Meine Katze wurde vom TS gefangen und Ohr kupiert - rechtens?

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Das stellt hier keiner in Abrede.
Trotzdem müssen auch diese Menschen sich an geltende Gesetze halten.

Wenn Dir so an Quellen gelegen ist, dann belege bitte, wo sie es nicht tun.

Aber nicht, wenn es sich um Freigänger mit Besitzer handelt und es in dem betreffenden Gebiet keine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gibt.

Dem ist nicht so.
Auch ohne Verpflichtung, ist die Kennzeichnung die einzige Möglichkeit, insbesondere Katzen im Freigang (ihren) Besitzern zuzuordnen.

Dass jede 5. Katze der Gesamtpopulation Katze in D auf der Straße lebt, sollte bekannt sein.

Es besteht also weit über das staatliche Interesse hinaus auch aus Sicht des Halters ein Interesse an Zuordnung.

Wenn diese Zuordnung mangels Kennzeichnung im Einzelfall nicht möglich ist, dann kann das Zulasten des Halters gehen.

Auch wenn es kein entsprechendes Gesetz gibt?
Wo steht das?

Wo das steht, dass Halter das können?

Öm?

Und nein, es braucht kein Verpflichtungsgesetz, damit eine Kennzeichnung der einzige Weg bleibt, einem fremden 3. kenntlich zu machen, dass die Katze einen Besitzer hat.

Daran ändert sich nämlich nix.

Dazu hätte ich gern eine seriöse Quellenangabe.

Zum Beispiel ein Gutachten?

http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=freig%C3%A4nger%20einfangen%20recht&source=web&cd=17&cad=rja&ved=0CFsQFjAGOAo&url=http%3A%2F%2Fwww.tieranwalt.at%2Fupload%2Ffiles%2FKastrationsaktionen_Ear_tipping.pdf&ei=xv0lUtaqNofPtAbl64GQAg&usg=AFQjCNFp6y6_8ZyZTQOLZilUJNrT5t7VvA&bvm=bv.51495398,d.Yms

Sollte es da jemals zu einem Urteil kommen, so würde wohl nicht anders entschieden werden.
Auch in D.
 
Dies räumt diesen Menschen aber, zum Glück, nicht vollkommen alle Rechte ein.

Wohl kaum, und darum geht es hier aber hoffentlich auch nicht.

Ich hätte immer gerne noch Vorschläge, wie man auskommt ohne Kappen, wenn man die Miezen so schwer unterscheiden kann.

Freiwillige vor, bitte!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da einige Züchter (in deinem Land) das selbst zugeben, nehme ich an, dass es so ist und ich finde das schlimm und traurig, aber das ist nunmal kein gesicherter Fakt, solange es dazu keine unabhängigen Studien gibt.

Ich bin deutsche Staatsbuergerin, also ist mein Land D. In den USA lebt ein Haufen Auslaender; die eine Savannah-Zuechterin vom Video war Schweizerin, wen ich mich nicht irre.


Ein Ohr kappen bei tatsächlichen Streunern in großen Kolonien ist für mich nachvollziehbar, da es die Tiere vor wiederholtem Auslesen und Transporten schützt (vor wiederholtem Einfangen ja eher nicht).

OK, und das stimmt, in die Falle geht sofgar Manfred mit Vorliebe. Nur kann er dann sofort befreit werden.

Bei Freigängern mit Besitzern ist es für mich ein No go und ich persönlich würde das nach wie vor zur Anzeige bringen.

Insofern der Freigaenger gekennzeichnet ist, waere das auch nachvollziehbar.

fuelltext...
 
Ich frage mich nur einmal ob jemand der hier meckert schonmal so ne dringende Aktion mit 20 Tieren gestartet hat?
Ihr kommt dahin, der Garten wuselt von Katzen, evtl trächtige und es heißt so schnell wie möglich weg.
Man fängt an:
Welche Katze gehört wohin? Das weiß meist niemand.. dre füttert die dort, ist jetzt aber erst dann und dort dann da, nee die gehören nicht mir die gehören 2 STraßen weiter.
Anzeigen schalten? Die liest keiner.. Zettel in Briefkästen? Da kriegst du sogar unfreundliche Anrufe weil "die Katzen ja geklaut werden".
Resonanz wenn man ne Mail Adresse drauf schreibt und anbietet Fotos und Beschreibungen der Katzen zu schicken so das diese sofort wieder freigelassen werden können, wenige..

Hab ich nen Hof mit 20 Tieren in der Pampa, ok dann ists einfach, aber schonmal in ner Wohnsiedlung gefangen?
Aber die bösen Tierschützer... sollen sie halt aufhören zu fangen..
Habt ihr ne Ahnung was so eine Aktion an Zeit kostet? Neben Job, Familie etc? Und das die meist nicht direkt beim Nachbarn ist?

