Warum Rassekatzen nicht rauslassen?

  • Themenstarter Themenstarter Ajna
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Eine ernstgemeinte Frage: Angenommen, ich kaufe eine Rassekatze bei einem Züchter, etliche Kilometer entfernt von mir, anderes Land. Im Vertrag steht: Wohnungshaltung.

Was würde passieren, bzw. was kann der Züchter machen, wenn ich diese dann in den Freigang lasse? 🤔 Ich weiß, Vertragsbruch. Aber was kann der Züchter wirklich machen? 🤔

Ich habe nur von dem Fall gelesen, dass ein Züchter einen Kater per Gerichtsbeschluss zurück bekommen hat, da der Käufer ihn entgegen des Vertrages nicht kastrieren lassen hat und mit ihm Look-a-like produziert hat.
 
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Eine ernstgemeinte Frage: Angenommen, ich kaufe eine Rassekatze bei einem Züchter, etliche Kilometer entfernt von mir, anderes Land. Im Vertrag steht: Wohnungshaltung.

Was würde passieren, bzw. was kann der Züchter machen, wenn ich diese dann in den Freigang lasse? 🤔 Ich weiß, Vertragsbruch. Aber was kann der Züchter wirklich machen? 🤔

Vermutlich nichts. Das Tier ist rechtlich eine Sache und geht mit vollständiger Bezahlung in den Besitz des Käufers über. Und der kann entscheiden, was er damit macht.
Trotzdem zeigt es meiner Meinung nach die Fürsorge des Züchters, dass er bestimmte Dinge in den Vertrag aufnimmt, die ihm bezüglich der Katze am Herzen liegen.
In meinem Vertrag ist beispielsweise auch ein Vorkaufsrecht des Züchters vermerkt, bevor die Katze anderweitig weitergegeben wird. Ich finde, dass das nur für den Züchter spricht, dass ihm eben nicht egal ist, wo seine Tiere landen, falls sie nicht beim ursprünglichen Käufer bleiben.
 
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ich finde es ein wenig schade. Da sind 2 Katzen tödlich verunglückt, die wahrscheinlich heute noch leben würden.
Die Vorgaben waren ja nun nicht völlig aus der Luft gegriffen.
 
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Kein Zichttier könnte denen je das Wasser reichen!
Also ich habe hier Beides und die können sich sehr wohl gegenseitig das Wasser reichen - Beiden sind auf ihre Art toll und unvergleichbar🥰
Und nein, ich habe nichts gegen Freigang in geeigneter Lage.

Ich musste bei der Züchterin auch im Vertrag unterschreiben, dass Matti nur in den gesicherten Freigang darf, was ich sowieso auch selber so möchte. Das ist auch bei vielen Katzen aus dem Tierschutz so üblich - als ich noch keinen gesicherten Garten hatte, wurde mir von einem TS- Verein auch schonmal abgesagt.

Und was den Vergleich mit anderen Haustieren angeht, finde ich den Vergleich mit Hunden gar nicht verkehrt, was in vielen Ländern sogar gemacht wird. Abgesehen von den Straßenhunden meine ich v.a. Hunde in ländlichen Gegenden, die Einbrecher, Diebe etc. abschrecken sollen und nachts frei herumlaufen dürfen, obwohl sie ein Zuhause haben. Das ist in DE verboten.

Edit: Ergänzung
 
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ich finde es ein wenig schade. Da sind 2 Katzen tödlich verunglückt, die wahrscheinlich heute noch leben würden.
Die Vorgaben waren ja nun nicht völlig aus der Luft gegriffen.
Das finde ich hier auch ziemlich pietätlos, dass so darauf herumgehackt wurde, aber nicht mal ein Wort des Bedauerns kam…

Hätte das eine Pflegestelle geschrieben, wäre das bestimmt anders gewesen.
 
