Wohnungsplanung als Student

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😀 Die ehrenhafte Gruppe der PKV: Pflege-Katzen-Versager hat eine lange, emotionale, interessante Daseinsberechtigung, auch in unserem Forum hier. Und freut sich stets über regen Nachwuchs, habe ich mir sagen lassen. 😀
 
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Das war ja, wie gesagt, auch mein Gedanke, eben weil schon vorab nur nach Wohnungen geschaut wird wo das erlaubt ist. Für eine Tierheimanfrage sollte ich mal die Erlaubnis der Vermieter vorlegen, ich fragte dann und es hieß, das wenn im Vertrag steht das Kleintiere erlaubt sind, ich (theoretisch) bei Katzen nicht mal fragen müsste.
Das ist falsch.
Kleintiere darf der Vermieter garnicht verbieten.
Katzen gehören aber nicht zu den Kleintieren, dazu gibt es massenhaft entsprechende Urteile.
Dennoch würde ich nicht davon ausgehen das man deshalb auch einen Balkon vernetzen darf, was dann also doch für mich ein Grund wäre das vorher zu klären, denn sonst ist es nachher, wenn es blöd läuft, eine kleinere Wohnung ohne das der Balkon genutzt werden kann, das wäre blöd.
 
Ah spannend, wusste ich gar nicht das es zu 50% zählt. Wie ist da der Unterschied bei überdacht und nicht überdacht? Bei mir ist leider nix drüber.
Da ist nichts in Stein gemeißelt wie das berechnet wird - deshalb hab ich mich da auch eher vorsichtig ausgedrückt.
Meistens werden aber die 50% berechnet.
 
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Das ist falsch.
Kleintiere darf der Vermieter garnicht verbieten.
Katzen gehören aber nicht zu den Kleintieren, dazu gibt es massenhaft entsprechende Urteile.

Okay, danke, wenn es dazu Urteile gibt dann stimmt das natürlich, mir wurde halt von den Vermietern gesagt Katzen gehören dazu und ich hab das nicht hinterfragt.
 
Okay, danke, wenn es dazu Urteile gibt dann stimmt das natürlich, mir wurde halt von den Vermietern gesagt Katzen gehören dazu und ich hab das nicht hinterfragt.
Die Urteile dafür sind gemischt. Es gibt Urteile, die Katzen als Kleintiere sehen, andere nicht.
 
Okay, danke, wenn es dazu Urteile gibt dann stimmt das natürlich, mir wurde halt von den Vermietern gesagt Katzen gehören dazu und ich hab das nicht hinterfragt.
Da ist auch immer viel Unwissenheit im Spiel.
Mit Kleintieren sind Tiere in Käfighaltung gemeint (bzw. Aquarien, Terrarien etc.) - die darf der Vermieter grundsätzlich nicht verbieten. Die Gesetzeslage dazu ist absolut eindeutig und es gibt wie gesagt massenhaft entsprechende Urteile dazu, da ist wirklich nichts zu wollen, egal wie oft man das Thema durchkaut.
Katzen können unter bestimmten Umständen aber durchaus verboten werden, teilweise ist das auch garnicht in der Hand des Vermieters (bei WEGs zum Beispiel kann die Eigentümergemeinschaft einen Beschluß fassen der dann für alle Wohnungen in der Immobilie gilt).

Und wenn sich der Nachbar beschwert muß der Vermieter eben auch entsprechend reagieren - das kann wenn's blöd läuft bedeuten dass man bzw. die Katzen ausziehen muß...
 
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Das war ja, wie gesagt, auch mein Gedanke, eben weil schon vorab nur nach Wohnungen geschaut wird wo das erlaubt ist. Für eine Tierheimanfrage sollte ich mal die Erlaubnis der Vermieter vorlegen, ich fragte dann und es hieß, das wenn im Vertrag steht das Kleintiere erlaubt sind, ich (theoretisch) bei Katzen nicht mal fragen müsste.
Dennoch würde ich nicht davon ausgehen das man deshalb auch einen Balkon vernetzen darf, was dann also doch für mich ein Grund wäre das vorher zu klären, denn sonst ist es nachher, wenn es blöd läuft, eine kleinere Wohnung ohne das der Balkon genutzt werden kann, das wäre blöd.
Das wäre auch für mich der einzige Grund, es vorher abzuklären. Wenn allerdings aus dem Mietvertrag oder aber aus der bereits vorhandenen Fassadengestaltung offensichtlich ist, dass das Einnetzen nicht verboten werden kann (das Argument einheitliche Fassadengestaltung ist nämlich entgegen der häufigen Meinung KEIN Totschlagargument), dann würde ich, sollte ich ohne Katzen einziehen, die Katzen tatsächlich auch erst nach Unterschrift ansprechen. Und ggf. Katzenhaltung und Einnetzen des Balkons einklagen. Denn einen Mieter aus der Wohnung rauszubekommen ist nach der Unterschrift nicht ganz so einfach. Setzt natürlich ein gewisses Maß an Kenntnissen über die aktuelle Rechtslage und Rechtssprechung voraus.
 
Es ist überhaupt kein Problem jemandem fristlos zu kündigen, der bei Abschluß des Mietvertrags falsche Angaben gemacht hat.
(Mal ganz abgesehen davon dass man auch erstmal noch die Wohnungübergabe machen muß - und die kann man bei berechtigten Zweifeln eben auch verweigern.)
 
Und wenn man bei Abschluss des Vertrages keine Katzen hatte und der Vermieter nicht gefragt hat, ob man sich künftig welche anschaffen will, darf der Vermieter mir gerne erst mal nachweisen, dass ich das schon bei Vertragsabschluss wusste. Pläne die ich nur im Kopf hatte soll der Vermieter mir erst mal nachweisen. Somit habe ich auch nicht gelogen und keine falschen Angaben gemacht.

Beispiel: Wenn der Vermieter fragt, ob ich mir Haustiere anschaffen will und ich sage, ich will mir vielleicht 2 Kaninchen anschaffen und 3 Monate später nach Einzug entscheide ich mich um und hole mir 2 Katzen wenn nix gegenteiliges im Mietvertrag steht, dann kann der Vermieter mir gerne versuchen zu beweisen, dass ich bei Abschluss des Vertrages schon wusste, dass ich mir nie kaninchen sondern Katzen holen wollte. Das ist, wage ich mal zu behaupten, nahezu unmöglich, mir meine Gedanken nachzuweisen, wenn ich die nie geäußert habe.
Sollte im Mietvertrag eine Erlaubnispflicht bestehen klage ich die notfalls ein wenn der Vermieter mir die nicht geben will, da bin ich ganz kompromisslos und die Rechtssprechung ist dahingehend meistens auf der Seite der Mieter.

Nachtrag: Das Vorgehen wird sogar vom Mieterbund empfohlen, keine Angaben über geplante Haustiere zu machen, nur, wenn schon welche vorhanden sind:
""Lieben Sie Tiere?" Der Vermieter hat zwar Anspruch darauf, zu erfahren, ob ein Tier mit einziehen soll. Wie Sie generell zu Haustieren stehen, geht ihn hingegen nichts an. Der DMB empfiehlt als eine gute mögliche Antwort: "Ja, aber ich bin zu oft außer Haus, ich kann weder Hund noch Katze halten." Möchten Sie zukünftig doch irgendwann einmal Haustiere in der Mietwohnung halten, gelten die normalen Mietrechtsvorschriften. Der Vermieter kann die Haustierhaltung nicht allein wegen ihrer Angaben bei der Selbstauskunft untersagen."
Selbstauskunft: Bei der Selbstauskunft sind manche Lügen erlaubt

Nachtrag: Link korrigiert, hatte den falschen gepostet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Katzen sind keine Kleintiere - dazu gibt es massenhaft Urteile.
Und wenn es heißt "nach Absprache" dann kann man gekündigt werden, wenn man sich die Erlaubnis nicht holt, denn das ist ein Verstoß gegen den Mietvertrag und somit ein Kündigungsgrund.
 
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Ich finde es immer am sinnvollsten, die Wahrheit zu sagen. Solche Spielchen mit so tun als ob und so weiter, kann man mir nicht beweisen finde ich einfach falsch. Ich finde, eine Vermieter-Mieter-Beziehung sollte auf gegenseitigem Vertrauen beruhen dürfen und mit solchen Falschangaben, wenn auch nicht nachweisbar, wird somit diese Beziehung von Anfang an vermiest. Und hey, mein Vermieter ist sogar Katzenfan, das war dann für mich ein Vorteil.
 
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Ich habe mir damals explizit in den Mietvertrag schreiben lassen, dass Katzenhaltung gestattet ist. Sicherheitshalber. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Katze, aber die Entscheidung für die Wohnung war von dem Wunsch getragen. Ohne diesen Wunsch wäre ich wahrscheinlich nicht in diese Wohnung gezogen (was bei mir aber mit der Möglichkeit auf Freigang zu tun hatte und da kommt eben nicht jede Wohnung in Frage).

Bei der Besichtigung habe ich das noch nicht angesprochen, aber als dann klar wurde, dass ich die Wohnung bekomme, wenn ich sie will, habe ich es zur Bedingung gemacht.

War hier überhaupt kein Problem, meine Vermieter(familie) ist aber eh tierlieb und die Tochter des Vermieters die auch mit ihm Haus wohnt hatte damals selbst zwei Katzen. Das wusste ich nur natürlich nicht vorher und die Vertragsgeschichten liefen auch über die Hausverwaltung. Ich wusste bis zum Vertragsabschluss nicht mal, dass mein Vermieter mit im Haus wohnt und dass er sogar beim Besichtigungstermin zugegen war. Ich hatte ihn für einen Interessenten gehalten und mich nur ein bisschen über ihn gewundert, weil es nicht so richtig zur Wohnung passte und er viel mit der Hausverwalterin geredet hat. 😅

Wenn man es plant finde ich es nur fair das dem Vermieter dann auch zu sagen. Außerdem ist man so selbst auf der sicheren Seite.

Wenn man natürlich nur sagt: "Das wäre schön, aber wenn es mir versagt wird, dann ist das eben so und dann verzichte ich auf die Katzen." kann man auch das Risiko eingehen die Wohnung einfach zu mieten und erst später zu fragen. Aber wenn man es absichern will, dann würde ich es vertraglich festhalten lassen.
 
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Ich habe mir damals explizit in den Mietvertrag schreiben lassen, dass Katzenhaltung gestattet ist. Sicherheitshalber. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Katze, aber die Entscheidung für die Wohnung war von dem Wunsch getragen. Ohne diesen Wunsch wäre ich wahrscheinlich nicht in diese Wohnung gezogen (was bei mir aber mit der Möglichkeit auf Freigang zu tun hatte und da kommt eben nicht jede Wohnung in Frage).

Bei der Besichtigung habe ich das noch nicht angesprochen, aber als dann klar wurde, dass ich die Wohnung bekomme, wenn ich sie will, habe ich es zur Bedingung gemacht.

War hier überhaupt kein Problem, meine Vermieter(familie) ist aber eh tierlieb und die Tochter des Vermieters die auch mit ihm Haus wohnt hatte damals selbst zwei Katzen. Das wusste ich nur natürlich nicht vorher und die Vertragsgeschichten liefen auch über die Hausverwaltung. Ich wusste bis zum Vertragsabschluss nicht mal, dass mein Vermieter mit im Haus wohnt und dass er sogar beim Besichtigungstermin zugegen war. Ich hatte ihn für einen Interessenten gehalten und mich nur ein bisschen über ihn gewundert, weil es nicht so richtig zur Wohnung passte und er viel mit der Hausverwalterin geredet hat. 😅

Wenn man es plant finde ich es nur fair das dem Vermieter dann auch zu sagen. Außerdem ist man so selbst auf der sicheren Seite.

Wenn man natürlich nur sagt: "Das wäre schön, aber wenn es mir versagt wird, dann ist das eben so und dann verzichte ich auf die Katzen." kann man auch das Risiko eingehen die Wohnung einfach zu mieten und erst später zu fragen. Aber wenn man es absichern will, dann würde ich es vertraglich festhalten lassen.
Ich würde vorher erst mal vorsichtig durch andere Fragen gucken, wie der Vermieter zu Tieren steht. Zumindest wenn ich die Wohnung unbedingt haben will. Bevor ich mit der Tür ins Haus falle. Man kann ja auch versteckt fragen, ohne selbst zuzugeben, dass man definitiv Katzen holen will (wenn man das überhaupt vorher weiß, wenn es nur eine fixe Idee ist würde ich es nicht ansprechen sondern erst wenns konkret wird). Bei den meisten Vermietern wird bei richtigen Fragen ziemlich schnell offensichtlich wie die zu Tieren stehen.
 
Bitte bedenke: Die Größe des Balkons ist in der Wohnungsgröße enthalten
Echt? 🤔 Bei uns in Österreich wird immer von Wohnfläche gesprochen. Das wird auch bei Wohnungen mit Dachschrägen berücksichtigt.
 
Katzen sind keine Kleintiere - dazu gibt es massenhaft Urteile.
Und wenn es heißt "nach Absprache" dann kann man gekündigt werden, wenn man sich die Erlaubnis nicht holt, denn das ist ein Verstoß gegen den Mietvertrag und somit ein Kündigungsgrund.
Es geht beim TE auch gar nicht darum, sich die Erlaubnis nicht zu holen. Motzfussel hat ja nicht dazu aufgerufen, dem Vermieter gegenüber zu lügen, sondern nur die Absicht der Katzenhaltung nur dann zu äußern, wenn das Thema angesprochen wird. Nach Einzug kann der TE dann sagen "Ich möchte gerne Katzen halten, lieber Vermieter, im Vertrag steht, dass ich das darf, hiermit bitte ich dich um deine Zustimmung, die du mir laut Vertrag nicht versagen darfst."
 
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Es geht beim TE auch gar nicht darum, sich die Erlaubnis nicht zu holen. Motzfussel hat ja nicht dazu aufgerufen, dem Vermieter gegenüber zu lügen, sondern nur die Absicht der Katzenhaltung nur dann zu äußern, wenn das Thema angesprochen wird. Nach Einzug kann der TE dann sagen "Ich möchte gerne Katzen halten, lieber Vermieter, im Vertrag steht, dass ich das darf, hiermit bitte ich dich um deine Zustimmung, die du mir laut Vertrag nicht versagen darfst."
Ja, aber es ist ja ein Unterschied zu sagen, okay, ich schaue, ob das Thema angesprochen wird und ob es passt oder zu sagen, ja, ich sage ich will was anderes und dann nur drauf baue, dass mir keiner nachweisen kann, dass ich das von Anfang an anders wollte. Es ist doch auch im Interesse des TEs dass das von Anfang an geklärt ist und er nicht nochmals umziehen muss, weil dann die Erlaubnis nicht kommt oder er sonst was.
 
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Echt? 🤔 Bei uns in Österreich wird immer von Wohnfläche gesprochen. Das wird auch bei Wohnungen mit Dachschrägen berücksichtigt.
Ja, es gibt da sogar sehr genaue Vorschriften darüber was zu wieviel Prozent berechnet wird (gerade unter den Dachschrägen).
Nur bei Balkonen gibt's eben verschiedene Varianten (überdacht, ohne Dach, teilweise überdacht usw.) und dazu dann auch verschiedene Möglichkeiten das zu berechnen.
 
Ja, aber es ist ja ein Unterschied zu sagen, okay, ich schaue, ob das Thema angesprochen wird und ob es passt oder zu sagen, ja, ich sage ich will was anderes und dann nur drauf baue, dass mir keiner nachweisen kann, dass ich das von Anfang an anders wollte. Es ist doch auch im Interesse des TEs dass das von Anfang an geklärt ist und er nicht nochmals umziehen muss, weil dann die Erlaubnis nicht kommt oder er sonst was.
Naja wenn du aber z.B. dringend eine Wohnung brauchst oder es deine Traumwohnung ist, dann sehe ich da auch nix verkehrtes dran, auf unzulässige Fragen keine Antwort zu geben. Wenn selbst der Mieterbund empfiehlt, auf die Frage nach künftigen Haustiere bzw. der Einstellung zu Haustieren nicht zu antworten, dann nehme ich das ernst und halte mich dann an die Empfehlungen der Fachleute. Es ging hier ja darum, wie man selbst handeln würde, nicht wie der TE handeln soll. Wenn mir persönlich von Fachleuten für Mietrecht gesagt wird "Antworten sie auf die Frage nicht" und ich weiß, der Vermieter streicht mich von der Liste wenn ich nicht nach seinem Geschmack antworte, dann höre ich auf die Fachleute, nicht auf die Moral.

Nachtrag: Bei unzulässigen Fragen des Vermieters greift im übrigen auch nicht das Recht auf fristlose Kündigung bei falschen Angaben zur Selbstauskunft.
 
weil dann die Erlaubnis nicht kommt oder er sonst was.
Je nachdem, was im Mietvertrag steht, muss die Erlaubnis erteilt werden.
Und ich sehe es auch so: Wenn ich in eine Wohnung einziehen und sage "ich beabsichtige nicht, Katzen zu halten", dann ist so eine mündliche Aussage nicht bindend. Was das aus dem persönlichen Verhältnis zum VM macht, steht auf einem anderen Blatt.
 
auf unzulässige Fragen keine Antwort zu geben.
Vgl. Die Frage nach der Familienplanung im Bewerbungsgespräch. Wenn ich sage "nee, will keine Kinder", dann nach einem halben Jahr aber doch schwanger werde, kann der Arbeitgeber mich auch nicht rausschmeißen.
Aber das wird jetzt wirklich langsam zu ausschweifend im OT...
 
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