so ok ist, einer Katze das Ohr zu kappen... egal was drum herum spielt.

Wenn du einen anderen Wissenstand hast, dann bitte untermauer deinen Standpunkt doch mit Gesetzestexten oder Fachkundigen Artikeln.
Bisher kam hierzu von dir immer nur man solle sich selbst sachkundig machen.

Warum soll die Rechtsauffassung aus der Tierarztumschau nicht zutreffend sein? Wo hast du das nachgelesen?
 
Mach Dich schlau, wenn Du es nicht glauben möchtest.
Wie das geht, müßtest Du wissen, hängst ja oft genug im I-Net rum. 😀

Oder brauchste nen Link?

Das weisst du weil ... ?

Wir dummfrech bist eigentlich noch ?


Du lässt hier eine Räuberpistole nach der anderen los, obwohl du mehrfach die Aufforderung hattest, dich zurückzuhalten.

Totschlagfalle:
Diese Fallen sind heute [ ... ]aus Tierschutzgründen verboten, da die Tiere die Falle auch mit ihren Gliedmaßen auslösen können und deshalb oft längere Zeit verletzt in der Falle fixiert bleiben.

...

Vorschriften zum Einsatz von Fallen

Um mit Fallen verantwortungsvoll, sicher, tierschutzkonform und erfolgreich umzugehen, bedarf es fundierten Wissens in der Konstruktion und Wirkungsweise der Fallen. Ebenso ist es wichtig, über Verhalten und Anatomie der zu fangenden Lebewesen Kenntnisse zu haben, um einerseits möglichst nur „gewünschte“ Lebewesen zu fangen (Selektivfang) und andererseits Schäden Unbeteiligter und Tierquälerei zu vermeiden.

In Deutschland ist die Jagd mit Fallen durch Gesetze geregelt. In den meisten Bundesländern muss der Jäger eine zusätzliche Prüfung für einen Fallenjagdschein ablegen. Aus Tierschutzgründen müssen Lebendfallen in Deutschland gewährleisten, dass gefangene Tiere unverletzt bleiben. Totfangfallen müssen sofort töten. Fallen müssen in Deutschland verblendet, das heißt in speziellen Fangbunkern oder abschließbaren Kisten angebracht werden, so dass von ihnen keine Gefahr für Menschen und andere Tiere ausgeht. Des Weiteren ist eine regelmäßige Kontrolle der Fallen durch den Fallensteller vorgeschrieben.[2]
http://de.wikipedia.org/wiki/Tierfalle#Totfangfallen
 
Zuletzt bearbeitet:
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ganz ehrlich, es wurden dir jetzt Gesetzestexte und Artikelauszüge aus der Tierärztekammer und Umschau vorgelegt und du kommst immer nur damit, dass es veraltet sei und es Sonderregeln geben würde.

Sorry, aber das sind keine relevanten juristischen Quellen.

Zum zitierten Urteil hast Du nix zu sagen?

Wie passt das also in Dein Schema?
 
Naja, zumindest eine moralische Verpflichtung würde ich da schon sehen, zumindest in der Gegend der Fangstelle Zettel auszuhängen wenn vermutet werden kann, dass die Katze jemandem gehört. Soviel Aufwand ist das nun auch wieder nicht. Es sei denn sie wird dort nach Abklärung von Kennzeichnung usw. wieder rausgelassen.


Das klingt vernünftig.

Nichtsdestotrotz bin ich schon auch der Meinung, dass es sich viele Katzenhalter da zu einfach machen und die Verantwortung nur auf andere abwälzen und damit meine ich jetzt nicht die 70-jährige Oma.

Durchaus; darauf kann man aber halt nicht auf alle Katzenhalter schließen.