Stattdessen wird ein riesen Aufriss wegen so ner Ohrspitze gemacht... kein Wunder das man kaum noch jemanden findet der aktiv im TS helfen möchte.
 
Wenn Dir so an Quellen gelegen ist, dann belege bitte, wo sie es nicht tun.

Ganz einfach.
Gibt es in der betreffenden Gemeinde, Stadt, Region keine Kennzeichnungs- Registrierungspflicht, dann bin ich als Halter dazu auch nicht verpflichtet.
Generell ist das Tier mein Eigentum und ich entscheide, was mit meinem Eigentum passiert, wenn es keine gültigen Gesetze gibt, die das vorschreiben.

Wie ich mittlerweile nachlesen konnte, wird das kurzfristige Einfangen von Katzen mit Besitzern teilweise toleriert, sofern diese umgehend wieder in Freiheit gesetzt werden.
Kein TSV hat aber das Recht, mir vorzuschreiben, ob ich kennzeichne, kastriere oder registriere. Und schon gar nicht, mich einfach zu entmündigen und das selbst zu tun.
Soweit ich weiß, ist das Sachbeschädigung.

Und nur weil ein TSV für Tiere eintritt, darf er trotzdem nicht fordern, was er will, wie man in diesem Fall sieht:

Urteil: Details
Zurück

Rechtsbereich: Öffentliches Recht
Fallkategorie: Katzen
Tier: Katzen
Gericht: VG Karlsruhe
Datum: 26.04.2012
Aktenzeichen und Fundstelle: 3 K 2151/11 Sachverhalt:
Mit seiner Klage will der Katzenschutzverein gerichtlich festgestellt haben, dass der beklagten Stadt Karlsruhe eine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass einer Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungsplicht von frei lebenden Katzen zur Verfügung steht. Der Kläger macht geltend, die Vermehrung freilaufender wilder Katzen sei zu bekämpfen, weil für streunende Katzen die Gefahr der Unterernährung und ein hohes Risiko lebensbedrohlicher Erkrankungen bestehe.
Beurteilung:
Nach Auffassung der Richter kann der klagende Katzenschutzverein nicht verlangen, dass das Gericht - gleichsam im Wege eines Rechtsgutachtens - die Rechtsordnung daraufhin untersucht, ob der Stadt für den Erlass der begehrten Rechtsordnung eine taugliche Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung stehe. Unabhängig davon sei der Katzenschutzverein aber auch deshalb nicht klagebefugt, weil es ihm in dem Verfahren nicht darum gehe, eigene Rechte gegenüber der beklagten Stadt durchzusetzen. Weder das einfache Recht noch das Verfassungsrecht verschafften dem Kläger im vorliegenden Zusammenhang eine solche eigene Rechtsposition. Zwar sei der Verein Träger des Grundrechts auf Vereinigungsfreiheit. Daher sei auch das satzungsmäßige Betätigungsfeld des Vereins - der Schutz von Katzen - grundrechtlich geschützt. Jedoch garantiere dieses Grundrecht nicht ein bestimmtes Ergebnis der satzungsmäßigen Betätigung oder gar deren optimale Entfaltung. Die satzungsgemäße Betätigung des Vereins werde durch den Nichterlass der streitigen Rechtsverordnung nicht in grundrechtsrelevanter Weise behindert. Auch der im Grundgesetz verankerte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, wonach der Staat u.a. auch die Tiere schütze, verschaffe dem Verein ebenfalls nicht die erforderliche eigene Rechtsposition, die Anknüpfungspunkt für die begehrte Feststellung sein könne.
Entscheidung:
Die Feststellungsklage wurde als unzulässig abgewiesen.


Quelle: http://www.tierschutz-urteile.de/urteile_detail.php?display=fallsammlung&urteil=5506



Dem ist nicht so.
Auch ohne Verpflichtung, ist die Kennzeichnung die einzige Möglichkeit, insbesondere Katzen im Freigang (ihren) Besitzern zuzuordnen.

Unbestritten macht es die Sache für die Tierschützer leichter. Deshalb ist aber nicht jeder Mitbürger und Halter von Katzen verpflichtet, dem Tierschutz zu helfen, nur weil er eine Katze hat.

Warum sonst gibt es in einigen Städten/Gemeinden eine spezielle Kennzeichnungspflicht, wenn die nach deiner Meinung sowieso existiert?
Dann könnte man sich dieses Gesetz ja sparen.

Tatsache ist, und davon versuchst du abzulenken, dass es eben nicht rechtens ist, eine Katze mit Besitzer einzufangen, zum Tierarzt zu transportieren, zu narkotisieren und die Ohrspitze zu kappen. Nicht solange es kein Gesetz zur Kennzeichnung gibt.

