Freigang zu gefährlich oder ein Segen für die Katze?

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Nein - so sehr hinkt der Vergleich nicht - es gibt genügend Mütter die ihre Kinder nicht raus lassen weil sie eben zu große Angst haben dass etwas passiert.

Es gibt hier in der Nachbarschaft wirklich einen Garten der hoch eingezäunt ist - aber nicht wegen Hund oder Katze sondern wegen Kindern. 🙄

Klar würde ich Kleinkinder die nicht schwimmen können auch nicht an einen Bach oder Weiher lassen - aber ich habe auch meine Kater als Kitten nicht raus gelassen.

Es ist halt nur so - man muss lernen auch loslassen zu können - und es gibt widerrum Gegenden da ist das einfach ohne Aufsicht unmöglich.

Und ja - meine Kater bevorzugen die echten Bäume draußen, sie mögen zwar auch ihren KB aber es macht offensichtlich mehr Spaß auf einem echten Baum herumzuklettern 😉
 
A

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Mal eine ketzerische Frage 😳

Wie ist es mit Kastration?
Ich hoffe, deine Katzen sind doch kastriert.
Habt Ihr es vorher gemeinsam entschieden und haben sich die Katzen freiwillig gemeldet? Ja, bitte unbedingt. 😎
Oh, hier, das sind die Art Fragen, die ich sehr gerne beantworte.

Bevor man solche Fragen stellt, sollte man immer die Wirkung dieser Frage abwägen! ^^

Aus solchen Fragestellungen kommen dann nämlich solche Ansichten wie: " Meinen Katzen steht es frei zu wählen, wozu soll ich sie dann in ihrem Sexualtrieb bremsen.

oder

Meine Katzen werden so artgerecht wie nur möglich gehalten, als werden sie auch nicht kastriert......

Verstehst du worauf ich hinaus will? Diese Frage, egal ob man verantwortungsbewusste menschen vor sich hat oder nicht, können oft ganz schön nach hinten losgehen^^

Das ist sicherlich nicht das was du willst......
 
es sollte eigentlich jedem bewusst sein, dass die Rechtssprechung in Deutschland sehr einheitlich entscheidet, dass pro Familie/Haushalt nur jeweils zwei Katzen gleichzeitig im Freigang zulässig sind.

Gibt es dazu ein Gerichtsurteil? Wenn du diese Behauptung schon in den Raum stellst, dann müsste es ein solches Urteil geben und du dürftest es kennen. Bitte gib uns einen Link zu dem/den Urteilen.

Falls jetzt wie bei dir üblich bei kritischen Fragen mal wieder keine Antwort kommt, dann glaube ich dir das einfach nicht 😉
 
@Paty: Dass es solche Menschenkinder-Mutterglucken gibt, weiß ich 😉 - ich meinte jetzt auch eher das Empfinden der Kinder und/oder Katzen, was sich meiner Meinung nach nicht vergleichen lässt.
 
@Paty: Dass es solche Menschenkinder-Mutterglucken gibt, weiß ich 😉 - ich meinte jetzt auch eher das Empfinden der Kinder und/oder Katzen, was sich meiner Meinung nach nicht vergleichen lässt.


Ich denke nicht das Paty die Empfindung der Tiere und Kinder meinte, sie wollte in diesem Beispiel erklären, wie sie das von ihrer Sicht aus sieht und das sie auch ihre Kinder nicht einsperren würde,......
 
KP, ich lach mich schief oder auch nicht, so einen Humbug zu verbreiten, es dürften nur 2 Katzen im Freigang gehalten werden.

Im Nacharbarschaftsrecht gibt es Regelungen je nach BL glaube. Der Nachbar muss hier z.Bsp. 3 Katzen aufeinmal auf seinen Grundstück dulden, egal wie wieviele Katzen ich habe. Solang nicht 4 Katzen zur gleichen Zeit im Garten meines Nachbarn sind, alles kein Problem.
 
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Ich denke nicht das Paty die Empfindung der Tiere und Kinder meinte, sie wollte in diesem Beispiel erklären, wie sie das von ihrer Sicht aus sieht und das sie auch ihre Kinder nicht einsperren würde,......

Genauso ist es, und es ist weder bei Kindern noch bei den Katzen leicht wenn man eine Glucke wie es bin ist 😳
 
aber es gibt nunmal auch Leute, die nicht so nervenstark sind und unbegrenzten Freigang geben möchten. Dazu gehöre ich (auch ohne gehabtes negatives Erlebnis bisher) und dazu stehe ich.

Das lernt man 😉 Ich bin mir ziemlich sicher, dass keiner hier im Forum seine Katzen vor die Tür gesetzt hat nach dem Motto: nu macht mal schön, ich habe zu tun 😎 Wir alle haben dieses Gluckengen in uns. Der erste Freigang der Jungs dauerte ungelogen keine fünf Minuten, dann habe ich sie wieder ins Haus bugsiert 😳 Wie es bei Alix war, weiss ich nicht mehr. Wenn der Missjöh mal wieder seine Schweizer Uhr vergisst, dann könntest du mich mal im Garten rotieren sehen, sehr zum Amusement der Nachbarn 😉 Wenn ich dann aber die Zufriedenheit in Plums Gesicht sehe und das ist eine Zufriedenheit, die man schlecht beschreiben kann, dann entschädigt mich das wieder dafür. Ich will jetzt keinen Wohnungskatzenhalter angreifen, aber ich habe diesen "Ausdruck" nie bei Wohnungskatzen gesehen.

Glaub mir, ich bin eine Oberglucke sondergleichen, aber ich lasse Plum diese Freiheit. Man glaubt immer, man könne die Katzen aus lauter Angst nicht freilassen, aber es geht schon. Und manchmal gibt es Momente, da beneide ich Wohnungskatzenbesitzer, zB an lauen Sommerabenden 😎
 
Dazu gibt es mehrere Variante.... ich denke es kommt auf den Richter an....

Im Regelfall wird von der Rechtsprechung das freie Herumlaufen von ein bis zwei Katzen desselben Eigentümers als zulässig angesehen.

(OLG Köln, Urteil v. 17.9.1982, 20 U 44/82, NJW 1985 S. 2338; LG Augsburg, Urteil v. 24.8.1984, 4 S 2099/84, NJW 1985 S. 499; LG Kassel, Urteil v. 27.8.1986, 6 O 204/86, AgrarR 1987 S. 58; LG Darmstadt, Urteil v. 17.3.1993, 9 O 597/92, NJW-RR 1994 S. 147; AG Neu-Ulm, Urteil v. 3.11.1998, 2 C 947/98, NJW-RR 1999 S. 892)

Wegen der Verpflichtung zur Duldung der Katze des Nachbarn kann der Grundstücksbesitzer lediglich nicht verlangen, dass die Katze entweder nur im Haus oder an der Leine gehalten wird. Es bleibt ihm natürlich unbenommen, jede Katze, die auf seinem Grundstück herumstreunt, zu verjagen (vgl. AG Rheinberg, Az. 10 C 415/91).

Der Grundstücksbesitzer kann vom Besitzer der Katze Ersatz von Schäden, die nachweislich durch die Katze verusacht worden sind, verlangen.
Katzen im Nachbargarten
Grundsätzlich muß ein Gartenbesitzer das Streunen von Katzen in seinem Garten dulden. Einem Grundsatz-Urteil des Landgerichts Darmstadt Az. 9 O 597/92 zu Folge muß er jedoch nur zwei Katze pro Nachbarn dulden. Somit darf ein Katzenbesitzer grundsätzlich zwei Tiere gleichzeitig Freigang gewähren und muß die anderen während dieser Zeit im Haus halten. Das Landgericht Paderborn hingegen erlaubt in seinem Urteil Az. 2 C 0947/98 nur einer Katze gleichzeitig Ausgang. Ähnlich urteilte das Amtsgericht Neu-Ulm unter Az. 2 C 947/98.
Ich habe hier noch weitere Links( die ich aber erst suchen muss) da wird auch von 2 Tieren pro Familie geredet, die gleichzeitig Ausgang haben dürfen.

Hier in einer Ortschaft( ca 3 von meiner entfernt) ist auch eine familie eingezogen mit 13 Freigängerkatzen(!) Dies sind auch gerade vor gericht mit der gesamten NAchbarschaft(!) Es gibt keinen Nachbarn, der da nicht mitklagt...... also ganz ehrlich, bei 13 freigängern würde sogar ich einzäunen,.... ich meine, Nachbarn sind auch nur Menschen, mit einem Recht auf einen nicht verseuchten Garten. Die Leut dort können nicht mal mehr die Fenster richtig aufmachen ohne das eine der 13 Stück reinklettert und das schlimme dort scheint zu sein, das es ein paar darunter hat, die in die Betten pinkeln... bei den nachbarn wohlgemerkt, ......die gute frau hatte auch schon einen Sack vollgepinkelte Bettwäsche vor der Türe stehen.

Da bin ich momentan auch neugierig, wie das ausgeht

Das finde ich nun zeimlich daneben und halte es wie bei andren Dingen auch : "Was Du nicht willst ,das man dir tu, das füge auch niemand Andren zu!"
 
Zuletzt bearbeitet:
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Nee .... lass mal gut sein, ganz sicher nicht :wow:

Du musst es ja nicht verstehen, TJ, aber es gibt nunmal auch Leute, die nicht so nervenstark sind und unbegrenzten Freigang geben möchten. Dazu gehöre ich (auch ohne gehabtes negatives Erlebnis bisher) und dazu stehe ich. Wenn ich ein noch so geringes Risiko weiter minimieren kann, dann mach ich das.

Allerdings würde ich mir auch vorsätzlich keine Katzen holen, die vorher unbegrenzten Freigang gehabt haben, sondern eher Stuben- oder "Knast"tiger 😉 Da gibts ja auch genug arme Seelchen.

