Nachbar ist zu sorglos mit Kitten, was tun?

  • Themenstarter Themenstarter Subbsy
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Ich sehe da auch Handlungsbedarf und würde da auch ein freundliches Gespräch suchen. Ich möchte aber auf das hier noch kurz eingehen:

Natürlich gebe ich dir in gewisser Hinsicht recht. Bei mir kommen diverse Katzen vorbei und fie bekommen galt auch mal das eine oder andere Leckerli. Dann trollen sie sich auch wieder. Der Kleine war einfach gleich so anhänglich. Und wenn er plötzlich in deg Nacht ins Bett springt, akso ich habe es nicht übers Herz gebracht, ihn einfach rauszuwerfen.
Das würde ich unterlassen. Du weisst nicht, ob ein Tier krank ist oder gewisses Futter nicht darf, auch wenn es nur als Leckerli ist. Dobby zum Beispiel darf keine Leckerli mit hohem Kalzium kriegen, klar, wenn das Mal einmal ist, kann man das verkraften, aber wenn er all zwei Tage kriegen würde, wäre das problematisch.
 
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Du weisst nicht, ob ein Tier krank ist oder gewisses Futter nicht darf, auch wenn es nur als Leckerli ist. Dobby zum Beispiel darf keine Leckerli mit hohem Kalzium kriegen, klar, wenn das Mal einmal ist, kann man das verkraften, aber wenn er all zwei Tage kriegen würde, wäre das problematisch.

Es reicht schon, wenn das Tier bei jedem Nachbarn regelmässig seine Leckerli abstaubt, um schädlich für es zu werden. Das Tier frisst dann in Summe mehr Leckerli als gut für es sind und wird zu dick. Die Halter können da dann auch wenig machen, weil sie ja nicht kontrollieren können, wer wieviel gibt.

Grundsätzlich gilt, dass man fremde Katzen gar nicht füttert, außer in absoluten Ausnahmesituationen (Notlage) oder aber nach Absprache mit dem Halter. Diese "Fremdfütterei" ist die Pest für die Tiere und den Halter, auch dann, wenn es "ja nur" ein paar Leckerli sind.
 
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Und wenn das Übernahmegesuch abgelehnt wird (was ich nachvollziehen könnte) und danach aus Frack auf taube Ohren gestellt wird? Was dann?
Wenn es tatsächlich tierschutzrelevant ist, kann dann immer noch der Tierschutz und das Vet.Amt eingeschaltet werden. Aber soweit muss es doch gar nicht kommen.

Wie schon ein paarmal erwähnt, mit Empathie und Offenheit muss man so ein Gespräch führen. Das wirst du bestimmt schaffen, vielleicht sind die beiden auch erleichtert über eine solche Lösung. Vielleicht hältst du uns ja auf dem laufenden, wie es weitergeht….
 
Ich mische mich ganz kurz an als Vertragsmanagerin ein (aber Vorsicht, kein Anwalt, also nur als Anregung lesen!). Auch bei Eigentum von Gegenständen (und Tiere haben zwar Sonderschutz, gehören aber praktisch dazu) gilt es, im Rechtsfall zu beweisen, wer wem was schuldet durch Vertrag oder durch Umstände. Kurz gesagt: Wenn deine Nachbarn das Tier nie zum TA brachten, nie gechippt und kein Kaufvertrag vorweisen können, und du die Katze auf dein Name hast chippen lassen, gibt es keinen Weg rechtlich zu beweisen, dass es nicht deine Katze ist. Du hast sie halt als Streuner gefunden, ohne weitere Beweise deiner Nachbarn ist es völlig egal, wo die Katze eine Weile sonst geschlafen hat.
Ich will damit nicht vorgeben, was moralisch richtig oder falsch ist, das soll jeder für sich entscheiden. Aber falls du die Katze behalten möchtest, hättest du aus meiner Sicht rechtlich einen sicheren Boden dafür. Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt. Wollte nur so mal in dem Raum werfen.
 
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Wie gesagt, mir selber käme das auch niemals in den Sinn, aber hier bei mir auf dem Dorf z.B ist es die Regel.
Und ich glaube tatsächlich nicht, dass das an mangelnder Tierliebe liegt, sondern daran, dass es "schon immer so gemacht wurde"
Wir sind von gut 20 Jahren aus Berlin auf ein kleines überschaubares Dorf gezogen. Damals sah die Katzenhaltung hauptsächlich so wie von Dir beschrieben aus. Allerdings ist im Winter ein warmer Kuhstall immer noch etwas anderes als ein kalter städtischer Hausflur. Inzwischen sind auch hier die meisten Katzen Hauskatzen mit Freigang, fast alle sind kastriert (man riecht im Frühjahr nur ganz selten einen Kater) und die eine oder andere Stallkatze hat sich diesen Wohnort selbst ausgesucht.
Die Möglichkeiten für eine Katze hängen natürlich sehr vom Umfeld ab, trotzdem würde ich von jedem Katzenbesitzer erwarten, dass er sich da selbst um eine Lösung kümmert, auch wenn die Katze dann evtl. etwas anderes bevorzugt.
 
