Meine Katze wurde vom TS gefangen und Ohr kupiert - rechtens?

  • Themenstarter Themenstarter Braselerie
  • Beginndatum Beginndatum
Nach dieser ganzen Diskussion ziehe ich meinen Hut vor all jenen Tierschützern, die trotz rechtlicher Grauzonen immer wieder zu Fangaktionen ausrücken und Katzen kastrieren lassen.

Und ja, wenn ich eine nicht gekennzeichnete Katze im Freigang hätte, würde ich persönlich nach anfänglicher Aufregung mit der Kappung der Ohrenspitze leben können und mich über meine eigene Dämlichkeit ärgern.

Wo Menschen in ihrer sicher knapp bemessenen Freizeit Fang- und Kastrationsaktionen durchführen, können Fehler passieren. Nur wer nichts tut, macht keine Fehler.

Es sind Katzn, die die Fehler bezahlen, nicht Menschen😡
 
A

Werbung

Es sind Katzn, die die Fehler bezahlen, nicht Menschen😡

Dass sie den Streunern helfen ist also ein Fehler?

Blendest Du das so vollkommen aus?

Wie schaffst Du das?

Wie kommst Du dazu in dieser Weise zu urteilen?

Und das, wo es doch so einfach zu verhindern wäre, dass dieser 'Fehler', dieser Aufwand, dieses GeldlatzenfürumsonstabgezwacktvondenStreunern, so leicht, so schwuppdiwupp mittels Kennzeichnung und Registrierung seitens der Verantwortlichen zu verhindern gewesen wäre?

Wie schafft man das, anderen derart gegen den Karren zu fahren, vernichtende Urteile vom heimischen Sofa aus zu verkünden?

Über Menschen, die sich für die tatsächlich Bedürftigen selbstlos einsetzen.

Sollte man ihnen nicht zumindest eine Chance geben rechtzeitig zu erkennen, dass das Tier einen Besitzer haben könnte?

Warum gibt es kein Fairplay für diese Tierschützer?

Und das ist für einige hier vollkommen ok?
 
Ok, ich denke das ist schon recht zweitdeutig zu verstehen.

Nee, Kammern sind da nie zweideutig.

Ihr Job ist die Eindeutigkeit und die Wahrung der Standesinteressen.

Sie verfassen die Standesordnung und wachen darüber.

Über ihre Gebührenverordnung, Niederlassungen, Werbung, Konkurrenz.

Da geht es um Pfründesicherung.

Auf die rechtlichen Belange bezüglich der GOT zu verweisen ist ok; aber was der Tierarzt privat macht sollte die Kammer nichts angehen und auch keine Empfehlungen dazu geben.Vielleicht wird versucht damit auf eine Umgehung der rechtlichen Seite hinzuweisen.😉
Mag man sich nur mal vorstellen; empfehlen seitens der Ärztekammer an die Ärzte keine Spenden an gemeinnützige Organisationen weil das ihr Einkommen schmälern könnte.:oha:

Nee, damit soll eingedämmt und bei der Stange gehalten werden.

Und aufgezeigt werden, wie man sich argumentativ aus der Tierschutzpreisedebatte rauszieht.

Kammern sind so.

Wenn es um Hinterderhand geht, dann betrifft das Sachen, die zum Nutzen der Mitglieder sind.

Z.B. darf der 'Stempel' (die Niederlassungszulassung) natürlich nicht verkauft werden.

Der muss beantragt werden.

Ebenso natürlich wird es aber gemacht.

Das läuft unter der Hand sozusagen.

Da wird nicht zufällig ein freier 'Stempel' vergeben.

Also ich hab gelesen, dass diese Praxis durchaus üblich ist - also keine Ausnahme.

Keine Ahnung, wo Du es gelesen hast, ich kenne das Tipping nur aus gutem Grund.

Und der TA muss den guten Grund auch gut finden.
 
Worüber ich jetzt immer wieder gestolpert bin sind die Fragen:
Ja und was ist, wenn der Besitzer garnicht weiss, dass es Markierungsmöglichkeiten gibt (Tattoo/Chip)?
Ja und was ist, wenn der Besitzer garnicht weiss, dass gefundene Tiere beim Fundamt gemeldet werden müssen?