Das kurzfristige Einfangen muss man wohl tolerieren, aber es hört schon in den Fällen auf, wo derjenige, der einfängt kein Lesegerät dabei hat und die Katze zum Ta transportiert werden muss zwecks Auslesung.
Ein guter Anwalt wird dir allein damit schon Probleme machen können und glaub mir, in dem Fall hätte ich einen guten Anwalt.

Ich erlaube nämlich nicht, dass meine gechippten, registrierten und kastrierten Tiere bei jeder Einfangaktion, die einem TSV so in den Sinn kommt, stundenlang in einem Käfig sitzen müssen, von Fremden zum Ta gekarrt werden, dort mit vielen anderen nervösen Tieren warten müssen, dann zwangsuntersucht werden und zum guten Ende, nach vielen Stunden wieder zurückgekarrt und freigelassen werden.

Das ist unter aller Sau, egal wieviele Streuner und wieviel Leid es gibt. Meine Katzen haben dafür nicht zu zahlen und nein, es ist nicht zumutbar für meine Katzen oder die Katzen anderer Freigänger Halter, dass das ständig billigend in Kauf genommen wird, weil es ja einem höheren Ziel dient.

Dann müssen die werten Tierschützer sich eben die Zeit nehmen und so gut es geht ausschließen, dass überhaupt Freigänger in den Fallen landen.
Eine Methode habe ich weiter oben bereits genannt und nein, das ist nicht zuviel verlangt.


Dass jede 5. Katze der Gesamtpopulation Katze in D auf der Straße lebt, sollte bekannt sein.

Es besteht also weit über das staatliche Interesse hinaus auch aus Sicht des Halters ein Interesse an Zuordnung.

Nicht auf Kosten meiner Katzen oder anderer Freigänger.
Nein, ich habe kein Interesse daran, dass meine Katzen deswegen fürchten müssen, gefangen, transportiert, zwangsuntersucht, wieder transportiert zu werden.

Wenn diese Zuordnung mangels Kennzeichnung im Einzelfall nicht möglich ist, dann kann das Zulasten des Halters gehen.

Aber nur in der Traumwelt mancher Tierschützer.

Und nein, es braucht kein Verpflichtungsgesetz, damit eine Kennzeichnung der einzige Weg bleibt, einem fremden 3. kenntlich zu machen, dass die Katze einen Besitzer hat.

Warum gibt es die Kennzeichnungspflicht in manchen Gemeinden dann überhaupt? Wenn es ohnehin vorgeschrieben ist, kann man sich diesen Papierkrieg ja sparen.

Und so ehrenwert manche TSV ja sein mögen, sie haben für den Normalbürger keine rechtliche Relevanz, wie man in meinem Link oben sehen kann.


Falsch. In Österreich gibt es eine landesweite Kastrapflicht, in dem Gebiet der TE gibt es weder Kastra- noch Kennzeichnungspflicht. Daher ist das hier überhaupt nicht anwendbar.

Und nochmal. Nein, der Tierschutz heiligt nicht alle Mittel.....
 
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Resonanz wenn man ne Mail Adresse drauf schreibt und anbietet Fotos und Beschreibungen der Katzen zu schicken so das diese sofort wieder freigelassen werden können, wenige..

Habt ihr kein amtliches Bekanntmachungsblatt?
Wenn das dann nicht gelesen wird, gut, dann kann man nachher wenigstens argumentieren, dass man die nötige Aktion vorher angekündigt hat.

Den unfreundlichen Anrufern würde ich dann eben geduldig erklären, warum was gemacht werden muss.

Ja, das kostet Zeit.
Und ja, dann kann man eben nicht morgen loslegen, sondern erst in einer Woche. Wenn sich aber soviele Katzen angesammelt haben, wird es auf eine Woche dann auch nicht mehr ankommen.

Dazu braucht man natürlich auch mehrere Leute. Einer allein kann so eine Aktion sowieso nicht stemmen. Das ist dann auch kein TSV, sondern eher eine Privataktion.
Und ich bleibe dabei, dann braucht man eben eine gewisse Vorbereitung, dann kostet es halt mehr Zeit, dafür bewahrt man die Katzen, die so gar nichts dafür können vor unnötigem Leiden.
Und Leiden ist es für so eine Katze, das braucht keiner schönzureden. Angenommen sie ist ordnungsgemäß gekennzeichnet und kastriert, trotzdem muss sie in einem Käfig ausharren, evtl. über mehrere Stunden. Wenn sie Glück hat, hat der Tierschützer ein Lesegerät dabei und damit ist es dann wenigstens für dieses Mal erledigt. Wenn sie Pech hat, wird sie zum Ta gekarrt usw. siehe oben.
Du wirst mir nicht beibringen können, dass das akzeptabel ist, weil dadurch eine Streunerkolonie eine Woche früher gefangen werden kann.