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Das Tier ist rechtlich eine Sache und geht mit vollständiger Bezahlung in den Besitz des Käufers über. Und der kann entscheiden, was er damit macht.
Nicht ganz. Laut § 90a im BGB sind Tiere ausdrücklich KEINE Sachen, da für sie, im Gegensatz zu Sachen, besondere Gesetze gelten wie z.B. das Tierschutzgesetz. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass in den Spezialgesetzen keine Regelungen für Übernahmeverträge bestehen, wodurch das bei Katzen in den Fällen dann gehandhabt wird wie bei Sachen. Dass der Besitzer die erworbenen Tiere dann aber so behandeln kann als wären sie Sachen ist allerdings nicht ganz richtig, da z.B. Tierquälerei eine Straftat darstellt und gesetzlich geregelt ist, dasselbe gilt bei grundlegenden Zuchtvorgaben.

Ich wollte das nur kurz klarstellen, wobei du natürlich bei dem Vertrag Recht hast (wenn es keine besonderen Regelungen in irgendeinem Gesetz gibt - die kenne ich leider nicht auswendig. Keine Ahnung ob es spezielle Rechtsanwälte für Tierrecht gibt, die sich damit auskennen. Vielleicht bei PETA oder anderen Tierschutzorganisationen 😅).
 
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@Nula Auf jeden fall eines Fehlverhaltens schuldig gemacht, belogen und betrogen 😁
Das hast du doch hier lesen können.
Warum so sarkastisch?
Weil es hier um Züchter geht und nicht Pflegestelle oder Tierheime, die ebenfalls Freigang ausschließen?

Und wollen wir mal nicht vergessen, dass du die Züchterin @christinem / alle Züchter im Zusammenhang mit dem Ausschluss von Freigang zuerst mit "anstandslos" und "unseriös" tituliert hast.
Diese abwertende Begriffe stammen zunächst von dir.

Die beiden verunfallten Kater könnten noch Leben, wenn die Züchterin sich frei hätte entscheiden können, ob sie die Beiden an diese potentiellen Bewerber verkaufen wollte oder nicht.

Ich habe allgemein beschrieben, wie ein Kaufvertrag zustande kommt, nicht mehr und nicht weniger und dazu gehören 2 übereinstimmende Willenserklärungen.

Dann wäre es vom Prinzip her ja auch ok, wenn entgegen der Absprache, ein Freigänger in die Wohnung eingesperrt wird. Man will das Tier, Absprachebedingungen vollkommen irrelevant.
Zumindest vom Prinzip, welches du vertrittst, meinerseits nur ein Beispiel.

Ach ja und deine Antwort auf @Nula s Frage ist eine Frechheit und dient nur um mich zu diffamieren.

Die Ausgangslage ist eine vollkommen andere!!! Vielleicht einfach nochmal lesen.

Und jetzt bin ich hier draußen. 👋👋
 
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Ich denke man muss sich im Klaren darüber sein, wenn man Tiere abgibt, gibt man sie ab. Wenn man sie verkauft, sowieso.
Da finde ich, zeugt es auch nicht von Anstand, dem Käufer vorschreiben zu wollen, wie er verfahren soll.
Ich würde gar nicht erst ein Tier von einem Züchter kaufen, der so etwas in den Vertrag aufnehmen will wie "kein Freigang",
denn für mich ist es unseriös, wenn jemand den Anschein erwecken will, er könne solche Vorschriften machen.
Wenn ich die Verantwortung für ein Tier übernehme mit allen Konsequenzen, dann entscheide solch grundsätzliche Dinge auch ich aus meiner Perspektive auf das Tier und die aktuelle Gesamtsituation.

Die Verantwortung eines Züchters endet, genauso wie die einer Pflegestellen/eines Tierschutzvereins aber auch nicht automatisch, sobald die Katze das Haus verlassen hat.
Ich fühle mich weiterhin für jede einzelne vermittelte Katze verantwortlich und werde dieser Verantwortung im notwendigen Fall bis zu ihrem Lebensende nachkommen.

Aus diesem Grund betrachte ich es auch als meine Aufgabe, bestimmte Bedingungen an das (hoffentlich) Für-Immer-Zuhause einer Katze zu stellen. Von einem Adoptanten erwarte ich, dass er sich im Vorfeld überlegt, ob er diese Bedingungen erfüllen kann und möchte und mich nicht anlügt in Bezug auf die geplanten Haltungsbedingungen. Sei es der zwingend notwendige Freigang für eine Katze mit starkem Freiheitsdrang oder eben Wohnungshaltung/gesicherter Freigang für eine unbedarfte Handaufzucht.

