Katze abzugeben wegen Wohnungswecksel?!

  • Themenstarter Themenstarter Charlie.Brown
  • Beginndatum Beginndatum
Der BGH kippte am Mittwoch eine Mietvertragsklausel, die außer bei Ziervögeln und Zierfischen jede Tierhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte.

Siehe artikel der hannoverschen zeitung

Lies mal die Urteilsbegründungen durch, wo eine Ablehnung gerechtfertigt war....unzumutbarer Gestank, starke Allergie, 10 Katzen auf einmal usw...nix mit Blindenhund!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Werbung

Der BGH kippte am Mittwoch eine Mietvertragsklausel, die außer bei Ziervögeln und Zierfischen jede Tierhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte.

Siehe artikel der hannoverschen zeitung

Ich glaube, daß wir entweder aneinander vorbei reden oder du nicht verstehst, was ich meine 😳!

Also:
Eine Klausel, die, außer Zierfische und -vögel, jede Tierhaltung verbietet, ist unzulässig, weil sie damit auch alle Kleintiere automatisch verbietet. Da diese allerdings keiner Zustimmung des Vermieters bedürfen, ist die ganze Klausel unwirksam, so daß du im Fall der Fälle sogar Katzen und Hunde ohne Weiteres halten dürftest.

Ein Vermieter jedoch, der Kleintiere erlaubt, meinetwegen auch Hunde, aber Katzen explizit im Mietvertrag verbietet, darf das. Diese Art der Klausel ist rechtens. Somit ist Katzenhaltung nicht grundsätzlich vom BGH abgesichert, ganz im Gegenteil. Es kommt lediglich auf die Formulierung der Tierhaltungsklauseln im Mietvertrag an.

Gruß
Jubo
 
er darf es pauschal ohne eine ausreichende Begründung eben nicht ablehnen!!!

'Das heißt, die Tierhaltung kann nicht nach freiem Ermessen abgelehnt werden, der Vermieter muss sachliche Gründe für ein Verbot nennen – etwa die Allergie eines Nachbarn oder die Haltung eines Kampfhundes. Diese Abwägung sei nur im Einzelfall möglich, weil die jeweiligen Umstände so individuell und vielgestaltig seien, dass sich jede schematische Lösung verbiete, urteilt das Gericht in Karlsruhe gestern.'
 
er darf es pauschal ohne eine ausreichende Begründung eben nicht ablehnen!!!

Darf er, wenn er es richtig formuliert.

Kleintiere und Aquarien können Vermieter nicht verbieten. Dazu gibt es Grundsatzurteile in unserer Rechtsprechung. Ausnahmen werden jedoch bei Hunden und Katzen gemacht. Hat ein Mieter ein solches Verbot im Mietvertrag durch seine Unterschrift akzeptiert, kann ihm der Vermieter kündigen, falls er trotzdem eine Katze hält. So entschieden jedenfalls bislang, die Gerichte.

Quelle

Eine unwirksame Vertragsklausel mit einem generellen Tierhaltungsverbot kann
auch nicht zu einem Verbot "nur" für Hunde- oder Katzenhaltung umgedeutet
werden. Unwirksam ist unwirksam. Rechtlich gilt die Vertragsklausel als nicht vorhanden,
es gibt im Mietvertrag praktisch keine Regelung zur Tierhaltung. Das
bedeutet, der Mieter kann ohne weiteres mit seiner Katze einziehen, möglicherweise
auch mit einem Hund.

Quelle

Gruß
Jubo
 
In der guten Begründung liegt der Hund begraben, nee, die muss er erstmal liefern, eine schöne Formulierung alleine reicht nicht.. Aus diesem Grund sehen Experten in diesem Urteil einen großen Fortschritt
 
Der BGH kippte am Mittwoch eine Mietvertragsklausel, die außer bei Ziervögeln und Zierfischen jede Tierhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte.

Siehe artikel der hannoverschen zeitung

Lies mal die Urteilsbegründungen durch, wo eine Ablehnung gerechtfertigt war....unzumutbarer Gestank, starke Allergie, 10 Katzen auf einmal usw...nix mit Blindenhund!!!

Du weißt, daß das Urteil von 2007 ist, also nichts Neues? Du beziehst dich hier auf einen Artikel der Hannoverschen Zeitung von Mittwoch? Kannst du bitte mal einen Link setzen?

Zum Thema Blindenhund:

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann ein Mieter trotz Verbotsklausel im Vertrag auf
Zustimmung des Vermieters pochen: Zum Beispiel, wenn er auf einen Blindenhund
dringend angewiesen ist. Denkbar sind auch Fälle, in denen der Mieter aus
medizinischen und psychischen Gründen einen Hund benötigt.

http://www.mieterbund-hessen.de/media/downloads/Tierhaltung.pdfQuelle

Gruß
Jubo
 
Werbung:
@Jubo

Das kannst du googeln, den Artikel habe ich hier auch gepostet...

