Wir hätten dir eh nicht helfen können, weil wir den genauen Vertrag nicht kennen. Ob Nachbesserung, Ersatz, Rücktritt vom Kauf usw. kann niemand hier einschätzen.
Na ja, wenn eine "wesentliche zugesicherte Eigenschaft" nicht vorhanden ist (und das ist wohl sicher der Fall, wenn ein Mädel gekauft wurde, dass dann keins ist), muss die TE das Katerle auf jeden Fall zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Aber das wurde ja schon auf der ersten Seite geschrieben ...
Und
Rickie hat schon recht, wenn sie schreibt: "In so einem Fall die Verantwortung auf den Käufer zu schieben, ist einfach nicht richtig", wobei ich fürchte, dass der Käufer eh keine guten Absichten mit der kleinen Kätzin hatte.
Manchmal ist es wohl nicht leicht mit der Geschlechtsbestimmung, ist unserer (Ex-)Züchterin auch mal passiert (und die konnte das eigentlich schon immer direkt nach der Geburt treffsicher sehen), allerdings lange vor der Abgabe ... da wurde aus einem Montgomery Scott (beam me up Scotty!) eine Miss Marple. Die Käufer haben die Kleine trotzdem genommen (sie hatten bereits mehrere Coonies) und später noch einen Buben dazu.
Aber wenn man z.B. nur ein gleichgeschlechtliches Duo möchte, hat man ein Problem mit dem falschen Geschlecht ... in einer Katzengruppe sieht das anders aus.
Was ich auch nicht verstehe ist, dass die Kitten mit 12 Wochen nicht zweimal geimpft sind ... nach Impfschema wird doch immer noch in Woche 8 und 12 geimpft plus eine dritte Impfung mit 16 Wochen (als unsere Kitten einzogen, war es noch nicht sehr üblich 3x zu impfen).
P.S.:
Dass es ein NoGo ist, ein Kitten allein in Einzelhaltung zu vermitteln, brauche ich nicht zu erwähnen ...