Habt ihr ne Ahnung was so eine Aktion an Zeit kostet? Neben Job, Familie etc? Und das die meist nicht direkt beim Nachbarn ist?

Und deshalb sollen unschuldige Freigänger darunter leiden?
Streß ausgesetzt sein, weil du keine Zeit hast, wenigstens zu versuchen, es richtig zu machen? Mit so wenig Schaden wie möglich für die anderen?
Zählen die Katzen mit Besitzer gar nicht? Weil die ja ein Zuhause haben?
Hier kann man den Eindruck bekommen, die Streuner zählen mehr und sind wichtiger als die Katzen mit Besitzer.

Im Fall der TE kommt ja noch die unnötige Narkose (die auch tödlich hätte enden können) und die Ohrkappung dazu, aber selbst wenn man alles "richtig" macht, bewahrt das das Tier trotzdem nicht vor erheblichem Streß und Angst.
Das ist nicht hinnehmbar!

Stattdessen wird ein riesen Aufriss wegen so ner Ohrspitze gemacht... kein Wunder das man kaum noch jemanden findet der aktiv im TS helfen möchte.

Nicht nur wegen einer unnötigen Verstümmelung, sondern auch wegen Einfangen, Warten, Transport, Zwangsuntersuchung, Narkose, wieder Transport und vermutlich ist das arme Tier dann am Ort des Geschehens einfach wieder ausgesetzt worden.
Nein, nicht nur "wegen so ner Ohrspitze".

Ich hoffe, dass sich niemand findet, der bereit ist, bei solchen undurchdachten, unvorbereiteten und tierquälerischen Aktionen mitzumachen.
 
Wenn Dir so an Quellen gelegen ist, dann belege bitte, wo sie es nicht tun.
.

wenn du ein Fahrrad ungesichert an eine Laterne angelehnt hast und ich komme daran vorbei und zersteche dir die Reifen, dann ist das Sachbeschädigung, denn ich beschädige einen Gegenstand, der nciht meine Eigentum ist.
Genauso ist das mit den Katzen... das sollte auch für das Rechtsverständnis des verbohrtesten Tierschützers nachvollziehbar sein🙄
 
Hier ist echt Hopfen und Malz verloren:dead::stumm:

Mal so am Rande, wenn ich fange dann mit Genehmigung derer, auf deren Gelände, bzw. Privatgrund ich fange.

Wenn dann Deine Katze auf fremden Privatgrund unterwegs ist und in einer meiner Fallen landet, ich aber nicht erkennen kann, ob sie einen Besitzer hat, dann wird sie von mir zum TA gefahren und dort wird das geklärt. Hat sie eine Kennzeichnung, dann geht sie unverzüglich zurück.



Sobald Du die Tür aufmachst und Deine Katze in den ungesicherten Freigang entläßt, nimmst Du doch so einige Risiken für sie billigend in Kauf. Das ist das Risiko mal in einer Falle bei einer Kastraaktion zu landen wohl sicher eines der geringsten Risiken.


Hast Du schonmal in der Nacht versucht, bei einer Katze in der Falle, einen Chip auszulesen??

Da wünsche ich Dir viel Spaß dabei, das geht überhaupt nicht.

Erst kürzlich wurde ich zu Hilfe gerufen, weil ein "Besitzer" einen jungen Kater mit frisch abgerissenen Bein auf seinen Hof ohne Hilfe hat rumrennen lassen.

Ich habe ihn gefangen und bei Sowas ist es mir Schei..egal, ob die Katze einen Besitzer hat oder nicht.

Ich glaube Du hast noch nie so eine Streunergruppe gesehen, denen es so richtig schlecht geht mit allem Drum und Dran. Viell. würdest dann anders denken.

Irgendwo habe ich auch gelesen, es würde den Fängern wohl Befriedigung bringen, wenn sie mal wieder aus lauter Lust eine Katze in der Falle haben.
Ich wüßte meine Freizeit auch besser zu nutzen........

Die hier am lautesten schreien, meldet Euch mal freiwillig bei einem TS Verein in Eurer Nähe und bietet Eure Hilfe für die nächste größere Kastraaktion an.

Dann wißt ihr mal, was es für eine tolle Befriedigung ist, sich die Nächte mit Katzenfangen um die Ohren zu schlagen.

