Siegfried
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 5. Mai 2009
- Beiträge
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- Ort
- Fürth
Mal ganz ehrlich - so schlimm finde ich die "Abwarte-Taktik" nun auch nicht.
Klar ist alles andere besser, ich würde so auch nicht rangehen an die Sache - aber nun isses so und man muss mit der Situation nun umgehen.
In dem Fall hier klingt es so, als wäre der Vermieter selbst nicht im Haus wohnhaft. Dann müsste man schon oberkorrekte und stänkernde Nachbarn haben, die alledem auch noch nicht tierlieb sind und petzen, dass da statt 2 - achherje - 3 Katzen auf`m Balkon rumhüpfen.
Wer soll es sonst mitbekommen, im 4. Stock ...🙄
Mein Vermieter zum Beispiel lebt irgendwo in Frankreich - den seh ich alle 3 Jahre mal 😛 OK, der weiss von Anfang an, dass wir 2 Katzen haben.
Aber eingangs war die Hundehaltung kategorisch ausgeschlossen - ich glaub wenn ich den jetzt danach frage, stimmt der sicher zu 😛
Aber zurück zum aktuellen Fall:
Eine Katze ist bekannt und genehmigt, die zweite sollte auch gehen und dann ist die Dritte halt mal zu Besuch / Ferienbetreuung / Krankenbetreuung (weil Freundin, Mutter, Oma oder sonstwer auf Kur ist oder im KH liegt ...)
Ich möchte hier keine Steilvorlage für`s weiter flunkern geben, aber etwas kreativ bei den Argumenten sollte man schon sein - plausibel sollte es auch sein und vera.... sollte sich der Vermieter nicht fühlen.
Kommt immer auf das Verhältnis Mieter/Vermieter an - Ihr werdet das schon hinbekommen!
Klar ist alles andere besser, ich würde so auch nicht rangehen an die Sache - aber nun isses so und man muss mit der Situation nun umgehen.
In dem Fall hier klingt es so, als wäre der Vermieter selbst nicht im Haus wohnhaft. Dann müsste man schon oberkorrekte und stänkernde Nachbarn haben, die alledem auch noch nicht tierlieb sind und petzen, dass da statt 2 - achherje - 3 Katzen auf`m Balkon rumhüpfen.
Wer soll es sonst mitbekommen, im 4. Stock ...🙄
Mein Vermieter zum Beispiel lebt irgendwo in Frankreich - den seh ich alle 3 Jahre mal 😛 OK, der weiss von Anfang an, dass wir 2 Katzen haben.
Aber eingangs war die Hundehaltung kategorisch ausgeschlossen - ich glaub wenn ich den jetzt danach frage, stimmt der sicher zu 😛
Aber zurück zum aktuellen Fall:
Eine Katze ist bekannt und genehmigt, die zweite sollte auch gehen und dann ist die Dritte halt mal zu Besuch / Ferienbetreuung / Krankenbetreuung (weil Freundin, Mutter, Oma oder sonstwer auf Kur ist oder im KH liegt ...)
Ich möchte hier keine Steilvorlage für`s weiter flunkern geben, aber etwas kreativ bei den Argumenten sollte man schon sein - plausibel sollte es auch sein und vera.... sollte sich der Vermieter nicht fühlen.
Kommt immer auf das Verhältnis Mieter/Vermieter an - Ihr werdet das schon hinbekommen!