Du redest es dir aber auch arg schön.
Zum einen ist ein Gesetzestext für mich sehr wohl eine aussagekräftige juristische Quelle.
Weder kannst Du einen Gesetzestext isoliert betrachten (ohne beispielsweise die Ausnahmen, denn sonst wäre jeder Eingriff an einem Tier, eine OP verboten), noch solltest Du Dich auf veraltete Fassungen berufen.
Wenn es um den aktuellen Stand geht.
Zum zweiten sind bei dem genannten Beispiel ein paar Punkte anders als in dem von mir dargestellten Fall.
Auf Deinen Fall bezog ich mich in meinem Beitrag auch nicht, dazu habe ich vor vielen Seiten Stellung bezogen.
Es stand ein Rentnerpaar dazwischen welche die Strafe auf sich nehmen mussten, da diese auf jeden Fall wussten, dass die Katze einen Besitzer hatten. Nur deswegen wurde der Tierschützer nicht verurteilt.
Nicht weil er Tierschützer ist, sondern das er glaubhaft versichern konnte, dass er nichts von dem eigentlichen Besitzanspruch wusste und die Katze noch dazu in einem schlechten Zustand war. (Noch dazu ist nicht klar inwieweit das Rentnerpaar den Tierschützer entlastet hat)
Dies kann man aber nicht pauschal als Grundlage für solche Aktionen nutzen.
Öhm, wer hat denn behauptet, dass die Tatsache, dass ein TS involviert war, relevant ist?
Also ich nicht.
Es diente dem Zweck, und um solche Diener hattest auch gerade Du gebeten, den Standpunkt juristisch zu untermauern.
Relevant war einzig, dass die Leitung nix von einem Besitzer wußte.
In vielen Fällen die hier angemerkt wurden, bin ich mir sicher, dass es anders laufen würde.
Eine Katze die vom TS eingefangen wird, bei der Untersuchung aber festgestellt wird, dass sie bereits kastriert ist und auch sonst gut genährt und Gesund ist, aber eben nicht gekennzeichnet ist. Da kann denke ich jeder Besitzer glaubhaft darstellen, dass dieser Katze anzusehen ist, dass sie ein Zuhause hat, somit hat der Tierschutz kein Recht ein Ohr zu kappen.
Bissi einfach gestrickt.
Wie gesagt, nicht alle Streuner, ausgesetzte, abhanden gekommene Katzen sehen zerfleddert aus.
Besitzer, die ihre Katze schmerzlich vermissen, sind froh, wenn sie von einem Tierschutzverein in Obhut genommen werden.
Ob das nun nach ein paar Tagen oder vielen Wochen oder Monaten passiert.
Sind sie gekennzeichnet (und registriert), kann gezielt gesucht werden.
Sind sie das nicht, dann werden auch zahme Tiere u. U. wieder zurückgesetzt an Futterstellen, wenn es keine freien Plätze gibt.
Tierschutzvereine sind keine staatliche Institution bei denen es ein Anrecht auf Unterbringung und Versorgung gibt.