Wenn mich das zu einer unseriösen Pflegestelle macht, dann frage ich mich, was eine seriöse Pflegestelle auszeichnet…
 
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Die meisten Katzen gehen nicht mehr als 300m weg, viele sogar nur 50m.
..ich würde hier das 'meistens' doch eher gegen 'einige' tauschen. Denn ein Großteil der Freigänger geht doch durchaus wesentlich weiter.
Weil es neulich irgendwo in einer Doku kam: Kater können rollige Katzen ca. in einem Gebiet von 2 Km wahrnehmen. Will heißen unkastrierte Kater sind z.B gerne große Strecken unterwegs, wenn es darum geht sich mit Allen zu Paaren was nicht bei drei auf dem Baum ist.
Aber auch kastriert und unabhängig davon ob Katze oder Kater gibt es immer wieder Katzen, die im Freigang etliche Kilometer zurücklegen.

Leider lügen die Käufer.
....das kann ich so pauschal nicht unterschreiben. Sicherlich gibt es mal Leute die Einen anflunkern und nicht immer entlavt man das bei der Vermittlung der Katzen. Aber (zumindest bei meinen Erfahrungen in der Vermittlung) ist der Großteil doch ehrlich. Wir machen hier aber auch immer eine Vorkontrolle und behalten uns eine Nachkontrolle vor.
Des weiteren ist bei Vielen von mir vermittelnden Katzen, auch im Nachinhein häufig noch ein loser Kontakt zu den neuen Haltern bestehen geblieben. Man erhält häufiger mal Bilder, wird kontaktiert wenn was ist oder man fragen hat oder einfach mal so einen Rat sucht..
Fälle wo Halter falsche Angaben gemacht haben sind (gottseidank) bisher bei den von mir vermittelnden Tieren bisher doch recht spärlich gesät. Manchmal ändern sich bei Haltern auch die Vorzeichen z.B durch Umzug, wodurch sich dann andere Möglichkeiten in der Haltung ergeben..sowas fällt für mich aber nicht unter Lüge sondern ist eben einfach das Leben und seine Veränderungen.
Weder das Pferd, noch der Hund läuft draußen unbeaufsichtigt herum
Ernsthaft, sie DÜRFEN es nicht. Nicht, weil sie es nicht könnten, sondern weil es meist nicht gewünscht wird.
...zu beiden Aussagen, ist das beim Großteil der Fall, aber es gibt auch hier in D. noch Gegenden wo man Kuh, Schaf, Ziege, Huhn, Gans, Pferd, Hund ohne Umzäunung frei laufen hat.
Wir hatten früher Almwirtschaft und die Tiere sind in der Almsaison frei gelaufen. Auf dem Hof direkt, haben wir die Hühner seit jeher frei rumgurken und die Hunde ebenso. Der Hof meiner Eltern bzw. nun meines Bruders, liegt ab vom Schuss und es kein direkter Verkehr drum rum. Weshalb das eben hier möglich ist. Auflagen zur Aufstallung der Hühner haben wir nur, wenn es eben wegen z.B der Vogelgrippe oder solchen Sachen relevant ist.
Was würde passieren, bzw. was kann der Züchter machen, wenn ich diese dann in den Freigang lasse? 🤔 Ich weiß, Vertragsbruch. Aber was kann der Züchter wirklich machen?
Das Gleiche wie bei Tieren aus dem Tierschutz. Man kann da in seltenen Fällen irgend was machen.
Rechtlich hat das keinen Bestand.
...jup. Leider. Wenn man im TS ein Tier vermittelt hat und der neue Halter hält sich nicht an die vereinbarten Bedingungen, hat man trotz des Fetzten unterschriebenen Papiers meist wenig bis keine rechtliche Handhabe dieses zu unterbinden.
 
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Natürlich hole ich mir bereits im Vorfeld keine reine Wohnungskatze, wenn ich 100% pro Freigang bin. Es gibt genügend Freigängerkatzen, die einen Platz suchen. Aber mir persönlich ist es auch lieber, wenn meine Katzen im Haus bleiben.

Rassekatzen sind erstmal auch nur Katzen und per se nicht Freigänger-untauglich. Man wirft sie ja nicht vor die Türe und lässt sie auf sich alleine gestellt. Und natürlich kônnen Katzen Gefahren abschätzen.

