Ein weiterer Antrag befasste sich mit Schliefanlagen zur Baujagd-Ausbildung von Jagdhunden. Da*bei werden Füchse als „Köder"tiere in einem künstlich angelegten Röhrensystem, der Schliefanlage, gehal*ten. Aufgabe des Hundes ist es, den Fuchs darin aufzuspüren und ihn zu stellen. Während der Prüfungs*situation erleiden die Füchse natürlich Angst und Stress. Dabei ist es nach dem Tierschutzgesetz verboten, ein Tier auf ein anderes anzusetzen, was übrigens auch für die Hundeprüfung an der lebenden Ente gilt. Die Grünen wollten auch wis*sen, wie viele Schliefanlagen es in Baden-Württemberg gibt und wie viele Tiere unter welchen Bedingungen gehalten werden. Ferner, wie lange ein Fuchs als „Köder" eingesetzt wird.
Das Ministerium antwortete in seiner Stellungnahme vom 16.03.2010, dass insgesamt vier Schliefanlagen bekannt sind, die mit zwölf Füchsen besetzt sind. Zu den Haltungsbedin*gungen wird auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen. Es kämen nur ausgewachsene, gesunde Tiere zum Einsatz, die sorgfältig und behutsam in die Schliefarbeit eingeführt würden. In der Prüfung werden Fuchs und Hund in der Regel je Prüfung ca. fünf Minuten miteinander konfrontiert, getrennt durch einen Schiebemechanismus, der in allen Phasen der Schliefarbeit eingesetzt wird. Auch in diesem Fall sieht das Ministerium keine Alternativen, da sonst eine effektive Jagdhundeausbildung nicht gewährleistet sei.