Der blindenhund ist ein Beispiel neben zig anderen möglichen Gründen für eine Verweigerung, die aber Hand und Fuß haben müssen..

wer als mieter das nicht weiß, der läßt sich schnell einschüchtern...

in anzeigen steht, keine katzen erlaubt..in stellenanzeigen steht auch....bitte nur männlich und bis 30 Jahre und ist es deshalb rechtens?
 
Ich bin jetzt ehrlich gesagt hier raus. Du beziehst dich auf ein Urteil von 2007, das bereits hinlänglich in entsprechenden Fachzeitschriften und auf Internetseiten diskutiert wurde. Und am Ende des Tages heißt es immer wieder:

Der Vermieter darf Katzenhaltung explizit im Mietvertrag verbieten.

Ob uns das paßt, ist eine andere Frage. Ob er das begründen kann, noch eine ganz andere. Aber bitte stelle dieses Urteil hier nicht als Absolution für jegliche Katzenhaltung in einer Mietwohnung dar. So mancher könnte deine Worte für bare Münze nehmen und damit böse auf die Schnauze fallen!

Gruß
Jubo
 
Selbst wenn es verboten wäre, Katzenhaltung zu verbieten - dann schiebt der Vermieter halt einen anderen Grund vor, warum man die Wohnung nicht bekommt bzw. kündigt einem aus einem anderen Grund.

Kinder sind auch nicht verboten, trotzdem gibt es genug Vermieter die einem mit Kindern eine Wohnung nicht geben. Studieren ist auch nicht verboten, trotzdem gibts genug Vermieter die Studenten nicht in ihren Wohnungen haben wollen.
Das Recht hilft einem da gar nicht weiter.
 
Der Artikel bezieht sich auf das Urteil von 2007.Dazu wird u.A. geschrieben:

"Hunde und Katzen sind keine Kleintiere:
Auch größere Tiere (insbesondere Hunde und Katzen) dürfen unter Umständen in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 (siehe oben). Die Formulierung im Urteil des BGH (siehe oben) deutet aber darauf hin, dass die Haltung größerer Tiere in der Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters oder Gestattung im Mietvertrag die Ausnahme sein muss. Hunde und Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen für die Haltung in der Mietwohnung der Zustimmung des Vermieters (entweder generell im Mietvertrag oder als gesonderte Erklärung). "

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

Also grundsätzlich bei einer Wohnungssuche/Mietvertrag darauf achten, dass im Mietervertrag schriftlich eine Zustimmung zur Katzenhaltung gegeben wird.
 
JFA, Corry, Mondsüchtig:

Schon allein die Vielzahl der Anzeigen 'Katze wegen Umzug abzugeben' sagt mir dies, soviele Schicksalsschläge oder kurzfristige Umzüge wegen Jobangebot werden das wohl nicht sein.

Und wenn ich die Vollhonks hier vor Ort sehe ... Daher weiß ich das so genau. Da muss ich mir auch nichts schön reden.

Für mich wäre ein Umzug ohne Katzen nicht drin. Wie gesagt, wo eine Wille ist, ist meist auch ein Weg.


Das es solche Vollhonks gibt, weiß hier jeder...problematisch wird es nur dann, wenn jeder der ein Tier ins TH gibt unter dem Generalverdacht gestellt wird, so ein Vollhonk zu sein. Das finde ich anmaßend. Niemand der ein Tier ins TH gibt ist verpflichtet seine Lebens- und Leidensgeschichte haarklein darzulegen. Zu glauben das jeder der dort sein Tier entsorgt, dies tut weil er keinen Bock mehr hat, ist mal wieder sehr einfach und kurz gedacht...
 
Werbung:
Niemand hat gesagt, das alle Leute Vollhonks sind.

Allerdings ist jeder mal anmaßend, es wird nur leider oft selber nicht bemerkt. 😉
 
@Bea

es gibt noch andere Quellen als das Mietlexikon!

Ich bleibe dabei, dass es gut möglich und machbar ist, wenn man mit der notwendigen eloquenz daher kommt...
 

Ähnliche Themen

DeborahK
Antworten
89
Aufrufe
36K
Rickie
Rickie
S
Antworten
76
Aufrufe
11K
Kokoloreskat
Kokoloreskat
N
2 3
Antworten
53
Aufrufe
4K
Löwenmutter
Löwenmutter
L.u.Mi
Antworten
4
Aufrufe
2K
L.u.Mi
L.u.Mi
S
  • Sandra Rothe
  • Kitten
2 3
Antworten
42
Aufrufe
4K
Wasabikitten
Wasabikitten

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben