Kittenkauf ohne Vertrag

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15. November 2011
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Sachsen
Hallo und guten Abend,

bin ganz neu hier und habe gleich mal ein paar wichtige Fragen??

Meine Freundin hat über einen Aushang zwei zuckersüße Maincoon Mischlinge bekommen, jetzt 9. Wochen jung.

Die "Züchterin " hat sie ihr einfach so mitgegeben , ohne Kaufvertrag.
Sie hat auch nichts bezahlt.

Auf dem Zettel stand 100€. Nicht pro Tier sondern 100€.
Meine Freundin will die Tiere 3 mal impfen lassen, was aber die "Züchterin"
ablehnt.

Sie meinte 2.mal würde reichen.

Nun droht die "Züchterin" damit die Tiere wieder abzuholen, darf Sie das??

Natürlich will meine Freundin die Tiere behalten.

Ist es überhaupt ein Vertrag ??

🙂

LG Claudia
 
A

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Das war keine Züchterin, sonder eine Vermehrerin.
Züchter sind immer in einem Verein. Dort gibt es nur reinrassige Tiere mitStammbaum und Kaufvertrag.
Hat sie denn nun für die Tiere etwas bezahlt?

Grundsätzlich kann ich mir schwer vorstellen, dass sie deiner Freundin die Kitten einfach so wieder wegnehmen kann...
Und meine Katzen sind auch alle nur 2 Mal geimpft, das reicht eigentlich aus.
 
Ich weiß das mit Vermehrer und so, ich züchte selber Hunde.

Ich denke es gilt nun BGB Recht aber finde gerade nichts

Sie hat nichts bezahlt, die Frau hat ihr die Kitten einfach so mitgegeben.

Will nun aber 60€ pro Tier haben, auf dem Aushang stand 100€.
 
Tja, ist schwierig...
Grundsätzlich würd ich so nach Gefühl sagen, sie sollte die 100€ zahlen, dann is gut - damit war sie ja indirekt einverstanden, als sie die Kleinen geholt hat.
Andererseits möchte man solchen Menschen natürlich auch kein Geld in den Hals werfen...
Ich kenn mich mit den Gesetzen in dieser Richtung leider nicht so gut aus...
 
jetzt 9. Wochen jung.
Die Kätzchen sind zu jung.

Die "Züchterin " hat sie ihr einfach so mitgegeben , ohne Kaufvertrag.
Die "Züchterin" ist eine Vermehrerin und menschlich auch nicht ganz koscher.

Meine Freundin will die Tiere 3 mal impfen lassen, was aber die "Züchterin"
ablehnt.
Das geht die "Züchterin" jetzt einen feuchten Dreck an.
Deine Freundin könnte die Kleinen auch häuten und kochen und die "Züchterin" könnte dem zusehen.

Nun droht die "Züchterin" damit die Tiere wieder abzuholen, darf Sie das??
Nein.

Ist es überhaupt ein Vertrag ??
Wenn ich es richtig verstehe steht nicht drin, wofür wer wann bezahlt hat und das der Betrag übernommen wurde.
Somit, nein.
 
:verschmitzt: ist echt kompliziert

die Kitten waren weder entwurmt noch geimpft
 
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Also nach BGB ist es auch ein Kaufvertrag, wenn nichts aufgeschrieben wurde. Es zählt also was Käufer und Verkäufer sich mündlich ausgemacht haben. D.h. wenn der Verkäufer nicht die 100 € verlangt hat, musste der Käufer auch keine hundert Euro bezahlen (in diesem FAll wäre es allerdings eine Schenkung).
Wenn Verkäufer aber verlangt, dass die Katzen nur 2 Mal geimpft werden, ist das theoretisch auch Vertragsgegenstand. (meiner Meinung sind 2 Impfungen aber auch ausreichend)

So, ich hoffe ich hatte das aus dem Studium noch richtig in Erinnerung (kann auch anders sein 🙄)

Liebe Grüße

Edit: Das sind natürlich nur die rechtlichen Einschätzungen. Das Wohl der Tiere ist natürlich das Wichtigste.
 
Also wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es kein Schriftstück dafür, dass irgendetwas festgelegt hat.oder????
solange das nicht der fall ist, ist natürlich auch keine Vertrag zustande gekommen, Handschlagregelungen treffen in diesem falle nämlich nicht zu
 
richtig kein schriftstück vorhanden

🙁

was soll sie nun machen, wir haben eben telefoniert

er war der erste Wurf der Vermehrerin, sprich sie hat wohl keine Ahnung von Verträgen oder Quittungen

was würdet ihr in so einem Fall tun??
würdert ihr Geld überweisen??
 
Zuletzt bearbeitet:
also rein rechtlich sieht es so aus, das tier ist diesen fall ein gegenstand (doofes gesetz) und wurde geschenkt wenn kein geld gefloßen ist

somit ist es eine schenkung und darf nicht einfach wieder wegnommen werden es sei den: die frau kann beweisen das es ihre katzen sind und sie nicht verschenkt wurden sondern ihr entzogen (geklaut)

oder aber sie muss einklagen das diese schenkung rückgängig gemacht wird und das kann laaaaaaaaaange dauern da fließt viel wasser die elbe runter

also kann die "züchterin" euch höchstens den buckel runterutschen 🙂
 
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Wenn die Frau zu der Vermehrerin hin geht und die Vermehrerin die Kitten überreicht mit ungefähr den Worten:" Die Zwei können Sie mitnehmen!" hat eine Übereignung(Schenkung) stattgefunden. Die Kitten gehören jetzt Deiner Freundin.
Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage. Ausser die Vermehrerin hat gesagt:" Sie können die Kitten jetzt schon mitnehmen, aber die Zwei bleiben mein Eigentum bis die Kaufsumme bezahlt ist." Dann ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Und die vereinbarte Kaufsumme muss bezahlt werden. Dann erst gehören die Kitten Deiner Freundin.
 
Zuletzt bearbeitet:
solange das nicht der fall ist, ist natürlich auch keine Vertrag zustande gekommen, Handschlagregelungen treffen in diesem falle nämlich nicht zu

Ist das nicht? Nicht einmal mit Zeugen?
http://planungsgruppe-dach.de/der_vertrag.html
Finde ich gut geschrieben.
Ansonsten hat der Handschlagvertrag seine Berechtigung/ist wirksam (außer, man muss sich an vorgeschriebene Verträge halten) ist aber (gerade ohne Zeugen) doch eher rechtsunsicher...ich meine: Man hat keinerlei Kontrolle, es stünde (ohne Zeugen) Aussage gegen Aussage.

Ich würde kein Geld geben, nichts tun, auf die Vereinbarungen pochen. Wenn, dann soll sie sich einen Anwalt nehmen, das alles allerdings weitaus mehr Geld kosten wird. Als 'Vermehrerin' glaube ich kaum, dass das in ihrem wahren Interesse ist.
Grüße
 
Also ich probiere mich mal verständlich zu formulieren ( das sprudelt manchmal so in mir hoch..😀)

Ein Handschlagvertrag ist auch in unseren Deutschen Breitengraden ein Vertrag, das bedeutet das er in seinen Rahmenbedingungen haftbar zu machen ist. kommen wir zu einem Beispiel.

Auf dem Bau sagt der Hauseigentümer zum Bauleiter "ich hätte gerne das und das" das ist das eine Folgeleistung auf einen schon bestehenden Vertrag und in den Verhandlungen über Material etc werden auch die Rahmenbedingungen (Lieferzeit,Kosten) besprochen, dort gilt dann die Handschlagregelung (hauptsächlich aber weil schon ein rechtliches Bündnis besteht).

Wenn du zu einem Vermehrer gehst und die Tiere mitnimmst, ohne das ihr irgendwelche Bedingungen abgesprochen habt, dann ist das kein Handschlagvertrag, der setzt das nämlich vorraus.
Wenn deine Freundin dort stand, und die Vermehrerin gesagt hat " die tiere kosten..., nur zweimal impfen...,keine weitere Vermehrung...." dann bist du mit der Abnahme der Tiere, dieses Vertragsverhältnises haftbar zu machen.
War das nicht der Fall, dann zählt das nicht.
 
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Hätte ich Katzen - und egal in welchen Alter - würde ich sie nur bei nachgewiesenem Wurmbefall entwurmen und impfen - wenn überhaupt - frühestens in der 16. Lebenswoche.


Zugvogel
 
@ zugvogel

nur weil die tiere nich in gutem medizinischem zustand waren würde das im falle eines rechtsstreites leider nichts bringen,
solange in deutschland nicht geregelt ist das es pflicht ist einen katzenwelpen zu impfen, solange is das kein punkt der irgendwas ändert.
 
So gesehenja klar^^ Bin heute irgendwie net ganz da
OT aus*
 
Mündliche Verträge sind rechtswirksam. Theoretisch. Praktisch ist nichts beweisbar, solange es keine Zeugen gibt. Bei Streitigkeiten im Nachhinein über das, was abgemacht wurde, wirds richtig schwierig. Wieso ist eigentlich kein Geld bei der Übergabe geflossen, wenn von Anfang an klar war, dass es die Kitten nicht umsonst gibt? Deine Freundin will die Kitten jetzt doch nicht umsonst haben wollen (ob ein Kaufpreis gerechtfertigt ist oder moralisch in Ordnung ist, spielt in dem Fall rechtlich überhaupt keine Rolle)? Das Ganze riecht nach richtigem Zoff. Wieviel an Anwaltskosten sind Deiner Freundin die Kitten wert? Das mit den unterschiedlichen Ansichten über die Impfung ist Schwachsinn und kein Argument, solange die Verkäuferin derlei Abgabebedingungen nicht vertraglich festgelegt hat. Wobei 3 Impfungen zur Grundimmunisierung keineswegs notwendig sind, warum will Deine Freundin denn sowas machen??
Wenn Deine Freundin DIESE Kitten unbedingt behalten will, würde ich ihr raten, der Dame als Mittelweg 110 Euro für beide zusammen zu bieten, ihr zuzusagen, dass an Impfungen nur das gemacht wird, was tierärztlich normalerweise zur Grundimmunisierung geraten wird (nämlich 2x im Abstand von 4 Wochen) und fertig. Alles andere ist albernes Theater, was nur einen zermürbenden Rechtsstreit nach sich zieht. Für die Zukunft wird Deine Freundin vielleicht die Lehre daraus ziehen, keine Kitten ohne Vertrag vom Vermehrer mehr zu nehmen.
 

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