Dazu fällt mir nur die Analogie ein:
Ja und wenn ein Autofahrer nicht weiss, dass sich eine Strassenverkehrsregel geändert hat, oder ein neues Schild gibt?

Ja, dann hat er Pech gehabt, wenn er dadurch einen Unfall durch seine Unkenntnis provoziert. Oder er hat Pech gehabt, wenn die Polizei ihn kontrolliert und die neue Warnweste, die seit Jahr xy nun mal vorgeschrieben ist nicht dabei hat... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und auch wenn ein 90jähriger noch mit dem Auto fährt, muss er sich auf dem Stand der Dinge halten.

Als Tierhalter ist man verpflichtet sich über die aktuelle Gesetzeslagen zu informieren und was alles gemacht werden muss, und was ein "kann" bleibt, was seine Tierhaltung betrifft. Egal ob 20 Jahre alt oder 90 Jahre.

Dann das nächste Argument:
Manchem Tierbesitzer schmeckt es nicht, weil ihm die Gemeinde vorschreibt, wie er seine Freigänger zu behandeln hat, sprich Markierung + Kastration vor Freigang, wenn eine entsprechende Verordnung beschlossen wird.
Das ist eine fadenscheinige Ausrede, die Leute bringen doch auch das Auto zum TÜV, weils "von oben" vorgeschrieben ist... da macht keiner (naja fast keiner) einen riesen Aufstand von wegen "die haben mir nicht Vorzuschreiben, wie ich mit meinem Eigentum umzugehen habe".
Auch bei anderem Eigentum gibts doch immer Regeln von den Behörden, sei es Baugrundstück, Hausbau, Abrechnung bei Vermieteten Wohnräumen etc. und so gut wie jeder hält sich dran.
Und jetzt wo es endlich immer mehr und mehr Landkreise und Städte gibt, die eine Markierungs/Kastrationspflicht für Freigängerkatzen verordnen wird der Zwergenaufstand geprobt? Den Leuten, die so Argumentieren gehts schlichtweg ums Geld.


Die nächste Diskussion scheint ja um die GOT-Einhaltung bei den Tierärzten zu sein, grade die, die sich im Tierschutz engagieren.
Ganz ehrlich? Vielen Vereinen wäre schon geholfen, wenn die Docs den einfachen Satz abrechnen würden. In teuren Gegenden wie Osnabrück hat man eigentlich immer 2 oder gleich 3fachen Satz.
Unter die GOT dürfen die Tierärzte auch nicht gehen, sonst können sie vor Gericht landen. Aber wenn sie regulär abrechnen und einen gewissen Betrag ihres Einkommens an Vereine spenden, die bei ihnen Kastrieren lassen kann man, soweit ich weiss, nichts anhaben.
Schliesslich können sie ein ordentliches Abrechnungsjahr vorlegen und was sie mit ihrem verdienten Geld tun, das ist zu 100% deren Privatsache... selbst wenn ein TA sich verschätzt und deswegen die Praxis an die Wand fährt, dann kann man ihn nur verklagen, sollte er seine Insolvenz verschleppen.


@Robbilailamoritz
Ich hoffe immer noch auf einen Juristen hier unter uns, der sich in der Richtung kundig machen mag.
Für mich stellt sich da auch die Frage: In wie weit kann ich vor Gericht beweisen dass Katze x mein Eigentum ist.
Geht das anhand eines Fotovergleichs? Anhand detalierter Beschreibung? Anhand einer Tätowierung? Anhand eines gesetzten Chips?
Ich habe keine Ahnung wie Richter ticken in der Richtung und was sie wohl als Beweise zulassen würden.
Da für andere Tiere auch Ohrmarken oder ähnliches als Besitzanzeiger gelten und nicht die Fleckenmusterung im Fell, schätze ich aber, dass die Richter entweder eine Tätowierung + zugehörigen Impfpass mit eigetragenem Besitzer oder die Chipnr + zugehörigen Impfpass mit gleicher Nr. sehen wollen.

Gedankenkonstrukt meinerseits:
Sprich, sollte jemals ein Urteil gefallen sein/gefällt worden sein, dass davon auszugehen ist, dass unmarkierte Tiere nie absolut eindeutig einem vermeindlichem Besitzer zugeordnet werden können, dann ist daraus zu schlussfolgern: Wenn man nich beweisen kann, dass etwas sein Eigentum ist, kann man auch nicht auf Sachbeschädigung/Diebstahl oder ähnliches klagen...