Gruß

Peter
 
Ich frage mich nur einmal ob jemand der hier meckert schonmal so ne dringende Aktion mit 20 Tieren gestartet hat?
Ihr kommt dahin, der Garten wuselt von Katzen, evtl trächtige und es heißt so schnell wie möglich weg.
Man fängt an:
Welche Katze gehört wohin? Das weiß meist niemand.. dre füttert die dort, ist jetzt aber erst dann und dort dann da, nee die gehören nicht mir die gehören 2 STraßen weiter.
Anzeigen schalten? Die liest keiner.. Zettel in Briefkästen? Da kriegst du sogar unfreundliche Anrufe weil "die Katzen ja geklaut werden".
Resonanz wenn man ne Mail Adresse drauf schreibt und anbietet Fotos und Beschreibungen der Katzen zu schicken so das diese sofort wieder freigelassen werden können, wenige..

Hab ich nen Hof mit 20 Tieren in der Pampa, ok dann ists einfach, aber schonmal in ner Wohnsiedlung gefangen?
Aber die bösen Tierschützer... sollen sie halt aufhören zu fangen..
Habt ihr ne Ahnung was so eine Aktion an Zeit kostet? Neben Job, Familie etc? Und das die meist nicht direkt beim Nachbarn ist?

Stattdessen wird ein riesen Aufriss wegen so ner Ohrspitze gemacht... kein Wunder das man kaum noch jemanden findet der aktiv im TS helfen möchte.

Genau so ist es.

Wenn es irgend wann einmal keinen mehr interessiert, wieviele Streuner es gibt und auch nicht, ob sie kastriert sind oder nicht, dann möchte ich die hören, wenn ihre geheiligten Freigänger einmal so richtig von einem unkastrierten Kater verletzt worden sind oder sich mit irgend einer Krankheit angesteckt haben. Bloß wer ist dann dafür verantwortlich?

Es ist schon mächtig traurig, dass Menschen nicht mehr fähig sind selbständig zu denken und zu handeln und immer erst ein Gesetz zur Regelung her muss. Und diese alberne Paragraphenreiterei ist sowas von hohl, typisch für den deutschen Spießbürger. Wer sein Tier liebt, handelt auch so, dass es bestmöglichst geschützt ist und das ist es nun einmal am besten durch eine Kennzeichnung.

Und alle die hier so klug daher reden, die Tierschützer belehren wollen, ihnen mit Anzeige drohen, sie zu allen unmöglichen Vorarbeiten verdonnern wollen, sollten sich schämen. Diese Menschen opfern viel Freizeit, um den armen der ärmsten Geschöpfe, nämlich den heimatlosen vom Menschen verstoßenen Kreaturen, zu helfen. Dafür müssen sie sich noch blöde anlabern lassen. Was für eine verkehrte Welt. Wo ist Eure Tierliebe? Die gilt wahrscheinlich nur für die eigenen Tiere, so nach dem Motto, mein Haus, mein Auto, mein Pferd, meine Katze......
 
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Und nur weil ein TSV für Tiere eintritt, darf er trotzdem nicht fordern, was er will, wie man in diesem Fall sieht:

Urteil: Details
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Rechtsbereich: Öffentliches Recht
Fallkategorie: Katzen
Tier: Katzen
Gericht: VG Karlsruhe
Datum: 26.04.2012
Aktenzeichen und Fundstelle: 3 K 2151/11 Sachverhalt:
Mit seiner Klage will der Katzenschutzverein gerichtlich festgestellt haben, dass der beklagten Stadt Karlsruhe eine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass einer Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungsplicht von frei lebenden Katzen zur Verfügung steht. Der Kläger macht geltend, die Vermehrung freilaufender wilder Katzen sei zu bekämpfen, weil für streunende Katzen die Gefahr der Unterernährung und ein hohes Risiko lebensbedrohlicher Erkrankungen bestehe.
Beurteilung:
Nach Auffassung der Richter kann der klagende Katzenschutzverein nicht verlangen, dass das Gericht - gleichsam im Wege eines Rechtsgutachtens - die Rechtsordnung daraufhin untersucht, ob der Stadt für den Erlass der begehrten Rechtsordnung eine taugliche Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung stehe. Unabhängig davon sei der Katzenschutzverein aber auch deshalb nicht klagebefugt, weil es ihm in dem Verfahren nicht darum gehe, eigene Rechte gegenüber der beklagten Stadt durchzusetzen. Weder das einfache Recht noch das Verfassungsrecht verschafften dem Kläger im vorliegenden Zusammenhang eine solche eigene Rechtsposition. Zwar sei der Verein Träger des Grundrechts auf Vereinigungsfreiheit. Daher sei auch das satzungsmäßige Betätigungsfeld des Vereins - der Schutz von Katzen - grundrechtlich geschützt. Jedoch garantiere dieses Grundrecht nicht ein bestimmtes Ergebnis der satzungsmäßigen Betätigung oder gar deren optimale Entfaltung. Die satzungsgemäße Betätigung des Vereins werde durch den Nichterlass der streitigen Rechtsverordnung nicht in grundrechtsrelevanter Weise behindert. Auch der im Grundgesetz verankerte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, wonach der Staat u.a. auch die Tiere schütze, verschaffe dem Verein ebenfalls nicht die erforderliche eigene Rechtsposition, die Anknüpfungspunkt für die begehrte Feststellung sein könne.
Entscheidung:
Die Feststellungsklage wurde als unzulässig abgewiesen.


