Katzenklau

  • Themenstarter Themenstarter annika1485
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Es wirkt sich doch unmittelbar aus. Hat Eigentumsaufgabe stattgefunden, haben wir keine rechtswidrige Aneignung oder meinetwegen Zueignung mehr und damit keinen Diebstahl. Schreibst Du ja im Folgenden selbst.


Ist genau das, was ich schrieb. Ich habe nicht geschrieben, dass die Sachen nun herrenlos sind, sondern dass das Eigentum aufgegeben wurde. Natürlich erlangen dann die Wirtschaftsbetriebe das Eigentum. Darum sind die ja auch offiziell "Geschädigte", wenn dann etwas abhanden kommt.

In dem Fall wurde das Eigentum übertragen.

In diesem Fall wurde kein Eigentum aufgegeben.

Und mit der Aufgabe ist das so eine Sache.

Stellst Du Dein Auto ab und sagst pöh, ab heute nicht mehr meins, dann wirst Du erleben wie weit Du rechtlich mit dieser 'Aufgabe' kommst.

Aufgabe der Katze, wie in diesem Fall von Dir konstruiert, wäre Aussetzen.

Und das hat wohl kaum stattgefunden.
 
A

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Omelly, Sperrmüll ist wirklich kein guter Vergleich, das Eigentum geht dabeii ja auf jemanden über..
Der Fall bestünde hie nicht automatisch selbst wenn die Halterin der Katze nicht mehr die Eigentümerin wäre.
Ja, der Vergleich hinkt. Nehmen wir eben ein scheinbar herrenloses Fahrrad. Auch hier darf der Finder das Rad nicht einfach behalten, sondern muss den zuständigen Institutionen die Möglichkeit geben, einen etwaigen Eigentümer ausfindig zu machen. Erst nach einer entsprechenden Wartezeit geht dann die Sache in das Eigentum des Finders über, wenn dieser entsprechendes Interesse bekundet. Er hat nicht das Recht selbständig die Feststellung zu treffen, dass es keinen Eigentümer bzw. das Eigentum aufgegeben wurde.
 
Ja, der Vergleich hinkt. Nehmen wir eben ein scheinbar herrenloses Fahrrad. Auch hier darf der Finder das Rad nicht einfach behalten, sondern muss den zuständigen Institutionen die Möglichkeit geben, einen etwaigen Eigentümer ausfindig zu machen. Erst nach einer entsprechenden Wartezeit geht dann die Sache in das Eigentum des Finders über, wenn dieser entsprechendes Interesse bekundet. Er hat nicht das Recht selbständig die Feststellung zu treffen, dass es keinen Eigentümer bzw. das Eigentum aufgegeben wurde.

Ja so kommt es eher hin denke ich....Aber das lasse ich doppelpack entscheiden 😀

Nun. Und wie ist der Fall gelagert wenn er den ursprünglichen. Eigentümer kennt und ihm die Eigentumsverhältnisse bzgl des Fahrrads unklar sind. Dann darf er sich ja, jetzt mal ganz schnöde ausgedrückt, das Rad erst recht nicht aneignen.
 
Aufgabe der Katze, wie in diesem Fall von Dir konstruiert, wäre Aussetzen.

Und das hat wohl kaum stattgefunden.

Ehm, ich habe nichts konstruiert. Kein Füttern, keine Versorgung, keine Versuche, die Katze zurückzuholen, etc. habe ich nicht erfunden, sondern sind die Verhältnisse, wie sie die TE beschreibt.
 
Funsdsachen sind nicht herrenlos, sondern besitzlos.

Das ist aber doch hier hinfällig.
Die Katze wurde nicht als "gefunden" bei der zuständigen Stelle gemeldet, sondern trotz besseren Wissens mal eben umgemeldet. Hier wurde also genau DIESE Möglichkeit beschnitten.

Wieso kommen nun gemeldete Fahrräder ins Spiel?😕😀
 
Ehm, ich habe nichts konstruiert. Kein Füttern, keine Versorgung, keine Versuche, die Katze zurückzuholen, etc. habe ich nicht erfunden, sondern sind die Verhältnisse, wie sie die TE beschreibt.

Ähm....😕

Sie ging aber immer noch zu der Freundin und wurde da gefüttert.
Ich dachte mir okay sie fühlt sich bei den anderen beiden nicht wohl.

