Neuer Vermieter duldet nicht alle Katzen

  • Themenstarter Themenstarter Akiri
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Naja, besser am Anruf ist auf jeden Fall, dass es schneller geht und sie auch schnell berichten kann *mitfieber*
 
A

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@ seno: ganz genau dasselbe meinte ich auch😀

Genau, berichte sofort!
 
Das ist natürlich doof, ich hatte mit persönlich tatsächlich persönlich und nicht telefonisch gemeint. Wie gut kannst du denn mit ihm? Seid ihr einigermaßen auf gleicher "Wellenlinie"?


Ja, am Telefon, wenn man das so sagen darf, waren wir uns bis jetzt sehr sympathisch. Ich werde nett anfragen, ob die Haltung mehrerer Katzen mit regelmäßigen Besuchsrechten seitens des Vermieters möglich ist, da ich meinen Kater aufgrund unserer beider Berufstätigkeit (zurzeit bin noch zu Hause, gehe aber bald wieder arbeiten) nicht mehr allein halten möchte. Der Vetrag wurde erst vor kurzem unterschrieben und einziehen sollen wir im April. Insofern, sollte er ablehnen, kann er vom Mietvertrag zurücktreten und hat er noch etwas Zeit, sich einen neuen Mieter zu suchen. Ich weiß, sowas sollte man VOR Vetragsunterzeichnung machen, aber das ist Lehrgeld. :dead:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wissen den die Nachbarn, dass ihr nur eine höchstens zwei Katzen halten dürft.
Ansonsten würde ich beim Einzug wirklich nur sagen, die Katzen sind im Mietvertrag verankert. Gut ist.

Ein größeres Problem ist natürlich, wenn der gute Vermieter häufiger vorbei kommt. Der übrigens ja nicht in die Wohnung gelassen werden muss, es sei den, er hat sich angekündigt. Dann halt mal kurz eine/zwei Katze/n im Korb im Auto lassen, der kommt ja nur schließlich kurz vorbei und nicht über Stunden.

Ich will hier nicht zu Straftaten oder Lügen auffordern, aber als ehrenamtliche Seelsorgerin / Notfallseelsorgerin wähle ich dann für die Betroffenen auch gern mal einen Nebenweg.

Klar, ist es nicht optimal gelaufen und ich denke, die TE hat nicht umsonst einen Hilferuf losgelassen und Sie hat ja nun auch geschrieben, dass Sie die Tiere behalten wird, klar ist eine Lüge zu Beginn eines Mietverhältnisses nicht toll. Natürlich sollte sich die TE auch noch Rat beim Mieterbund holen, vielleicht auch direkt eine Rechtsschutzversicherung für den Fall der Fälle abschließen, eine andere Wohnung suchen.

Aber man weiß ja selbst, wie es so ist, kein Geld usw. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, tritt man nicht nach, sondern sucht Lösungen.

Ich wünsche auf jeden Fall alles Gute .... :smile:
Hedi

P.S. Ich hatte übrigens eben einen Gerichtstermin. Habe meinen Vermieter verklagt, es wurde von den Zeugen, Installateur und Makler, sich die Hucke voll gelogen, da hab ich mich fremd geschämt. Die Sache wird wohl sehr ungünstig für mich ausgehen, selbst meine Anwältin konnte es nicht fassen.
Mein Fazit für heute, bleib ehrlich, wunderbar, nur wer lügt, bekommt an deutschen Gerichten Recht ...😱 ...
 
*Daumen drück* :verschmitzt:
 
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Persönlich würde ich niemals Tiere verstecken, man kommt ja auch nicht darauf ein Kind zu unterschlagen.

Ich auch nicht.
Die Katzis leben hier, das ist ihr, unser Nest.

Man hört sie und man sieht sie.


Sicher kann ich euch Kritik verstehen und ihr habt auch Recht, aber in der Hauptstadt ist es wirklich nicht mehr so einfach eine bezahlbare Wohnung zu finden, die nicht außerhalb der Stadt ist.

Aber gerade auch in der Hauptstadt gibt es viele Möglichkeiten und auch nette Vermieter.

Ich würde vielleicht nicht gleich beim ersten Telefonat mit der Tür ins Haus fallen, mich erst persönlich vorstellen und dann die Miezen.

Du irrst dich. Katzenhaltung ist eine Grauzone, der Vermieter kann erlauben und verbieten was er will.

Yep!

Wenn du das Ganze rein rechtlich siehst, kann der Vermieter da erstmal Nichts machen, selbst wenn er das mitbekommen würde.

Doch, doch.
Und wenn Plan B Abgabe der ein oder anderen Mieze bedeutet, dann wäre mir das zu heftig.

Dem Konflikt und (Zeit-) Druck würde ich dann vorbeugen wollen, wenn irgend möglich.