Quelle: http://www.tierschutz-urteile.de/urteile_detail.php?display=fallsammlung&urteil=5506

Was Du damit sagen möchtest, erschließt sich mir nicht.

Natürlich darf ein TSV den Erlass einer Satzung oder ordnungsbehördlichen Verordnung einfordern. Ausweislich der von dir zitierten Pressemitteilung kann er dies jedoch mangels Aktivlegitimierung nicht einklagen.
 
Wenn dann Deine Katze auf fremden Privatgrund unterwegs ist und in einer meiner Fallen landet, ich aber nicht erkennen kann, ob sie einen Besitzer hat, dann wird sie von mir zum TA gefahren und dort wird das geklärt. Hat sie eine Kennzeichnung, dann geht sie unverzüglich zurück.

Sobald Du die Tür aufmachst und Deine Katze in den ungesicherten Freigang entläßt, nimmst Du doch so einige Risiken für sie billigend in Kauf. Das ist das Risiko mal in einer Falle bei einer Kastraaktion zu landen wohl sicher eines der geringsten Risiken.

Damit haben ja gechippte Katzen auch verloren. Ich unterstelle Leichtfertigkeit, es wird nur noch abgehandelt.

Ich hab es gewußt, schützt eure Freigänger vor den '''''''Tierschützern'''''', sie sind auch eine nicht unbedeutende Gefahr.

Ich lasse meine Katzen in den Freigang wann ich will, dies ist artgerecht, es rechtfertigt nicht und niemanden, sich an ihn zu vergehen!

Und nun bringst du mich mit deiner Überheblichkeit dazu meine Meinung dahingehend zu ändern. Würde einer meiner Katzen das Ohr gekappt, dann liebe Streuner verzeiht mir, habe ich doch kein Nachsehen mehr. Und zwar Dank der übereifrigen Tierschützer, welche meinen, alle Rechte zu haben.

Ein bißchen mehr Umsicht bitte.

Die Katzen in Narkose zu legen finde ich auch fahrlässig. Es gibt Besitzer, die reißen sich auch für ihre ollen Freigänger den A... auf. Was ist denn wenn eine herzkranke Katze mal sinnlos in Narkose versetzt wird? Wird das alles mal mit so nebenbei verbucht als 'passiert halt wenn wir Streuner fangen'.

Ihr solltet mal überdenken, was ihr von euch gebt. Damit, nämlich nur damit, mit dieser Überheblichkeit, zieht ihr euch Unverständnis und Zorn zu.

Und ihr seid nicht die einzigen die ihren Allerwertesten bewegen und auch nicht die einzigen, die Katzen fangen.
 
Ganz einfach.
Gibt es in der betreffenden Gemeinde, Stadt, Region keine Kennzeichnungs- Registrierungspflicht, dann bin ich als Halter dazu auch nicht verpflichtet.
Generell ist das Tier mein Eigentum und ich entscheide, was mit meinem Eigentum passiert, wenn es keine gültigen Gesetze gibt, die das vorschreiben.

Tja, dennoch musst Du mit den Konsequenzen leben.

Wie ich mittlerweile nachlesen konnte, wird das kurzfristige Einfangen von Katzen mit Besitzern teilweise toleriert, sofern diese umgehend wieder in Freiheit gesetzt werden.
Kein TSV hat aber das Recht, mir vorzuschreiben, ob ich kennzeichne, kastriere oder registriere. Und schon gar nicht, mich einfach zu entmündigen und das selbst zu tun.
Soweit ich weiß, ist das Sachbeschädigung.

Es hat auch niemand, zeit, Interesse oder Spaß an der Freude, Dir etwas vorzuschreiben, darum wirst Du auch keinen finden, der dies tut.

Dennoch, die Konsequenzen...

Und nur weil ein TSV für Tiere eintritt, darf er trotzdem nicht fordern, was er will, wie man in diesem Fall sieht:

Öhm, und für was bitteschön soll diese Urteil, diese Klage jetzt herhalten?

Fordern kann man viel, ob man es durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

In diesem Fall hätte sich bereits die Klageeinreichung erübrigt.
Mangels Klagebefugnis.
Mangels Verbandsklagerecht.

Steht doch da.

Unbestritten macht es die Sache für die Tierschützer leichter. Deshalb ist aber nicht jeder Mitbürger und Halter von Katzen verpflichtet, dem Tierschutz zu helfen, nur weil er eine Katze hat.

