christinem
Forenprofi
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.. Warum kann man sowas nicht einfach verbieten???? ...
hmm, ist es ja eigendlich:
In Österreich verbietet § 5 Abs. 2 des Bundestierschutzgesetzes Züchtungen, „die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind. (Qualzüchtungen),“ Dabei ist sowohl die Zucht als auch der Import, Erwerb, die Weitergabe und die Ausstellung verboten.[2][3] Im Gesetz sind die folgenden Merkmale zur Erkennung untersagter Züchtungen genannt:
Atemnot
Bewegungsanomalien
Lahmheiten
Entzündungen der Haut
Haarlosigkeit
Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut
Blindheit
Exophthalmus
Taubheit
Neurologische Symptome
Fehlbildungen des Gebisses
Missbildungen der Schädeldecke
Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind
lg Christine