Bezüglich Kastration, warum hier auch mal gefragt wurde welche Gründe es geben könnte das man sein Tier nicht kastrieren lässt, werden hier mögliche Gründe angegeben und auch entkräftet:

http://www.tierschutzverein-dingolfing-landau-ev.de/kastrationsaktion/vorurteile.php

Das Beispiel bezüglich der Kastration, einmal Rolligkeit, einmal Junge bekommen und Beratung diesbezüglich von Tierärzten hatte wir auch hier im Forum zur Genüge an Negativbeispielen.

Kennzeichnung hatte ich ja schon was zu geschrieben. Statt oft vieler Werbeplakate von irgendwelchen Pharmafirmen in Wartezimmern von Tierarztpraxen, wären Aufklärungsplakate bezüglich Kennzeichnung und warum viel wichtiger.


robbie... weisste wenn ich deine Postings so lese hab ich immer weniger Lust mir noch irgendwelche Mühe zu geben um die Besitzer von ungekennzeichneten Katzen zu finden.

Bitte nicht; bei dir habe ich den Eindruck einer gesunden und vernünftigen Einstellung.

Es gibt durchaus Tierschützer die sich den A... aufreissen, um unkastrierte Katzen einzufangen, ggf. kranke Jungtiere aufpäppeln, versuchen uneinsichtige Tierhalter von einer Kastration zu überzeugen - aber im Rahmen von Vernunft; ohne einen Verein im Hintergrund.
Fundkatzen melden an Tierärzte, Tierschutzverzeichnis, Anzeige im Gemeindeblatt.
Vor solchen Tierschützern ziehe ich meinen Hut.
 
Mach Dich schlau, wenn Du es nicht glauben möchtest.
Wie das geht, müßtest Du wissen, hängst ja oft genug im I-Net rum. 😀

Oder brauchste nen Link?

Ist Dir eigentlich gar nicht klar, dass Du Dich evt. selbst strafbar machst, wenn Du strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht zur Anzeige bringst?

Und nein, ich möchte wirklich keine weiteren Schauergeschichten von Dir lesen.
 
Ist Dir eigentlich gar nicht klar, dass Du Dich evt. selbst strafbar machst, wenn Du strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht zur Anzeige bringst?
Und nein, ich möchte wirklich keine weiteren Schauergeschichten von Dir lesen.

Das kommt ja noch hinzu.
 
Die Kammer schwafelt.

Mit Sicherheit nicht. Und Recht ist immer noch kompliziert, teilweise Auslegungssache.

Nicht umsonst kämpfen, neben den bekannten Notwendigkeiten, Tierschutzvereine für einen Kastrationspflicht da sie damit auch rechtlich abgesichert sind bei Kastrationensaktionen.

Kastrationsaktionen betreffen nunmal auch das Fundrecht.

Bei unkastrierten Katzen könnte man weitläufig noch auslegen, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt ( dann gibt es für dieses Tier aber auch keine entsprechenden Fundtiergeldern. Die Gemeinden sind mit der Auslegung der Bezeichnung sehr einfallsreich, müssen sie für herrenlose Tiere schließlich keine Fundtiergelder zahlen).

Bei kastrierten, aber nicht gekennzeichneten Tieren sieht das schon anders aus. Kann man einfach nicht eindeutig zuordnen, ausser man wüsste nachweislich das die Katze ausgesetzt wurde.
 
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Die Kammer schwafelt.



Wunderbar, siehst Du auch sehr gut an diesem Urteil.

Der Fall ist ja eigentlich ganz anders gelagert, da eben Besitzer bekannt ist.

Und das dies der entscheidende Punkt ist, wird genau deutlich daran, dass die Tierheimleitung gänzlich freigesprochen wurde, weil sie glaubhaft versichern konnte, dass ihr eben dieser Umstand unbekannt war.

Im Gegensatz zu den Nachbarn, die sind verknackt worden.

Es geht dabei um den Vorsatz.


Edit: Also nochmal zusammenfassend:

Wenn Besitzer bekannt, bewegt man sich auf dünnem Eis.
Wenn Besitzer unbekannt, hat auch dieses Gericht kein Problem damit.
Obwohl es nachweislich einen Besitzer gibt.
Aber hier ist nunmal der Weg das Ziel.


Du redest es dir aber auch arg schön.
Zum einen ist ein Gesetzestext für mich sehr wohl eine aussagekräftige juristische Quelle.
Zum zweiten sind bei dem genannten Beispiel ein paar Punkte anders als in dem von mir dargestellten Fall.
Es stand ein Rentnerpaar dazwischen welche die Strafe auf sich nehmen mussten, da diese auf jeden Fall wussten, dass die Katze einen Besitzer hatten. Nur deswegen wurde der Tierschützer nicht verurteilt.
Nicht weil er Tierschützer ist, sondern das er glaubhaft versichern konnte, dass er nichts von dem eigentlichen Besitzanspruch wusste und die Katze noch dazu in einem schlechten Zustand war. (Noch dazu ist nicht klar inwieweit das Rentnerpaar den Tierschützer entlastet hat)
Dies kann man aber nicht pauschal als Grundlage für solche Aktionen nutzen.

In vielen Fällen die hier angemerkt wurden, bin ich mir sicher, dass es anders laufen würde.
Eine Katze die vom TS eingefangen wird, bei der Untersuchung aber festgestellt wird, dass sie bereits kastriert ist und auch sonst gut genährt und Gesund ist, aber eben nicht gekennzeichnet ist. Da kann denke ich jeder Besitzer glaubhaft darstellen, dass dieser Katze anzusehen ist, dass sie ein Zuhause hat, somit hat der Tierschutz kein Recht ein Ohr zu kappen.
 
Mit Sicherheit nicht.

Doch, doch.

Der ganze Artikel strotzt davon.

Bloß aufpassen, dass man nicht zu viele Spenden gibt, sonst kann man seine Praxis nicht mehr halten und hat nix mehr zu beißen.

Im Ernst, nein, sie lehnen sich da aus dem falschen Fenster.

Und Recht ist immer noch kompliziert, teilweise Auslegungssache.

Das ist so.

Aber es schwebt auch nicht im Raum.

Kastrationsaktionen betreffen nunmal auch das Fundrecht.

Bei unkastrierten Katzen könnte man weitläufig noch auslegen, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt ( dann gibt es für dieses Tier aber auch keine entsprechenden Fundtiergeldern. Die Gemeinden sind mit der Auslegung der Bezeichnung sehr einfallsreich, müssen sie für herrenlose Tiere schließlich keine Fundtiergelder zahlen).

Bei kastrierten, aber nicht gekennzeichneten Tieren sieht das schon anders aus. Kann man einfach nicht eindeutig zuordnen, ausser man wüsste nachweislich das die Katze ausgesetzt wurde.

Das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun.

Es hat nichts damit zu tun, wie nun Kastra oder Kennzeichnung gesehen wird, sollte sich im Nachhinein noch ein Besitzer finden lassen.

Schau in das von Dir zitierte Urteil.

Die Tierheimleitung wurde zu Recht nicht belangt.
 
Bloß aufpassen, dass man nicht zu viele Spenden gibt, sonst kann man seine Praxis nicht mehr halten und hat nix mehr zu beißen.

Lese ich anders.

Ein Tierarzt kann doch an einen Verein spenden. Ganz offiziell, dafür sogar eine Spendenquittung bekommen.
Er darf nur nicht bei Behandlungen wie z.B. Kastrationen unter dem GOT-Satz arbeiten.

Wenn ein Tierarzt nun z.B. Kastrationen ganz normal nach dem einfachen Gebührensatz abrechnet, aber als "Privatperson" dann an den Tierschutzverein spendet dürften rechtlich auch keine Probleme entstehen.
 
Du redest es dir aber auch arg schön.
Zum einen ist ein Gesetzestext für mich sehr wohl eine aussagekräftige juristische Quelle.

Weder kannst Du einen Gesetzestext isoliert betrachten (ohne beispielsweise die Ausnahmen, denn sonst wäre jeder Eingriff an einem Tier, eine OP verboten), noch solltest Du Dich auf veraltete Fassungen berufen.
Wenn es um den aktuellen Stand geht.

Zum zweiten sind bei dem genannten Beispiel ein paar Punkte anders als in dem von mir dargestellten Fall.

Auf Deinen Fall bezog ich mich in meinem Beitrag auch nicht, dazu habe ich vor vielen Seiten Stellung bezogen.

Es stand ein Rentnerpaar dazwischen welche die Strafe auf sich nehmen mussten, da diese auf jeden Fall wussten, dass die Katze einen Besitzer hatten. Nur deswegen wurde der Tierschützer nicht verurteilt.
Nicht weil er Tierschützer ist, sondern das er glaubhaft versichern konnte, dass er nichts von dem eigentlichen Besitzanspruch wusste und die Katze noch dazu in einem schlechten Zustand war. (Noch dazu ist nicht klar inwieweit das Rentnerpaar den Tierschützer entlastet hat)
Dies kann man aber nicht pauschal als Grundlage für solche Aktionen nutzen.

Öhm, wer hat denn behauptet, dass die Tatsache, dass ein TS involviert war, relevant ist?

Also ich nicht.

Es diente dem Zweck, und um solche Diener hattest auch gerade Du gebeten, den Standpunkt juristisch zu untermauern.

Relevant war einzig, dass die Leitung nix von einem Besitzer wußte.

In vielen Fällen die hier angemerkt wurden, bin ich mir sicher, dass es anders laufen würde.
Eine Katze die vom TS eingefangen wird, bei der Untersuchung aber festgestellt wird, dass sie bereits kastriert ist und auch sonst gut genährt und Gesund ist, aber eben nicht gekennzeichnet ist. Da kann denke ich jeder Besitzer glaubhaft darstellen, dass dieser Katze anzusehen ist, dass sie ein Zuhause hat, somit hat der Tierschutz kein Recht ein Ohr zu kappen.

Bissi einfach gestrickt.

Wie gesagt, nicht alle Streuner, ausgesetzte, abhanden gekommene Katzen sehen zerfleddert aus.

Besitzer, die ihre Katze schmerzlich vermissen, sind froh, wenn sie von einem Tierschutzverein in Obhut genommen werden.

Ob das nun nach ein paar Tagen oder vielen Wochen oder Monaten passiert.

Sind sie gekennzeichnet (und registriert), kann gezielt gesucht werden.

Sind sie das nicht, dann werden auch zahme Tiere u. U. wieder zurückgesetzt an Futterstellen, wenn es keine freien Plätze gibt.

Tierschutzvereine sind keine staatliche Institution bei denen es ein Anrecht auf Unterbringung und Versorgung gibt.
 
Eine Katze die vom TS eingefangen wird, bei der Untersuchung aber festgestellt wird, dass sie bereits kastriert ist und auch sonst gut genährt und Gesund ist, aber eben nicht gekennzeichnet ist. Da kann denke ich jeder Besitzer glaubhaft darstellen, dass dieser Katze anzusehen ist, dass sie ein Zuhause hat, somit hat der Tierschutz kein Recht ein Ohr zu kappen.

Der Besitzer müsste aber erstmal auch beweisen können, dass es seine Katze ist ... ohne Kennzeichnung.

Bezüglich der Ohrkennzeichung mittels Ohrenspitze kappen oder auch Kerbe:
Hier wurden schon nachvollziehbare Gründe für solche Kennzeichnung genannt.
Die Version dieses nur bei Katzen zu machen deren Ohren für eine Tätowierung nicht geeignet sind finde ich jedoch besser.

Was mir aber auffällt:

die TE hat sich seither nicht mehr gemeldt und war auch nicht mehr online.
Vielleicht liest sie ja so mit: es wäre doch mal interessant unter welchen Umständen die Katze eingefangen wurde und warum die Katze keine Kennzeichnung hatte.
 
