@superruebe
ich lasse meine katzen nur vom TA mit weiterbildung behandeln!!
Man ziehe sich das mal rein!! Braucht man dazu Abitur???
Beruf Tierheilpraktiker (THP): Allgemeine Infos zur Ausbildung
Der Beruf des Tierheilpraktikers ist
gesetzlich nicht geregelt und die
Berufsbezeichnung nicht geschützt.
Die Ausbildung unterliegt keinen gesetzlich vorgegebenen Richtlinien. Der Tierheilpraktiker muss zur Niederlassung keine (staatlich) anerkannte Prüfung ablegen oder eine Ausbildung nachweisen. Aus diesem Grund gibt es kein allgemeingültiges, schulunabhängiges Informationsmaterial zur Berufsausbildung.
Eine Ausbildung zum Tierheilpraktiker / Tierhomöopathen / Tierpsychologen eignet sich nicht zum "Erst"-Beruf.
(...)
Die Ausbildung zum Tierheilpraktiker wird ausschließlich von privaten Schulen (Ausbildungsstätten) durchgeführt, die es hauptsächlich in den größeren Städten Deutschlands gibt. Adressen entnehmen Sie bitte der Liste uns bekannter Schulen .
Voraussetzungen für den Ausbildungsbeginn legen die einzelnen Schulen selber fest, ebenso die Ausbildungsinhalte und Ausbildungskosten. Lassen Sie sich bitte von den Schulen Ihrer Wahl Informationsmaterial schicken.
Eine Ausbildung zum Human-Heilpraktiker ist nicht Voraussetzung zur Ausübung des Tierheilpraktikerberufes,
es gibt auch keine Ausbildung zum Beruf des staatlich anerkannten Tierheilpraktikers.
Sie müssen für eine solide Ausbildung eine
Dauer von ca. 2 Jahren mit durchschnittlich 1 bis 2 Wochenendvorlesungen pro Monat (Wochenendausbildung) ansetzen, die angebotene Stundenzahl sollte möglichst hoch sein. Die Kosten der Ausbildung werden relativ hoch sein (5000 Euro u. m.). Da die Anzahl der Ausbildungsstunden zwischen den einzelnen Ausbildungsinstituten erheblich differiert, errechnen Sie für einen realistischen Kostenvergleich den Preis einer einzelnen Stunde. Achten Sie bei der Auswahl der Ausbildungsstätte auch auf die Qualifikation der Dozenten. Eine gute Ausbildung soll eine hohe Stundenzahl in Anatomie, Physiologie und Pathologie enthalten. Weiter soll die Ausbildung die Grundlagen in den gängigen Naturheilverfahren vermitteln und ausreichend Praktika beinhalten. Als Beurteilungsgrundlage kann z. B. hier das Curriculum Tierheilpraktiker-Ausbildung der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. herangezogen werden. Eine Weiterbildung nach Schulabschluss ist in einigen Therapieverfahren allerdings unumgänglich.
Bei den angebotenen Fernstudien-Lehrgängen beachten Sie bitte, dass Sie i. d. R. selbst für eine ausreichende praktische Ausbildung sorgen müssen.
(...)
http://www.freie-tierheilpraktiker.de/beruf-tierheilpraktiker-thp.html
Studium Tiermedizin
Der Studiengang Tiermedizin/Veterinärmedizin wird nur an 5 Universitäten in Deutschland angeboten. In Hannover, Berlin, Leipzig, Giessen und München. Das Studium der Tiermedizin kann nur zu einem Winterstudienhalbjahr begonnen werden. Die abzulegenden Prüfungen werden nach den Vorschriften der Approbationsordnung für Tierärzte (TappO) vom 10. November 1999 (BGBL. I, S. 2162 ff) durchgeführt. Die Studienplätze für ein Tiermedizinstudium werden über das klassische ZVS-Verfahren vergeben. Ihr müsste euch also direkt bei der ZVS bewerben. Mehr Infos zum Ablauf des klassischen ZVS-Vergabesystem findet ihr in unserem Text über die ZVS. Bewerbung über die ZVS.
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Eine Direktbewerbung an der Hochschule ist nicht möglich, die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden ausschließlich von der ZVS vergeben. Über eine zusätzliche Studienplatzkapazität verfügt die Tierärztliche Hochschule nicht.