Wenn ihr in einen einigermaßen gelassenen Stadtteil und vielleicht nicht gerade in die Plattenbausiedlung mit dem Fernglas-Nachbarn gezogen seid, denke ich nicht, dass euch die Nachbarn verpetzen, solange ihr ihnen keinen Anlass dazu gebt.
...
Insofern - frohes Einziehen. 🙂

Öhm, nein, das wäre für mich kein frohes Einziehen.
Und darauf würde ich mich nie verlassen wollen müssen.

Plattenbau ist hier bei mir nicht in Sicht.

Ich finde es sehr schade, dass es so schwierig ist, mit Haustieren eine Wohnung zu finden... Mit drei Katzen ist es bestimmt nochmal deutlich schwieriger als mit zwei Katzen... Aaaaber... das weiß man ja vorher...

Da kann ich Dir nur zustimmen!

Vielleicht hilft persönliches Erscheinen und Überzeugen im Einzelfall.

Und das Wedeln mit der Haftpflichtversicherung.

Also ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass ein Vermieter bis zu drei Katzen dulden kann/muss, wenn Katzenhaltung erlaubt ist und nicht vorweisen kann, dass es für die anderen Mieter unzumutbar ist..aber wie gesagt, kann mich da irren.

Du irrst Dich und hast keinen Grund zur Beruhigung.
 
Nun, bei uns ist leider noch nie ein Vermieter gesprungen, wenn die Spülung kaputt oder die Heizung ausgefallen ist, obwohl wir es gleich gemeldet hatten.

Das ist natürlich keine schöne Erfahrung!

Aber es sind wirklich nicht alle so, auch nicht in der Hauptstadt.

Ein kluger Anwalt könnte z.B. darauf plädieren, die Katzen seien "Bedarfsgegenstände zur Erfüllung des allgemeinen Wohlbefindens" (oder so in der Art hört sich das in Juristensprache an ^^), solche dürfen nämlich nicht verboten werden.
"Normaler" Tierlärm ist auch kein Grund. Selbst seltenes Hundebellen mitten in der Nacht müssen Vermieter und Mitmieter hinnehmen..
Bei Hunden ist das alles gesetzlich genau festgelegt. Alles rund um Katzenhaltung ist aber in der Tat eher eine Grauzone..

Du kannst die Argumentation knicken.

Wenn Du nicht einen sehr besonderen Richter erwischst, dann zieht das nicht.

Ich schreibe gerade einen lieben Brief an meinen Vermieter und "beichte"..wenn er Nein sagt, werde ich das so probieren..etwas Zeit habe ich ja noch, bevor wir hier rausmüssen. :verschmitzt:

Ich gratuliere!

Wedel mit der Haftpflicht, damit dass Dir an einem verträglichen Miteinander auch unter den Hausbewohnern gelegen ist, usw.

Vielleicht auch damit, dass Dein vorheriger Vermieter keinen Grund zur Klage hatte und die Miezen nix kaputtgemacht und niemanden belästigt haben.

Reine Wohnungskatzen sind.

Hat jemand noch mehr Ideen?
 
@Schatzkiste
Ich weiß nicht, woher du dein "Fachwissen" nimmst, aber ich hab mal ein paar Urteile zu dem Thema rausgesucht...

AG Hamburg 1995-08-15 47 C 520/95
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.

In einer Mietwohnung ist die Katzenhaltung, trotz gegenteiliger Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, erlaubt. So entschieden unabhängig voneinander das Amtsgericht Oberhausen und das Amtsgericht in Dortmund. Laut Richterspruch gehört die Haltung einer Katze zur gängigen Ausprägung privater Lebensführung. Für eine verweigerte Zustimmung müssen vom Vermieter konkrete sachliche Gründe hervorgebracht werden (Az.: 32 C 13/94)

Laut des Mietvertrages bedarf jede Tierhaltung, insbesondere die Hunde- und Katzenhaltung, der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Zwar ist eine derartige Erlaubnis vorliegend nicht erteilt, doch rechtfertigt dieser Umstand allein keinen Anspruch auf Abschaffung der Katzen.
Amtsgericht Schöneberg, 21.03.1991, Az.: 8 C 11/91
dito Amtsgericht Hamburg, 12.05.1992, Az.: 46 C 469/92
dito Amtsgericht Düsseldorf, 29.04.1992, Az.: 28 C 1493/92

Gemäß § 26 des Mietvertrags wurde vereinbart, dass Tierhaltung grundsätzlich nicht gestattet ist. Nach Anmietung hat sich der Beklagte einen Hund der Rasse Chihuahua angeschafft. Der Kläger mahnte den Beklagten mehrfach wegen der unerlaubten Tierhaltung ab und kündigte mit Schreiben vom 24. 9. 1992 das Mietverhältnis fristlos. Der Beklagte bestreitet, dass irgendwelche Belästigungen von seinem Tier ausgehen. Das Mietverhältnis ist nicht durch Kündigung gemäß § 564 b BGB erloschen. Allein die fehlende Erlaubnis zur Tierhaltung berechtigt nicht zur Kündigung. Der Vermieter hat zunächst nur einen Unterlassungsanspruch. Die Kündigung wegen unerlaubter Tierhaltung ist unverhältnismäßig. Ob der Kläger mit einer zulässigen Unterlassungsklage durchgedrungen wäre, erscheint ebenfalls sehr zweifelhaft. Das Gericht schließt sich der Meinung an, dass Tierhaltung zum Wohnbegriff zählt, d. h., dass das Halten eines Hundes oder einer Katze als Inhalt normalen Wohnens anzusehen ist. Solange die Tierhaltung die Grenzen des Wohnbegriffs nicht überschritten werden, ist sie nach Ansicht des Gerichts zu dulden. Unbestritten ist, dass durch das Halten eines Hundes oder einer Katze kommunikative und pädagogische sowie medizinische Bedürfnisse erfüllt werden können. Grenzen für das Recht zur Tierhaltung ergeben sich dann, wenn die Hausgemeinschaft, insbesondere die Pflichten zur Rücksichtnahme, die Schutz- und Abnutzpflichten, durch die Tierhaltung verletzt werden. Eine solche Verletzung ist seitens des Klägers nicht substantiiert dargetragen, so dass auch eine Unterlassungsklage keinen Erfolg gehabt hätte. (AG Friedberg/Hessen, Urteil vom 26. 5. 1993 )

Wollts nur mal gesagt haben :>
 
Aus der Praxis.

Du hast die Urteile vergessen, die sich gegen Katzenhaltung ausgesprochen haben.

Abgesehen davon, dass es sich teilweise um sehr unterschiedliche zugrunde liegende Sachverhalte handelt.
 
Und was ist wenn du auf einen Richter triffst, dem das nicht interessiert, auch keine Katzen mag??? Dann hast du nämlich die *rschkarte. Solange es keine richtgies Urteil das immer greift gibt, ist es halt für uns schwierig.

Ich habe was der Soziale Bereich betrifft auch schon Urteile vorgelegt was niemanden interessiert hat. Ich wäre da vorsichtig. Denn der Mieter ist immer letztenendes der Dumme.
 
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Also bei uns entscheiden Richter nicht nach persönlichen Vorlieben oder momentaner Laune. Zumal wir in Deutschland leben und man immer die Möglichkeit hat in die nächste Instanz zu gehen.

Sicher gibt es kein Urteil, das immer greift, wie auch? Ich sagte auch nie, dass dieser Weg auf jeden Fall zum Erfolg führt.
Dass es bessere Alternativen gibt, sollte Jedem hier klar sein 🙄
 
@Niyo: Du bist nicht vom Fach oder?

Ich kann da nur aus der Praxis ebenfalls Schatzkiste beipflichten und finde es gar nicht gut, was so an Halbwissen von Laien verbreitet wird, dass kann jmd, der das für Voll nimmt in Teufelsküche bringen.

@Akiri Ich drück dir die Daumen für den Vermieter.
 
Ich bin aus dem rechtlichen Bereich und halte es jetzt mal allgemein:

Ich würde mich definitiv NICHT auf Einzelurteile verlassen und stützen.

Die KANN man heranziehen und wenn man Glück hat, schlägt der Richter / die Richterin in die gleiche Kerbe.

Ist der Gegenanwalt allerdings kein Depp (und die Chance ist sehr groß bei "Vermieteranwälten"), schlägt er einen mit 1:100 gegenteiligen Urteilen und Vertragsinhalten in Grund und Boden. 🙄

Also ist bei solch Verträgen immer davon auszugehen, dass man den Kürzeren zieht, wenn man es drauf ankommen lässt. Das sollte einem klar sein.


Dennoch schließe ich mich inhaltlich eher Siegfried und Iven an und würde jetzt und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr auf den Beichtstuhl.

Nein, ich rate nicht dazu. Das ist das, was ich persönlich in der jetzigen Situation mit den jetzigen Gegebenheiten so handhaben würde.

Klar, es kann schief gehen. Aber selbst dann kann man immer noch suchen, was zeitlich mehr Rahmen hergibt, als zum jetzigen Zeitpunkt.


Niyo: Richter entscheiden nicht nach Lust und Laune, sondern zum einen nach dem zuständigen Gesetz und nach ihrem persönlichen Wissen und Gewissen. Da gibt es sicher Abweichungen, soll es auch, aber eindeutige Verträge wird kein Richter in Zweifel ziehen.

Mal abgesehen davon, dass einem schon klar sein sollte, was ein (womöglich erfolgloser) Rechtsstreit über mehrere Instanzen finanziell bedeutet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rechtsprechung ist viel zu uneinheitlich, als dass es dabei eine Nummer Sicher gäbe.

Es gibt hochrichterliche Urteile, z. B. bezügl. Kleintierdefinition.

Daran kann man anknüpfen.

Greift aber in diesem Fall nicht.

PS.: Ich wollte Deine zitierten Urteile auch nicht vom Tisch wischen, sorry, war kurz angebunden, aber Dich darauf effizient berufen klappt im Zweifelsfall nicht.
 
Habe ich auch nie behauptet^^
Ich bin nicht vom Fach, aber alles was ich hier wiedergebe, ist von Leuten, die vom Fach sind. Ich selbst bin eher von der Vermieter-Fraktion und weiß wie wenig Rechte Vermieter und wie viele Rechte Mieter generell haben.
 
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Habe ich auch nie behauptet^^
Ich bin nicht vom Fach, aber alles was ich hier wiedergebe, ist von Leuten, die vom Fach sind. Ich selbst bin eher von der Vermieter-Fraktion und weiß wie wenig Rechte Vermieter und wie viele Rechte Mieter generell haben.

Trotzdem sollte man damit in öffentlichen Foren SEHR vorsichtig umgehen. Klar, jeder ist für sich selbst verantwortlich, aber dass sich Menschen, die sich in Notsituationen befinden, darauf verlassen bzw. daraus die falschen Schlüsse und Handlungen ziehen, ist sehr groß.

Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren bezüglich des Mietrechts, insbesondere seitens der Mieter, große Sprünge gemacht, das ist wahr und richtig. Das betrifft aber in aller Regel vertraglich nicht geregelte Dinge und sittenwidrige Klauseln bzw. Mieterhöhungen etc., die Vermieter in großen Teilen für sich genutzt haben, weil der Wohnungsmarkt noch immer sehr angespannt ist, was bezahlbare Wohnungen betrifft.

Demzufolge werden zunehmend aber die Mietverträge vermieterseits "angepasst" bzw. auch über den Verein für Grundeigentümer aktualisiert. Dagegen vorzugehen, erfordert meist viel Kraft, Mühe und Kohle und sollte wohl überlegt sein. 🙄
 
Ich habe hier bis jetzt still mitgelesen - aber nun möchte ich mich dazu auch äußern.

Urteile für oder dagegen - man findet beides (ich bin vom Fach). Die Frage ist ja, ob man auf der Grundlage, sowas ins Spiel gebracht zu haben, in eine neue Wohnung ziehen möchte. Da wird das Verhältnis von Beginn an nicht optimal sein. Und wenn dann etwas schief läuft...

Mir persönlich ist es immer wichtig mit offenen Karten zu spielen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man damit sehr lange nach einer Wohnung suchen muss - aber wenn man eine gefunden hat ist es sehr entspannt.

Wir haben etwa 8 Monate gesucht - allerdings haben wir zusätzlich zu unseren 3 Katzen auch 10 Farbratten. Und da ich keine Lust habe jedesmal den Transportkorb zu verstecken, wenn ich zum TA muss war es uns sehr wichtig, dass jeder davon weiß.

Dafür haben wir verschwiegen, dass ich Juristin bin - das macht die Wohnungssuche auch nicht einfacher :aetschbaetsch2:. Mittlerweile ist das aber bekannt und auch kein Problem :zufrieden:.
 
Zuletzt bearbeitet:
Niya, Du hast halt sehr einseitige Urteile rausgesucht, um Deine Position zu stützen.

Leider gibt es aber zu viele andere, die sollten dann auch Beachtung finden, sonst wird das Bild arg schief.
 
Ich habe ja auch geschimpft was das Zeug hält, als wir noch auf der Suche waren und ich immer wieder lesen musste, dass keine Haustiere erlaubt sind! ABER aus Erfahrung weiß ich (die Terrornachbarn über uns haben 3 pinkelnde Kater!) wie sehr sowas ausarten kann! Im letzten Sommer drang der GEstank sogar bis zu uns in die Speisekammer! Kein Wunder, dass unser Noch-Vermieter nichts gegen dieses Pack unternimmt, denn: Wenn er sie rauswirft, kann er die komplette Wohnung neu sanieren! Die letzte Sanierung liegt gerade mal 3 Jahre zurück!😡

Leider haben anständige Leute wie wir unter solchen Terrormietern zu leiden! Irgendwann darf man nichtmal mehr die Luft in der eigenen Wohnung atmen! Hier keine Haustiere, da keine Raucher, dort keine Arbeitslosen und woanders keine Kinder!!! Da fragt man sich doch, wo das noch enden soll!?😱
 

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