Vielleicht liest hier nochmal jemand rein und gräbt sich mal durch die Rechtsprechung, in der Richtung habe ich keine Ahnung, wo ich vernünftiger Weise auch nur eine Suche anfangen sollte.

Genau das betrifft auch die Frage des Ohrspitze Kappens (Lena! bitte genau lesen, es wird lediglich 2 oder 3mm der Ohrspitze bei der Katze gekürzt. Das Ohr wird weder abgeschnitten noch kupiert! Sprich auch eine so markierte Katze hat noch 2 Ohren, die ggf. für Blutzuckermessungen angepiekt werden können).
Was sagen die Juristen dazu, dass im Tierschutz teilweise bei Kastraaktionen diese Methode der Markierung angewandt wird?
Würden Richter soetwas in dem Kontext als erlaubt oder als nicht erlaubt sehen?

Grüsse
neko
 
Für mich stellt sich da auch die Frage: In wie weit kann ich vor Gericht beweisen dass Katze x mein Eigentum ist.
Geht das anhand eines Fotovergleichs? Anhand detalierter Beschreibung? Anhand einer Tätowierung? Anhand eines gesetzten Chips?

Eben. Vielleicht noch durch Zeugen. Bei einem Fotovergleich müßte die Katze schon eine eindeutige Zeichnung haben. Fotos können da auch oft täuschen und die Tiere können darauf ganz anders aussehen. Wir haben zur Zeit jemanden, der durch einen DNA-Test zu beweisen versucht, dass es sich bei der Fundkatze um seine Katze handelt. Da sind allerdings die Elterntiere bekannt.
 
mir wurde mal von meinem TA gesagt, dass es reicht, wenn man Anhand von Impfpass, Tierausweis und/oder Krankenakte des Tieres Beweisen kann, dass es seine Katze ist.
Das ist jetzt aber schon Jahre her, daher bin ich mir nicht sicher in wieweit das heute noch stimmt.


@Schatzkiste
Der §6 ist aktuell, es gab zwar letztes und auch dieses Jahr Änderungen im TschG haben aber besagten Absatz nicht verändert.
Aber Ansonsten denke ich ist soweit alles gesagt, alles weitere würde nur dazu führen dass man sich weiter im Kreis dreht.

Ich kann nur noch mal wiederholen, ich habe höchsten Respekt vor Kastra-Aktionen und unterstütze dies auch soweit mir möglich.
Ich hab auch kein Problem wenn meine Katze mal im TH landet und ich sie dort abholen muss.
Nur das Kappen der Ohren ist und bleibt in meinen Augen nicht ok und da werde ich auch von meiner Meinung nicht abrücken.
 
Werbung:
Genau das betrifft auch die Frage des Ohrspitze Kappens (Lena! bitte genau lesen, es wird lediglich 2 oder 3mm der Ohrspitze bei der Katze gekürzt. Das Ohr wird weder abgeschnitten noch kupiert! Sprich auch eine so markierte Katze hat noch 2 Ohren, die ggf. für Blutzuckermessungen angepiekt werden können).
Was sagen die Juristen dazu, dass im Tierschutz teilweise bei Kastraaktionen diese Methode der Markierung angewandt wird?
Würden Richter soetwas in dem Kontext als erlaubt oder als nicht erlaubt sehen?

Grüsse
neko

mal zur Anatomie des Katzenohres, und ich habe mal bei einer meiner Katzen ein Messband angelegt, was die "nur" 2-3 mm bedeuten (für die Katze sehr viel, für manche Menschen anscheinend wenig) die Hauptader am Ohrrand wird mitgekappt:
Jedes Katzenohr wird von einer deutlich sichtbaren Ohrrandvene begrenzt. Bei weißen Ohren ist diese meist auch ohne Hilfsmittel sehr gut zu erkennen. Bei schwarzen oder dunkelbraunen Ohren kann es nötig sein, eine Taschenlampe unter das Ohr zu halten, um diese deutlicher zu sehen. Die Ohrrandvene befördert das in der Mitte des Ohres aufsteigende Blut beidseitig von der Spitze zur Ohrbasis zurück.
aus: Katzendiabetologie

Kupieren ist verboten, da gibt es keine Millimeter-Begrenzung.
Es liest sich irgendwie zynisch, dass der Katze nicht das ganze Ohr abgeschnitten wurde. Ich versteh nicht, wie man so über Katzenohren reden kann.

