Weil ich es nicht übertrieben finde, sondern es diverse rechtliche und sozialpädagogische Quellen kenne, die Kinder mit 3 Jahren unbeaufsichtigt außerhalb der Wohnung spielen lassen als Verletzung der Aufsichtspflicht ansehen.
Sowas hätte z.B. die Kita in der ich gearbeitet habe, beim Jugendamt anzeigen sollen bzw. müssen. Bei uns gab es (auf Grundlage von Gerichtsurteilen die uns die Jugendamtsmitarbeiterin im Schulungsseminar gezeigt hat z.B. das von 2009 vom Bundesgerichtshof) ganz klare Ansagen von der Kita-Leitung, dass sie bzw. im Zweifel das Jugendamt sofort informiert werden sollen, wenn wir (sprich Erzieherinnen, Sozialassistentinnen, Praktikantinnen und ja, es waren damals alles Frauen in der Einrichtung) Wind davon bekommen haben, dass Eltern ihre Kinder vor dem Vorschulalter unbeaufsichtigt außerhalb der Wohnung/des Grundstücks spielen lassen oder allein zuhause lassen (in zwei Fällen wurden in dem einen Jahr das ich in der Kita war das auch aus diesem Grund gemacht). Das kann in Deutschland als Verletzung der Aufsichtspflicht gesehen werden, wenn man sein 3-jähriges Kind alleine draußen spielen lässt ohne in unmittelbarer Nähe (Sicht- und/oder Rufweite) zu sein.
Die anderen Kitas in denen ich war (insgesamt 6 verschiedene in unserem Landkreis) haben sich i.d.R. nach den Empfehlungen von Dana Urban von der BKE gerichtet und ähnlich entschieden wie der Kindergarten oben beschrieben: Unter 4 Jahren haben Kinder rein gar nichts alleine auf der Straße zu suchen und wenn wir das mitbekommen und die Eltern sich uneinsichtig bleiben, dann wird das Jugendamt zum Gespräch informiert (in den anderen Kindergärten habe ich es einmal mitbekommen, meistens war ich aber auch nur wenige Wochen da).
Vielleicht verstehst du jetzt, dass ich das aufgrund meiner Erfahrungen und "Anweisungen" überhaupt nicht übertrieben finde.