Ich bin sehr interessiert daran das es meiner Katze gut geht. Und ich wäre die letzte die Hummel gegen ihren Willen festgehalten hätte.

Wie ich schonmal schrieb, das ist für mich jetzt etwas überinterpretiert, dass sich die TE zb tierärztlich nicht gekümmert hätte oä.
Und für mich klingt es, dass versucht wurde, die Katze nach dem Umzug wieder an sich zu binden, dies aber scheiterte.
 
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Ja so kommt es eher hin denke ich....Aber das lasse ich doppelpack entscheiden 😀

Nun. Und wie ist der Fall gelagert wenn er den ursprünglichen. Eigentümer kennt und ihm die Eigentumsverhältnisse bzgl des Fahrrads unklar sind. Dann darf er sich ja, jetzt mal ganz schnöde ausgedrückt, das Rad erst recht nicht aneignen.

Erwischt! Jetzt argumentierst Du moralisch 😉. Fundunterschlagung ist Fundunterschlagung, ob man nun den Eigentümer kennt oder nicht. Allenfalls beim Strafmaß würde die ein oder andere Variante noch eine Rolle spielen, wenn man also dem Schurken, nicht mal zugute halten kann, dass er tatsächlich von einer Eigentumsaufgabe ausgegangen ist.
 
Erwischt! Jetzt argumentierst Du moralisch 😉. Fundunterschlagung ist Fundunterschlagung, ob man nun den Eigentümer kennt oder nicht. Allenfalls beim Strafmaß würde die ein oder andere Variante noch eine Rolle spielen, wenn man also dem Schurken, nicht mal zugute halten kann, dass er tatsächlich von einer Eigentumsaufgabe ausgegangen ist.

Nee das war jetzt wirklich eine Frage ob es da Unterschiede rechtlicher Natur gibt bzw ob man als Finder, der den Eigentümer kennt, weitere Pflichten zB bzgl Kontaktaufnahme hat.
Ich schliesse aus deiner Antwort: Nein, kein Unterschied.
 
Ehm, ich habe nichts konstruiert. Kein Füttern, keine Versorgung, keine Versuche, die Katze zurückzuholen, etc. habe ich nicht erfunden, sondern sind die Verhältnisse, wie sie die TE beschreibt.

Sie ging aber immer noch zu der Freundin und wurde da gefüttert.
Ich dachte mir okay sie fühlt sich bei den anderen beiden nicht wohl.
Nachdem sie aber längere Zeit da auch nicht mehr auftauchte wollte ich sie heute bei Tasso als vermisst melden. Das ging aber nicht mehr weil dann da stand Tasso Kennnr. Nachname und Rufname stimmen nicht überein.
Ich rief dann bei Tasso an. "Nee die Katze ist auf einen anderen Namen angemeldet".

Omelly, wo kann man nachlesen was Du beschreibst?
 
Funsdsachen sind nicht herrenlos, sondern besitzlos.
Ein Fahrrad, das irgendwo steht ist noch keine Fundsache. Es vor dem "Finden" als besitzlos zu bezeichnen ist also genauso falsch oder richtig als es "herrenlos" zu nennen. Aber irgendwie müssen wir es ja in diesem Zustand nennen.

Das ist aber doch hier hinfällig.
Die Katze wurde nicht als "gefunden" bei der zuständigen Stelle gemeldet, sondern trotz besseren Wissens mal eben umgemeldet. Hier wurde also genau DIESE Möglichkeit beschnitten.

Wieso kommen nun gemeldete Fahrräder ins Spiel?😕😀

Weil selbst wenn das Eigentum an dem Fahrrad willentlich aufgegeben wurde, ein Finder nicht das Recht hat, dieses einfach einzusacken. Es dient einfach als Beispiel dafür, dass Eigentum aufgegeben sein kann und dennoch nicht einfach von Dritten einbehalten werden darf, da diese Dritten naturgemäß keine Kenntnis von der Eigentumsaufgabe haben können.
 
Nee das war jetzt wirklich eine Frage ob es da Unterschiede rechtlicher Natur gibt bzw ob man als Finder, der den Eigentümer kennt, weitere Pflichten zB bzgl Kontaktaufnahme hat.
Ich schliesse aus deiner Antwort: Nein, kein Unterschied.

Nein, nicht zur eigenständigen Kontaktaufnahme. Da Du aber gleichzeitig Zeuge bist, hast Du ja die Pflicht die entsprechenden Angaben zu machen, wenn Dir der Eigentümer bekannt ist.
 