Die entsprechenden Verordnungen heißen Kennzeichnungs- und Kastrationsverordnung und nicht Markierungs- und Kastrationsverordnung. In sämtlichen Texten, die ich fand, ist von Kennzeichnung durch Tätowierung/Chip die Rede.
 
Es ist in Deutschland nicht üblich, daß die Ohrspitze manipuliert wird, eher in südlichen Ländern.
Vielleicht hat es ein Dok gemacht, des es eben nur so kennt, aus einem dieser Länder kommt, in denen es üblich ist ?
Halbe Ohren werden nicht abgeschnitten.
 
Es ist in Deutschland nicht üblich, daß die Ohrspitze manipuliert wird, eher in südlichen Ländern.
Vielleicht hat es ein Dok gemacht, des es eben nur so kennt, aus einem dieser Länder kommt, in denen es üblich ist ?
Halbe Ohren werden nicht abgeschnitten.
Nachdem sich die TE nicht mehr zu Wort gemeldet hat, frage ich mich, ob das wirklich alles so passiert ist...
 
Wer steht denn über wem, wenn durch zusätzliche Hürden zum Schutz der Freigänger (denen scheinbar durch das Einfangen unfassbares Leid droht) die Streuner dann unter den oben geschilderten Folgen der Potenz leiden?

Wenn die Information und Aufklärung der umliegenden Bevölkerung "zusätzliche Hürden" sind, die dazu führen, dass die Kastraaktionen nicht durchgeführt werden, dann ist das allein die Entscheidung der beteiligten TS, denen es zuviel Mühe macht.
Dann müssen die Streuner deswegen (weiter) leiden und nicht, weil (berechtigterweise) auch um die Beachtung der Freigänger gebeten wird.

Jede unnötige Trächtigkeit oder Ansteckung mit FIV erscheint mir spontan wesentlich schlimmer als versehentliches Einfangen eines Freigängers und ich finde es daher durchaus berechtigt zu fragen, ob da nicht mit zweierlei Maß gemessen wird zum Nachteil der Streuner.

Und mir erscheint ein versehentliches Einfangen eines Freigängers wesentlich schlimmer als die zusätzliche Mühe für den Einfangenden durch Information und sorgfältige Planung.

Häh ? Ich sach mal so : ich habe genau Sonntags abends Zeit zum Katzenfangen. Sonst leider nie. Und wenn ich vorher mich noch mit sämtlichen Anwohnern unterhalten soll, dann wird das übrehaupt nichts. So Katzenansammlungen gibt es ja entweder in Gegenden ohne Anwohner (Kasernen etc.) oder in ghettoähnlichen Wohngegenden mit unendlich vielen Anwohnern. Jedenfalls hier.
Viele von denen sprechen gar kein Deutsch, in wie viele Sprachen soll ich die Flyer übersetzen also lassen ?

Schalte Anzeigen auf Deutsch und drucke Flyer auf Deutsch.
Hör auf als Einmannkommando jede Katze einzufangen, die in dein Blickfeld gerät und fang mal an, zu üben, wie man freundlich auf seine Mitmenschen zugeht. Damit du sie auch überzeugen kannst und nicht nur abschreckst.

Was du da von deinen Sonntagabend Aktivitäten schreibst ist alles, aber, meiner Meinung nach, mit Sicherheit kein Tierschutz. Und genau solche Leute wie du sind es, die mich das Fürchten vorm Tierschutz lehren.

Verhlatet euch einfach wie verantwortungsbewusste Erwachsene, und ihr werdet ium Leben keine Probleme mit irgendwelchen Tierschützern bekommen, versprochen.

Sehr hübsch. Aber "solche" Tierschützer unter Garantie mit mir.