Du ziehst daraus aber den Rückschluss, dass es auch keine weiteren Konsequenzen hat.

Warum sonst gibt es in einigen Städten/Gemeinden eine spezielle Kennzeichnungspflicht, wenn die nach deiner Meinung sowieso existiert?
Dann könnte man sich dieses Gesetz ja sparen.

Jedenfalls nicht wegen der Kappung der Ohrspitzen.

Tatsache ist, und davon versuchst du abzulenken, dass es eben nicht rechtens ist, eine Katze mit Besitzer einzufangen, zum Tierarzt zu transportieren, zu narkotisieren und die Ohrspitze zu kappen. Nicht solange es kein Gesetz zur Kennzeichnung gibt.

Das kurzfristige Einfangen muss man wohl tolerieren, aber es hört schon in den Fällen auf, wo derjenige, der einfängt kein Lesegerät dabei hat und die Katze zum Ta transportiert werden muss zwecks Auslesung.
Ein guter Anwalt wird dir allein damit schon Probleme machen können und glaub mir, in dem Fall hätte ich einen guten Anwalt.

Ich erlaube nämlich nicht, dass meine gechippten, registrierten und kastrierten Tiere bei jeder Einfangaktion, die einem TSV so in den Sinn kommt, stundenlang in einem Käfig sitzen müssen, von Fremden zum Ta gekarrt werden, dort mit vielen anderen nervösen Tieren warten müssen, dann zwangsuntersucht werden und zum guten Ende, nach vielen Stunden wieder zurückgekarrt und freigelassen werden.

Das ist unter aller Sau, egal wieviele Streuner und wieviel Leid es gibt.

Tatsache ist, dass Du das lieber immer und immer wieder Streunern zumuten möchtest.

Mit der Begründung, dass Du nicht kennzeichnen willst und es ja auch gar keine Verpflichtung dafür gibt.

Falsch. In Österreich gibt es eine landesweite Kastrapflicht, in dem Gebiet der TE gibt es weder Kastra- noch Kennzeichnungspflicht. Daher ist das hier überhaupt nicht anwendbar.

Und nochmal. Nein, der Tierschutz heiligt nicht alle Mittel.....

So, um mal aufzuräumen.

Im Gutachten steht ausdrücklich, dass es nicht abhängig von einer Verpflichtung zu betrachten ist.

Recht, Gesetze sind Normen, aber nicht absolut.

Das gewichtigste Recht, Art. 1 GG.

Alles andere, sogar die verfassungsrechtlichen Grundgesetze müssen und werden immer gegeneinander abgewogen.
Interessen werden abgewogen gegeneinander.

Natürlich hat ein Besitzer Rechte.
Aber diese Rechte werden abgewogen gegen die Rechte, das Wohl anderer und existieren nicht im luftleeren Raum.

Wenn einem tatsächlich daran gelegen ist, dass Katzen nicht unnötig eingefangen, narkotisiert werden, dann handelt man entsprechend.

Nicht nur und erst dann, wenn es das eigenen Tier, den eigenen Besitz betrifft.

Der durch Kenntlichmachung für fremde 3. ausschließlich mittels Chip oder Tattoo angezeigt werden kann 'in freier Wildbahn'.

Und genau diese Umstände würden rechtlich Berücksichtigung finden.

Da geht es nämlich tatsächlich um die Interessensabwägung und was für die Tiere, einschließich der Streuner, tatsächlich zum Wohle gereicht.

Das Versäumnis der Kennzeichnung würde als solches ins Gewicht fallen.

Anläßlich einer Streunerproblematik von 20% der Gesamtpopulation sind Besitz-Erkennungsschwierigkeiten da nämlich vorprogrammiert.

Angenommen sie ist ordnungsgemäß gekennzeichnet und kastriert, trotzdem muss sie in einem Käfig ausharren, evtl. über mehrere Stunden. Wenn sie Glück hat, hat der Tierschützer ein Lesegerät dabei und damit ist es dann wenigstens für dieses Mal erledigt. Wenn sie Pech hat, wird sie zum Ta gekarrt usw. siehe oben.
Du wirst mir nicht beibringen können, dass das akzeptabel ist, weil dadurch eine Streunerkolonie eine Woche früher gefangen werden kann.

Was möchtest Du denn noch konstruieren?

Und deshalb sollen unschuldige Freigänger darunter leiden

Dan doch lieber Streuner?
Sind die irgendwie weniger 'unschuldig'?

Die 'Schuld', das Versäumnis liegt beim Besitzer.

Das ist nicht hinnehmbar!

Hinnehmbar, ganz entschieden nicht hinnehmbar ist, dass es eine Zweiklassengesellschaft für Katzen geben soll.