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Es ging doch um den Fall, dass es jemand "findet", es eben tatsächlich besitzlos war und ordungsgemäß gemeldet wurde. Natürlich kann man jetzt irgendwelche abgefreakten Konstruktionen aus dem Hut zaubern.^^

Ok, also gehst du weiterhin davon aus, die TE wollte sich ihre Katze entledigen und hat dass Eigentum aufgegeben (sehe ich noch immer anders).


Wie dem auch sei, es ist früh, Gute Nacht und jetzt schonmal sry TE fürs Nachlesen. 😀
 
Es ging doch um den Fall, dass es jemand "findet", es eben tatsächlich besitzlos war und ordungsgemäß gemeldet wurde. Natürlich kann man jetzt irgendwelche abgefreakten Konstruktionen aus dem Hut zaubern.^^
Was ist daran abgefreakt, wenn man versucht ein passendes Beispiel zu finden, welches vielleicht leichter nachzuvollziehen ist, wenn es um Eigentumsaufgabe und den Konsequenzen geht? 😕

Ok, also gehst du weiterhin davon aus, die TE wollte sich ihre Katze entledigen und hat dass Eigentum aufgegeben (sehe ich noch immer anders).
Nein, von "sich entledigen wollen" habe ich nichts geschrieben. Eigentum kann auch ohne diesen Willen aufgegeben werden.
 
Nur noch kurz *nochmal aufleb*, bei Verletzung der Anzeigepflicht m.e. § 971 II BGB, Folge kein Finderlohn. Sonst wohl nichts, weil es an sich ja egal sein müsste, da die bereicherungrechtlichen Ansprüche so oder so deutlich länger als die 6 Monats-Fundsachen-Frist gelten, nämlich 3 Jahre, § 977 BGB.

Nacht.😀
 
Omelly, wo kann man nachlesen was Du beschreibst?

Mein Gott, wenn die Katze nicht mehr nachhause kam, wird sie dort wohl auch nicht mehr gefüttert und versorgt worden sein. Hätte man versucht, die Katze zurückzuholen, dann würde das wohl irgendwo stehen, anstatt: "Katzen suchen sich ihre Besitzer nun mal selbst aus".

Muss man hier echt noch über das Offensichtliche diskutieren? 🙄
 
Nur noch kurz *nochmal aufleb*, bei Verletzung der Anzeigepflicht m.e. § 971 II BGB, Folge kein Finderlohn. Sonst wohl nichts, weil es an sich ja egal sein müsste, da die bereicherungrechtlichen Ansprüche so oder so deutlich länger als die 6 Monats-Fundsachen-Frist gelten, nämlich 3 Jahre, § 977 BGB.

Nacht.😀

Oh, wie praktisch. Dann gibt es ja gar keine Fundunterschlagung und wir können den Paragraphen streichen. Du hältst Dich deutlich zu viel im Zivilrecht auf. 😎
 
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Die Frage von Mulli war m.e. zivlrechtlich gestellt, sie schrieb "Kontaktaufnahme", das fällt für mich unter Anzeigepflicht.

Erst ist es dir zu strafrechtlich, dann zu zivilrechtlich... Vlt solltest du dein Halbwissen mal mit korrekten Begriffen aufstocken, dann ist die Diskussionsgrundlage eine bessere und man weiß sofort, wo man sich nun bewegt und was du eigentlich sagen möchtest. 😉
 
Es sind also nicht die Verhältnisse, die die Besitzerin beschreibt, von denen Du ausgehst, sondern vielmehr Deine persönlichen Schlussfolgerungen?

Ähnlich mag die Einsackerin vorgegangen sein, sie hat sich was zusammengereimt.

Nein, es ist tatsächlich nicht so, dass Katzen nur dann abwandern, wenn sie nicht mehr gefüttert werden, sie wandern u. U. auch dann ab, wenn sie daheim gefüttert werden, aber andernorts angefüttert werden.

Anfüttern ist u a. deswegen ein No-go.

Aus einer erfolgreichen Anfütterung dann allerdings herzuleiten, dass die Katze offenkundig nicht angemessen versorgt worden ist, ist ein ebenso eigenmächtiger wie pauschal falscher Rückschluss.

Als festgestellt wurde, dass die Katze dauerhaft nicht mehr kam, wurde Tasso verständigt.

Von der Katze war bekannt, dass sie sich gerne mal außerhäusig aufhielt.