Zum Studium der Tiermedizin berechtigt die - Allgemeine Hochschulreife -oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Bei Abschlüssen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben worden sind, ist ein Nachweis der Anerkennung der zuständigen Behörde erforderlich.
Studieninteressierte, die bisher keine Allgemeine Hochschulreife nachweisen, haben die Möglichkeit, den - Fachbezogenen Hochschulzugang nach beruflicher Vorbildung - zu erwerben (Hochschulzugangsprüfung). Weiterhin hat der Bewerber für die Zulassung zum naturwissenschaftlichen Abschnittt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum), der nach dem zweiten Fachsemester abzulegen ist, gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 der Approbationsordnung für Tierärzte (TAppO) nachzuweisen, daß er an einem von einer Hochschule durchgeführten oder vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses als gleichwertig anerkannten Kursus der medizinischen Terminologie regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat. An der Tierärztlichen Hochschule Hannover kann dieser Kursus im Rahmen des Studiums der Tiermedizin im ersten Fachsemester belegt werden. Der Nachweis kann ersetzt werden durch Lateinkenntnisse gem. des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979 (Ministerialblatt 1980 S. 642) oder Nachweis des Latinums. Lateinkenntnisse sind keine Voraussetzung zum Studium der Tiermedizin.
Anrechnung von Studienleistungen:
Nach § 62 der Approbationsordnung für Tierärzte kann eine im Ausland erworbene nicht abgeschlossene veterinärmedizinische Ausbildung oder ein dem veterinärmedizinischen Studium verwandtes Inlands- oder Auslandsstudium ganz oder teilweise angerechnet werden, soweit eine Gleichwertigkeit gegeben ist. Während dieser Ausbildung bestandene Prüfungen können auf Antrag als einzelne Prüfungsfächer der Tierärztlichen Vorprüfung oder der Tierärztlichen Prüfung anerkannt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der zuständigen Approbationsbehörde des betreffenden Bundeslandes, der auch ein entsprechender formloser Antrag mit allen diesbezüglichen Studienunterlagen vorzulegen ist. Die Zuständigkeit der Behörde ergibt sich aus dem Wohnort des Antragstellers
- Anträge aus Bayern und Baden-Württemberg sind an die Regierung von Oberbayern in 80538 München, Maximilianstr. 39, zu richten
- Anträge aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein an das Landesamt für Gesundheit und Soziales in 10707 Berlin, Fehrbelliner Platz 1
- Anträge aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen an das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in 30169 Hannover, Calenberger Str. 2
- Anträge aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland an das Regierungspräsidium Gießen in 35338 Gießen, Postfach 10 08 51
- Anträge aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an das Sächsische Staatsministerium für Soziales in 01097 Dresden, Albertstr. 10
Tierärztliche Ausbildung
Die Tierärztliche Ausbildung ist geregelt in der Approbationsordnung für Tierärzte (TAppO) vom 10. November 1999 (BGBl. I, S. 2162 ff)
1. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate (11 Semester) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 TAppO
2. Die tierärztliche Ausbildung setzt sich zusammen aus:
a) einem wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von viereinhalb Jahren an einer Universität und
b) aus einem praktischen Studienteil, § 1 Abs. 2 Nrn. 1 + 2 TAppO
aa) 70 Stunden in mind. zwei Wochen über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung
bb) 150 Stunden in mind. vier Wochen in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik
cc) 75 Stunden in mind. drei Wochen in der Hygienekontrolle
dd) 100 Stunden in mind. drei Wochen in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
ee) 75 Stunden in mind. zwei Wochen in der Überwachung und Untersuchung von Lebensmitteln
ff) 700 Stunden in mind. vier Monaten in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik oder ein Wahlpraktikum.
3. Die tierärztliche Ausbildung umfasst folgende Prüfungen: - die Tierärztliche Vorprüfung, abzulegen in zwei Abschnitten
Vorphysikum = naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung
Physikum = anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung
- die Tierärztliche Prüfung abzulegen in drei Abschnitten.
http://www.uni-pur.de/studienrichtung_tiermedizin.php