Unfälle sind tragisch und mir tut jedes einzelne Wesen unendlich leid. Unfäle passieren aber auch Menschen und trotzdem sperrt man sie nicht ein, oder verbietet ihnen Aktivitäten, die mit erhöhtem Risiko einhergehen.

Wenn ich Glück habe, hat die (Rasse-)Katze ohnehin nicht einmal ansatzweise das Bedürfnis nach draußen zu gehen. Aber was mache ich, wenn sich im Laufe des Zusammenlebens herausstellen würde, dass genau diese Katze als Freigänger definitiv glücklicher wäre?

Für Zuchten, die gänzlich von der Norm abweichen und die Katze draußen "überlebensunfähig" machen, hätte ich sowieso kein Verständnis.

Mit dem Verkauf geht die Katze aber in das Eigentum des Käufers über und gewisse Vertragsbestandteile haben rechtlich schlichtweg keinen Halt. Wenn ich das nicht möchte, dann darf ich die Katzen auch nicht verkaufen. Dann ist das eben nicht das richtige "Hobby" für mich.

Im TS sieht es schon anders aus. Dort ist man mit Übergabe und Schutzvertrag oft "nur" Besitzer des Tieres, aber nicht Eigentümer und hat bei vielen Entscheidungen Informationens- und Mitspracherecht/-pflicht.

Katzen sind erwachsene (!), eigenständige Lebewesen, die wir uns untertan machen. In der Wohnung gehalten, sind sie 100% von uns abhängig und quasi entmündigt. Aus unserer Sicht wollen wir natürlich nur das Beste für sie. Und mit etwas Glück passen die Wünsche und Bedürfnisse von Halter und Katze auch perfekt aufeinander.

Beim Thema Wohnungshaltung oder Freigang gibt es nämlich kein Richtig oder Falsch. Es kommt immer auf die einzelne, individuelle Katze an, welche Haltungsform für sie die Richtige ist. Und selbst diese Bedürfnisse können sich im Laufe des Lebens ändern. Egal ob Lastrami oder Rasse!

Ich kann verstehen, dass Rassetierhalter Angst vor Diebstahl haben

Es muss nicht gleich Diebstahl sein, aber gerade Rassekatzen landen gerne einmal als vermeintliches Fundtier im TH, obwohl sie nur Freigänger sind, und gar nicht vermisst werden, weil für viele Leute Rasse und Freigang nicht zueinander passt.

Ich habe in der Nähe meiner Arbeitsstelle so ein Exemplar. Das trägt nun GPS und auf dem Halsband steht zusätzlich mit Kuli: Bin Freigänger.

Interessent lässt sie dann ohne Rücksprache in den Freigang, vielleicht noch an einer stark befahrenen Straße, und dann ist die Katze tot.

Eine stark befahrene Straße ist aber noch einmal ein ganz anderes Thema. Das sagt mir schon mein Hausverstand. Wenn mein Umfeld, mein Leben, nicht freigängertauglich ist, dann muss ich nach Lösungen suchen.
 
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Die Verantwortung eines Züchters endet, genauso wie die einer Pflegestellen/eines Tierschutzvereins aber auch nicht automatisch, sobald die Katze das Haus verlassen hat.
Ich fühle mich weiterhin für jede einzelne vermittelte Katze verantwortlich und werde dieser Verantwortung im notwendigen Fall bis zu ihrem Lebensende nachkommen.

Aus diesem Grund betrachte ich es auch als meine Aufgabe, bestimmte Bedingungen an das (hoffentlich) Für-Immer-Zuhause einer Katze zu stellen. Von einem Adoptanten erwarte ich, dass er sich im Vorfeld überlegt, ob er diese Bedingungen erfüllen kann und möchte und mich nicht anlügt in Bezug auf die geplanten Haltungsbedingungen. Sei es der zwingend notwendige Freigang für eine Katze mit starkem Freiheitsdrang oder eben Wohnungshaltung/gesicherter Freigang für eine unbedarfte Handaufzucht.

Wenn mich das zu einer unseriösen Pflegestelle macht, dann frage ich mich, was eine seriöse Pflegestelle auszeichnet…
Danke für diesen Beitrag! Ich musste gestern bei dem Thema ganz oft an dich denken.

