Rickie
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Für Tiere aus dem Ausland bräuchte es dann ein Einfuhrverbot.
(Auch da kann es dann ja sondergenemigungen für den Tierschutz geben)
Die Einfuhrbedingungen aus gelisteten Drittländern sind schon sehr streng und ich sähe generell bei der Einfuhr von Katzen aus dem Ausland kein Problem, wenn auch noch eine dokumentierte Kastrapflicht dazu gehörte, außer eben, wenn es sich um Zuchttiere handelt, wo es Sonderbedingungen und meinetwegen auch Zölle gäbe.
Kastrapflicht sehe ich nicht durchsetzbar, ebenso wie eine Katzensteuer wie Hundesteuer. Die meisten TH und PS geben ihre Katzen ja kastriert ab, von Züchtern würde ich mir das auch wünschen, dann wäre so manch einem Vermehrer schon mal das Wasser abgegraben, aber dann bleibt halt immer noch das Vermehrer-Gros, dem man nicht beikommen kann und deren Nachwuchs wieder für neuen Nachwuchs genommen wird.
Jein. Der Gentest zeigt lediglich, ob die Rasse, auf die getestet wird in dem Tier enthalten ist, es müßte also auch x Rassen getestet werden, wo die Tests alle negativ ausfallen müßten, bis eben auf die gewünschte Rasse, und das wäre schon ganz schön aufwendig.Ansonsten müsste ich doch auf eigene Kosten einen Gentest durchführen lassen, um sicher sein zu können, dass ich wirklich (teure) Rasse erworben habe.
@Nula, hattest Du das gefragt? @teufeline weiß da sicher mehr, aber ich denke, Steuern müssen Züchter vom Erwerb wohl zahlen, aber bis zu 6 (?) Zuchttiere sind kein Gewerbe, hat man mehr, muß man ein Gewerbe anmelden. Ganz so 100 % sicher bin ich da jetzt aber nicht.