Soweit mir bekannt ist, ist das "Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" immer noch ein steuerrechtlicher Begriff, u. a. bezüglich des steuerlichen Einheitswerts, aber auch in Bezug auf die Abschreibungen bei der steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus.
Eben nicht. Informier Dich da bitte nochmal. Schon Wikipedia überzeugt Dich von Gegenteil, aber da solltest Du wirklich auch mit Deinem Steuerberater sprechen falls der Dir das erzählt hat (bzw. eben eventuell wechseln).
Bei einem EFH das Du selbst bewohnt kannst Du eigentlich garnichts mehr abschreiben - beim "EFH mit Einliegerwohnung" = 2-Parteien-Haus aber schon (sofern vermietet wird).
Ich hab das Thema echt so durch dass es mir Oberkante Unterlippe steht, drum lassen wir das lieber an dieser Stelle.
Wenn die Eltern als Inhaber der Hauptwohnung Investitionen in das Haus noch steuerlich absetzen bzw. vermeiden wollen, dass ihnen auf die zweite Wohnung ein fiktives Einkommen angerechnet wird, müssen sie vom Bewohner der Einliegerwohnung die Marktmiete nehmen.
Genau. Eben drum landen diese Einkünfte aus VV ja auch typischerweise meistens auf einem speziellen Sparkonto für die Kids.
Das "fiktive Einkommen" (also Einkünfte aus VV) wird so oder so berechnet. Da ist man schon ziemlich doof wenn man das nicht ausnutzt und gewisse Maßnahmen wenigstens teilweise absetzt.
Das mit der Marktmiete stimmt zwar nicht ganz, denn zulässig waren zuletzt fast 50% unter der Marktmiete (grad soviel dass es nicht als "Liebhaberei" gerechnet wird), aber grundsätzlich ist es steuerlich gesehen sinnvoller die volle Miete anzusetzen, sofern da noch das eine oder andere am oder ums Haus rum gemacht wird.
Glaub mir, ich hab das alles durch. Für mehrere Fälle.
Und ich wohn ja selbst in so einem "EFH mit Einliegerwohnung" und kann Dir auch genau sagen wie das steuerlich gewertet wird und was im Grundbuch steht, nämlich "2-Parteien-Haus". Das steht da auch schon seit mein Wohnhaus vor über 80 Jahren gebaut wurde.
Bei der Vermietung an Familienangehörige gilt hier inzwischen die 75%-Grenze (vor einigen Jahren war es noch die 50%-Grenze, soweit mir bekannt ist, aber meine steuerrechtliche Spezialisierung ist inzwischen schon etliche Jahre her und mein Sachstand nicht mehr aktuell).
50% exakt waren es nie, ich glaub irgendwas mit 48% oder so...
Aber das gilt aktuell auch noch so, zumindest sagt das unser Steuerberater der normalerweise tagesaktuell informiert ist und gerade erst wieder zugange war (keinerlei Beschwerden seitens des Finanzamts).
Mal ganz abgesehen davon dass es ja nach wie vor keinerlei Verpflichtungen gibt wie hoch oder niedrig man eine Miete ansetzt - das steht dem Vermieter frei, solange nicht bestimmte Voraussetzungen dazukommen die das ganze zu "Mietwucher" werden lassen (da ist die Voraussetzung ein gewisser Zwang, es geht dabei also nicht eigentlich um die Höhe der Miete).
Klar gibt es einen Mietspiegel an dem man sich orientieren kann, und wer die Miete zu hoch ansetzt findet keine Mieter - aber letztendlich kann nach wie vor jeder Vermieter frei entscheiden was er verlangt.
Auch die "Mietpreisbremse" ist da ein Witz.
Der Mietspiegel schiesst (zumindest hier vor Ort) so schnell nach oben, dass man ja garnicht hinterherkommt. Und der wird ja errechnet aus den Neuvermietungen und nicht aus dem Bestand. Sowas wie eine "Mietpreisbremse" dann ausgerechnet vom Mietspiegel abhängig zu machen ist ein Witz, über den ich nur herzlich lachen kann, und da denke ich eher aus Mieter-Perspektive als aus Vermieter-Perspektive.
DIESE Maßnahme wird massiv nach hinten losgehen.
Bei uns hier wäre (so weit ist es ja noch nicht) auch nur "Stuttgart City" betroffen. Dabei wohnt doch grob geschätzt 80% der Belegschaft von Porsche, Daimler, Bosch usw. ja eben im Umland, der Weg zur Arbeit ist für die meisten 15-25km lang.
Kurz gefasst: Die "Mietpreisbremse" jagt grad den Mietspiegel nach oben wie doof - weil jeder nicht völlig verblödete Vermieter entsprechend nachzieht (es sei denn er hat wie wir andere Vorgaben, was aber wohl eher selten sein dürfte).