Meine Frage: Hattest du auch schon Kitten, die per se einen großen Freiheitsdrang in sich trugen oder ist das etwas, das erst durch die Lebensumstände- wie z.B. meinem Ex-Streuner Akio - entstehen kann?

Und… einfach um es nochmal allgemein klarzustellen: Ich bin ein Fan der Kommunikation und teile schon immer jede Haltungsänderung der vermittelnden Stelle mit (wie z.B. den damaligen Umzug von Bayern nach Berlin mit meiner Hündin). Die hängen doch auch nach Abgabe ihrer Schützlinge an ihrem Wohlergehen.
 
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Für Zuchten, die gänzlich von der Norm abweichen und die Katze draußen "überlebensunfähig" machen, hätte ich sowieso kein Verständnis.

Das ist der eigentliche Punkt an dem Thema. Wenn Züchter nicht ein Tier was an das Draussen angepasst ist nicht soweit verändert hätten, dass sie entgegen ihren Ursprungswesen, nicht mehr ohne menschliche Fürsorge draussen überlebensfähig sind, ist hier doch schon irgendwas schief gelaufen.

Sich dann hinzustellen und die große "Katzenliebe" zu proklamieren kommt mir da immer etwas höhnisch vor.
Tiere so zu verzüchten, dass sie nicht mehr in der Lage sind in ihrer natürlichen Umgebung klar zu kommen ist doch eigentlich eher das Gegenteil.
 
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Wenn ich Glück habe, hat die (Rasse-)Katze ohnehin nicht einmal ansatzweise das Bedürfnis nach draußen zu gehen. Aber was mache ich, wenn sich im Laufe des Zusammenlebens herausstellen würde, dass genau diese Katze als Freigänger definitiv glücklicher wäre?
Danke hierfür, denn diese Frage habe ich mir auch gestellt. Da geht es m.E. Erachtens um Wohl der Katze (Freiheitsdrang) vs Wohl des Menschen (Sicherheitsgedanke, Verlustangst)
 
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Im TS sieht es schon anders aus. Dort ist man mit Übergabe und Schutzvertrag oft "nur" Besitzer des Tieres, aber nicht Eigentümer und hat bei vielen Entscheidungen Informationens- und Mitspracherecht/-pflicht.
Wie darf ich mir das vorstellen?
Also ich kenne die Kastrationspflicht (wenn noch nicht geschehen) und dass Tiere nicht einfach an Dritte weitergegeben werden dürfen. Gibt es (häufig) Regelungen darüber hinaus?
 
Bei mir leben neben Hauskatzen auch Rassekatzen (Norwegische Waldkatze und Maine Coon). Für mich war die Zustimmung zum Freigang ein sehr wichtiges Kriterium für die Auswahl des jeweiligen Züchters. Also habe ich das im Vorfeld mit dem Züchter/ der Züchterin besprochen und die Klausel wurde im Vertrag geändert. Die Züchterin meiner Coonies sagte mir auch ganz klar: rechtlich ist die Klausel unwirksam, weil das Tier durch den Verkauf im Eigentum übergeht. Da hat @racoon20 völlig recht.

Ich finde, man sollte mit offenen Karten spielen, das ist nur fair. Und man sollte alle Katzen im Freigang weitestgehend schützen, z.B. mit festen Zeiten und/ oder Funkhalsband bzw. Tracker und selbstverständlich muss die Gegend für Freigang geeignet sein.
 
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Also ich kenne die Kastrationspflicht (wenn noch nicht geschehen) und dass Tiere nicht einfach an Dritte weitergegeben werden dürfen. Gibt es (häufig) Regelungen darüber hinaus

Es gibt Tierheime wo man zwar der Halter ist und sich um die Katze kümmert, aber der Eigentümer einfach weiterhin das Tierheim bleibt mit der Auflage, das man z.B bei gewissen Dingen das Tierheim auch immer zu informieren hat z.B bei Umzug und das Tier, wenn man es nicht mehr halten kann an das Tierheim zurückzugeben ist.

Aber in der Praxis wenn es hart auf hart kommt, haben diese Verträge wenn es vor Anwalt und Gericht geht, meist keinen Bestand.
 
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@Andersland: Ob es sie "häufig" gibt, weiß ich nicht. Aber es gibt Übergabeverträge, wo der TS Eigentümer bleibt. Als wir nach unserer Myla gesucht haben, wurde uns der Unterschied durchaus bewusst.
 
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Für mich war die Zustimmung zum Freigang ein sehr wichtiges Kriterium für die Auswahl des jeweiligen Züchters.

Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin auch nicht dafür, seinen Vertragspartner von vorn herein zu hintergehen. Gerade bei so einem verantwortungsvollen Thema sollten beide Vertragspartner ähnliche Vorstellungen haben und sich auch irgendwie sympathisch sein. Man muss schon das Gefühl haben, dass man nach bestem Wissen und Gewissen immer zum Wohle des Tieres handelt.

Was aber, wenn man aber bei der Suche eigentlich davon ausgeht, die Katzen ursprünglich in der Wohnung zu halten und sich der Freiheitsdrang erst später herausstellt?

Bei meinen Tieren war die Haltungsform ohnehin nie vertraglicher Bestandteil. Weder im Kaufvertrag, noch im Adoptionsvertrag.
 
Danke hierfür, denn diese Frage habe ich mir auch gestellt. Da geht es m.E. Erachtens um Wohl der Katze (Freiheitsdrang) vs Wohl des Menschen (Sicherheitsgedanke, Verlustangst)

Vorrangig geht es meines Erachtens vor allem um die Sicherheit der Katze.
Man könnte argumentieren, dass es der Katze egal ist wenn sie mit nur einem Jahr als glücklicher Freigänger überfahren wird, aber damit würde man der Katze gleichzeitig auch ihren Überlebenswillen absprechen. Und den besitzen Katzen meiner Erfahrung nach in jedem Fall wenn ich an die vielen kranken und schwer verletzten Katzen denke, die ich kennengelernt habe und die mit aller Kraft um ihr Leben gekämpft haben.
Genau wie kleine Kinder sind sie aber nicht in der Lage bestimmte Gefahren einzuschätzen und unterliegen damit einem höheren Risiko durch verschiedene Umstände umzukommen, weswegen wir Menschen als Katzenhalter verantwortlich dafür sind, die Sicherheitsrisiken in Bezug auf jeden einzelne Katze abzuwägen.

e für diesen Beitrag! Ich musste gestern bei dem Thema ganz oft an dich denken.

Meine Frage: Hattest du auch schon Kitten, die per se einen großen Freiheitsdrang in sich trugen oder ist das etwas, das erst durch die Lebensumstände- wie z.B. meinem Ex-Streuner Akio - entstehen

Nein, ich habe persönlich noch bei keinem Kitten einen wirklich starken Freiheitsdrang erlebt.
Die einzige Katze, die mir aktuell in Erinnerung ist, die auf unserer Pflegestelle wirklich unglücklich ohne Freigang war, ist der eingefleischte Ex-Streuner Opi Odin gewesen.

Tatsächlich habe ich in der Vergangenheit auch einige Jungkatzen in den Freigang vermittelt, aber das würde ich mittlerweile wahrscheinlich nicht mehr so handhaben. Allein auch deswegen weil es einfach viel zu wenig gute Freigängerplätze gibt und ich es aus diesem Grund nicht nachhaltig finde diese Plätze mit Kitten zu besetzen, die Freigang weder kennen noch einfordern.
Da unser regionales Tierheim die eigenen Katzen zu 90% ausschließlich in Freigang vermittelt, sind bei mir automatisch immer viele Anfragen für Wohnungshaltung gelandet. In diesem Sinne war die Zusammenarbeit mit dem Tierheim für mich recht praktisch, auch wenn unsere Vorstellungen in vielen Punkten auseinandergingen.
 
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Mit dem Verkauf geht die Katze aber in das Eigentum des Käufers über und gewisse Vertragsbestandteile haben rechtlich schlichtweg keinen Halt.

Darum geht es, zumindest was ich geschrieben habe, doch gar nicht.

Wenn ein pot. Käufer mit offenen Karten spielt und bei den Vertragsverhandlungen sagt, er sucht Katzen, die in den Freigang dürfen, kann die andere Partei (Züchter, Pflegestelle) immer noch ablehnen und ein Kaufvertrag kommt erst gar nicht zustande.
 
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