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Es kümmern sich Menschen, investieren Zeit, Geld, Gefühle in das große Katzenelend.
Dies räumt diesen Menschen aber, zum Glück, nicht vollkommen alle Rechte ein.
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Es kümmern sich Menschen, investieren Zeit, Geld, Gefühle in das große Katzenelend.
Das stellt hier keiner in Abrede.
Trotzdem müssen auch diese Menschen sich an geltende Gesetze halten.
Aber nicht, wenn es sich um Freigänger mit Besitzer handelt und es in dem betreffenden Gebiet keine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gibt.
Auch wenn es kein entsprechendes Gesetz gibt?
Wo steht das?
Dazu hätte ich gern eine seriöse Quellenangabe.
Dies räumt diesen Menschen aber, zum Glück, nicht vollkommen alle Rechte ein.
Da einige Züchter (in deinem Land) das selbst zugeben, nehme ich an, dass es so ist und ich finde das schlimm und traurig, aber das ist nunmal kein gesicherter Fakt, solange es dazu keine unabhängigen Studien gibt.
Ich bin deutsche Staatsbuergerin, also ist mein Land D. In den USA lebt ein Haufen Auslaender; die eine Savannah-Zuechterin vom Video war Schweizerin, wen ich mich nicht irre.
Ein Ohr kappen bei tatsächlichen Streunern in großen Kolonien ist für mich nachvollziehbar, da es die Tiere vor wiederholtem Auslesen und Transporten schützt (vor wiederholtem Einfangen ja eher nicht).
OK, und das stimmt, in die Falle geht sofgar Manfred mit Vorliebe. Nur kann er dann sofort befreit werden.
Bei Freigängern mit Besitzern ist es für mich ein No go und ich persönlich würde das nach wie vor zur Anzeige bringen.
Insofern der Freigaenger gekennzeichnet ist, waere das auch nachvollziehbar.
Wenn Dir so an Quellen gelegen ist, dann belege bitte, wo sie es nicht tun.
Dem ist nicht so.
Auch ohne Verpflichtung, ist die Kennzeichnung die einzige Möglichkeit, insbesondere Katzen im Freigang (ihren) Besitzern zuzuordnen.
Dass jede 5. Katze der Gesamtpopulation Katze in D auf der Straße lebt, sollte bekannt sein.
Es besteht also weit über das staatliche Interesse hinaus auch aus Sicht des Halters ein Interesse an Zuordnung.
Wenn diese Zuordnung mangels Kennzeichnung im Einzelfall nicht möglich ist, dann kann das Zulasten des Halters gehen.
Und nein, es braucht kein Verpflichtungsgesetz, damit eine Kennzeichnung der einzige Weg bleibt, einem fremden 3. kenntlich zu machen, dass die Katze einen Besitzer hat.
Zum Beispiel ein Gutachten?
http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=freig%C3%A4nger%20einfangen%20recht&source=web&cd=17&cad=rja&ved=0CFsQFjAGOAo&url=http%3A%2F%2Fwww.tieranwalt.at%2Fupload%2Ffiles%2FKastrationsaktionen_Ear_tipping.pdf&ei=xv0lUtaqNofPtAbl64GQAg&usg=AFQjCNFp6y6_8ZyZTQOLZilUJNrT5t7VvA&bvm=bv.51495398,d.Yms
Sollte es da jemals zu einem Urteil kommen, so würde wohl nicht anders entschieden werden.
Auch in D.
Anzeigen schalten? Die liest keiner.. Zettel in Briefkästen? Da kriegst du sogar unfreundliche Anrufe weil "die Katzen ja geklaut werden".
Resonanz wenn man ne Mail Adresse drauf schreibt und anbietet Fotos und Beschreibungen der Katzen zu schicken so das diese sofort wieder freigelassen werden können, wenige..
Habt ihr ne Ahnung was so eine Aktion an Zeit kostet? Neben Job, Familie etc? Und das die meist nicht direkt beim Nachbarn ist?
Stattdessen wird ein riesen Aufriss wegen so ner Ohrspitze gemacht... kein Wunder das man kaum noch jemanden findet der aktiv im TS helfen möchte.
Wenn Dir so an Quellen gelegen ist, dann belege bitte, wo sie es nicht tun.
.
Hier ist echt Hopfen und Malz verloren
Ich frage mich nur einmal ob jemand der hier meckert schonmal so ne dringende Aktion mit 20 Tieren gestartet hat?
Ihr kommt dahin, der Garten wuselt von Katzen, evtl trächtige und es heißt so schnell wie möglich weg.