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Lese ich anders.

Ein Tierarzt kann doch an einen Verein spenden. Ganz offiziell, dafür sogar eine Spendenquittung bekommen.
Er darf nur nicht bei Behandlungen wie z.B. Kastrationen unter dem GOT-Satz arbeiten.

Wenn ein Tierarzt nun z.B. Kastrationen ganz normal nach dem einfachen Gebührensatz abrechnet, aber als "Privatperson" dann an den Tierschutzverein spendet dürften rechtlich auch keine Probleme entstehen.

Natürlich kann er das.

Die Kammer hält es nur nicht für empfehlenswert:

Auch wenn viele Tierärzte freiwillig bereit sind, den Tierschutz im Rahmen der GOT oder durch Spenden zu unterstützen, ist Folgendes zu bedenken: Ein Tierarzt, der regelmäßig auf einen Teil seines Einkommens verzichtet, kann weder eine für sorgfältiges Arbeiten eingerichtete Tierarztpraxis unterhalten noch Personal und moderne Geräte bezahlen, sich fortbilden oder gar seinen Lebensunterhalt bestreiten. Die Kastration stellt einen chirurgischen Eingriff dar, der sorgfältig, steril und unter Narkose stattzufinden hat.

Diesen Rat gibt sie seinen TÄ.

Ich denke nicht, dass sie das benötigen.

Im gesamten Artikel geht es um den Stand, den Stand der TÄ und um ihre Pfründe.

Dazu ist die Kammer ja auch da.

TÄ sollen nicht den TS finanzieren und auf Einnahmen verzichten.
 
Bezüglich der Ohrkennzeichung mittels Ohrenspitze kappen oder auch Kerbe:
Hier wurden schon nachvollziehbare Gründe für solche Kennzeichnung genannt.
Die Version dieses nur bei Katzen zu machen deren Ohren für eine Tätowierung nicht geeignet sind finde ich jedoch besser.

Ich gehe immer noch davon aus, dass eine Kappung eine begründete Ausnahme darstellt.

Was mir aber auffällt:

die TE hat sich seither nicht mehr gemeldt und war auch nicht mehr online.
Vielleicht liest sie ja so mit: es wäre doch mal interessant unter welchen Umständen die Katze eingefangen wurde und warum die Katze keine Kennzeichnung hatte.

Es wurde immer wieder nachgefragt.
 
Diesen Rat gibt sie seinen TÄ.

Ich denke nicht, dass sie das benötigen.

Ok, ich denke das ist schon recht zweitdeutig zu verstehen.

Auf die rechtlichen Belange bezüglich der GOT zu verweisen ist ok; aber was der Tierarzt privat macht sollte die Kammer nichts angehen und auch keine Empfehlungen dazu geben.Vielleicht wird versucht damit auf eine Umgehung der rechtlichen Seite hinzuweisen.😉
Mag man sich nur mal vorstellen; empfehlen seitens der Ärztekammer an die Ärzte keine Spenden an gemeinnützige Organisationen weil das ihr Einkommen schmälern könnte.:oha:


Ich gehe immer noch davon aus, dass eine Kappung eine begründete Ausnahme darstellt.

Also ich hab gelesen, dass diese Praxis durchaus üblich ist - also keine Ausnahme.
 
Nach dieser ganzen Diskussion ziehe ich meinen Hut vor all jenen Tierschützern, die trotz rechtlicher Grauzonen immer wieder zu Fangaktionen ausrücken und Katzen kastrieren lassen.

Und ja, wenn ich eine nicht gekennzeichnete Katze im Freigang hätte, würde ich persönlich nach anfänglicher Aufregung mit der Kappung der Ohrenspitze leben können und mich über meine eigene Dämlichkeit ärgern.

Wo Menschen in ihrer sicher knapp bemessenen Freizeit Fang- und Kastrationsaktionen durchführen, können Fehler passieren. Nur wer nichts tut, macht keine Fehler.
 

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