Dass Streuner einfach mal ganz unten sind und sich hinten anzustellen haben.

Und dass Freigängerkatzen vor Streunerkatzen in der Interessents-Hierarchie
zu stehen haben.

Was bin ich froh, dass es Menschen gibt, die für diese Niemandskatzen eintreten.

Immer wieder und auch gegen Forderungen von Freigängerkatzenbesitzer.

Oder sind das keine Forderungen, die gestellt werden?

Stellen nur Tierschützer Forderungen?

Hier wird die Forderung gestellt, Versäumnisse machen zu dürfen unter denen andere Katzen zu leiden haben, die keinen solchen Besitzer haben.

wenn du ein Fahrrad ungesichert an eine Laterne angelehnt hast und ich komme daran vorbei und zersteche dir die Reifen, dann ist das Sachbeschädigung, denn ich beschädige einen Gegenstand, der nciht meine Eigentum ist.
Genauso ist das mit den Katzen... das sollte auch für das Rechtsverständnis des verbohrtesten Tierschützers nachvollziehbar sein🙄

Ich glaube, Du hast Rechtssystem in seiner Komplexität nicht verstanden.

Ob Du verstanden hast, dass es Unterschiede zwischen Lebewesen und Gegenständen gibt entzieht sich meiner Kenntnis.

Mal eben so als Gedankengang:
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Fahrrad einen Besitzer hat?
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Eigentum am Fahrrad nicht aufgegeben wurde?

Hat es eine Auswirkung auf Entsorgungsvorschriften, wenn Aufgabe des Eigentums bekundet wurde?

Wie wahrscheinlich ist es angesichts der Niemandskatzenpopulation, dass die Katze, die man gefangen hat, einen Besitzer hat?

Wie soll eine Unterscheidung verlässlich möglich sein ohne funktionierende Kennzeichnung durch einen Besitzer?

Um diese Kennzeichnung kann sich jeder Besitzer kümmern.

Die Streuner können nichts, aber auch rein gar nichts dazu beitragen, Ihr Schicksal zu ändern.

Alles was sie haben, sind die Menschen, die sich vielleicht um sie kümmern, aber auch nur wenn sie ganz großes Glück haben.

Und nicht mal das gönnt man ihnen!

Sobald es darum geht seinen eigenen Hintern zu bewegen.
 
@robbielailamoritz

Wenn ich auf Privatgrund eine Falle stelle um Streuner zu fangen und Deine Katze geht rein, gegen welches Recht habe ich verstoßen??

Zeig es mir doch bitte mal:omg:


Kannst du mal auf etwas vernünftig eingehen? Du vermittelst den Eindruck, es für normal zu befinden, Katzen mit Besitzern einzufangen. Was sagst du dazu wenn eine herzkranke Katze während einer sinnlosen Narkose verstirbt oder ihr Zustand sich verschcechtert? Alles normal?

Weißt du, wenn jemand an dieser Stelle mit Argumenten kommt wie 'wer Freigänger hat muss damit rechnen', da krieg ich Schwämmchen.

Zu deiner Frage:
Das würde ich dir spätestens dann zeigen, wenn einer Katze etwas passiert.


Deine Smilys sagen alles.
 
Werbung:
@ Schatzkiste: Lass es besser, das macht nur Puls.

Pressemitteilungen, die sich ausschließlich zur Aktivlegitimation auslassen, werden als Monstranz missbraucht und das mit der herrenlosen Sache im Vergleich zum angeschlossenen Fahrrad ist für einige auch noch zu hoch.
 
Ich wünsche Euch weiterhin viel Spaß, besonders Dir robbielailamoritz.

Ich mache das, was ich seit über 20 Jahre mache, mich beim Katzenfangen befriedigen.:wow:

Gruß

Peter
 
Ich wünsche Euch weiterhin viel Spaß, besonders Dir robbielailamoritz.

Ich mache das, was ich seit über 20 Jahre mache, mich beim Katzenfangen befriedigen.:wow:

Gruß

Peter

Ja, danke gleichfalls.

Bist du nur Deutschlands bester Katzenfänger oder hast du es schon europaweit geschafft?
 
Bei solchen Aktionen:

http://www.katzen-forum.net/tiersch...ion-kleingartenkolonie-oberndorf-gesucht.html

hole ich mir die Befriedigung, die mir unterstellt wird.

Wieviele Katzen würden dort inzwischen rumrennen??




@robbielailamoritz

Wenn ich auf Privatgrund eine Falle stelle um Streuner zu fangen und Deine Katze geht rein, gegen welches Recht habe ich verstoßen??

Zeig es mir doch bitte mal:omg:

Daß Du KEIN Recht hättest, MEINE Katze einzufangen. 🙂
 

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