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Du hast sie halt als Streuner gefunden

Das ist der springende Punkt: Auch Streuner (sofern es sich nicht um klar verwilderte Tiere ohne Menschenbezug) handelt sind kein Freiwild. Diese unterliegen genauso dem Fundrecht wie alles andere auch.

Das was Du sagst ist also so verkürzt wie Du es schreibst FALSCH. Die Katze muss hochoffiziell als Fund gemeldet werden und wenn sich dann sechs Monate lang der rechtmässige Eigentümer nicht finden lässt geht sie in den Besitz des Finders über. Als Nachweis werden hier zB. auch Fotos vom Tier und ähnliches akzeptiert.

Es war bereits illegal das Tier chippen zu lassen, weil ein Finder dem Tier nur wirklich notwendige Behandlungen zukommen lassen darf, sonst kann es als Sachbeschädigung ausgelegt werden. Tierheime habe da eine Sonderstellung und ein paar mehr Rechte als Privatpersonen.
 
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Ich mische mich ganz kurz an als Vertragsmanagerin ein (aber Vorsicht, kein Anwalt, also nur als Anregung lesen!). Auch bei Eigentum von Gegenständen (und Tiere haben zwar Sonderschutz, gehören aber praktisch dazu) gilt es, im Rechtsfall zu beweisen, wer wem was schuldet durch Vertrag oder durch Umstände. Kurz gesagt: Wenn deine Nachbarn das Tier nie zum TA brachten, nie gechippt und kein Kaufvertrag vorweisen können, und du die Katze auf dein Name hast chippen lassen, gibt es keinen Weg rechtlich zu beweisen, dass es nicht deine Katze ist. Du hast sie halt als Streuner gefunden, ohne weitere Beweise deiner Nachbarn ist es völlig egal, wo die Katze eine Weile sonst geschlafen hat.
Ich will damit nicht vorgeben, was moralisch richtig oder falsch ist, das soll jeder für sich entscheiden. Aber falls du die Katze behalten möchtest, hättest du aus meiner Sicht rechtlich einen sicheren Boden dafür. Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt. Wollte nur so mal in dem Raum werfen.
..man muss gefunde Sachen melden (so auch zugelaufene Katze) ab zeitpunkt der Meldung ist eine Frist einzuhalten und erst wenn diese verstrichen ist, kann man zum offziellen Halter der Katze werden.
Hat man die gefunde/zugelaufene Katze nicht gemeldet (oder innerhalb der Frist) kann der vermeitliche Besitzer sein Tier zurückfordern. Er muss dazu natürlich dies auch belegen können, was sofern kein Kaufdokument oder Impfpass vorliegt auch mittels eindeutiger Bilder geht.
 
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@Laika_mit_ElliundBubo

Umgekehrt würde ich mir an Stelle der jungen Männer vielleicht rechtliche Schritte vorbehalten, wenn jemand meine Katze kennt, weiß dass sie ein Zuhause hat und dann eigenmächtig mit ihr zum Tierarzt geht, sie chippen, registrieren und entwurmen lässt. Darüberhinaus wird sie angefüttert und darf mit im Bett schlafen. Das ist eigentlich ganz schön übergriffig, auch wenn es im Grunde gut gemeint ist.

Ich finde, die Besitzer des Katers scheinen damit noch relativ entspannt umgegangen zu sein.

Ein offenes Gespräch wäre da vermutlich hilfreicher als einfach die Katze zu behalten.
 
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Das ist der springende Punkt: Auch Streuner (sofern es sich nicht um klar verwilderte Tiere ohne Menschenbezug) handelt sind kein Freiwild. Diese unterliegen genauso dem Fundrecht wie alles andere auch.

Das was Du sagst ist also so verkürzt wie Du es schreibst FALSCH. Die Katze muss hochoffiziell als Fund gemeldet werden und wenn sich dann sechs Monate lang der rechtmässige Eigentümer nicht finden lässt geht sie in den Besitz des Finders über. Als Nachweis werden hier zB. auch Fotos vom Tier und ähnliches akzeptiert.

Es war bereits illegal das Tier chippen zu lassen, weil ein Finder dem Tier nur wirklich notwendige Behandlungen zukommen lassen darf, sonst kann es als Sachbeschädigung ausgelegt werden. Tierheime habe da eine Sonderstellung und ein paar mehr Rechte als Privatpersonen.

Darüber lässt sich streiten, aber ich bin fitter in Vertragsrecht als in Tierschutz, lerne daher gerne dazu. Da es ein Jungtier ist, könnte es in der Wildnis geboren worden sein. Also Meldepflicht ist da eventuell eine graue Zone (soll man nun jeden Kitten melden, der auf dem Land geboren wird?). Ich meine nur, dass vor Gericht es schwer wäre, zu beweisen, wem eine zugelaufenen Katze gehört, erst Recht wenn die Besitzer eine bekiffte Studentenbuden ist. Tut sie vor Gericht nicht so gut...(Vorausgesetzt, dass die Jungs überhaupt rechtlich was anfangen würden).
 
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@Laika_mit_ElliundBubo

Umgekehrt würde ich mir an Stelle der jungen Männer vielleicht rechtliche Schritte vorbehalten, wenn jemand meine Katze kennt, weiß dass sie ein Zuhause hat und dann eigenmächtig mit ihr zum Tierarzt geht, sie chippen, registrieren und entwurmen lässt. Darüberhinaus wird sie angefüttert und darf mit im Bett schlafen. Das ist eigentlich ganz schön übergriffig, auch wenn es im Grunde gut gemeint ist.

Ich finde, die Besitzer des Katers scheinen damit noch relativ entspannt umgegangen zu sein.

Ein offenes Gespräch wäre da vermutlich hilfreicher als einfach die Katze zu behalten.

Ich habe nicht gesagt, was OP tun sollte, sondern nur mein Senf zur möglichen rechtlichen Lage gegeben.
 
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Wenn es tatsächlich tierschutzrelevant ist, kann dann immer noch der Tierschutz und das Vet.Amt eingeschaltet werden. Aber soweit muss es doch gar nicht kommen.
Ja das ist aber doch der Punkt. Bisher ist nichts von dem was die TE beschreibt ein Grund, wo das Vet-Amt tätig werden muss bzw. kann.
Der "Tierschutz" kann grundsätzlich immer nur beratend tätig werden, hat aber ja generell keinerlei rechtliche Handhabe.

Deshalb ist das m.M.n die bessere Idee ein konstruktives Gespräch zu führen, statt auf die Übernahme zu drängen. Denn wenn das nach hinten los gehen würde, ist die Tür ggf. zu...
 
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Du meinst, ein Tier klauen ist ok, weil der Eigentümer seinen Anspruch nicht geltend machen kann?
Oha.
Ich habe das NICHT gesagt. Sondern nur erwähnt, was rechtlich eventuell möglich sein könnte. Ob es ok oder nicht ist ein Urteil, das ich mir hier nicht erlaube.
 
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Also Meldepflicht ist da eventuell eine graue Zone (soll man nun jeden Kitten melden, der auf dem Land geboren wird?
Im Sinne des Tierschutzes ja, auf jeden Fall! Wenn man nicht sicher weiss, wo es herkommt. Man sieht es der Katze doch nicht immer an, ob sie ein Zuhause hat oder nicht.
 
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Im Sinne des Tierschutzes ja, auf jeden Fall! Wenn man nicht sicher weiss, wo es herkommt. Man sieht es der Katze doch nicht immer an, ob sie ein Zuhause hat oder nicht.
Stimme dir zu, es besteht aber keine Pflicht für die Zivilbevölkerung, Streuner zu melden, soweit ich weiss. Also sowas wie angeklagt zu werden, weil man ein Fundtier gechippt hat, ohne die Meldefrist einzuhalten, wäre mir sehr neu.
 
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Darüber lässt sich streiten, aber ich bin fitter in Vertragsrecht als in Tierschutz, lerne daher gerne dazu. Da es ein Jungtier ist, könnte es in der Wildnis geboren worden sein. Also Meldepflicht ist da eventuell eine graue Zone (soll man nun jeden Kitten melden, der auf dem Land geboren wird?). Ich meine nur, dass vor Gericht es schwer wäre, zu beweisen, wem eine zugelaufenen Katze gehört, erst Recht wenn die Besitzer eine bekiffte Studentenbuden ist. Tut sie vor Gericht nicht so gut...(Vorausgesetzt, dass die Jungs überhaupt rechtlich was anfangen würden).
Die "bekiffte Studentenbude" ist erstmal eine haltlose Unterstellung.
Und das es zahlreiche Menschen gibt, die die Besitzverhältnisse der Katze bezeugen können (Halter+Mitbewohner, Mutter des Halters =Vermittlerin der Katze, Abgabestelle der Katze, weitere Nachbarn) hast du in deinem Anflug von mangelhafter Rechtsberatung wohl vergessen?
Ich wäre mit so einem gefährlichen Halbwissen vorsichtig. Vorallem wenn ich zu dadurch eine andere Person zu einem Vergehen motiviere. Von dem moralischen Aspekt mal ganz abgesehen...
 
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Bei Hauskatzen die einem zulaufen wird in der Regel davon ausgegangen, dass es sich um Tiere MIT Eigentümer handelt. Ein Wildling wird Dir auch nicht zulaufen, in die Wohnung spazieren und es sich in Deinem Bett bequem machen. Das tun diese Tiere nicht, auch nicht als Kitten. Und das weiß jeder, der sich mit der Tierart auskennt.

Sobald eine Katze zuläuft gilt sie als das EIGENTUM einer anderen Person. Ausnahmen stellen die verwildert lebenden Katzen dar, aber die laufen halt auch niemandem zu und lassen sich auch nicht so ohne weiteres von Privatpersonen ohne Ahnung einfangen.
 
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Die "bekiffte Studentenbude" ist erstmal eine haltlose Unterstellung.
Und das es zahlreiche Menschen gibt, die die Besitzverhältnisse der Katze bezeugen können (Halter+Mitbewohner, Mutter des Halters =Vermittlerin der Katze, Abgabestelle der Katze, weitere Nachbarn) hast du in deinem Anflug von mangelhafter Rechtsberatung wohl vergessen?
Ich wäre mit so einem gefährlichen Halbwissen vorsichtig. Vorallem wenn ich zu dadurch eine andere Person zu einem Vergehen motiviere. Von dem moralischen Aspekt mal ganz abgesehen...
Bevor wir hier noch unfreundlich werden:
1) ich habe deutlich geschrieben, dass meine KEINE Rechtsberatung ist sondern eine Anregung. Für eine Rechtsberatung melde man sich bitte vertrauensvoll an die eigene Rechtsversicherung.
2) Ich habe niemanden motiviert oder angeregt etwas zu tun. Wenn du meine moralische Einstellung wissen willst: Das Fundtier gehörte vor dem Chippen im Tierheim und ich wette, Niemand hätte nach ihr gesucht, sondern die Jungs wären davon ausgegangen, sie sei entlaufen. Entsprechend kann ich mir auch schwer vorstellen, dass die junge Männer rechtliche Schritte eingehen würden. Das sind aber nur Spekulationen und meine subjektive Meinung, basierend auf die Haltungsinformationen, die hier im Post stehen.
3) die "bekiffte" Studentenbude ist ein Eindruck, der aus der Beschreibung der OP hervorgeht.

Also bitte die Kirche im Dorf lassen. Ich habe hier niemanden einen rechtsfeste Beratung gegeben, noch gesagt, wie man moralisch vorgehen sollte.
 
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Bevor wir hier noch unfreundlich werden:
1) ich habe deutlich geschrieben, dass meine KEINE Rechtsberatung ist sondern eine Anregung. Für eine Rechtsberatung melde man sich bitte vertrauensvoll an die eigene Rechtsversicherung.
2) Ich habe niemanden motiviert oder angeregt etwas zu tun. Wenn du meine moralische Einstellung wissen willst: Das Fundtier gehörte vor dem Chippen im Tierheim und ich wette, Niemand hätte nach ihr gesucht, sondern die Jungs wären davon ausgegangen, sie sei entlaufen. Entsprechend kann ich mir auch schwer vorstellen, dass die junge Männer rechtliche Schritte eingehen würden. Das sind aber nur Spekulationen und meine subjektive Meinung, basierend auf die Haltungsinformationen, die hier im Post stehen.
3) die "bekiffte" Studentenbude ist ein Eindruck, der aus der Beschreibung der OP hervorgeht.

Also bitte die Kirche im Dorf lassen. Ich habe hier niemanden einen rechtsfeste Beratung gegeben, noch gesagt, wie man moralisch vorgehen sollte.
Von mir aus kannst du unfreundlich werden, ich kann das ab.
Dadurch, dass du einen rechtlich sauberen Rahmen suggerierst, motivierst du selbstverständlich in eine bestimmte Richtung.
Aber alleine wegen der von mir angesprochen, zahlreichen Zeugen würde das von dir beschriebene Vorhehen wohl scheitern.
Alles weitere sind Spekulationen. Und die sind ebenfalls schwammig, da wir hier ausschließlich die subjektive Sicht der TE lesen...
 
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