Katastrophe - eine Welt bricht zusammen

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Also, morgen will ich als erstes zu Familie A. gehen und nochmal mit denen reden. Die haben sich ja blöderweise auch so verweigert (keiner weiß warum, fast glaube ich schon daran, dass Neo gar nicht weggelaufen ist, sondern, dass er ausgesetzt wurde... das ist aber nur ne vage Vermutung, vielleicht tu ich ihnen auch unrecht). Mit denen will ich nochmal reden.
(Gedanklich trete ich denen sowieso in den Arsch, weil sie Neo damals nicht haben chippen lassen, dann wäre das nie passiert...! sorry für meine unflätige Ausdrucksweise)

Und ja, ich kann die Traurigkeit von Familie S. durchaus nachvollziehen. Allerdings liegt die wohl eher beim Sohn. Frau S. konnte ja nichtmal sagen, wann Neo weggelaufen ist. Bei ihnen blieb er nach ihrer Angabe oft sowieso tagelang weg. Bei uns bleibt er höchtens eine ganze Nacht bzw. 8 Stunden weg, niemals mehrere Tage.

@Zugvogel: Ja das macht schon Sinn. 🙂 Aber wir haben den ja erst jetzt einsetzen lassen? *verwirrt bin*
Ich bin einfach richtig in Panik und habe das Gefühl, dass ich kaum mehr atmen kann. Wahrscheinlich ist mein logisches Denkvermögen gerade ausgeschaltet.🙄

Also nochmal zusammengefasst:
Familie S. hat rechtlich eh keinen Anspruch, weil sie Neo nicht als Fundtier gemeldet haben.
Mit den Fotos von Familie A. kann ich auch beweisen, dass er Familie A. gehört. Und weil Familie A. ihn uns überlassen /"geschenkt" hat, gehört er uns. Puh, wenn dem so wäre, brauch ich echt kein Weihnachtsgeschenk mehr. Nie mehr!
 
A

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Dünnes Eis Eva. Tasso verlangt bei der Anmeldung schließlich keinen Personalausweis und auch keinen sonstigen Nachweis ob das Tier auch wirklich rechtmäßig mir gehört.
Wenn ich die Chipnummer habe, oder auch die Tätowierungsnummer und das Tier noch nicht registriert ist, kann ich das ohne Probleme auf meinen Namen registrieren lassen.
Ich weiß schon, warum Du immer wieder auf die Dringlichkeit hinweist, daß nach dem Chippen auch bei Tasso registriert werden muß, um einen Eigentumsnachweis zu haben. Das geht sehr gut mit Hilfe der Tierärzte, die einem ja auch kennen.

Zugvogel
 
Dünnes Eis Eva. Tasso verlangt bei der Anmeldung schließlich keinen Personalausweis und auch keinen sonstigen Nachweis ob das Tier auch wirklich rechtmäßig mir gehört.
Wenn ich die Chipnummer habe, oder auch die Tätowierungsnummer und das Tier noch nicht registriert ist, kann ich das ohne Probleme auf meinen Namen registrieren lassen.

Einleuchtend, das hat mein Mann auch gesagt.
Weia...!

Ich muss gleich mal so einen Überlassungsvertrag schreiben, den nehme ich morgen gleich mal mit zu Familie A.
Drückt mir bloß die Daumen, dass Familie A. kooperiert. Wenn nicht, ist alles aus. Wir haben uns schon damals nicht recht verstanden...
 
ok.gif
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Zugvogel
 
Ähem, hüstel, es hat nicht jemand zufällig einen Überlassungsvertrag?
Ich habe sowas nur für Meerschweinchen...
den kann ich vielleicht adaptieren.

edit: Habe gerade einen gefunden, was haltet ihr von dem:
http://www.diebrain.de/pdf/UeberlassungsVertrag.pdf
 
Ich muss gleich mal so einen Überlassungsvertrag schreiben, den nehme ich morgen gleich mal mit zu Familie A.
Drückt mir bloß die Daumen, dass Familie A. kooperiert. Wenn nicht, ist alles aus. Wir haben uns schon damals nicht recht verstanden...

Lass Dich doch nicht verrückt machen. Familie S. hat auch keinen Eigentumsnachweis, oder? Warum gibtst Du gleich klein bei? So wie Du unter Umständen Probleme hast, Dein Eigentum nachzuweisen, so hat das auch Familie S.
 
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Also nochmal zusammengefasst:
Familie S. hat rechtlich eh keinen Anspruch, weil sie Neo nicht als Fundtier gemeldet haben.
Mit den Fotos von Familie A. kann ich auch beweisen, dass er Familie A. gehört. Und weil Familie A. ihn uns überlassen /"geschenkt" hat, gehört er uns. Puh, wenn dem so wäre, brauch ich echt kein Weihnachtsgeschenk mehr. Nie mehr!

Würde ich so sehen, ja.

Einleuchtend, das hat mein Mann auch gesagt.
Weia...!

Ich muss gleich mal so einen Überlassungsvertrag schreiben, den nehme ich morgen gleich mal mit zu Familie A.
Drückt mir bloß die Daumen, dass Familie A. kooperiert. Wenn nicht, ist alles aus. Wir haben uns schon damals nicht recht verstanden...

Dann überleg dir gut, wie du Familie A. davon überzeugen kannst dir einen Überlassungsvertrag zu unterschreiben.😉

Wenn ich nicht ganz falsch liege, könnte aber Familie S. von dem rechtmässigen Eigentümer dann die Tierarztkosten verlangen.

Ich weiß schon, warum Du immer wieder auf die Dringlichkeit hinweist, daß nach dem Chippen auch bei Tasso registriert werden muß, um einen Eigentumsnachweis zu haben. Das geht sehr gut mit Hilfe der Tierärzte, die einem ja auch kennen.

Zugvogel

Klar kann ein Tierarzt das in u.U. auch. Der Impfausweis könnte noch zusätzlich "Eigentum" untermauern.

Meine Dringlichkeit sein Tier kennzeichnen und registrieren zu lassen hat aber eher damit zu tun, dass durch Kennzeichnung UND Registrierung überhaupt ein Besitzer bei Fund zu ermitteln ist.

Einen echten Eigentumsnachweis habe ich eigentlich nur, wenn ich einen Kaufvertrag z.B. von einem Züchter, oder einen Vertrag z.B. von einem Tierheim, Vermittlungverein etc. plus Registrierung habe.
 
Lass Dich doch nicht verrückt machen. Familie S. hat auch keinen Eigentumsnachweis, oder? Warum gibtst Du gleich klein bei? So wie Du unter Umständen Probleme hast, Dein Eigentum nachzuweisen, so hat das auch Familie S.

Das hast du schon recht...
Ich besorge mir aber trotz alledem so einen Überlassungsvertrag.
btw: Den sollte ich dann aber auf das Datum zurückdatieren, an dem Familie A. das OK gegeben hat, dass sie Neo nicht mehr haben wollen, oder?
 
Das hast du schon recht...
Ich besorge mir aber trotz alledem so einen Überlassungsvertrag.
btw: Den sollte ich dann aber auf das Datum zurückdatieren, an dem Familie A. das OK gegeben hat, dass sie Neo nicht mehr haben wollen, oder?

Ich würde den Überlassungsvertrag von deinem Link noch etwas überarbeiten ( zur Weitermittlung rausnehmen).

Zurückdatieren würde ich sein lassen; eher reinnehmen das Familie S. ihre Ansprüche als Eigentümer an dich/euch abgibt.

Du kennst die Familie, überlege gut ob sie bereit sein werden solch einen Vertrag zu unterschreiben.

Wie Blackfire schon schrieb: Familie S. hat keinen Eigentumsnachweis und somit ganz schlechte Karten.
 
Klar kann ein Tierarzt das in u.U. auch. Der Impfausweis könnte noch zusätzlich "Eigentum" untermauern.

Meine Dringlichkeit sein Tier kennzeichnen und registrieren zu lassen hat aber eher damit zu tun, dass durch Kennzeichnung UND Registrierung überhaupt ein Besitzer bei Fund zu ermitteln ist.
Aber wenn es zur Chipnummer einen Besitzer gibt, dem das Tier wieder übergeben werden kann (sofern es ein Fundtier ist), kann man doch wohl davon ausgehen, daß der Chip als Eigentumsnachweis gelten kann?

Das hast du schon recht...
Ich besorge mir aber trotz alledem so einen Überlassungsvertrag.
btw: Den sollte ich dann aber auf das Datum zurückdatieren, an dem Familie A. das OK gegeben hat, dass sie Neo nicht mehr haben wollen, oder?

Ja, ich würde die Übergabe auf den Tag datieren, an dem sie tatsächlich erfolgt ist.
Zusammen mit der Unterschrift würde ich das jetzige Datum eintragen.

Dann ist alles rechtlich wasserdicht.

Zugvogel
 
Aber wenn es zur Chipnummer einen Besitzer gibt, dem das Tier wieder übergeben werden kann (sofern es ein Fundtier ist), kann man doch wohl davon ausgehen, daß der Chip als Eigentumsnachweis gelten kann?

Nicht wirklich.😳

Angenommen mir läuft eine Katze zu, die Katze ist nicht gekennzeichnet.
Ich gehe mit der Katze zum Tierarzt, lasse die Katze chippen und die Chipnummer bei Tasso auf meinen Namen registrieren.
Geht wahrscheinlich ganz einfach: sehr viele TÄe fragen garnicht nach, ob mir die Katze auch wirklich gehört.

Bin ich damit Eigentümer der Katze? Nein.

Kleiner aber feiner Unterschied: ich kann Besitzer einer Katze sein, aber noch lange nicht der Eigentümer.😉
 
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Ja, ich würde die Übergabe auf den Tag datieren, an dem sie tatsächlich erfolgt ist.
Zusammen mit der Unterschrift würde ich das jetzige Datum eintragen.

Dann ist alles rechtlich wasserdicht.

Zugvogel

Gut, das ist dann der Tag, an dem wir Neo von Frau D. geholt haben. Denn direkt vorher war mein Mann bei Familie A und hat ja gefragt, ob sie Neo wiederhaben wollen.

Bea, ja du hast recht. Besitzer ist nicht Eigentümer. Wollen mal hoffen, dass alles glatt geht. Au Mann, chippen/tätowieren sollte bei Freigängern zur Pflicht werden...
 
Bea, ja du hast recht. Besitzer ist nicht Eigentümer. Wollen mal hoffen, dass alles glatt geht. Au Mann, chippen/tätowieren sollte bei Freigängern zur Pflicht werden...

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen.🙂

Nicht nur bei Freigängern. Kennzeichnung und registrieren sollte grundsätzlich Pflicht werden.
Es sollte zusätzlich ein zentrales Fundregister geben, leider Utopie.
 
Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen.🙂

Nicht nur bei Freigängern. Kennzeichnung und registrieren sollte grundsätzlich Pflicht werden.
Es sollte zusätzlich ein zentrales Fundregister geben, leider Utopie.

Ja stimmt, Wohnungskatzen können auch entwischen. Habe sogar mal gehört, dass einige ihre Meerschweinchen in Außenhaltung chippen.
Aus meiner Sicht ist sowieso irrig, dass Tiere nach wie vor als "Sache" vor dem Gesetz gelten... *würg*

edit: Ich versuch jetzt mal zu schlafen. Melde mich morgen wieder, wenn ich was neues weiß.
Muss ja erstmal mit Familie A. verhandeln.

Danke für eure Hilfe!!! Und drückt bitte weiter die Daumen!
 
Ja stimmt, Wohnungskatzen können auch entwischen. Habe sogar mal gehört, dass einige ihre Meerschweinchen in Außenhaltung chippen.
Aus meiner Sicht ist sowieso irrig, dass Tiere nach wie vor als "Sache" vor dem Gesetz gelten... *würg*

Meine vermisste Katze ist eine Wohnungskatze.😉

Naja, so ganz stimmt das ja nicht das Tiere nach wir vor als Sachen gelten, das ist ein Irrtum.Da hat sich Einiges getan, schließlich gibt es das Tierschutzgesetz. Bei der Umsetzung hapert es allerdings noch.

Beim Fundtieren gilt allerdings das Recht für Fund"sachen". Wie sollte man das anders handhaben?
Eigentlich ein richtiger Ansatz: ich "finde" ein Tier und muss das Tier melden, kann es also nicht einfach behalten, genauso als ob ich eine Brieftasche, Ring etc. finde.
Im Gegensatz zu Gegenständen können aber gerade Katzen sich selbstständig fortbewegen - also auch in grösserer Entfernung wieder auftauchen. Somit reicht hier ein örtliches Fundbüro nicht aus, es müsste ein zentrales Fundbüro für Tiere geben.
 
Naja, Tiere gelten ja nicht als Sachen... Laut § 90a BGB sind Tiere ja ausdrücklich KEINE Sachen. Auf sie werden lediglich die für Sachen geltenden Vorschriften angewendet, was ich im Rahmen des BGB auch durchaus sinnvoll finde. Die restlichen - für Menschen geltenden Vorschriften - kann man ja schlecht auf sie anweden. ;-) Aber das ist ja jetzt auch Haarspalterei und über den Paragraphen streiten sich eh seit jeher die Geister.

Das mit der Anzeige nach § 973 BGB stimmt auf jeden Fall, also wenn der Finder eine Anzeige stellt, erwirbt er nach 6 Monaten das Eigentum. Interessant wäre eventuell § 974 BGB, aber ihr habt den Verlust der Katze wahrscheinlich nicht irgendwo gemeldet, oder?

Das mit dem Aufwendungsersatz (hatte jemand vorher angemerkt) stimmt auch, der Finder könnte also von euch als Eigentümer (angenommen, das klappt alles so) Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er aufbringen musste, um die Katze zu versorgen in der Zeit.

Aber das ist jetzt alles rechtlicher Kram, in der Realität läuft das eh nie so ab... Erstens ist es seeehr schwierig, die Eigentumsverhältnisse zu beweisen und zweitens schaltet man meistens ja auch keinen Anwalt an geschweige denn bringt so einen Fall vor Gericht... (Okay, vertauscht mal hier erstens und zweitens ;-) ) Und ja, wer Recht hat, bekommt das leider noch lange nicht...

Deshalb weiß ich nicht, ob das so gut wäre, jetzt auf irgendwelchen rechtlichen Vorschriften rumzureiten... Vielleicht wäre es besser, das so zu regeln?! Wenn das nicht klappt, dann kann man immer noch mit sowas kommen. Aber mal angenommen, du würdest jetzt auf Herausgabe der Katze nach § 985 BGB klagen... Dann müsstest du beweisen, dass du der Eigentümer der Katze bist... Da obliegt dann leider dir die Beweislast... Kannst du das nicht beweisen, kannst du die Katze nicht herausverlangen, selbst wenn die Familie ihre angebliche Eigentumsstellung auch nicht beweisen kann...

Berichte doch mal, wenn ihr mit der Familie geredet habt!! Ich hoffe wirklich sehr, dass ihr das irgendwie so und halbwegs im Guten klären könnt und die Katze bei euch bleiben kann!! Ich drücke auf jeden Fall die Daumen und denke an euch. Vielleicht ist das mit dem auf die Tränendrüse drücken auch gar keine schlechte Idee!

Ich wünsch euch alles Gute!!
Liebe Grüße.
 
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Ich gebe mal zu Bedenken, daß die TE genausowenig Rechtsanspruch auf den Kater hat, wie die ansprucherhebende Familie und man grundsätzlich im Snne des Tieres handeln sollte ( der Kater hat immerhin das letze 3/4 Jahr ein warmes ZUhause bei dieser Familie gehabt, während er nie in seiner "Wahlfamilie"- bei der TE-heimisch war)

Die ansprucherhebende Familie hat den Kater "in gutem Glauben" auf dem Bauernhof "erworben"- vielleicht hat die Ursprungsfamilie ihrn dort sogar Ausgesetzt oder abgegeben (zumindest äußerte die TE diesen Verdacht ja weiter vorne), und damit ihren Besitzanspruch an den Bauern abgegeben, der den Kater wiederum an die ansprucherhebende Familie abgetreten hat.

Ich glaube rechtlich ist die Sache nicht so eindeutig, wie sie hier dargestellt wird.

Ich erinnere da nur an die Geschichte von Gabi und Caspar

mit ihrem unverständlichen Ausgang
Fernsehbericht
 
boaaa könnt ich mich aufregen wenn ich sowas lesen muss....

sind die leute ganz bescheuert?? muss es denn dann genau DIE eine katze sein (die schon einen besitzer hat!)???? die tierheime sind voll mit miezen die sich über ein schönes zuhause freuen würden......
 
Ich gebe mal zu Bedenken, daß die TE genausowenig Rechtsanspruch auf den Kater hat, wie die ansprucherhebende Familie und man grundsätzlich im Snne des Tieres handeln sollte ( der Kater hat immerhin das letze 3/4 Jahr ein warmes ZUhause bei dieser Familie gehabt, während er nie in seiner "Wahlfamilie"- bei der TE-heimisch war)

Die ansprucherhebende Familie hat den Kater "in gutem Glauben" auf dem Bauernhof "erworben"- vielleicht hat die Ursprungsfamilie ihrn dort sogar Ausgesetzt oder abgegeben (zumindest äußerte die TE diesen Verdacht ja weiter vorne), und damit ihren Besitzanspruch an den Bauern abgegeben, der den Kater wiederum an die ansprucherhebende Familie abgetreten hat.

Du hast aber schon komplett alles gelesen?
 
Ich gebe mal zu Bedenken, daß die TE genausowenig Rechtsanspruch auf den Kater hat, wie die ansprucherhebende Familie

Aber hat denn nicht Familie A ihren Kater an die TE "übergeben"? Somit wäre er doch eindeutig Eigentum der TE. Oder hab ich mich da irgendwie verlesen? 😳

@desseran: Ich wünsche dir ganz viel Glück, dass die Sache gut ausgeht und ihr euren kleinen Schatz behalten könnt.
 
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