Man fängt an:
Welche Katze gehört wohin? Das weiß meist niemand.. dre füttert die dort, ist jetzt aber erst dann und dort dann da, nee die gehören nicht mir die gehören 2 STraßen weiter.
Anzeigen schalten? Die liest keiner.. Zettel in Briefkästen? Da kriegst du sogar unfreundliche Anrufe weil "die Katzen ja geklaut werden".
Resonanz wenn man ne Mail Adresse drauf schreibt und anbietet Fotos und Beschreibungen der Katzen zu schicken so das diese sofort wieder freigelassen werden können, wenige..
Hab ich nen Hof mit 20 Tieren in der Pampa, ok dann ists einfach, aber schonmal in ner Wohnsiedlung gefangen?
Aber die bösen Tierschützer... sollen sie halt aufhören zu fangen..
Habt ihr ne Ahnung was so eine Aktion an Zeit kostet? Neben Job, Familie etc? Und das die meist nicht direkt beim Nachbarn ist?
Stattdessen wird ein riesen Aufriss wegen so ner Ohrspitze gemacht... kein Wunder das man kaum noch jemanden findet der aktiv im TS helfen möchte.
Und nur weil ein TSV für Tiere eintritt, darf er trotzdem nicht fordern, was er will, wie man in diesem Fall sieht:
Urteil: Details
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Rechtsbereich: Öffentliches Recht
Fallkategorie: Katzen
Tier: Katzen
Gericht: VG Karlsruhe
Datum: 26.04.2012
Aktenzeichen und Fundstelle: 3 K 2151/11 Sachverhalt:
Mit seiner Klage will der Katzenschutzverein gerichtlich festgestellt haben, dass der beklagten Stadt Karlsruhe eine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass einer Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungsplicht von frei lebenden Katzen zur Verfügung steht. Der Kläger macht geltend, die Vermehrung freilaufender wilder Katzen sei zu bekämpfen, weil für streunende Katzen die Gefahr der Unterernährung und ein hohes Risiko lebensbedrohlicher Erkrankungen bestehe.
Beurteilung:
Nach Auffassung der Richter kann der klagende Katzenschutzverein nicht verlangen, dass das Gericht - gleichsam im Wege eines Rechtsgutachtens - die Rechtsordnung daraufhin untersucht, ob der Stadt für den Erlass der begehrten Rechtsordnung eine taugliche Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung stehe. Unabhängig davon sei der Katzenschutzverein aber auch deshalb nicht klagebefugt, weil es ihm in dem Verfahren nicht darum gehe, eigene Rechte gegenüber der beklagten Stadt durchzusetzen. Weder das einfache Recht noch das Verfassungsrecht verschafften dem Kläger im vorliegenden Zusammenhang eine solche eigene Rechtsposition. Zwar sei der Verein Träger des Grundrechts auf Vereinigungsfreiheit. Daher sei auch das satzungsmäßige Betätigungsfeld des Vereins - der Schutz von Katzen - grundrechtlich geschützt. Jedoch garantiere dieses Grundrecht nicht ein bestimmtes Ergebnis der satzungsmäßigen Betätigung oder gar deren optimale Entfaltung. Die satzungsgemäße Betätigung des Vereins werde durch den Nichterlass der streitigen Rechtsverordnung nicht in grundrechtsrelevanter Weise behindert. Auch der im Grundgesetz verankerte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, wonach der Staat u.a. auch die Tiere schütze, verschaffe dem Verein ebenfalls nicht die erforderliche eigene Rechtsposition, die Anknüpfungspunkt für die begehrte Feststellung sein könne.
Entscheidung:
Die Feststellungsklage wurde als unzulässig abgewiesen.
Quelle: http://www.tierschutz-urteile.de/urteile_detail.php?display=fallsammlung&urteil=5506
Wenn dann Deine Katze auf fremden Privatgrund unterwegs ist und in einer meiner Fallen landet, ich aber nicht erkennen kann, ob sie einen Besitzer hat, dann wird sie von mir zum TA gefahren und dort wird das geklärt. Hat sie eine Kennzeichnung, dann geht sie unverzüglich zurück.
Sobald Du die Tür aufmachst und Deine Katze in den ungesicherten Freigang entläßt, nimmst Du doch so einige Risiken für sie billigend in Kauf. Das ist das Risiko mal in einer Falle bei einer Kastraaktion zu landen wohl sicher eines der geringsten Risiken.
Ganz einfach.
Gibt es in der betreffenden Gemeinde, Stadt, Region keine Kennzeichnungs- Registrierungspflicht, dann bin ich als Halter dazu auch nicht verpflichtet.
Generell ist das Tier mein Eigentum und ich entscheide, was mit meinem Eigentum passiert, wenn es keine gültigen Gesetze gibt, die das vorschreiben.