Na ganz einfach, nach Robbiel...... Meinung, bist DU verpflichtet dann Aushänge usw. zu machen. Das Entschuldigen beim Zurückbringen bitte nicht vergessen!!!:grin:

Entschuldigung (wie das Wort schon sagt) ist nur nötig, wenn man etwas falsch gemacht hat. Hat man tatsächlich ein vermisstes Tier gefunden und bringt es zurück, warum sollte man sich entschuldigen?
Ganz im Gegenteil zu man fängt einfach alle ein, kümmert sich keinen Deut im Vorfeld darum, wer einen Besitzer haben könnte und bringt nach Stunden dieses Tier in sein Lebensumfeld zurück, aus dem man es ohne Sinn und Verstand gerissen hat. Dann ist eine Entschuldigung fällig.
Jetzt verstanden?

Du redest nur heißte Luft. Welche Konsequenzen denn???

Gegen welches geltende Recht wird denn verstoßen???

Wurde schon mehrfach gepostet. Fakt ist, fängst du einen bereits kastrierten und gekennzeichneten Freigänger ein und transportierst ihn nach Lust und Laune durch die Gegend, dann hat das Konsequenzen. Denn dann hantierst du ohne Zustimmung meinerseits mit meinem Eigentum.

Ganz toll..... wen bitte soll man bei Aktionen auf z. B. einer Müldeponie, Industrieanlage, Lager einer Baufirma, Autobahn usw. informieren???

Auch in solchen Gegenden gibt es Amtsblätter, Wochenblättchen, Tierärzte, Futterfachgeschäfte und Rathäuser.

Du findest es ist Pflicht zu informieren.... ich finde halt es ist Pflicht seine Freigänger zu kennzeichnen.

Die du ja dann trotzdem durch die Gegend zerrst, weil du nicht informieren willst (zu bedrohlich, zu viel Aufwand)), nicht an Ort und Stelle den Chip auslesen kannst (zu dunkel und zu bedrohlich). Irgendwie geht's immer nur um dein Wohlbefinden, bezogen auf die Freigänger. Das wiegt stärker als die Interessen der Freigänger.
Deine Zuneigung zu Katzen scheint sich nur auf Streuner zu beziehen.

Edit: Also nochmal zusammenfassend:

Wenn Besitzer bekannt, bewegt man sich auf dünnem Eis.
Wenn Besitzer unbekannt, hat auch dieses Gericht kein Problem damit.
Obwohl es nachweislich einen Besitzer gibt.
Aber hier ist nunmal der Weg das Ziel.

Wenn das Tier aber bereits gekennzeichnet und kastriert ist, registriert mit Heimadresse und Telefonnummer, und wird trotzdem herum gekarrt, evtl. sogar unnötig sediert oder gar narkotisiert, dann wird das Eis (für die TS) ganz schnell sehr, sehr dünn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbung:
mir wurde mal von meinem TA gesagt, dass es reicht, wenn man Anhand von Impfpass, Tierausweis und/oder Krankenakte des Tieres Beweisen kann, dass es seine Katze ist.
Das ist jetzt aber schon Jahre her, daher bin ich mir nicht sicher in wieweit das heute noch stimmt.

Wir hatten das im Januar, als unsr kleienr Bulgare einzog, da hat unsere TÄ den Chip ausgelesen, um zu sehen, ob wir das Tier bekommen haben, das im EU-Pass angegeben war.
Ihr Kommentar war: " Nicht, dass sie gar nicht den Kater haben, zu dem der Pass gehört..."
Der Impfpass allein identifiziert das Tier nicht. Also kann man auch nicht wirklich seine "Besitzansprüche" daran festmachen...
 
Ich warte auf eine Entschuldigung...

Ich habe es so abgeändert, dass nun klar werden sollte, dass es sich um meine Meinung handelt.

Die durch das von dir zuvor Geschriebene entstanden ist. Dafür werde ich mich nicht entschuldigen.
 
@Schatzkiste
Der §6 ist aktuell, es gab zwar letztes und auch dieses Jahr Änderungen im TschG haben aber besagten Absatz nicht verändert.
Aber Ansonsten denke ich ist soweit alles gesagt, alles weitere würde nur dazu führen dass man sich weiter im Kreis dreht.

Der § besteht nicht nur aus 1 oder 2 Sätzen.
Und er steht im Zusammenhang mit Gesetzeswerk, Durchführungsverordnungen und Rechtsprechung.