Und ja, nenn mich egoistisch, damit kann ich gut leben :aetschbaetsch2:

na ja, das Problem was ich halt nur sehe ist das eben auch in Wohnungskatzen und Knastgängern tief drin leidenschaftliche Freigänger stecken kønnen. Hab das halt selbst erlebt, hätte nie gedacht das in meinem kleiner Angstkater in wirklichkeit ein Hardcore Freigänger steckt.

Wie gesagt, wenn die Wohnbedingungen keinen Freigang zulassen so ist das eine Sache und das ist für mich auch ok. Aber wenn nur die Angst des Dosis den Stopper setzt, das find ich einfach total bedauerlich.
Wie gesagt, da find ich sind Katzen nicht das optimale Haustier
 
Krissi, für dich korrigier ich natürlich:' .... welche ich nicht vollkommen in allen Bereichen unnötig unterdrücken möchte.'

Ja, Krissi, dein Gehege ist super, ncihts ist besser für eine Katze als dein Gehege.

Nerv.

So besser?
 
Zuletzt bearbeitet:

Danke für den Link!

Die Urteile sind aber durchaus unterschiedlich und es gibt keine bundesweit geltende Regelung. So wie KP es dargestellt hatte, klang es so, als ob diese Regelung grundsätzlich gelte. Einige Klagen wurden ja auch abgewiesen mit der Duldungspflicht auf dem Grundstück.
 
Für mich gilt ganz einfach das Wohl der Katze geht vor, egal wie es mir dabei geht.

Es sind Lebewesen, die mag ich nicht in ein Schema pressen wie es zu meinen Gefühlen passt nur weil ich die Macht dazu hätte. Lebewesen haben ein Recht auf ein Leben nach ihrer Art und ihren Bedürfnissen welche ich nicht unterdrücken möchte.

Es ist immer wieder schön, zu wissen, meine Katzen sind aus freien Stücken hier.

Das hast du total schøn geschrieben!!!:smile:
 
Das lernt man 😉
Also ich werde ja schon leicht panisch, wenn ich innerhalb meiner Wohnung mal nicht gleich bis vier beim Zählappell komme .... 😱 😉

Nee wirklich, ich will das nicht (können oder lernen), ich bin Egoist, und sollte es jemals bei mir zur Diskussion stehen, wird es nur gesichterten Freiluftgang geben. Dicker Punkt:aetschbaetsch2:

Aber ich werde wie schon gesagt deswegen niemanden angreifen, der es anders macht, habe ja auch diese und jene Varianten im Bekanntenkreis.
 
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Mein Willi, das Wildchen, hat den Katzengarten getestet und auch zwei Stellen gefunden, wo er weg kann. Da die anderen keinerlei Interesse an Ausbüchsen haben, habe ich ihm die Stellen auch gelassen.

Willi ist natürlich ein Sonderfall, er kannte weder Haus noch Türen rein und rausgehen gar nicht. Für ihn wäre eine Begrenzung wirklich ein Verlust. Er ist auch ein erfahrener und vorsichtiger Freigänger, sonst hätte er ja nicht soweit gebracht.

Mittlerweile büchst Willi meist auch nicht mehr aus und ist Zuhause. Er geht, wenn überhaupt, für eine halbe Stunde weg, manche Tage gar nicht. Wenn wir arbeiten gehen und er draußen bleiben möchte, ist er im gesicherten Garten, wie es meine Nachbarin beobachtet.
Er büchst nicht mehr aus, weil ich zum einen ihm beigebracht habe, dass er sich, wenn es unbedingt notwendig ist, melden kann und ich ihn dann rauslasse und zum anderen fördere ich seinen ungesicherten Freigang nicht und zeige ihm, dass ich viel mehr froh bin, wenn er Zuhause ist, dass Alternativen zum Freigang gibt.

Die Tendenz seines „Wegwollen“ ist stark rückläufig - freiwillig!!!-, was wohl ein Zeichen seines Wohlfühlens sein dürfte, dass er im Knast auch glücklich ist, ohne unbegrenzter Freiheit.

Was ich aber mit der Geschichte sagen will ist, dass der Freiheitsdrang der Katzen m. E. auch vom Halter abhängig ist. Mann kann es durchaus steuern und hängt nicht nur von geschlossenen Türen ab.
 
Durchaus nicht 😉

Diese, ja herausfordernde Frage entstand wegen diesem Statement, was man ja auch nicht wortwörtlich nehmen sollte.

Ja, aber das war ja ein ganz anderer Ansatz, Krissi, hinterfragt man die Kastras mit ethischen Ansätzen, so ist das nicht im TS sinne......macht man das gleiche mit dem Freilauf, dann schon.
Es gibt immer zwei Ansichten und um die eine zu schmälern sollte man niemals die Schlimmere Variante in Frage stellen, das ist ein Schuß in den Ofen, , da spreche ich aus eigener ERfahrung, die mich damals 10 Kaninchen gekostet hat.....
 
Da mag was dran sein :aetschbaetsch2:
 

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