Du diskutierst hier keineswegs Offensichtliches, Du interpretierst, so wie die Einsackerin eben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich finde euere Unterstellungen ganz schön weit hergeholt.

Die TE wollte die Katze als vermisst melden. Das tut man nicht, wenn man sich nicht um die Katze kümmern will!
Und das tut man auch nicht, wenn man weiß, das sie iwo angefüttert worden ist und sich dort aufhält!
Für mich hört es sich so an, als ob Annika nichts davon wußte, das sich die Katze jetzt praktisch ständig bei dieser Frau aufhält.

Und wenn jeder meine Katze ummelden kann, dann frag ich mich wirklich, wozu das chippen und anmelden überhaupt Sinn haben soll. Es heißt doch immer, damit kann ich beweisen, das die Katze mir gehört. War wohl nicht, wie?

Ich habe auch eine Streunerin, die im Sommer oft nur einmal die Woche heimkommt. Die ist einfach so, die fühlt sich im ganzen Dorf zuhause 😳 Und es hat nichts damit zu tun, das es ihr zuhause nicht mehr gefällt.

Solange sie 1 oder 2 mal die Woche kommt, würde ich auch nicht merken, wenn sie teilweise noch woanders wohnt.
Ich vermute auch, das sie woanders mit gefüttert wird. Bei einem Haus habe ich es auch mal gesehen.
Ich habe die Leute angesprochen, die meinten, die ist hier so oft, die ist bestimmt ausgesetzt worden. Warum sie dort so oft ist? Weil sie die Tauben beobachtet und überlegt, ob sie sowas fressen kann.
Und klar, eine Katze in bestem Futterzustand und mit total glänzendem Fell ist ausgesetzt worden.
Gleichzeitig ist mir ein Streunerkater zugelaufen. Der Kerl war total abgemagert, das Fell entsprechend struppig, eine Pfote verletzt, der Kater total verrotzt.
Auf meine Frage, warum nicht lieber dieser Kater gefüttert wird, kam die Antwort, der sieht aber krank aus, wer weiß, was der hier anschleppen würde. Der Kater, der es nötig gehabt hätte, wurde von den Leuten verscheucht!

Paulinchen Panta, wenn jemand diesem Kater in Zuhause gegeben hätte, wären deine Aussagen korrekt! Das wäre gut. Aber das Anfüttern von einer Katze mit Besitzer ist einfach nur daneben. Noch dazu, wenn man weiß, das die Katze jemanden gehört.
Und Tasso hat sich damit in meinen Augen sowas von disqualifiziert! Solange sowas geht, ist meine jährliche Spende dahin gestrichen.
Und sowohl Tierarzt als auch die Klauerin würde ich heute noch anzeigen.
 
Ich überlege, wie wohl die Reaktionen hier wären, wenn die Geschichte aus der Sicht der "Gegenseite" erzählt worden wäre:

Eine Katze fühlt sich zu Hause nicht mehr wohl, wandert zu einem weiteren Haus ab - wird dort gefüttert, versteht sich dort aber nicht mit den vorhandenen Hunden und findet dann in einem dritten Haushalt Unterschlupf.


Ich lese hier nichts davon, was die "Erstbesitzerin" unternommen hat, damit es der Katze gut geht. Es liest sich so, dass sich weite rnicht um die Katze gekümmert wurde. Es wurde hingenommen, dass sie nur sporadisch auftauchte usw. Das hört sich für mich nicht so an, als ob das großes Interesse an dem Tier besteht.

Ich jedenfalls hätte es nicht hingenommen, wenn mein Tier nicht nach Hause kommt und ich hätte es auch nicht einfach so belassen, dass sie bei einer Freundin gefüttert wird. Die Situation hätte ich - im Interesse der Katze - ganz klar geklärt haben wollen: Wo gehört die Katze hin, wer kümmert sich verantwortlich - wo fühlt sich die Katze wohl - was ist jetzt ihr "richtiges" Zuhause?


Dass man ein Tier nicht einfach ummeldet, wenn einem der Besitzer bekannt ist - das ist klar. Aber ich habe auch hier im Forum schon solche Vorschläge gelesen, wenn jemand von (aus seiner Sicht) schlechte Haltung berichtet hat. Wenn z. B. die Nachbarskatze zu Hause rausfliegt, weil es neue Möbel gegeben hat oder ähnliche Fälle.
 

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