Juristisch ist es ziemlich klar geregelt.
In diesem Urteil findet sich übrigens auch der Passus mit den drei Generationen:
"Die Reinrassigkeit eines Hundes wird in der Regel aber durch seine Ahnentafel nachgewiesen. Eine Ahnentafel (im Volksmund auch „Stammbaum“ genannt) ist bei einem Hund der Auszug aus dem Geburtsregister, also nichts anderes als der Auszug aus dem „Zuchtbuch“ eines anerkannten Rasse-Hundezuchtvereines. In dieses „Zuchtbuch“ werden nur Hunde eingetragen, wenn ihre Ahnen lückenlos über 3 Generationen (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) in einem vom F.C.I. (Fédération Cynologique Internationale)
anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind.
Zur Beschaffenheit eines Tieres (egal ob nun Hund, Pferd oder
Katze) kann nämlich gerade auch seine Rasse bzw. Abstammung zählen.
Bestimmte Eigenschaften sind nämlich oft nur bestimmten Hunderassen immanent. Deshalb bietet nur die ordnungsgemäße Angabe der Abstammung und Rasse des Hundes eine Gewähr für die Reinrassigkeit des Tieres."
Hundekauf: Rassezugehörigkeit als Beschaffenheitsmerkmal
Leider ist es so, dass Hunde häufiger von Interesse sind, deshalb findet man eher entsprechende Urteile zu Hunden veröffentlicht(oder vielleicht Pferden? da habe ich nicht gesucht).
In der Regel werden solche Urteile dann analog auch für andere Haustiere angewendet.
Hundekauf: Rassezugehörigkeit als Beschaffenheitsmerkmal
Rassehund ohne Abstammungsnachweis ist die Hälfte wert