Wie ich mittlerweile nachlesen konnte, wird das kurzfristige Einfangen von Katzen mit Besitzern teilweise toleriert, sofern diese umgehend wieder in Freiheit gesetzt werden.
Kein TSV hat aber das Recht, mir vorzuschreiben, ob ich kennzeichne, kastriere oder registriere. Und schon gar nicht, mich einfach zu entmündigen und das selbst zu tun.
Soweit ich weiß, ist das Sachbeschädigung.
Und nur weil ein TSV für Tiere eintritt, darf er trotzdem nicht fordern, was er will, wie man in diesem Fall sieht:
Unbestritten macht es die Sache für die Tierschützer leichter. Deshalb ist aber nicht jeder Mitbürger und Halter von Katzen verpflichtet, dem Tierschutz zu helfen, nur weil er eine Katze hat.
Warum sonst gibt es in einigen Städten/Gemeinden eine spezielle Kennzeichnungspflicht, wenn die nach deiner Meinung sowieso existiert?
Dann könnte man sich dieses Gesetz ja sparen.
Tatsache ist, und davon versuchst du abzulenken, dass es eben nicht rechtens ist, eine Katze mit Besitzer einzufangen, zum Tierarzt zu transportieren, zu narkotisieren und die Ohrspitze zu kappen. Nicht solange es kein Gesetz zur Kennzeichnung gibt.
Das kurzfristige Einfangen muss man wohl tolerieren, aber es hört schon in den Fällen auf, wo derjenige, der einfängt kein Lesegerät dabei hat und die Katze zum Ta transportiert werden muss zwecks Auslesung.
Ein guter Anwalt wird dir allein damit schon Probleme machen können und glaub mir, in dem Fall hätte ich einen guten Anwalt.
Ich erlaube nämlich nicht, dass meine gechippten, registrierten und kastrierten Tiere bei jeder Einfangaktion, die einem TSV so in den Sinn kommt, stundenlang in einem Käfig sitzen müssen, von Fremden zum Ta gekarrt werden, dort mit vielen anderen nervösen Tieren warten müssen, dann zwangsuntersucht werden und zum guten Ende, nach vielen Stunden wieder zurückgekarrt und freigelassen werden.
Das ist unter aller Sau, egal wieviele Streuner und wieviel Leid es gibt.
Falsch. In Österreich gibt es eine landesweite Kastrapflicht, in dem Gebiet der TE gibt es weder Kastra- noch Kennzeichnungspflicht. Daher ist das hier überhaupt nicht anwendbar.
Und nochmal. Nein, der Tierschutz heiligt nicht alle Mittel.....
Angenommen sie ist ordnungsgemäß gekennzeichnet und kastriert, trotzdem muss sie in einem Käfig ausharren, evtl. über mehrere Stunden. Wenn sie Glück hat, hat der Tierschützer ein Lesegerät dabei und damit ist es dann wenigstens für dieses Mal erledigt. Wenn sie Pech hat, wird sie zum Ta gekarrt usw. siehe oben.
Du wirst mir nicht beibringen können, dass das akzeptabel ist, weil dadurch eine Streunerkolonie eine Woche früher gefangen werden kann.
Und deshalb sollen unschuldige Freigänger darunter leiden
Das ist nicht hinnehmbar!
wenn du ein Fahrrad ungesichert an eine Laterne angelehnt hast und ich komme daran vorbei und zersteche dir die Reifen, dann ist das Sachbeschädigung, denn ich beschädige einen Gegenstand, der nciht meine Eigentum ist.
Genauso ist das mit den Katzen... das sollte auch für das Rechtsverständnis des verbohrtesten Tierschützers nachvollziehbar sein🙄
@robbielailamoritz
Wenn ich auf Privatgrund eine Falle stelle um Streuner zu fangen und Deine Katze geht rein, gegen welches Recht habe ich verstoßen??
Zeig es mir doch bitte mal
Ich wünsche Euch weiterhin viel Spaß, besonders Dir robbielailamoritz.
Ich mache das, was ich seit über 20 Jahre mache, mich beim Katzenfangen befriedigen.
Gruß
Peter
Bei solchen Aktionen:
http://www.katzen-forum.net/tiersch...ion-kleingartenkolonie-oberndorf-gesucht.html
hole ich mir die Befriedigung, die mir unterstellt wird.
Wieviele Katzen würden dort inzwischen rumrennen??
@robbielailamoritz
Wenn ich auf Privatgrund eine Falle stelle um Streuner zu fangen und Deine Katze geht rein, gegen welches Recht habe ich verstoßen??
Zeig es mir doch bitte mal