Wenn das Tier aber bereits gekennzeichnet und kastriert ist, registriert mit Heimadresse und Telefonnummer, und wird trotzdem herum gekarrt, evtl. sogar unnötig sediert oder gar narkotisiert, dann wird das Eis (für die TS) ganz schnell sehr, sehr dünn.

Öhm, nix anderes schrieb ich.

Wobei Maßnahmen, die geeignet sind an die Kennzeichnung heran zu kommen, ok sind.
 
Wobei Maßnahmen, die geeignet sind an die Kennzeichnung heran zu kommen, ok sind.

Aber nicht, wenn dafür ein Transport, Sedierung und/oder Narkose bei einem fälschlich gefangenen Freigänger mit Besitzer notwendig sind.

Stattdessen im Vorfeld informieren und aufklären, damit die Freigänger bei den Fangaktionen gar nicht erst an den Fangstellen auftauchen.
Ist eine einfache Alternative und da du ja immer wieder betonst, wie sehr die Richter doch abwägen, nehme ich mal an, dass sie sich dieser Logik ebenfalls nicht verschließen können.
Oder wägen die Richter immer nur zu Gunsten der Tierschützer ab?
 
Werbung:
Und was, Nikita, ist denn dann mit den Freigängern, die unnótigerweise eingefangen werden, weil die Halter sich gar nicht dafür interessieren, ob es eine Kastraaktion in der Nachbarschaft gibt. Wie sieht denn Deiner Meinung nach eine umfassenden Information aus?

Muss die TS-Orga Spots im TV ausstrahlen oder jeden Haushalt persönlich aufsuchen? Jedem Haushalt einen Brief schreiben? Am besten per Einschreiben?
 
Und mir erscheint ein versehentliches Einfangen eines Freigängers wesentlich schlimmer als die zusätzliche Mühe für den Einfangenden durch Information und sorgfältige Planung.
Dann kastriert und kennzeichnet eure Freigänger, denn die werden nicht sediert, gekappt und aufgemacht.


Wenn das Tier aber bereits gekennzeichnet und kastriert ist, registriert mit Heimadresse und Telefonnummer, und wird trotzdem herum gekarrt, evtl. sogar unnötig sediert oder gar narkotisiert, dann wird das Eis (für die TS) ganz schnell sehr, sehr dünn.
Wer glaubt denn solche Ammenmärchen ?




Zu allem anderen von dir geäussertem:
Auf welchem rosaroten Planeten lebst du eigentlich ? Ich denke, du hast nicht die geringste Ahnung von der Arbeit des TS.


*****************
 
Und was, Nikita, ist denn dann mit den Freigängern, die unnótigerweise eingefangen werden, weil die Halter sich gar nicht dafür interessieren, ob es eine Kastraaktion in der Nachbarschaft gibt. Wie sieht denn Deiner Meinung nach eine umfassenden Information aus?

Muss die TS-Orga Spots im TV ausstrahlen oder jeden Haushalt persönlich aufsuchen? Jedem Haushalt einen Brief schreiben? Am besten per Einschreiben?

Es ist mühselig und *Perlen vor die Säue werfen*.
 
Und was, Nikita, ist denn dann mit den Freigängern, die unnótigerweise eingefangen werden, weil die Halter sich gar nicht dafür interessieren, ob es eine Kastraaktion in der Nachbarschaft gibt. Wie sieht denn Deiner Meinung nach eine umfassenden Information aus?

Dass es möglicherweise Halter gibt, denen das egal ist, bedeutet nicht, dass man sich deshalb die Mühe sparen kann. Es gibt sicher genug Halter, die es ihren Freigängern gern ersparen würden, unnötig eingefangen zu werden.
Wie die Information aussehen sollte, habe ich in diesem Thema desöfteren erwähnt, lies einfach meine Posts, dann weißt du, welche Maßnahmen ich für sinnvoll erachte.
 

Ähnliche Themen

Mascha04
Antworten
5K
Aufrufe
2M
Hesto
Hesto
M
Antworten
0
Aufrufe
1K
Mondsüchtig
M
Mia1989
Antworten
3
Aufrufe
895
Mia1989
Mia1989
Kewa71
Antworten
59
Aufrufe
94K
Mary 86
Mary 86
Bea
Antworten
0
Aufrufe
2K
Bea
Bea

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben