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Vorerst mein Beileid zum Tod eures kleinen Katersklagen hm schwierig ... ihr habt keine obduktion machen lassen und wisst nicht mal woran er gestorben ist ob es wirklich fip war?
konnte die züchterin von dem fip wissen?
es ist ja nichts erbliches und für gesundheit übernimmt sie ja laut vertrag keine garantie ^^
ihr habt die katze ja gekauft obwohl sie nicht ganz gesund aussah und war und meist steht im vertrag gekauft wie gesehen ...
wie schon gesagt wurde an den verein wenden, schicke denen doch einen brief oder eine mail dann hast du wenigstens was in der hand ... und da können die dann net sagen dass sie von nischt wussten.
Und das du nichtmal einen stammbaum hattest ... vielleicht war der wurf gar net gemeldet und das mit der ehrenamtlichen mitarbeiterin nur eine ausrede?
wer weiss das schon so genau ^^
Ich lasse das mal ungekürzt drin, auch wenn das schwierig zu lesen ist. Versucht eine aussergerichtliche Einigung zu errreichen, d.h. ihr macht ein Schreiben mit einer Frist fertig und schickt das per Einschreiben mit Rückschein. auch dafür kann man schon einen Anwalt zur Hilfe nehmen, ich denke, dass geht nach Streitwert und so ein Anwaltsbrief kostet je nach Anwalt zwischen 15 (das hatte ich schon mal)- Open-end (ich denke in diesem Fall höchstens 80€)Hallo,
Mensch, das liest sich ja schrecklich. Das tut mir sehr leid, was ihr mit dem Katerchen erlebt habt!
Ob er nun an FIP oder was auch immer gestorben ist, Fakt ist: Ihr habt eine kranke Katze bekommen. Demnach greift das Gewährleistungsrecht. Ihr habt nach eurer Wahl das Recht auf Nachbesserung (nicht mehr möglich), Ersatz (wollt ihr nicht) oder Geld zurück. Darüber hinaus könnt ihr Schadensersatz geltend machen für die entstandenen Tierarztkosten.
Als aller erstes mußt du der Verkäuferin eine Frist von 14 Tagen setzen. Zahlt sie innerhalb dieser Zeit nicht, gerät sie in Verzug. Dies berechtigt dich einen Anwalt einzuschalten und dein Recht einzuklagen. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, wirst du die Kosten für den Anwalt erstmal zahlen müssen. Das sind wohl so 50-80 Euro, die sie allerdings übernehmen muß. Sollte sie auf das Schreiben des Anwalts hin noch immer nicht zahlen, kommt es zum Mahnbescheid und anschließend zum Gerichtsverfahren. Die Kosten werden dann höher, aber du mußt davon nichts zahlen. Die Kosten werden alle der Züchterin auferlegt.
Ich würde natürlich versuchen das ganze ohne Anwalt zu regeln. Wenn sie innerhalb von 14 Tagen zahlt, ist ja alles gut. Ich würde jetzt nur den Kaufpreis von 500 Euro zurückfordern, nicht zusätzlich die Tierarztkosten. Wenn das Ganze über den Anwalt geht, würde ich jedoch auch diese Kosten einfordern, denn das steht dir zu und wenn sich die Züchterin nicht entsprechend verhält, würde ich da auch keine Zugeständnisse machen.
LG,
Constanze
Weiter oben hast du erwähnt sie hätte einen offenbarungseid geleistet? Wenn das der Fall ist, dann "darfst" Du dich wie all die anderen Gläubiger hinten an stellen und drauf warten das du vielleicht irgendwann mal was bekommst...
Nein, das stimmt nicht!Das Problem bei der Sache ist nur die Beweisbarkeit. Sie könnte ja behaupten, dass die Email nicht angekommen ist oder versehentlich im Spam-Ordner gelandet ist, dann bist du in der Beweispflicht.
Desweiteren habe ich der Züchterin noch eine Mail geschrieben in der ich ihr eine Frist von 14 Tagen setze. Danach werde ich ein Mahnverfahren bzw. Anwalt einschalten.
Ja der evtuelle Offenbarungseid schreckt mich auch ab einen Anwalt einzusetzen.
Aber leider ist jetzt noch was schlimmes passiert...Der Kater von meinen Eltern den sie seit Februar haben steht nun auch unter FIP Verdacht..Dicker Bauch mit diesem zeug drin..punktet und Blut wird gerade untersucht und morgen gibt's dann die Ergebnisse...
Wenn man neu wüsste warum dieser Mist mutiert...